[Erledigt] Fahrrad-Schutzstreifen - Vorfahrt?
Hallo!
Wenn ein Radfahrer auf einem Schutzstreifen fährt und vor ihm ein Auto rechts in eine Seitenstraße abbiegen will, muss der Autofahrer dann den Radfahrer (der ca. 5m hinter dem Auto fährt) vorbeifahren lassen, oder muss der Radfahrer hinter dem Auto warten?
Hier ein Bild zur Verdeutlichung:
http://www.stadt-ratingen.de/.../119189P.JPG
Stellt euch vor der Grüne will nach rechts abbiegen 😉
Vielen Dank für die Antworten! 🙂
Beste Antwort im Thema
Im übrigen, nur weil es noch nicht angesprochen wurde, ist es absolut egal ob dieser Fahrradstreifen da ist oder nicht, wenn ich als Kraftfahrzeugführer dort rechts abbiegen möchte habe ich auf den Radfahrverkehr von hinten, der gerade aus möchte, zu warten, wenn ich ihn behindern oder gar gefährden würde.
47 Antworten
Selbst wenn da kein "Schutzstreifen" ist und der Radler hinter mir fährt, schau ich mir genau an was der da treibt. Wäre nicht der erste, der meint er könne noch neben dem bremsenden Auto vorbeihuschen.
Und was hat man dann am Ende davon? Eine Beule in der Tür und einen Radfahrer, der behauptet er sei neben mir gefahren und ich als Abbieger... 😮
Zitat:
Original geschrieben von einsdreivier
Selbst wenn da kein "Schutzstreifen" ist und der Radler hinter mir fährt, schau ich mir genau an was der da treibt. Wäre nicht der erste, der meint er könne noch neben dem bremsenden Auto vorbeihuschen.Und was hat man dann am Ende davon? Eine Beule in der Tür und einen Radfahrer, der behauptet er sei neben mir gefahren und ich als Abbieger... 😮
und ggf. Schuld
Zitat:
Original geschrieben von einsdreivier
Selbst wenn da kein "Schutzstreifen" ist und der Radler hinter mir fährt, schau ich mir genau an was der da treibt. Wäre nicht der erste, der meint er könne noch neben dem bremsenden Auto vorbeihuschen.
ich schrieb bereits...
Zitat:
Im übrigen, nur weil es noch nicht angesprochen wurde, ist es absolut egal ob dieser Fahrradstreifen da ist oder nicht, wenn ich als Kraftfahrzeugführer dort rechts abbiegen möchte habe ich auf den Radfahrverkehr von hinten, der gerade aus möchte, zu warten, wenn ich ihn behindern oder gar gefährden würde.
..es ist egal ob er neben Dir fährt oder 10 Meter hinter Dir, er hat den Vorrang.
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Im übrigen, nur weil es noch nicht angesprochen wurde, ist es absolut egal ob dieser Fahrradstreifen da ist oder nicht, wenn ich als Kraftfahrzeugführer dort rechts abbiegen möchte habe ich auf den Radfahrverkehr von hinten, der gerade aus möchte, zu warten, wenn ich ihn behindern oder gar gefährden würde.
Nein, eigentlich nicht. Wenn ich rechts blinke, mich rechts einordne und rechts abbiegen will, dann hat ein Radler hinter mir (Edit: auf demselben Fahrstreifen) verkehrsbedingt zu warten oder mich links zu überholen.
Mit welcher Begründung sollte ein Radler, der auf demselben Fahrstreifen wie ich hinter mir fährt, mich rechts überholen dürfen?
Bei Radwegen und bei Schutzstreifen sieht das freilich anders aus, wobei ich beim Schutzstreifen gar nicht so sicher wäre, rein rechtlich, denn:
Wenn da kein Radler fährt, kann ich da - bei Bedarf, z.B. Gegenverkehr - genauso rechts auf dem Schutzstreifen fahren, beziehungsweise diesen mitbenutzen, da er eben nicht durch eine durchgezogene Linie als reiner Radweg abgegrenzt ist.
Freilich kann der Radler nachher die wildesten Geschichten erzählen und deshalb schau ich und lass ihn gegebenenfalls vorbei, aber einen Rechtsabbieger darf auch er nicht einfach rechts überholen, denn genau das wäre es. Ausnahme gibt es so viel ich weiß nur eine, Absatz 8:
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Manchmal frage ich mich ernsthaft was in den Fahrschulen gelernt wird.
Sobald ich eine andere Fahrspur (nichts anderes ist der parallel laufende Radweg) kreuze, hat der Andere Vorfahrt (ob er hinter mir oder neben mir fährt ist egal).
Zum Thema Radfahrer ist selber schuld: Oh mann, es wird sicher keiner mit dem Fahrrad neben einen blinkenden LKW fahren.
Evtl. hat der ja nicht geblinkt, evtl. hat er gepennt und ist neben den Radfahrer gefahren und dann schön gemütlich abgebogen.
Gruß Metalhead
Was zumindest in engen Strassen ohne jedwede Fahrradmarkierung ...unpraktisch... ist (vor allem an Unis/FHs):
Wer den §9(3) zitiert möge sich auch mal §9(1) anschauen und sich dann überlegen, ob man als Autofahrer der rechts abbiegen möchte verpflichtet ist, den Gegenverkehr zu blockieren weil eventuell ein/mehrere Fahrradfahrer aufschliessen KÖNNTEN bevor der Abbiegevorgang abgeschlossen ist.
Im Endeffekt hatte ich jahrelang in Berlin trotz 10.000-15.000km pro Jahr auf dem Fahrrad nie ein Problem mit dem Großstadtverkehr...vielleicht weil ich mich als normalen Verkehrsteilnehmer gesehen hatte und solche Sonderlocken wie §9(3) eher gefährlich sind für die Radfahrergesundheit als das sie helfen.
Wenn die Strassen breit genug sind und ggf. mit aufgemalter Markierung ist ja alles ganz toll. Habe ich als Radfahrer auch gerne angenommen.
Aber wo die Strassenbreite nichtmal eine Mittelmarkierung zulässt ist das nicht praktikabel solange man die abbiegenden PKWs nicht aus der Phase schieben kann damit die Radfahrer durchfahren können falls sie aufschliessen.
Zitat:
Original geschrieben von einsdreivier
Nein, eigentlich nicht. ....Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Im übrigen, nur weil es noch nicht angesprochen wurde, ist es absolut egal ob dieser Fahrradstreifen da ist oder nicht, wenn ich als Kraftfahrzeugführer dort rechts abbiegen möchte habe ich auf den Radfahrverkehr von hinten, der gerade aus möchte, zu warten, wenn ich ihn behindern oder gar gefährden würde.
...eigentlich
doch.
Zitat:
Beim Rechtsabbiegen sind Besonderheiten zu beachten: Es ist dabei damit zu rechnen, daß Radfahrer und Mofa-Fahrer gem. § 5 Abs. 8 StVO an wartenden Rechtsabbiegern rechts vorbeifahren und als Geradeausfahrer ihr ihnen als gleichgerichtetem Längsverkehr zustehendes Vorrecht in Anspruch nehmen....
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
...eigentlich doch.Zitat:
Original geschrieben von einsdreivier
Nein, eigentlich nicht. ....
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Zitat:
Beim Rechtsabbiegen sind Besonderheiten zu beachten: Es ist dabei damit zu rechnen, daß Radfahrer und Mofa-Fahrer gem. § 5 Abs. 8 StVO an wartenden Rechtsabbiegern rechts vorbeifahren und als Geradeausfahrer ihr ihnen als gleichgerichtetem Längsverkehr zustehendes Vorrecht in Anspruch nehmen....
Ja, so ist es. Ich bin ein bisschen erschüttert, dass so was in einem Auto-Forum überhaupt erwähnt werden muss. Kann man m.E. gar nicht "vergessen", weil dass im Stadtverkehr doch eigentlich schon in der Fahrschule die Stressquelle No. 1 beim Rechtsabbiegen war.
Genauso wie die Straßenbahnen die beim Linksabbiegen bevorrechtigt von hinten links kommen konnten, aber die gibt es heutzutage ja fast nicht mehr, oder ist alles durch Lichtsignale entzerrt.
Die Fahrradfahrer quetschen sich aber auch heute noch rechts vorbei.
Wobei ich das für einen der großen Fehler der StVO halte, weil da enormes Risiko ins Spiel kommt. Zum einen weil sie eben dann von Rechtsabbiegern schnell übersehen werden können. Zum anderen weil es enorme Unruhe ins Spiel bringt, weil dass sich-aneinander-vorbeiquetschen ja vor und nach jeder Ampel wieder stattfindet, wenn alle Beteiligten geradeaus fahre.
Aber ist wie es ist.
ah martin - erinnerst du dich noch?
Du hast gemeint es wäre nicht so - hier im Thema siehst du mal wieder - doch es ist so. 🙄 😁
Zitat:
Nun wer ein paar Themen hier verfolgt dem wird relativ klar sein, daß Kfz-Führer die Meinung haben
"dann soll der doch mal aufpassen" statt sich um ihre Pflichten zu kümmern.
z. B. würde ein Autofahrer einem anderen Autofahrer wohl den Vogel zeigen wenn man sagt:
"Ab sofort haben Fahrer der rechten Spur auf Fahrer der linken Spur aufzupassen wenn diese nach rechts abbiegen wollen."
"Auch an Ampeln werden Fahrer der linken Spur über die rechte Spur einfach abbiegen."
"Außerdem haben Fahrer an Grundstückseinfahrten und Einmündungen das (gefühlte) Recht sich auf die rechte Spur zu stellen ohne auf diese zu achten - die Fahrer auf der rechten Spur müssen eben aufpassen."
"Fahrer der rechten Spur haben ihre Geschwindigkeit auf Vorfahrtsstraßen um 50 % zu verringern wenn sie an Einmündungen und Grundstücksausfahrten kommen - könnte sein, daß sie nicht gesehen werden - ach was die können sowieso warten."
Das ist die Realität eines Fahrradweges.
Rechte Spur = Fahrradweg.
Auch LKW Fahrer sind da nicht ausgenommen. Die sagen nur "ich kann den doch eh nicht sehen - vorher aufpassen ob da einer auf dem Radweg ist, das ist zu mühsam". Und wenn was passiert am besten noch nen Schild "auf toten Winkel aufpassen" haben. = ich pass sowieso nicht auf.
Dann siehe das Zitat mit den dunkel gekleideten Personen im Winter - hatten wir auch ein tolles Thema.
Die sollen gefälligst was farbiges anziehen oder sich Blinklichter um den Hals hängen.
Aufpassen? Ja - wenn was um den Hals hängt.
Geschwindigkeit so anpassen , daß man noch andere sieht? - aber das würde die eigene Freiheit einschränken!
Die können doch gefälligst aufpassen. Ist doch ihr Leben!
@Archduchess
bin mir nicht sicher, worauf du dich beziehst. Das wo ich sinngemäß meinte "so schlimm ist die Welt noch nicht" ?
Falls ja: Sehe ich hier auch nicht anders. Die zwei Beiträge worauf ich hier mich bezog- habe diesen Thread nicht komplett gelesen und werde es wohl voraussichtlich auch nicht tun - ist doch wieder mal Unkenntnis/Blödheit. Nicht "Radfahrer sind mit per se egal, fahre ich einfach platt".
Zitat:
Original geschrieben von metalhead79
[...]
Sobald ich eine andere Fahrspur (nichts anderes ist der parallel laufende Radweg) kreuze, hat der Andere Vorfahrt (ob er hinter mir oder neben mir fährt ist egal).
[...]
Da bin ich mir ja eben nicht so sicher. Also das ein Radweg auf der Fahrbahn mit einer durchgezogenen Linie eine eigene Fahrspur ist, ist ja klar. Aber der Schutzstreifen ist ja Teil der Fahrbahn und darf auch überfahren werden, wenn kein Radfahrer gefährdet wird. Also würde ich den Schutzstreifen eigentlich nicht als eigene Spur bezeichnen.
Zitat:
Original geschrieben von Raser6000
Da bin ich mir ja eben nicht so sicher. Also das ein Radweg auf der Fahrbahn mit einer durchgezogenen Linie eine eigene Fahrspur ist, ist ja klar. Aber der Schutzstreifen ist ja Teil der Fahrbahn und darf auch überfahren werden, wenn kein Radfahrer gefährdet wird. Also würde ich den Schutzstreifen eigentlich nicht als eigene Spur bezeichnen.Zitat:
Original geschrieben von metalhead79
[...]
Sobald ich eine andere Fahrspur (nichts anderes ist der parallel laufende Radweg) kreuze, hat der Andere Vorfahrt (ob er hinter mir oder neben mir fährt ist egal).
[...]
Warum bist Du Dir nicht sicher ? Was ist am §5 Absatz 8 bzw. dem Gesetzestext den ich gepostet habe unverständlich ?
Zitat:
Original geschrieben von Raser6000
Da bin ich mir ja eben nicht so sicher.
Warum, Fußgänger haben da ja auch "vorfahrt" (hoffe das ist bekannt).
Gruß Metalhead
Beim abbiegen passt man ja generell auf was das angeht...
Als Linksabbieger musst ja eh gucken zwecks Gegenverkehr...
Und als Rechtsabbieger bekommen die Fußgänger ja zeitgleich grün...
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
...eigentlich doch.Zitat:
Original geschrieben von einsdreivier
Nein, eigentlich nicht. ....
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Zitat:
Beim Rechtsabbiegen sind Besonderheiten zu beachten: Es ist dabei damit zu rechnen, daß Radfahrer und Mofa-Fahrer gem. § 5 Abs. 8 StVO an wartenden Rechtsabbiegern rechts vorbeifahren und als Geradeausfahrer ihr ihnen als gleichgerichtetem Längsverkehr zustehendes Vorrecht in Anspruch nehmen....
Den § 5 Absatz 8 hatte ich noch selbst verlinkt! 😮
Wenn ich aber nicht warte, sondern mich im Abbiegevorgang befinde und den hinter mir habe, hat der nicht in dem Moment noch schnell zu überholen. Zumindest in der Theorie. Von der Praxis schrieb ich selbst. Ist dann auch gut, hab´s verstanden.