"Einfahrt verboten" Schild nur auf linker Seite?

Hallo leute, bin extrem angepisst weil ich in eine einbahnstraße gefahren bin, obwohl ich kein Schild dazu gesehen hatte. Es hat sich mir dann eine ältere "Dame" in den Weg gestellt und mir lautstark mitgeteilt dass es eine Einbahnstraße sei. Bin dann nochmal zu der Einfahrt gefahren und habe festgestellt, dass das Einfahrt verboten Schild nur auf der linken Seite steht und erst relativ weit hinter dem Fahrradweg der die Straßeneinfahrt kreuzt. Einerseits denke ich dass ich es trotzdem hätte bemerken können, andererseits frage ich mich was es für einen Sinn macht, das Schild auf der rechten Seite wegzulassen, da ich es nur auf beiden Seiten oder rechts kenne und ob das überhaupt stvo-konform ist? Habe in der Anlage 2 Abschnitt 6 zum Zeichen Einfahrt verboten gefunden: "Wer ein Fahrzeug führt, darf nicht in die Fahrbahn einfahren, für die das Zeichen angeordnet ist. Erläuterung: Das Zeichen steht auf der rechten Seite der Fahrbahn, für die es gilt, oder auf beiden Seiten dieser Fahrbahn.
https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/BJNR036710013.html
Das würde heißen, dass es einzeln nur rechts stehen darf, aber gibt immer tausend andere paragrafen die evtl. was anderes sagen, weiß da jemand was drüber?

46 Antworten

Ist egal, sind beides Vorschriftszeichen.

Fassen wir zusammen.
Wenn wieder so eine Diskussion notwendig ist, kann etwas nicht stimmen. Ottonormalverbraucher fährt da vorbei und muss die Situation in wenigen Sekunden raffen, er hat nicht die Zeit wie hier.

Schilder gehören im obersten Grundsatz auf die rechte Seite. Die „Unsitte“ Aufhebungszeichen nur links aufzustellen ist meiner Meinung nach der Tatsache geschuldet das es gar nicht gewollt ist, das jeder die Aufhebung sieht.

Verbots-und Gebotszeichen gehören auf die Rechte oder gar auf beide Seiten.

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