"Einfahrt verboten" Schild nur auf linker Seite?
Hallo leute, bin extrem angepisst weil ich in eine einbahnstraße gefahren bin, obwohl ich kein Schild dazu gesehen hatte. Es hat sich mir dann eine ältere "Dame" in den Weg gestellt und mir lautstark mitgeteilt dass es eine Einbahnstraße sei. Bin dann nochmal zu der Einfahrt gefahren und habe festgestellt, dass das Einfahrt verboten Schild nur auf der linken Seite steht und erst relativ weit hinter dem Fahrradweg der die Straßeneinfahrt kreuzt. Einerseits denke ich dass ich es trotzdem hätte bemerken können, andererseits frage ich mich was es für einen Sinn macht, das Schild auf der rechten Seite wegzulassen, da ich es nur auf beiden Seiten oder rechts kenne und ob das überhaupt stvo-konform ist? Habe in der Anlage 2 Abschnitt 6 zum Zeichen Einfahrt verboten gefunden: "Wer ein Fahrzeug führt, darf nicht in die Fahrbahn einfahren, für die das Zeichen angeordnet ist. Erläuterung: Das Zeichen steht auf der rechten Seite der Fahrbahn, für die es gilt, oder auf beiden Seiten dieser Fahrbahn.
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/BJNR036710013.html
Das würde heißen, dass es einzeln nur rechts stehen darf, aber gibt immer tausend andere paragrafen die evtl. was anderes sagen, weiß da jemand was drüber?
46 Antworten
Vielleicht wurde ja auch das Schild von der rechten Straßenseite geklaut? Sowas solls ja geben (ich sah neulich auch eins auf der Wiese neben der Straße liegen ...)
Zitat:
@Kryptojude schrieb am 1. August 2023 um 20:27:32 Uhr:
Es hat sich mir dann eine ältere "Dame" in den Weg gestellt und mir lautstark mitgeteilt dass es eine Einbahnstraße sei.
Jo, mei, dann ist ja sogar noch "Nötigung" im Spiel. 😰 😁
Fazit: die Beschilderung ist nicht korrekt, aber das Schild ist gültig.
Ich würde der Executive mal einen Hinweis geben.
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 2. August 2023 um 07:21:04 Uhr:
Ich würde einfach behaupten die Beschilderung ist nicht korrekt.
Würde ich auch.
Die aber alles entscheidende Frage ist: Was passiert denn wenn etwas passiert.
Ich biege aufgrund des rechts nicht existierenden Schildes in die Straße, es kommt einer von vorn, und wir treffen uns. Lass es nur verformtes Blech sein, nicht gleich das schlimmste...
Die Frage wird dann heißen: Hätte ich das nur links stehende Schild sehen müssen ? Oder wird sie heißen: Das links stehende Schild reicht ? Oder sogar: Mich trifft keine Schuld weil das rechte Schild fehlt ?
Gruß Jörg.
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Ein Schild steht da ja nun eindeutig.
Wenn dir einer entgegen kommt und ihr "trefft" euch, hast du gleich zweimal etwas nicht gesehen.
Natürlich hättest du das Schild sehen müssen, ein Fahrbahnbreite sollte man schon im Blick haben.
Schon. Was nichts über die rein verwaltungsrechtliche Wirksamkeit sagt.
Die aber scheißegal ist! Rechtsberatung gibt es hier eh nicht!
Sorry, aber immer dieser Dummfug mit "keine Rechtsberatung".
Der TE ist in kein Bußgeld- oder Strafverfahren verwickelt, sondern er stellt einfach die (interessante!) Frage, ob es in Ordnung ist, wenn Schilder nur links stehen.
Was man sogar ausweiten kann:
Ich sehe immer öfter halb zugewachsene Tempobeschilderung auf Stadtautobahnen (z.B. durch herabhängende Äste oder nicht zurückgeschnittenen Lianenbewuchs und/oder ähnliches).
Zitat:
@nogel schrieb am 2. August 2023 um 20:30:03 Uhr:
Sorry, aber immer dieser Dummfug mit "keine Rechtsberatung".Der TE ist in kein Bußgeld- oder Strafverfahren verwickelt, sondern er stellt einfach die (interessante!) Frage, ob es in Ordnung ist, wenn Schilder nur links stehen.
So ist es. Und wenn hier nur noch die Blinden über Farbe diskutieren dürfen, dann sollen sie das doch meinetwegen tun. Aber hinterher nicht rumheulen.
Wenn dir da ein LKW entgegenkommt kannst du es ja wohl nicht sehen.
Zitat:
@manvo schrieb am 2. August 2023 um 16:36:28 Uhr:
Ein Schild steht da ja nun eindeutig.
Wenn dir einer entgegen kommt und ihr "trefft" euch, hast du gleich zweimal etwas nicht gesehen.
Natürlich hättest du das Schild sehen müssen, ein Fahrbahnbreite sollte man schon im Blick haben.
Ähm sorry, manvo - aber was soll mir dein Beitrag sagen ??
Es spielt null Rolle, ob ich a. ein Schild sehe, b. ein mir entgegenkommenden sehe, oder eine Fahrbahn im Blick habe. Der entscheidende Punkt wäre eher der: Steht das Schild an der richtigen Stelle, oder nur an einer von gesetzlich geforderten zwei Stellen.
Der Unfall danach, und was dann passiert, wenn nachweislich an der RICHTIGEN Stelle das Schild fehlt, ist die Frage..
Gruß Jörg.
Zitat:
@790830 schrieb am 1. August 2023 um 21:15:09 Uhr:
Ist das Schild überhaupt gültig, wenn es nur auf der linken Straßenseite angebracht ist?
hatte letztens den Fall beim rechtsabbiegen ... hatt nichts geesehen. ... Allerdings mußte ich "einmal um den Pudding fahren" ... kam dann von der Gegenseite auf die selbe Kreuzung zu. Hätte nun links abbiegen können und sehe das das Einbahnstraßenschild genaugegenüber an der Rechtsabbiegerecke.
Faktisch für mich kein Probel da ich in die richtige Richtung gefahren bin. Aber um zu wissen das es eine Einbahnstraße war in die ich zuvor rechts abgebogen bin, hätte ich fast ein Glaspanoramadach gebraucht und hätte nach oben schauen müssen.
Ich sag's mal so: man kann Beschilderungschilderung auch beknackt aufstellen.
Die Aufstellung ist u.a. § 40/41/42 StVO beschrieben. Das Schild 220 ist in § 41 StVO beschrieben. So wie ich es deute, müssen Schilder rechts aufgtestellt werden, aber es gilt der Sichtbarkeitsgrundsatz. Somit kann es wohl auch links aufgestellt werden, wenn dies erforderlich ist.
Ohne ein Foto von der entsprechenden Stelle können wir hier noch bis Weihnachten diskutieren.
Hier geht es um Zeichen 267, nicht um Zeichen 220.