[Erledigt] Fahrrad-Schutzstreifen - Vorfahrt?

Hallo!
Wenn ein Radfahrer auf einem Schutzstreifen fährt und vor ihm ein Auto rechts in eine Seitenstraße abbiegen will, muss der Autofahrer dann den Radfahrer (der ca. 5m hinter dem Auto fährt) vorbeifahren lassen, oder muss der Radfahrer hinter dem Auto warten?

Hier ein Bild zur Verdeutlichung:
http://www.stadt-ratingen.de/.../119189P.JPG
Stellt euch vor der Grüne will nach rechts abbiegen 😉

Vielen Dank für die Antworten! 🙂

Beste Antwort im Thema

Im übrigen, nur weil es noch nicht angesprochen wurde, ist es absolut egal ob dieser Fahrradstreifen da ist oder nicht, wenn ich als Kraftfahrzeugführer dort rechts abbiegen möchte habe ich auf den Radfahrverkehr von hinten, der gerade aus möchte, zu warten, wenn ich ihn behindern oder gar gefährden würde.

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Man kann sich hinterher oder nebenher noch soviel beibringen. Ist heute auch so einfach.
Die FEV, StVO, StVZO, FZV, OwiG, StVG, StGB...
und wer tiefer rein will VwV StVO, RiLSA, RFGÜ, EFA, ERA, RSA95... findet man doch alles im Internet.

Auch Gesetzesbeschlüsse, Besprechungen von Bundesrat und Bundestag und EU Richtlinien usw... alles da.

Wer will kann... Und wer nicht will braucht sich nicht beschweren.

Ich war damals auch (noch? 😁 ) nicht allwissend. Wußte beispielsweise nicht, daß man innerorts überholen darf und durchaus auch mal rechts. Naja ländlich, ohne Spurwechselübung und mit 55 PS war das erst auch nicht so interessant. Interessanter wurde es dann bei den Parkknöllchen und da kann man schon mal schauen ob das wirklich so ok ist...
Nach der Probezeit und mit 30 PS mehr im gleichen Fahrzeugtyp dann aber gleich 3 Punkte eingefahren. 😁 Da auch schauen was geht, immerhin fahrlässig verurteilt statt vorsätzlich (obwohl es das natürlich war...).

Zitat:

Original geschrieben von Archduchess


Man kann sich hinterher oder nebenher noch soviel beibringen. Ist heute auch so einfach.
Die FEV, StVO, StVZO, FZV, OwiG, StVG, StGB...
und wer tiefer rein will VwV StVO, RiLSA, RFGÜ, EFA, ERA, RSA95... findet man doch alles im Internet.

Die RFGÜ beherrsche ich leider nur lückenhaft, den Rest kann ich auswendig.

Ach die ist eigentlich einfach.

http://bernd.sluka.de/Recht/rfgue/rfgue.html

Interessant wird sie (hier im Forum) im Zusammenhang z. B. mit Kreisverkehren und gemeinsamen Geh- und Radwegen. 😉

Aber für den normalen Autofahrer reicht die StVO.

Bzw. gehen uns die Verwaltungsvorschriften und Richtlinien gar nichts an. 😉
Das ist meist nur für tieferes Verständnis über Behörden und was diese eigentlich tun sollten... wichtig.

Wobei die Fragen:
"Wieviel Gelblicht(Zeit) an der Ampel muß eigentlich bei welcher Geschwindigkeit sein?"
oder
"Was für eine Zahl könnte/darf das (minimal) in dem roten Kreis sein auf den ich mit 300 km/h zufahre?"
...

doch schon manche hier bewegt haben. 😁
(Antworten in der VwV StVO)

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