"bekannte" Mängel und Autoverkauf

Hallo,

ich überlege ob ich mein Auto zeitnah verkaufe. Am liebsten würde ich das Auto bei einem Händler in Zahlung geben und ein anderes Auto kaufen. Mir ist zwar klar, dass ich damit das meiste Geld "verliere" da der Händler auch noch was verdienen möchte, aber 1.) habe ich keine große Ahnung von Autos und kann in einer Verhandlung mit Privatpersonen ohnehin wenig entgegensetzen, 2.) habe ich keine große Überlappung zwischen Autokauf und -verkauf sodass die alte Kiste dann auch direkt weg ist und 3.) verspreche ich mir bei einem Ankauf durch einen Händler eine gewisse Sicherheit, dass der mir hinterher nicht noch ans Bein pinkeln kann und mir Mängel unterschieben möchte, da er das Auto vor dem Kauf sicherlich noch mal checken wird. Wenn ein Händler dann keinen Fehler findet hoffe ich, dass mir das später nicht noch aufs Brot geschmiert wird.

Warum leg ich soviel Wert auf diesen Punkt?
Ich weiß, dass mein Auto aktuell aktuell ein paar Mängel hat. Z.B. tritt Feuchtigkeit ins Auto ein wenn der Wagen bei starkem Regen im Freien steht. Nicht, dass hinterher das Auto unter Wasser steht, aber ein bisschen ist es dann doch. Darüber hinaus gibts noch ein anderes Problem mit meinem Tank...

Meine Frage: Da ich mich ungern nach dem Verkauf/Kauf mit einem Rechtsstreit oder ähnlichem auseinander setzen und mich auch nicht auf illegale Fährten bewegen möchte, ich aber auch nicht mehr als nötig dem Händler die Mängel unter die Nasen reiben möchte um den Wert nicht sonderlich zu drücken würde mich interessieren was ich bei einem Verkauf dem Händler mitteilen muss. Gibt es hierzu eine "Regelung"?

Danke im Voraus.

Beste Antwort im Thema

Bald kann man keinen Gebrauchtwagen mehr kaufen, weil echt jeder nur noch bescheisst, wo es nur geht. Jemand anderem einen Wagen mit Mängeln andrehen wollen und diese verschweigen. Aber wehe, wenn man selbst einen Wagen mit solch einem Mangel kauft, dann ist das Geschrei immer groß und es wird mit Anwalt gedroht, als ob es kein morgen gäbe...🙄🙄 Und da ist es vollkommen egal, ob man sein Fahrzeug an einen Händler oder eine Privatperson verkauft... Um auf die Frage zu antworten: ja, es gibt eine Regelung, nennt sich Anstand und gesunder Menschenverstand!

11 weitere Antworten
11 Antworten

Von den Schaeden die du weisst solltes du berichten. Oder willst du nicht wissen was du kaufst? Du musst es immer auch von der anderen Seite sehen.

Ich vermute mal das dir die Rep von deinem Auto zu teuer ist und du deshalb den abgeben willst und vermutlich auch billig nen anderen haben willst. Das ist eine Rechnung die eigendlich fast nie aufgeht. Zu gut deutsch, du verkaufst ein Auto mit Wassereinbruch und kaputten Tank und bekommst ein Auto mit Kaputten Antrieb, Oelleck oder sonst was. 😉

Ob beim 🙂 oder beim Privatmann: Ehrlich währt m. E. am längsten! Lies dich mal durch die zahlreichen ähnlich gelagerten Fälle (Beiträge) bzgl. nach dem Kauf erhobener Forderung nach einem Preisnachlass, Drohung mit dem RA, Rückgabe des Fahrzeugs etc. Beim Händler wird man dir die voraussichtlichen Reparaturkosten nennen können und es ist dann deine Entscheidung, dieses Wissen an den privaten Interessenten weiterzugeben und sich mit ihm zu einigen. Wenn die Differenz zwischen Händler und Privat nicht allzu groß sein sollte, würde ich mich dem Händler anvertrauen, weil es genug liebe Menschen gibt, die täglich darauf warten, dass morgens ein Dummer aus dem Bett kriecht und auf den wartest du doch bestimmt nicht😁

Auch ein Laie muss alle ihm bekannten Mängel beim Verkauf einer Sache dem Käufer mitteilen. Wobei die Gerichte dort sehr geringe Ansprüche stellen.
Außerdem hat der Käufer im Fall eines Falles den zugegebenermaßen schwierigen Job, den Beweis zu führen, dass der Verkäufer Kenntnis der Mängel hatte.

Achte bitte darauf, dass der Händler dein Fahrzeug wirklich in Zahlung nimmt, also kauft und nicht nur im Auftrag verkauft.
Ansonsten kann er Dir das alte Fahrzeug zurück geben oder Dir bei Nichtverkauf einen geringeren Preis dafür vorschlagen.

Ähnliche Themen

Bald kann man keinen Gebrauchtwagen mehr kaufen, weil echt jeder nur noch bescheisst, wo es nur geht. Jemand anderem einen Wagen mit Mängeln andrehen wollen und diese verschweigen. Aber wehe, wenn man selbst einen Wagen mit solch einem Mangel kauft, dann ist das Geschrei immer groß und es wird mit Anwalt gedroht, als ob es kein morgen gäbe...🙄🙄 Und da ist es vollkommen egal, ob man sein Fahrzeug an einen Händler oder eine Privatperson verkauft... Um auf die Frage zu antworten: ja, es gibt eine Regelung, nennt sich Anstand und gesunder Menschenverstand!

Steiche das "bald" und vertausche "kann" und "man" in deinem ersten Satz, ich finde man kanns schon lange nicht mehr ohne Bauchschmerzen tun.
Die Spannen, mit vergleichsweise wenig Aufwand deutliche Mehrerträge zu ergaunern sind eben riesig.
Überall wo schnelles Geld zu verdienen ist wird betrogen, also auch beim Autoverkauf.
Alleine wenn ich lese daß man davon ausgeht, daß der Kilometerzähler jedes dritten Gebrauchtwagens manipuliert ist.😰
Die Chance einen solchen zu erwischen ist riesig.
Diese Fahrzeuge (gerade "junge" Oberklasselimousinen) gehören in den Monaten zwischen letztem Besitzer und Käufer 3, 4, 5 verschiedenen Händlern. Der Käufer erfährt das natürlich nie, ebensowenig welche Metamorphose manch Wagen in dieser Zeit erfährt.
Passiert aber auch bei älteren, solange was zu verdienen ist.
AutoBild hat mal über den Fall eines weissen um die 20 Jahre alten Porsche 911 berichtet, der nach dem Ankauf beim Vorbesitzer über 6 Händlerhöfe ging, und auf seiner "Reise" scheibchenweise 240000km "verloren" hat.
Es gibt hier wohl kaum etwas was es nicht gibt.
Die Hemmschwelle sinkt umso anonymer das ganze wird. Früher kaufte man Autos vor Ort, heute übers internet und man fährt 700km quer durch Deutschland weil man vermeintlich 500€ "spart".
Autohandel ist ein knallhartes Geschäft. Wer überleben will muß gut sein.
Wers nicht ist, muß scheinbar zu anderen Mitteln greifen.

Ich glaube da, man ist im Gegenteil beim Kauf von Privat noch eher auf der sicheren Seite als beim ein oder anderen gewerblichen Vertriebsweg.
Ein undichtes Fenster ist doch noch das kleinste Problem.

Hallo,

bin froh auf so ein informatives Forum gestoßen zu sein. Da ich so ungefähr alle 7-8 Jahre mal ein Auto kaufe und auch schon mal vertraglich über den Tisch gezogen wurde, wollte ich mich hier ein wenig erkundigen.

Habe einen Gebrauchtfahrzeug (BJ. 98, 2.700 €) bei einem "Händler" gefunden und wollte mein Fahrzeug, der kaputt ist, Inzahlung geben. Habe auch schon einen Kaufvertrag mit Auflistung aller Mängel vorbereitet (Kühler verliert Wasser, FH hinten rechts kaputt etc.) Der "Händler" hat eine Anzahlung bekommen. Da ich keine Zeit habe, habe ich meine Schwester, die bei der Übergabe der Anzahlung auch dabei war, damit beauftragt, den Rest zu erledigen.

1. Der "Händler" wollte nur einen Privatkaufvertrag anbieten. (??!!) Auf Nachfrage, wie es denn mit Gewährleistung aussieht, da er ja Händler ist --> haben nur Kopfschmerzen bei so Niedrigpreis-Autos, daher keine Gewährleistung und auch nur über privat, also kein Firmenstempel etc.

Versteh ich das richtig, dass hier im schlimmsten Fall sogar Steuern hinterzogen werden (wenn er das mit System macht)??

2. Der "Händler" wollte in die Vertragsklausel "unfallfei" nicht aufnehmen. Darauf habe ich aber bestanden. Er meinte nur, dass "keine bekannten Mängel" in den Vertrag aufgenommen wird und die das "immer so machen." . Was hätte das im ungünstigens Fall für mich bedeutet???

Ende vom Lied: Das kam mir sehr dubios vor. Ich habe mich erst gar nicht drauf eingelassen.

Gruß
Cenki

Zitat:

Original geschrieben von Cenki


Ende vom Lied: Das kam mir sehr dubios vor. Ich habe mich erst gar nicht drauf eingelassen.

Und was ist jetzt die Frage?

Such dir einen Kleinwagen um Baujahr 2003/2004/2005 mit kleiner Maschine, ordentlichem Serviceheft, aus erster Hand, von privat, mit wenig km auf der Uhr und ordentlicher HU (nicht Hinterhof-Händler-HU) und du hast für 2.500 € ein gutes und zuverlässiges Auto.

Oder du suchst dir einen Händler, der das ganze ordentlich macht. Mit richtigem Händler-Kaufvertrag und Gewährleistung. Dass es dann mitunter teurer wird, kann schon sein. Dann musst du eben Abstriche beim Modell, Baujahr oder der Laufleistung machen.

Zeit, Geduld, etwas Geld und Vertrauen gehört zum Autokauf.

Wer billig will und keine Zeit mitbringt, der lässt sich von solchen Händlern wie du beschrieben hast, über den Tisch ziehen.

Wobei das so auch nicht in jedem Fall gilt:

Wer sich mit ein paar kleinen oder großen Mängeln zufrieden gibt und weiß was er tut (sich lieber unters Auto legt und schraubt als den Anwalt zu holen), der wird auch mit solch einem "Privatkauf" seine Freude haben, schließlich schlägt sich das am Preis nieder.

Achja, Bj. 1998 und 2.700 € spricht für dicke Kiste (großer Motor und teure Reparaturen) mit vielen (mehr oder weniger versteckten) Mängeln.
Einen Kleinwagen mit dem Baujahr kriegst du in Top-Zustand für 2.000 €...

Aber ich weiß ja nicht was du genau suchst...

die Fragen waren eigentlich unter Punkt 1+2 formuliert 🙂

ich werde sehr wahrscheinlich einen Kleinwagen nehmen, der dann auch bei dem Preis was taugt. Marke ist mir eigentlich egal, Hauptsache ich komme von A nach B.

tatsächlich war es eher eine "dicke Kiste", der km-Stand war überraschend niedrig. Da ich zwei linke Hände habe, kann ich leider nicht selbst schrauben.

die Formulierung "keine bekannten Mängel" haben mich etwas abgeschreckt. Fiktive Frage: Hätte ich den Typen bei der Formulierung juristisch in die Mangel nehmen können, wenn er arglistig etwas unterschlagen hätte?

Zitat:

Original geschrieben von Cenki


die Formulierung "keine bekannten Mängel" haben mich etwas abgeschreckt. Fiktive Frage: Hätte ich den Typen bei der Formulierung juristisch in die Mangel nehmen können, wenn er arglistig etwas unterschlagen hätte?

Klar kannst du das, wenn du ihm nachweisen kannst, dass er von den Mängeln vor Vertragsabschluss Kenntnis hatte.

Viel Spaß dabei!

Zitat:

Original geschrieben von Tecci6N


Bald kann man keinen Gebrauchtwagen mehr kaufen, weil echt jeder nur noch bescheisst, wo es nur geht. Jemand anderem einen Wagen mit Mängeln andrehen wollen und diese verschweigen. Aber wehe, wenn man selbst einen Wagen mit solch einem Mangel kauft, dann ist das Geschrei immer groß und es wird mit Anwalt gedroht, als ob es kein morgen gäbe...🙄🙄 Und da ist es vollkommen egal, ob man sein Fahrzeug an einen Händler oder eine Privatperson verkauft... Um auf die Frage zu antworten: ja, es gibt eine Regelung, nennt sich Anstand und gesunder Menschenverstand!

Anstand und gesunder Menschenverstand funktioniert bei der Sache oft nicht mein Fazit am Händler verkaufen. Als ich meinen uralten Benz damals verkaufte habe ich nichts verschwiegen alle Rechnungen, sprich Wartungsarbeiten offengelegt. Es ergab sich aber bei dem Alter des Fahrzeugs ein schleichender Verschleissprozess, weder meine Stammwerkstatt noch ich wussten davon. Was macht der Vogel, er will nach dem Kauf und besteht darauf, dass Teil in einer Mercedes Vertragswerkstatt machen zu lassen.

Nach hin und her reden wollte ich auch die Werkstattrechnung einer Fachwerkstatt aber keiner Vertragswerkstatt übernhemen. Der Vogel bestand auch weiter darauf, letztendlich hat er zum Schluß weder einen Anwalt bestellt noch hat er mir die Rechnung vorgelegt. Stress ohne Ende für nichts!

Deine Antwort
Ähnliche Themen