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"Carport" Angabe bei Versicherung, wie oft muss ich im Carport stehen

Themenstarteram 7. September 2017 um 12:40

Hallo. Wir haben 2 Auutos und einen Carportstellplatz, sprich einer parkt immer draussen bei den Besucherparkplätzen. Wir wechseln uns da immer ab, wie es gerade passt. Wie oft muss ich denn im Carport parken, damit man sagen kann, dass ich das bei der Versicherung angeben darf?

Gruß

Pascal

Beste Antwort im Thema

Wenn nur ein Fahrzeug im Carport Platz hat dann kannst du auch nur ein Fahrzeug bei der Versicherung angeben. Alles andere ist gelinde gesagt Beschiss

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Jo! Deshalb wirken sich diese Carportangaben auch kaum auf die Versicherungsprämie aus - jedenfalls bei ohnehin günstigen Versicherungen.

 

Und wenn ein Auto tagsüber drin steht, das andere nachts - weil der eine tags, der andere nachts damit auf der Arbeit ist wäre ja auch alles prima.

Im Zweifel wäre ich beim Hagel mit meinem Auto gerade Brötchen holen gewesen.

Zitat:

@Thinky123 schrieb am 7. September 2017 um 22:54:54 Uhr:

...

Und wenn ein Auto tagsüber drin steht, das andere nachts - weil der eine tags, der andere nachts damit auf der Arbeit ist wäre ja auch alles prima.

Klingt nach einem Konzept für ein konfliktfreies Miteinander. :D

Nur bloed wenn tagsueber in der regio kein hagel war sondern nachts ;) die forschen auch beom.wetterdienst nach ;)

Die Brötchen waren jetzt auch nicht in Stein gemeißelt.

mach es doch nicht zu kompliziert. Steht das Ding da regelmäßig drunter oder nicht? Wenn Ja = Nachlass, wenn Nein = Kein Nachlass. Und hör uff irgendwelche Begriffe zu dehnen, wie es Dir gerade in das Portemonnaie passt, sonst macht der Versicherer das im Schadenfall auch. Willst Du das? So tue das was Du nicht willst, was mit Dir tut auch keinem andere zu.

Mensch, mensch, mensch...

Ansonsten: http://www.duden.de/rechtschreibung/regelmaeszig

Also ich habe ein Carport unter dem ich stehe wenn ich zu Hause bin. Auf der Arbeit gibt es kein Carport. Habe Wechselschicht. Früh- Spät. und Nachtdienst.

Wie sieht es da aus.

Zitat:

@martinb71 schrieb am 7. September 2017 um 22:08:57 Uhr:

Wenn nur ein Fahrzeug im Carport Platz hat dann kannst du auch nur ein Fahrzeug bei der Versicherung angeben. Alles andere ist gelinde gesagt Beschiss

so siehts aus. alles andere ist märchensabbelei. wenn jede nacht 2 autos vor der tür stehen, man aber nur für eins ein dach hat, kann man auch nur 1 mit dach versichern. ansonsten könnte man ja auch 1 wohnung an 2 leute vermieten, weil der eine nachts, der andere tagsüber dort wohnt. das ist doch blödsinn.

es spielt dabei aber auch keine rolle, wo das auto dann steht. wenn du 1 auto mitm 1 carport hast, das auto aber davor steht und es einen hagelschaden bekam, wird die versicherung zahlen, wenn du eine vernünftige erklärung dafür hast. wenn du natürlich woanders bist, zb auf der arbeit, erwartet NIEMAND von dir, das du dort auch ein dach hast. es geht um deinen parkplatz zuhause und nur um den. je nach lage/position ist das risiko einer beschädigung um etliche 100% besser/schlechter. wer mal paar jahre am straßenrand geparkt hat weiß die vorteile einer garage sehr zu schätzen...

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