[Audi A4] Motorsteuerungsleuchte per Vcds dauerhaft ausschalten möglich ?

Fahrzeug:
Audi A4 B8
Bj. 01.2011 (noch Vor-Facelift Modell)
2.0 TDI 150 PS Diesel
Limousine

Vorgeschichte:
Nach dem die Motorsteuerungsleuchte (das Zeichen mit der gelben Spirale) sporadisch alle paar Wochen zu blinken begann, der Fehler sich jedoch nach Neu-start des Fahrzeuges löschte, bin ich zum Audi Händler gefahren zwecks auslesen.
Dabei wurde mir ein Fehler am Tourbolader diagnostiziert der nach mehreren Werstattaufehalten (bei dem immer ein anderes Teil des Tourboladers ersetzt wurde) nicht behoben wurde.
Auch eine letztendlicher komplett Austausch des Tourboladers hat keine Hilfe gebracht, es kam immer noch alle paar Woche ein blinken dieser Leuchte bis zum erneuten Motorstart.
Deshalb wurde mir nahegelegt verschiedene Steuergeräte zu tauschen, da es wohl ein reines Steuergerät Problem sein müsste.
Jedoch bin ich nicht bereit soviel Geld auszugeben, nur damit eine Lampe im Amaturenbrett nicht alle 2 Wochen mal leuchtet, obwohl es praktisch im Technischen Bereich des Autos keinen Fehler gibt und nur das Steuergerät den Fehler fälschlicherweise ausgibt.

Codierungswunsch:
Deshalb bin ich bei meinen Recherchen auf euch gestoßen und möchte gerne die Motorsteuerungsleuchte (das Zeichen mit der gelben Spirale) gerne komplett abschalten, so das diese nichtmehr leuchten kann, falls wieder dieser Fehler im Fehlerspeicher auftaucht.

Ist dies möglich oder kann man die Lampen nicht einzeln abschalten ?

Ich komme übrigens aus der Gegend von Augsburg falls ein Vcds User aus Bayern mal Zeit hätte 🙂

Mit freundlichen Grüßen

Beste Antwort im Thema

@Motor4126

An sich ist das ein falsches Vorgehen, wenn DU denen sagst, was die machen sollen. So werden die nämlich unselbständig und faul. Faul im Denken und Diagnostizieren, und es wird als Auftrag von dir angesehen, bestimmte Sachen zu tun, was du natürlich auch zu bezahlen hättest. Aber eigentlich ist es *deren* Aufgabe, die Systeme zu diagnostizieren, zu messen, zu prüfen. So bringst du dich aus meiner Sicht in eine schwache Position. Nur als Warnung.

Zitat:

Es ist wie verhext, einfach alle paar Tage/Wochen blinkt diese Lampe und jedesmal wo ich sie bis jetzt auslesen lasse hab, ob bei laufendem Motor oder aus dem Speicher, jedes mal ist es der selbe Fehler, obwohl ja der gesamte Turbo gegen einen nagelneuen Turbo ausgetauscht wurde.

Deshalb Tippe ich ganz stark das das Steuergerät nen Knacks weg hat

Du denkst halt falsch. Man sollte in geschlossenen Stromkreisen denken:

1) Sensor/Aktor, (was hier ein relativ komplexes Teil ist, wenn sie den ganzen Turbo als Modul betrachten)

2) Verkabelung mit Zwischensteckern,

3) Steuergerät plus dessen Kommunikation mit weiteren SG'en

Signal, Spannungsversorgung, Masse.

So werden Stromkreise komplett. Nur Turbo und SG bilden halt keinen Stromkreis ohne Kabel dawischen.

Die Steuergeräte (Punkt 3) oder Sensoren/Aktoren (Punkt 1) werden sehr häufig verdächtigt, wenn die Probleme an sich an den Kabeln und Steckern liegen (2).

Der (wenn auf Garantie) ausgetauschte Turbo müsste an Audi zurückgehen (Qualitätssicherung) und die prüfen den ggf. Denn das ist im großen Stil schon ein Problem, wenn die Werkstätten nur Teiletauscher sind.

48 weitere Antworten
48 Antworten

aber wiso tauscht Audi dann nicht zuerst das aus bevor die gleich nen Komplett neuen Turbo rein bauen ? :/

ich mein wegen der Garantie schneiden die sich doch von den Kosten her ins eigene Fleisch wenn die das teurere und weniger warscheinliche austauschen und die Kabel nicht anrühren

Ich lehn mich mal weit aus dem Fenster und spekuliere wild drauflos, ohne wirklich viel zur Situation zu wissen:

Viele Reparaturleitfäden sehen das Durchmessen der Leitung mit einem speziellen Prüfadapter vor. Wenn der Spezi streng nach geführter Fehlersuche arbeitet und selbst nicht gross mitdenkt, misst er die Leitung durch und stellt fest: Geht! Der nächste Schritt in der GFS ist dann der Turbotausch.
Dann fährst du auf dem Heimweg mit dem neuen Turbo und dem alten Kabel durch ein Schlagloch und der Wackelkontakt kommt zum Zug.
Die Meldungen "Signal zu klein" und "unplausibel" würden dazu passen. Nicht nur zu diesem Fehler, aber auch.

Ausserdem ist der Spardruck nicht so hoch, die Werkstatt muss die Reparatur ja nicht vom eigenen Geld bezahlen, sondern kann das an Audi weiterverrechnen. 😉

Ist aber alles wie gesagt nur eine Idee, wie das abgelaufen sein könnte. Falls es denn auch wirklich das Kabel war.

mmh ich hätte noch die Idee das ich mal über dickes Kopfsteinpflaster fahre damit der Wagen bei der starken Vibration vielleicht wirklich den Fehler auswirft, dann könnte ich ihn wenigstens Reproduzieren

Ich würde am ehesten mal die Leitungen durchmessen und dabei ordentlich dran wackeln. Und natürlich optisch auf Beschädigungen prüfen.

...Bzw. prüfen lassen, solange es auf Garantie geht!

Ähnliche Themen

Zitat:

@Motor4126 schrieb am 24. Februar 2015 um 12:01:08 Uhr:


Garantie geht noch 1 1/2 Monate, Verlängerungsangebot um 1 Jahr lag schon im Briefkasten,

Euch ist schon der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung bekannt? Bei Garantie müssen die gar nichts machen.

Zitat:

@mgor schrieb am 24. Februar 2015 um 10:35:13 Uhr:



Beim TÜV ... sollte ohne Eintrag sein.
Muß!

Readinesscode ist bei Aufleuchten nicht gesetzt.

Zitat:

@Motor4126 schrieb am 23. Februar 2015 um 22:14:38 Uhr:


Bin mittlerweile sogar am überlegen einfach den Tacho auszubauen und die LED mit schwarzem Klebeband dünn zu überkleben, ...

Clever, dann gibt's hier bald wieder 'nen Thread "Vorbesitzer hat MIL überklebt, Anwalt?" (nicht daß es schon mal vorgekommen wäre 🙂).

Außerdem zeigt die Lampe ja auch Unwichtigkeiten wie Gemischfehler an.

Gruß Metalhead

Zitat:

@ImWfOS schrieb am 26. Februar 2015 um 08:47:02 Uhr:



Zitat:

@Motor4126 schrieb am 24. Februar 2015 um 12:01:08 Uhr:


Garantie geht noch 1 1/2 Monate, Verlängerungsangebot um 1 Jahr lag schon im Briefkasten,
Euch ist schon der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung bekannt? Bei Garantie müssen die gar nichts machen.

Uns ist der Unterschied schon bekannt, aber dir anscheinend nicht.

Also bei Garantie, sofern vorhanden, müssen die schon etwas machen. Du verwechselst hier, dass Gewährleistung gesetzlich ist und Garantie freiwillig. Jedoch verpflichtet eine freiwillig vereinbarte Garantie (wie in diesem Fall hier) dann auch schon zur Einhaltung der daraus entstehenden Verpflichtungen.

Hier leuchtet ab und an in regelmäßigen Abständen die MKL, der Defekt, der das auslöst, muss behoben werden, sofern das Bauteil vom Garantieumfang (also kein Verschleißteil) gedeckt ist.

Zitat:

Beim TÜV ... sollte ohne Eintrag sein.

Muß! Readinesscode ist bei Aufleuchten nicht gesetzt.

Das stimmt nicht. Wenn ein System den Readinesscode nicht setzt, kommt noch lange keine MKL. Das kannst du selber testen:

Schalte bei aktiver Regeneration des DPF den Motor ab. Starte neu und warte bis zur nächsten Reg. Auch hier unterbreche die Reg. Das machst du drei/ viermal, dann ist der Readinesscode nicht mehr gesetzt, aber die MKL bleibt aus.

Du könntest auch ein Steuergerät neu programmieren/ flashen, im Anschluss daran ist überhaupt gar kein Readinesscode gesetzt... auch hier kommt keine MKL.

Die RCodes setzt es in den darauffolgenden Tagen, abhängig vom zurückgelegten Weg, wenn die verschiedenen Systeme wieder fehlerfrei arbeiten. (Das kann auch 100-200 km Fahrtstrecke sein, ehe die Codes alle gesetzt sind. Dennoch steht kein Fehler in dieser Zeit im Speicher und die MKL ist aus.)

Readinesscodes haben mit der MKL also nicht unbedingt etwas zu tun.

Wenn ich z.B. das AGR per Software ausschalte, dann wird das AGR Ventil dauerhaft nicht mehr angesteuert. Der Readinesscode wird natürlich nicht gesetzt, weil das System nicht bereit ist, dennoch steht kein Fehler im Speicher, weil die Anforderung zum Öffnen nicht gegeben ist. Die MKL bleibt auch hier aus.

OMG! Blauäugige Unwissenheit gepaart. 🙄

Zitat:

@mgor schrieb am 26. Februar 2015 um 14:50:38 Uhr:


Also bei Garantie, sofern vorhanden, müssen die schon etwas machen. Du verwechselst hier, dass Gewährleistung gesetzlich ist und Garantie freiwillig. Jedoch verpflichtet eine freiwillig vereinbarte Garantie (wie in diesem Fall hier) dann auch schon zur Einhaltung der daraus entstehenden Verpflichtungen.

Ach, und was steht da so drin in deiner Garantie? Das ist eine Versicherung: die zahlen nicht. Nie.

Zitat:

Ich garantiere, daß das ein Auto ist. Sollte es ohne Fremdeinwirkung keins mehr sein, machen wir wieder ein Auto draus.

Ja, das hilft wirklich.

Zitat:

@mgor schrieb am 26. Februar 2015 um 14:50:38 Uhr:


Das stimmt nicht. Wenn ein System den Readinesscode nicht setzt, kommt noch lange keine MKL. Das kannst du selber testen:

Tja, das eine ist aber was ganz anderes als das andere.

Byte A des Readinesscodes ist der Status der MIL in Bit 7. Wenn im Readinesscode also da eine 1 steht, dann ist die MIL an. Das prüft der TÜV. Wenn das der Fall ist, ist man durchgefallen. Immer.

Zitat:

@ImWfOS schrieb am 26. Februar 2015 um 15:13:36 Uhr:



Ach, und was steht da so drin in deiner Garantie? Das ist eine Versicherung: die zahlen nicht. Nie.

Eine Garantie ist keine Versicherung. In einer Garantie garantiert der Leistungsschuldner bestimmte Eigenschaften z.B. an einer Kaufsache. Hier sicherlich, dass das Fahrzeug in einem bestimmten Zeitraum fehlerfrei läuft.

Die Garantie wird ggf. aus einer Versicherung finanziert.

Eine Versicherung wird aus der Vielzahl potentieller Gefahrenträger finanziert und ist im Falle eines Schadeneintritts zu einer Regulierung verpflichtet.

Garantie wird in der Rechtssprechung als Nebenabrede zum Vertrag angesehen und ist KEIN eigenständiger Versicherungsvertrag.

Quelle:
http://dejure.org/.../rechtsprechung?...

Zitat:

Tja, das eine ist aber was ganz anderes als das andere.
Byte A des Readinesscodes ist der Status der MIL in Bit 7. Wenn im Readinesscode also da eine 1 steht, dann ist die MIL an. Das prüft der TÜV. Wenn das der Fall ist, ist man durchgefallen. Immer.

Was anderes habe ich ja nicht mitgeteilt. Wenn die MKL an ist, fällt man durch, aber ich habe gesagt, wenn ein Readinesscode von irgend einem System nicht gesetzt wird, heisst das noch lange nicht, dass die MKL an ist.

In dieser Situation (siehe den Anhang) ist keine MKL an, ein Readinesscode von der AGR wird nicht gesetzt... und das Fahrzeug fällt nicht durch den TÜV, weil die MKL eben nicht an ist.😁

Agroff

Zitat:

@mgor schrieb am 26. Februar 2015 um 17:49:58 Uhr:

Zitat:

@mgor schrieb am 26. Februar 2015 um 17:49:58 Uhr:


Was anderes habe ich ja nicht mitgeteilt. Wenn die MKL an ist, fällt man durch, aber ich habe gesagt, wenn ein Readinesscode von irgend einem System nicht gesetzt wird, heisst das noch lange nicht, dass die MKL an ist.

In dieser Situation (siehe den Anhang) ist keine MKL an, ein Readinesscode von der AGR wird nicht gesetzt... und das Fahrzeug fällt nicht durch den TÜV, weil die MKL eben nicht an ist.😁

Und was beweißt du jetzt? Wenn beim Readinesscode in Byte A ein Bit gesetzt ist, dann fällst Du durch. Das nicht jeder Fehler zum Fehlereintrag führt, ist klar.

Dein rot markiertes Bit dürfte wohl in Byte D sein. Zumal "fehlgeschlagen" sowieso falsch ist. Der Test ist nicht abgeschlossen - mehr sagt das nicht. Und damit fällst Du durch den TÜV, weil ein supported System (Byte C) nicht abgeschlossen ist. Egal, ob MIL an oder nicht.

Zitat:

@mgor schrieb am 26. Februar 2015 um 17:20:43 Uhr:

Zitat:

@mgor schrieb am 26. Februar 2015 um 17:20:43 Uhr:



Zitat:

@ImWfOS schrieb am 26. Februar 2015 um 15:13:36 Uhr:



Ach, und was steht da so drin in deiner Garantie? Das ist eine Versicherung: die zahlen nicht. Nie.
Eine Garantie ist keine Versicherung. In einer Garantie garantiert der Leistungsschuldner bestimmte Eigenschaften z.B. an einer Kaufsache. Hier sicherlich, dass das Fahrzeug in einem bestimmten Zeitraum fehlerfrei läuft.

Die Garantie wird ggf. aus einer Versicherung finanziert.

Eine Versicherung wird aus der Vielzahl potentieller Gefahrenträger finanziert und ist im Falle eines Schadeneintritts zu einer Regulierung verpflichtet.

Garantie wird in der Rechtssprechung als Nebenabrede zum Vertrag angesehen und ist KEIN eigenständiger Versicherungsvertrag.

Quelle:
http://dejure.org/.../rechtsprechung?...

Toll, du kannst zitieren. Aber nur weil auf dem Vertrag nicht "Versicherung" drauf steht, ist das trotzdem eine. Es ist sogar ein Wettschein: Nach Abwägung einer Risikobewertung und einer Quotenberechnung wurde die Wette von VW abgeschlossen. Und wehe, du hast die Bedingungen nicht erfüllt. Lies mal die Garantiebedingungen durch und zeige mir mehr Leute, die wirklich zufrieden sind mit ihrer (Zusatz-) Garantie,als diejenigen, die sich verarscht fühlen.

Zitat:

@ImWfOS schrieb am 26. Februar 2015 um 20:01:10 Uhr:


Der Test ist nicht abgeschlossen - mehr sagt das nicht. Und damit fällst Du durch den TÜV, weil ein supported System (Byte C) nicht abgeschlossen ist. Egal, ob MIL an oder nicht.

Soweit ich weiß wird doch dann die klassische AU gemacht (also mit Sonde im Auspuff). Oder hat sich da was geändert?

Gruß Metalhead

Ein OBD II Fahrzeug fällt durch. Das sind alle neueren Modelle. Die sind dann diskussionslos durchgefallen. Es gibt für ältere Listen in den drin steht, ob per OBD II oder nicht. Bei denen wird ggf. das Ersatzverfahren gemacht.

Zitat:

@ImWfOS schrieb am 28. Februar 2015 um 14:12:13 Uhr:


Ein OBD II Fahrzeug fällt durch. Das sind alle neueren Modelle. Die sind dann diskussionslos durchgefallen. Es gibt für ältere Listen in den drin steht, ob per OBD II oder nicht. Bei denen wird ggf. das Ersatzverfahren gemacht.

OBD II gibts bereits seit 1996. Und es ist bei Fahrzeugen ab Baujahr 2006 Pflicht, die ASU über OBD zu machen. Man kann also bei einem Golf 5 Baujahr 2004 (also mit OBD II ) die ASU durchaus auch auf herkömmlichen Weg, also mit Sonde im Auspuff durchführen.

Deine Antwort
Ähnliche Themen