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"Dauerfahrlicht" selber bauen?

Themenstarteram 4. April 2014 um 19:11

Hallo,

eine Frage an die Frauen/Männer vom Fach... ;)

Kann man mit Hilfe von Relais, Kabeln und eventuell Dioden ein "Dauerfahrlicht" selber bauen?

Optimal wäre es so:

Zündung auf "an".

Motor starten.

Der Motor läuft.

... (viell. nach ca. 5 - 10 Sekunden) - das Abblend-/ Fahrlichtlicht leuchtet automatisch.

Ich kenne es bis jetzt nur so, daß das Abblend-/ Fahrlicht schon gleich bei Zündung "an" leuchtet.

Wenn die Batterie schwach ist, geht schon einiges wgn. des Lichtes verloren und eventuell reicht der Rest nicht mehr um den Motor zu starten?

Wie oben schon geschrieben, wäre es mit Hilfe von ein/zwei Relais, Kabeln und eventuell Dioden möglich die "optimale" "Dauerfahrlichtschaltung" selbst zu bauen?

Wie sollte so eine Schaltung angeschlossen werden?

Wenn der Motor läuft, kommt dann irgendwo ein Signal an, welches man als Signal(-leitung) "abgreifen" kann?

Und dann liefert das Relais Strom an die Abblend-/Fahrlichtleitung/en?

Eventuell muß man dann Dioden einbinden, damit der "Dauerfahrlichtstrom" an den Leitungen keinen anderen/falschen Weg nimmt (z.B. nicht zum Sicherungskasten zurück, o.ä.) ...

Wie kann man die kleine (5 - 10 Sekunden) Zeitverzögerung erreichen?

(Es ist ein Toyota Yaris II [XP9F(A)] Bj. Jan./2010)

Danke. :)

Beste Antwort im Thema
am 5. April 2014 um 14:57

Zitat:

Original geschrieben von Oskar78

Zitat:

Original geschrieben von Reachstacker

Alternative: vernuenftige Batterie einbauen dann startet die karre mit oder ohne Licht.

Correctly,

but it´s a gimmik :D:D

und ich habe in einem buch über längs verschollenes geheimes wissen gelesen, dass man das licht ganz einfach per schalter nach dem starten einschalten können soll?!?

:D

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Tja,

schau dir doch mal den aktuellen §19 StVZO an ;)

da geht es nur noch um "Gefährdung" oder "Abgasverhalten" bzw die Fahrzeugart.

Ich sehe keine Gefährdung durch das automatische Einschalten des Abblendlicht :)

Grüße

Steini

Hallo,

jeder kann ja glauben was er will. :rolleyes::cool:

Die Lichtanlage gehört jedenfalls zum sicherheitsrelevanten Teil.

Bei einem Unfall und anschließender Begutachtung durch einen Gutachter könnte es brenzlich z.B. mit der Versicherung werden.

Heute bekommt man wegen einer defekten Glühbirne an der Nummernschildbeleuchtung keine TÜV-Plakette mehr. :eek::eek:

User Johnes hat ja auch geschrieben:

Zitat:

E-Zulassung bleibt erhalten, wenn man Relais und Trenndioden mit E-Zulassung nimmt.

Zitat Ende.

Mehr wurde ja nicht behauptet. ;)

Zitat:

Original geschrieben von Oskar78

Hallo,

jeder kann ja glauben was er will. :rolleyes::cool:

Die Lichtanlage gehört jedenfalls zum sicherheitsrelevanten Teil.

Bei einem Unfall und anschließender Begutachtung durch einen Gutachter könnte es brenzlich z.B. mit der Versicherung werden.

Nur mal so interessehalber: Wie brenzlig würde es denn zb bei einem selbst verursachten Auffahrunfall mit der Versicherung werden?

Das ich natürlich auch ein zugelassenes Relais nehmen würde ist hoffentlich klar, nur bitte nicht immer gleich mit der ABE Keule kommen, die ist nämlich oft keine ;)

Grüße

Steini

Zitat:

Original geschrieben von steini111

Zitat:

 

Nur mal so interessehalber: Wie brenzlig würde es denn zb bei einem selbst verursachten Auffahrunfall mit der Versicherung werden?

Ganz einfach, sie weigert sich zu zahlen, da die Betriebserlaubnis erloschen war.
Wer´s nicht glaubt: Meinem Bruder so passiert.

Das ich natürlich auch ein zugelassenes Relais nehmen würde ist hoffentlich klar, nur bitte nicht immer gleich mit der ABE? Keule kommen, die ist nämlich oft keine ;)

Keule oder nicht Keule, das ist rein persönliches Empfinden.
Anscheinend kennst du den Unterschied zwischen ABE und "ECE R10-Zulassung" nicht (leider)!
Von ABE hat hier niemand gesprochen! :confused::confused:

Mal ne Frage: Schaffst du in der Entwicklung von Fahrzeugelektronik?

Ich schon seit Jahren.

Grüße

Steini

Und was machst du da? Glühlämpchen einsetzen?

Zitat:

Original geschrieben von Oskar78

Heute bekommt man wegen einer defekten Glühbirne an der Nummernschildbeleuchtung keine TÜV-Plakette mehr. :eek::eek:

Falsch! Gerade erst mit einem Fahrzeug TÜV bekommen. Obwohl ein Standlicht defekt und eine Kennzeichenleuchte sehr sehr dunkel, weil Glas von innen mit brauner Suppe verdreckt.

Es liegt immer noch im ermessen des Prüfers, wenn es keine Häufung gibt. Er wird dir den Hinweis geben und gut ist. Auf dem Bericht steht es zudem auch mit drauf. Der Prüfer entscheidet, ob er dir zutraut, das Leuchtmittel zeitnah zu tauschen. Der restliche Fahrzeugzustand wird da auch mit einbezogen.

Mit der Versicherung glaube ich nicht, da hier noch einiges mehr sein muss. Denn: Das defekte/verändertes Fahrzeugteil muss zu einem Schaden beitragen. Erst wenn dies zutrifft, kann die Zahlung verweigert werden.

MfG

Hier geht es um eine vom Hersteller erteilte ABE für das komplette KFZ, diese erlischt nicht mehr so einfach.

Die Versicherung, ich spreche konkret von der Haftpflicht, dürfte in so einem Fall den Versicherungsnehmer bis zu 5000€ in Regress nehmen. Dem geschädigten gegenüber bleibt sie voll in der Haftung sofern der Verursacher die erste Rechnung der Versicherung gezahlt hat.

Hier geht es doch gar nicht um Veränderungen am Licht selbst oder ähnliches, hier geht es doch nur um das Anschalten.

Im übrigen hat dein "schaffen" in der Entwicklung von Fahrzeugelektronik zuerst mal nichts mit dem Wissen um die Rechtslage zu tun bzw kann auch wer anderes Kenntnisse darin haben ohne dort zu Arbeiten.

Im übrigen wäre ich dir dankbar wenn du nicht in meine Zitate schreiben würdest, das blau ist zb im Nachtmodus von MT gar nicht zu erkennen.

Also: die Möglichkeit mit Relais ist rechtlich sauber machbar, so kann man zb auch ein nachträglich angebautes (zugelassenes TFL mit RL87) anschließen bzw eine Ladestromleitung für den Wohnwagen schalten.

Grüße

Steini

Bei der Kasko machen die Versicherungen da immer mehr Versuche, nicht zu zahlen. Die Zeit ist aber vorbei, wo da einfach abgelehnt wurde. Der Kunde klagt jetzt immer öfters und bekommt auch noch recht. So ein Mist aber auch!

MfG

Zitat:

Original geschrieben von Johnes

Und was machst du da? Glühlämpchen einsetzen?

Lasssen wir das, das geht ins persönliche.
Ich schrieb doch: Entwicklung von Elektronik und Steuerungen für Automobile. Nicht gelesen?

Zitat:

Original geschrieben von Johnes

Zitat:

Original geschrieben von Oskar78

Heute bekommt man wegen einer defekten Glühbirne an der Nummernschildbeleuchtung keine TÜV-Plakette mehr. :eek::eek:

Falsch! Gerade erst mit einem Fahrzeug TÜV bekommen. Obwohl ein Standlicht defekt und eine Kennzeichenleuchte sehr sehr dunkel, weil Glas von innen mit brauner Suppe verdreckt.

Kann sein, will ich nicht abstreiten. Jedenfalls steht es so in den neuen geltenten Richtlinien für die Prüfer! Bitte mal nachlesen.

Es liegt immer noch im ermessen des Prüfers, ,wenn es keine Häufung gibt. Er wird dir den Hinweis geben und gut ist. Auf dem Bericht steht es zudem auch mit drauf. Der Prüfer entscheidet, ob er dir zutraut, das Leuchtmittel zeitnah zu tauschen. Der restliche Fahrzeugzustand wird da auch mit einbezogen.

richtig und zugleich falsch, siehe neue Richtlinien.

Mit der Versicherung glaube ich nicht, da hier noch einiges mehr sein muss. Denn: Das defekte/verändertes Fahrzeugteil muss zu einem Schaden beitragen. Erst wenn dies zutrifft, kann die Zahlung verweigert werden.

Hier kann ich dir zustimmen.

MfG

PS: Ich will mich ja nicht mit einem Moderator anlegen ......

Welchen Text der Richtlinie bzw. welche Fassung ziehst du ran? (Link?)

Ich habe leider nur eine "Offline-Ausgabe" der Dekra von 08/13.

MfG

Hallo Johnes,

habe leider kein e entsprechende Unterlage zur Hand.

Die Info über die Verweigerung der TÜV-Plakette habe ich nur aus unserer Tageszeitung von letzter Woche, stand dann kurz drauf auch in der Zeitschrift "Auto Motor Sport" und in "Auto-Bild" als Artikel.

Leider alle Zeitschriften schon in der "blauen Tonne" entsorgt.

Es ging um eine Verkehrsminister-Konferenz, in welcher diese Verschärfungen verabschiedet wurden. :(

In Sachen Beleuchtung ist es verschärft worden. Weil viele dachten, defekte Glühbirne = geringer Mangel, und fuhren so fröhlich weiter. Bei einer defekten Abblendlichtbirne wird er eine Plakette bekommen, mit dem Hinweis, der Mangel ist sofort zu beheben. (na ja beim Renault Modus nicht so einfach :confused:) Bei 2 Abblend, oder Bremslichtbirnen sieht es schon anders aus. Plakette wird verweigert. Und bei so einem Selberbastelkram, würde ich auch vorsichtig sein. Nicht wegen HU Plakette oder EU Bestimmungen, sondern wegen der Fahrzeugelektronik. Bei einigen FZ kann man nicht mehr die Batterie wechseln, oder selbst die Anhängersteckdose verkabeln. (Springt danach nicht mehr an). Wenn man da das Falsche Kabel anzapft, (knister britzel) und die 300 € Elektronik ist durch.

Bei meinem T3 Bulli konnte ich Relais und sonstige Sachen anschließen/ zwischenschalten. Da ging höchstens ne Sicherung durch.

th

Selbst beim X3 Bj.'13 haben wir die Batterie einfach getauscht. Angeblich soll das nicht funktionieren. Die Batterie wurde durch eine Stärkere ersetzt. Wird vollständig geladen und der Wagen springt gut an.

Und wenn einer sich mit Elektronik auskennt, ist Selbstbastelkram kein Problem. Oft haltbarer und sicherer als der billige China-Schrott. Selbst mein Kühlschrank hat eine selbst gebaute Elektronik drin, weil die originale kurz nach der Garantie platt war. (Neue originale Platine sollte 50% des Neupreises des Gerätes kosten! Meine µC-Elektronik kostet 2% und leistet mehr als die originale Schaltung!)

Den Gebläsevorwiderstand habe ich auch schon lange aus unserem 2. Wagen verbannt. Ersetzt durch eine PWM-Ansteuerung.

MfG

Zitat:

Original geschrieben von Oskar78

Leider alle Zeitschriften schon in der "blauen Tonne" entsorgt.

Da gehören solche Artikel auch hin, vor kurzem Standen in Autobild und AMS auch so Märchen von wegen Kennzeichenleuchte defekt = keine Plakette. Ist nicht so und war nie so. Rechtsgrundlage ist hierfür übrigens die sog. HU-Richtlinie.

Eine elektrische Schaltung im Fahrzeug betrifft zunächst nicht die BE sofern keine unzulässigen Lichtschaltungen ermöglicht werden oder anderweitig die Verkehrssicherheit beeinträchtigt werden könnte. Einfach nur ein Relais das Licht anmacht - sofern es überhaupt geht (Stichwort CAN-Bus) - stellt diesbezüglich kein Problem dar.

Allerdings muss auch diese Schaltung diese Vorschrift erfüllen:

http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__55a.html

An der Stelle auch klar sicherheitsrelevant da sie über Störsignale andere Fahrzeugelektronik (ABS, Airbag und Co.) beeinträchtigen könnte.

In Zeiten von CAN-Bus, Leuchtmittelüberwachung usw.. ist das aber nicht mehr so einfach mal eben per Relais das Licht zu schalten ohne sich mit Pech das Lichtsteuergerät zu grillen. Bei einem so neuen Auto kann man die Tagfahrlichtschaltung einfach für ein paar € beim Händler im Steuergerät aktivieren lassen.

Batterie tauschen geht noch bei allen Autos, allerdings wird bei vielen die neue nicht mehr vollständig geladen wenn man dem Steuergerät nicht sagt "neue Batterie". Die bezieht den Alterungszustand in die Ladesteuerung mit ein, tauscht man eben auf eine Neue kann es daher sein dass die nur bis zum Zustand der alten Batterie geladen wird und nicht vollständig oder bestimmte Funktionen reduziert werden.

Gerade BMW gehört zu den Kandidaten, die rekuperative Lichtmaschinensteuerung braucht detaillierte Infos über den Batteriezustand um die Funktion umsetzen zu können.

Die CE-Konformität kann man ja selber bescheinigen. (Sofern das Gerät/die Schaltung dieser auch entspricht!) Die Plakette gibt an, sich an die für die EU geltenden Regeln und Normen zu halten.

Zitat:

Original geschrieben von Moers75

Batterie tauschen geht noch bei allen Autos, allerdings wird bei vielen die neue nicht mehr vollständig geladen wenn man dem Steuergerät nicht sagt "neue Batterie". Die bezieht den Alterungszustand in die Ladesteuerung mit ein, tauscht man eben auf eine Neue kann es daher sein dass die nur bis zum Zustand der alten Batterie geladen wird und nicht vollständig oder bestimmte Funktionen reduziert werden.

Gerade BMW gehört zu den Kandidaten, die rekuperative Lichtmaschinensteuerung braucht detaillierte Infos über den Batteriezustand um die Funktion umsetzen zu können.

Ich glaube noch lange nicht daran, das BMW eine automatische Batteriezerstörungsfunktion in die Laderegelung eingebaut hat. Kein Hersteller ist so dumm und lässt die Laderegelung frühzeitig abschalten.

Laut eines BMW-Ings., wird lediglich von Starkladung auf die normale Ladekennlinie umgeschaltet, wenn die Elektronik der Meinung ist, die Batterie wird voll. Die Starkladung dient dazu, die Batterie in Fahrzeugen mit Start/Stop schneller zu laden. (Was auch Sinn macht!) Elektronik weiß, wie groß die Batterie in Etwa ist und kann dann den Strom erhöhen um die Batterie schneller voll zu drücken nach einem Start. Die Batterie wird aber wie in jedem Auto voll geladen. Nur, weil man eine andere Batterie einbaut, darf es nicht passieren, das diese nicht voll geladen wird. Sie wäre in wenigen Monaten defekt.

Die Steuerung sorgt dafür, dass die Start/Stop-Funktion abgeschaltet wird, wenn die Batterie nicht ausreichend geladen ist. So soll verhindert werden, das die Batterie zu stark entladen wird.

Grundsätzlich ist aber immer ein Risiko mit dem Start/Stop-System verbunden. Die Batterie wird stark gefordert. Gerade wenn das System an den letzten Kreuzungen den Motor abschaltet, kann es passieren, das die Batterie nicht bis zum einparken des Fahrzeuges nicht mehr voll wird. (Egal, ob neue/alte/programmierte Batterie!)

MfG

Zitat:

Original geschrieben von Johnes

Grundsätzlich ist aber immer ein Risiko mit dem Start/Stop-System verbunden. Die Batterie wird stark gefordert. Gerade wenn das System an den letzten Kreuzungen den Motor abschaltet, kann es passieren, das die Batterie nicht bis zum einparken des Fahrzeuges nicht mehr voll wird. (Egal, ob neue/alte/programmierte Batterie!)

Start-Stopp ist gar nicht so eine große Forderung für die Batterie, die halbe Sekunde Stromaufnahme ist ruck zuck nachgeladen.

Das Problem ist mehr die rekuperative Lichtmaschinensteuerung die beim Verzögern kurzzeitig sehr hohe Ladeströme bringt. Dabei tritt die Starkladung auf, im normalen Fahrbetrieb wird die nur bei stärker entladener Batterie aktiviert, sonst hält die Laderegelung nur einen Batteriezustand im Bereich von 80%-voll damit es zum Starten immer reicht und ein Puffer da ist um etwas Bremsenergie aufzunehmen.

Damit die Elektronik weiss da ist wieder eine volle Batterie drin muss sie das wissen. Kann fast jede Werkstatt in 5 Minuten erledigen, Testern dran, ein klick auf "neue Batterie", fertig. Ansonsten wird die neue nur unzureichend genutzt da die Ladesteuerung sich auf die alte angepasst hat und Lade- und Entladeströme über die Alterung und den schleichenden Kapazitätsverlust anpasst.

Ach ja, die (C)hinese(E)quiment-Aufkleber sind problemlos zu bekommen.

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