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“Einsatzfahrzeug” Schild - Legal oder nicht?

Themenstarteram 13. März 2020 um 10:09

Hallo,

es ist eine eine Diskussion entbrannt, darüber, ob man ein Plastikschild mit der Aufschrift “Einsatzfahrzeug” theoretisch unter die Windschutzscheibe positionieren dürfte. Ohne jetzt auf den Zweck und Sinn einzugehen, würde man damit gegen irgendetwas verstoßen? Ist dieser Begriff geschützt?

Einsatzfahrzeug
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 15. März 2020 um 10:43:23 Uhr:

Die freiwillige Feuerwehr nutzt teilweise solche Schilder in Privatfahrzeugen.

Wir haben hier auch so einen Kandiaten im Ort.

Aber nicht unbedingt die Kameraden mit dem höchsten Einsatzwert. Eher die mit dem höchsten Geltungsdrang.

 

Das ist dann die Steigerung zu so affigen Aufklebern wie "Überholen Sie ruhig, wir schneiden Sie raus". Die Steigerung des Schildrs ist dann wiederum die Einsatzjacke oder der Helm auf der Hutablage...

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Eine Arbeitskollegin von mir und deren Mann hatten mal das Problem, dass sich irgendwelche Leute in ihrer ehemaligen Nachbarschaft an ihrer Autos zu schaffen gemacht haben. Mal Scheibenwischer hochgeklappt, mal Müll unter die Scheibenwischer...

Es wurde zwar nie etwas kaputt gemacht, aber schön ist anders.

In Folge eines Tips, sich beim Parken ein (ausgeschaltetes!) Blaulicht aufs Armaturenbrett zu stellen, war seitdem Ruhe. Umgezogen sind sie später trotzdem.

Das beantwortet zwar die Frage nicht, zeigt aber einen "Anwendungsfall".

Zitat:

@Teksaz schrieb am 13. März 2020 um 12:00:29 Uhr:

Wie sieht es denn mit einem Blaulicht IM AUTO aus? Also natürlich unbenutzt, aber nur hinter der Scheibe und während dem Parken.

Alles was man so findet, richtet sich ja an den Einsatz (eingeschaltet oder auch außen sichtbar am Auto)

Zitat:

@Ratoncita schrieb am 13. März 2020 um 11:27:32 Uhr:

"Als Einsatzfahrzeug ist das Fahrzeug nur dann anzusehen, wenn blaues Licht oder Schallzeichen mit Aufeinanderfolge verschieden hoher Töne tatsächlich verwendet werden;..."

Das halte ich wiederum für Unsinn. Sonderrechte haben die Fahrzeuge der BOS auch ohne Licht- u. Schallzeichen.

BKatV geht bei den üblichen Vorwürfen (z.B. falsch parken) von fahrlässiger Begehung aus (alle Abschnitt I-Delikte). Nur wenige Delikte setzen Vorsatz voraus (Abschnitt II). Allerdings können die Bußgelder u.U. verdoppelt werden, wenn Abschnitt I-Delikte vorsätzlich begangen werden (§ 3 IVa BKatV).

Ich sehe durch die Verwendung des Schildes keinen Bußgeldtatbestand verwirklicht. Das dürfte erlaubt sein. Welchen Sinn es hat, erschließt sich mir nicht. Denn es resultieren keine Sonderrechte und das weiß jede Knöllchen-Mamsell.

Zitat:

@Golfschlosser schrieb am 13. März 2020 um 15:14:00 Uhr:

Zitat:

@Ratoncita schrieb am 13. März 2020 um 11:27:32 Uhr:

"Als Einsatzfahrzeug ist das Fahrzeug nur dann anzusehen, wenn blaues Licht oder Schallzeichen mit Aufeinanderfolge verschieden hoher Töne tatsächlich verwendet werden;..."

Das halte ich wiederum für Unsinn. Sonderrechte haben die Fahrzeuge der BOS auch ohne Licht- u. Schallzeichen.

Stimmt. § 35 StVO.

Ich hätte mehr Spaß an einem Schild mit "Baustellenfahrzeug" an einem schmutzigem SUV. :D

Zitat:

@MvM schrieb am 13. März 2020 um 19:42:09 Uhr:

Ich hätte mehr Spaß an einem Schild mit "Baustellenfahrzeug" an einem schmutzigem SUV. :D

Auf so nem Teil :)

Baustellenfahrzeug
Themenstarteram 14. März 2020 um 23:32

Zitat:

@eet2000 schrieb am 13. März 2020 um 13:55:24 Uhr:

Eine Arbeitskollegin von mir und deren Mann hatten mal das Problem, dass sich irgendwelche Leute in ihrer ehemaligen Nachbarschaft an ihrer Autos zu schaffen gemacht haben. Mal Scheibenwischer hochgeklappt, mal Müll unter die Scheibenwischer...

Es wurde zwar nie etwas kaputt gemacht, aber schön ist anders.

In Folge eines Tips, sich beim Parken ein (ausgeschaltetes!) Blaulicht aufs Armaturenbrett zu stellen, war seitdem Ruhe. Umgezogen sind sie später trotzdem.

Das beantwortet zwar die Frage nicht, zeigt aber einen "Anwendungsfall".

Zitat:

@eet2000 schrieb am 13. März 2020 um 13:55:24 Uhr:

Zitat:

@Teksaz schrieb am 13. März 2020 um 12:00:29 Uhr:

Wie sieht es denn mit einem Blaulicht IM AUTO aus? Also natürlich unbenutzt, aber nur hinter der Scheibe und während dem Parken.

Alles was man so findet, richtet sich ja an den Einsatz (eingeschaltet oder auch außen sichtbar am Auto)

Gute Idee, aber weißt du denn, ob es legal war?

Edit: nein

Nein

Grundsätzlich ist weder ein Schild "Einsatzfahrzeug" noch ein Blaulicht im Innenraum illegal. Allerdings dürften die "echten" Ordnungshüter schon etwas genauer hinsehen, zumal wenn in der Gegend "seltsame" Dinge passiert sind wie falsche Polizisten, seltsame Blaulichtfahrten von Zivilfahrzeugen usw.

Man wird sich dann durchaus dem Verdacht aussetzen, einer der möglichen Täter zu sein...

Einsatzfahrzeuge per Definition sind im Übrigen nicht nur die Fahrzeuge von Polizei, Feuerwehr, THW, Zoll, Rettungsdienst, Katastrophenschutz oder BAG (Kreis aus §35 StVO), sondern auch bspw. Service- und Entstörfahrzeuge der Energieversorger, Wasserversorger, Straßenmeistereien, Verkehrsunternehmen, auch Verkehrswacht, Funkstaffel, Funkhilfsdienste soweit in öffentlichem Auftrag oder aufgrund einer verkehrsrechtlichen Anordnung handelnd usw. - auch ein Schneepflug ist ein "Einsatzfahrzeug". Allein durch die Bezeichnung als solches hat das Fahrzeug jedoch im Straßenverkehr keinerlei besonderen Rechte - diese sind in §§ 35, 38 StVO soweit abschließend geregelt. Erforderlichenfalls werden für Fahrzeuge, die Sonderrechte erhalten sollen, aber nicht in § 35 StVO aufgezählt sind Ausnahmegenehmigungen erteilt.

Solch ein Schild ist nicht wirkungslos; es könnte viel eher einen falschen Eindruck erwecken.

Hier fuhr letztens ein Pkw mit sowas herum, derart, wie es auch von der Polizei verwendet wird, nämlich mit diesen in Rot blinkenden Stop-Aufforderungen, nur das der Schriftzug eben ein anderer war. Und aus der Ferne irritiert das schon, zumals nachts.

Die freiwillige Feuerwehr nutzt teilweise solche Schilder in Privatfahrzeugen.

Wir haben hier auch so einen Kandiaten im Ort.

Ohne mir alle durchgelesen zu haben, "Kleider machen Leute" gilt auch bei Fahrzeugen ...

Mir ist mal aufgefallen, in der Firma hatten wir mal einen nagelneuen weißen Transporter, als Mietwagen mit diesen rot/weißen Warnstreifen ringsum verteilt und keinerlei Beschriftung ....

Wir hatten mit den normalen beschrifteten Firmenwagen ständig mit Ordnungsamt/Polizei zu tun weil wir nicht immer nach Vorschrift parken konnten, bei den Baustellen/Einsatzorten ... Mit diesen Mietwagen, gab es 0 Probleme in dieser Hinsicht, die Politessen sind selbst in Fussgängerzonen, Sperrstreifen, .... einfach an diesem Wagen vorbeigelaufen, als wenn er unsichtbar wäre ...:cool: lag wohl letztenlich an der Ähnlichkeit zu Fahrzeugen vom örtlichen Energieversorger:D

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 15. März 2020 um 10:43:23 Uhr:

Die freiwillige Feuerwehr nutzt teilweise solche Schilder in Privatfahrzeugen.

Wir haben hier auch so einen Kandiaten im Ort.

Aber nicht unbedingt die Kameraden mit dem höchsten Einsatzwert. Eher die mit dem höchsten Geltungsdrang.

 

Das ist dann die Steigerung zu so affigen Aufklebern wie "Überholen Sie ruhig, wir schneiden Sie raus". Die Steigerung des Schildrs ist dann wiederum die Einsatzjacke oder der Helm auf der Hutablage...

am 15. März 2020 um 10:55

@tartra ... die haben sich halt täuschen lassen, da solche Markierungen für die Nutzung von Sonderrechten nach §35 Abs. 6 StVO erforderlich sind... siehe http://www.rsa-95.de/15/Warnmarkierung/DIN_30710.htm

@Hannes1971 ...genau so ist es - besser kann man es nicht schreiben / sagen

 

... ich habe auch so ein Schild mit dem Zusatz Brandschaden davor.

Benutzen tue ich es nur wenn nötig und auch tatsächlich im „Einsatz“ sowie nur beim parken.

 

Mir ist klar das es nicht wirklich meine Befugnisse erweitert aber sorgt für Verständnis wenn ich vll mal nicht ganz konform nach der Straßenverkehrsordnung parke oder auf einem Anwohnerparkplatz stehe.

Manchmal geht es halt nicht anders und ich habe auch ein wenig Equipment dabei was zu schleppen ist ... bis dato nie was negatives erlebt und sogar schon die Situation gehabt das die PKW um mich rum „Tickets“ bekommen haben und ich nicht.

 

Lege auch noch immer meine Visitenkarte dazu das ich zur Not angerufen werden kann... was noch nie vorkam. Die Leute sehen das ich nicht aus Spaß dort stehe.

 

... kommt es nicht mitunter auf die Farbe an? Oder wäre es Amtsanmaßung wenn man suggeriert von einer Behörde zu sein?

Welche Farbe? Die des Schildes?

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