@ Firmenwagenfahrer, Listenpreisermittlung für die Firma

BMW

Hallo zusammen,

ich habe eine grundsätzliche Frage an alle Firmenwagenfahrer.
Bekommt ihr ein Schreiben von BMW-Autohaus indem hervorgeht, was der Wagen für ein Listenpreis hat?
Schliesslich muss die Buchhaltung des Unternehmens das ja wissen. Oder reicht hier einfach die Rechnung vom Autohaus?
Wird das Autotelefon rausgerechnet und der Listenpreis auf 100 Euro abgerundet? Steuerlich kann man das Autotelefon aus dem Neuwagenpreis rausrechnen.

Beste Antwort im Thema

Rechnung reicht. Bei Leasing auch die Auftragsbestätigung. Aufpassen, dass man den richtigen Preis nimmt, also nix Rabatte abziehen oder sowas, da ist das Finanzamt ganz heiß drauf. Bei uns in der Firma prüfen die sowas immer als erstes.

Telefon oder Freisprecheinrichtungen sowie Winterräder dürfen rausgerechnet werden, falls die drauf stehen und die Rundung wie du es schreibst. Meist ist die Freisprecheinrichtung allerdings Serienaustattung und dann gibts auch keinen Wert für.

Hab schon mal überlegt, mir den Wert von dem Hersteller ausrechnen zu lassen und abzuziehen, denn mit dem Fahrzeugpreis bezahlt mans ja doch irgendwie. Bisher hatte ich da aber nicht die nötige Lust zu.

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Zitat:

@Downloader schrieb am 2. Juli 2015 um 18:50:48 Uhr:



Zitat:

@Torck schrieb am 2. Juli 2015 um 18:32:07 Uhr:


Also, bei meiner Konfiguration macht das 4€ im Monat, 48€ im Jahr und 144€ in den drei Leasingsjahren aus. Es ist von meinem Nettogehalt die Rede.

Gilt aber nur für portable Ausstattungen die bei Auslieferung nicht fest eingebaut war. D.h. auch, dass nur eine nachträglich eingebaute Freisprecheinrichtung rausgerechnet werden darf. Telefon geht immer raus, weil mobil und nicht festverbunden (aber bei welchen Autos ist ein Telefon dabei???).

Zumindest steht alles sehr übersichtlich hier:
http://www.bwr-media.de/.../

Das stimmt nicht und dein Link zeigt eine Tabelle, in der die Sachen unter "Keine Anrechnung" steht. Autotelefon, Freisprecheinrichtung und Winterräder dürfen rausgerechnet werden, egal ob sofort oder später eingebaut.

Ich bearbeite 8 Fahrzeuge, die alle 3 Jahre wechseln, mach das also öfters. Bei mir ist es wie bei Puck528, außer dass die 400 €-Jobber noch genauestens geprüft werden, ob die nicht durchschnittlich übers Jahr gesehen nicht doch drüber sind.

EDIT: Achso jetzt verstehe ich das. Du meinst es wär dann ein navi inkl. Freisprecheinrichtung. Ich würde das dem FA ggü argumentieren, dass man jeweils einzeln die Sonderausstattung auch wählen kann, somit ist für mich die Freisprecheinrichtung eine eigene Sonderausstattung.

Zitat:

@Knalla schrieb am 3. Juli 2015 um 09:02:31 Uhr:



Das stimmt nicht und dein Link zeigt eine Tabelle, in der die Sachen unter "Keine Anrechnung" steht. Autotelefon, Freisprecheinrichtung und Winterräder dürfen rausgerechnet werden, egal ob sofort oder später eingebaut.

(...)

EDIT: Achso jetzt verstehe ich das. Du meinst es wär dann ein navi inkl. Freisprecheinrichtung. Ich würde das dem FA ggü argumentieren, dass man jeweils einzeln die Sonderausstattung auch wählen kann, somit ist für mich die Freisprecheinrichtung eine eigene Sonderausstattung.

Du musst schon den Text richtig lesen im Link.

Da steht zu oberst dass alle ab Werk eingebauten SAs in die Berechnung mit eingehen. Und in der Tabelle stehen dann Umfänge, die bei nachträglichem Einbau als mobile Ausstattung rausgerechnet werden darf.

Wenn das bei Deinem Finanzbeamten durch geht, freu Dich. Richtig ist es aber nicht.

Und da spielt es keine Rolle, ob ne Freisprech unabhängig vom Navi konfigurierbar ist. Glaub's einfach.
Hab im Freundeskreis paar Juristen, die das mal durchexerzieren wollten, und damit keinen Erfolg hatten. Aber was mancher Finanzbeamte durchwinkt, da wird es vermutlich einfach individuelle Unterschiede geben.

Es ist ja die Rede von der Komforttelefonie mit erweiterter Smartphone-Anbindung. Das ist ja kein Bestandteil des Navigationsgerätes. Also, kann man dies eigentlich rausrechnen, oder verstehe ich das ganze nicht?!

Zitat:

@Torck schrieb am 3. Juli 2015 um 21:39:09 Uhr:


Es ist ja die Rede von der Komforttelefonie mit erweiterter Smartphone-Anbindung. Das ist ja kein Bestandteil des Navigationsgerätes. Also, kann man dies eigentlich rausrechnen, oder verstehe ich das ganze nicht?!

ALLES, und zwar wirklich ALLES, was Bestandteil des BLP ist, das wird auch reingerechnet!

Folglich wird auch die Freisprecheinrichtung, ein fester Telefonhörer (ja, sowas gibt es bei manch einem Modell sogar noch), etc. reingerechnet.

Das einzige, wo ich mir nicht sicher bin, das sind die Winterreifen.

Was nicht reingerechnet wird, das sind Dinge wie ein mobiles Navi.

Zitat:

@Downloader schrieb am 3. Juli 2015 um 17:22:05 Uhr:



Zitat:

@Knalla schrieb am 3. Juli 2015 um 09:02:31 Uhr:



Das stimmt nicht und dein Link zeigt eine Tabelle, in der die Sachen unter "Keine Anrechnung" steht. Autotelefon, Freisprecheinrichtung und Winterräder dürfen rausgerechnet werden, egal ob sofort oder später eingebaut.

(...)

EDIT: Achso jetzt verstehe ich das. Du meinst es wär dann ein navi inkl. Freisprecheinrichtung. Ich würde das dem FA ggü argumentieren, dass man jeweils einzeln die Sonderausstattung auch wählen kann, somit ist für mich die Freisprecheinrichtung eine eigene Sonderausstattung.

Du musst schon den Text richtig lesen im Link.

Da steht zu oberst dass alle ab Werk eingebauten SAs in die Berechnung mit eingehen. Und in der Tabelle stehen dann Umfänge, die bei nachträglichem Einbau als mobile Ausstattung rausgerechnet werden darf.

Wenn das bei Deinem Finanzbeamten durch geht, freu Dich. Richtig ist es aber nicht.

Und da spielt es keine Rolle, ob ne Freisprech unabhängig vom Navi konfigurierbar ist. Glaub's einfach.
Hab im Freundeskreis paar Juristen, die das mal durchexerzieren wollten, und damit keinen Erfolg hatten. Aber was mancher Finanzbeamte durchwinkt, da wird es vermutlich einfach individuelle Unterschiede geben.

Das hab ich. Und da steht KEINE ANRECHNUNG. ist ja auch korrekt. Zitat Finanzamt:

"Der Wert eines Autotelefons und einer Freisprechanlage bleiben dagegen stets unberücksichtigt. Ebenso die Aufwendungen für einen zusätzlichen Satz Reifen und Felgen, auch wenn diese bei der Neuanschaffung des Fahrzeugs mitbestellt werden."

Deine Juristen sollten sich mal auf den neuesten Stand bringen. Ist nicht böse gemeint. Das ein FA mal was verneint muss auch nicht unbedingt richtig sein.
Zudem weist VW auf seinen Leasingbestätigungen freundlicherweise den geldw. Vorteil aus. Und der passte, nachdem ich die Freisprecheinrichtung und die Winterräder rausgerechnet habe. Und die VW Bank macht das öfter als wir alle.

Such einfach noch andere Quellen ab, dann wirst du sehen, dass das so richtig ist.

Das kann ich so auch bestätigen.

Laut Internetrecherchen stimme ich hier KNALLA voll zu.

Ich werds bei der nächsten Steuererklärung dann auch mal versuchen und dann nächstes Jahr berichten. Vielleicht gibts ja auch für mich nen 🙂 beim FA.

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