"ALPI fährt" droht lebenslange Haft..
Servus,
wie seht Ihr das?
Der Renter war betrunken und ist bei rot über eine Ampel.
Alpi fuhr mit 100 durch die Stadt.
Also Richter möchte ich da nicht sein.
Gruß
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@4-Ventiler schrieb am 4. Februar 2017 um 06:50:58 Uhr:
@hoinzi,
zu allererst würde ich
den Artikel richtig und vollständig lesen
ehe du den Bremer Schreiberling als Esel hin stellst
und dir anmaßt welche Zeit das Gericht beanspruchen darf und auf welches Gericht das verwiesen wird.
Dass Du offenkundig erhebliche Mängel beim Leseverständnis hast, haben ja schon andere festgestellt. Ich habe niemanden als Esel hingestellt. Für dauernde Beleidigungen bist hier ausschließlich Du zuständig.
Im Gegensatz zu Dir habe ich den passenden Beruf gelernt, um dem "Schreiberling" widersprechen zu können.
Wer sagt, die Revision dauert drei Monate und dass anschließende Verfahren vor dem BGH sechs bis sieben Monate, hat schlicht keine Ahnung. Die Revision ist das Verfahren vor dem BGH. Da gibt es nichts dazwischen. Zur Dauer des Verfahrens habe ich gar nichts gesagt, auch hier bist Du wieder nicht in der Lage, das Gelesene auch zu verstehen.
Ich verstehe nicht, warum Du, der offensichtlich keine Ahnung von der Materie hat (was ja noch nicht schlimm wäre), ständig andere dumm von der Seite anmachst.
Von Motoren magst Du was verstehen, das kann ich nicht beurteilen.
Hier redest Du aber beharrlich von Sachen, von denen Du nichts verstehst. Eine Wikipedia-Seite gelesen zu haben reicht sicher nicht aus, um zwei Staatsexamen zu bestehen. Dennoch meinst Du ständig, andere in beleidigender Art und Weise runterputzen zu müssen.
Ist Deine Persönlichkeit wirklich so mickrig, dass Du mit anderen so umgehen musst? Echt arm...
Wer es wissen will: Berufung gibt es nur bei Urteilen des Amtsgerichts. Für alles oben drüber ist die Revision das statthafte Rechtsmittel, und das Verfahren gehört mit ganz wenigen Ausnahmen vor den BGH.
1878 Antworten
Der Vergleich mit dem LKW-Massenmörder ist gut.
Wahrscheinlich wollte der das auch auf Youtube veröffenlichen und reich damit werden. Im arabischen Raum hätte er wahrscheinlich sogar viele Follower bekommen.
Eventuell hat Alpi auch nur geübt und wollte eine Killerkarriere starten.
Hätte er als Kind Carmageddon gespielt, dann wüsste er auch, dass man dazu aber besser ein Auto nimmt. Die heutige Jugend kennt aber leider diese Spieleklassiker nicht mehr. Da hätte er viel lernen können.
Das gibt's aber übrigens wieder als App für Handys und Tablets. Wenn die das bei ihm auch noch finden, dann isser dran!
Zitat:
@Wolverine68 schrieb am 10. Januar 2017 um 06:02:31 Uhr:
Zitat:
@Lewellyn schrieb am 9. Januar 2017 um 21:49:15 Uhr:
Verdeckung des Tatbestands des Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis durch Flucht. So schwer ist die Vervollkommnung der Gedankengänge von Wolveralex16v nicht.Dankeschön!
Ich sage bis heute nciht dass ich denke dass er wegen Mordes verurteilt wird!
Ich halte es lediglich für möglich!Je mehr natürlich zusammenkommt, je schwieriger wird es für die Verteitigung.
Die Drogen könnten dieses mal sogar hilfreich gewesen sein- schlechtere Warnemung.Ich kann die ständigen Angriffe bald nicht mehr hören!
Nur weil ich es für möglich halte wird ständig gegen mich gegiftet!KOTZWÜRG!
Doch, doch. Du wolltest ihn wegen mordes verurteilen, hast die Merkmale konstruiert und auch Haft für 8 - 18 Jahren gefordert. Du musst mal lesen, was Du so schreibst.
Eine Verurteilung wegen Mordes hält er (mittlerweile nur noch) für möglich, andere Urteile aber auch. Er wird also auf jeden Fall recht haben.
Im Gegensatz zu mir. Ich halte eine Verurteilung wegen Mord für ausgeschlossen. Ist strategisch ziemlich blöd von mir, da ich mir so eine Möglichkeit recht zu haben verbaue. Ich sollte also auch besser relativieren und sagen, dass ich es für möglich, aber nicht sehr wahrscheinlich halte.
Hmm, will ich das? So würden wir beide ja dasselbe sagen, was ziemlich langweilig wäre.
Insgesamt geht Alex die Sache deutlich geschickter an, da er so zu 100% richtig liegen wird. Wenn er nun noch das Strafmass unter Anrechnung der U-Haft zwischen 6 Monate und 20 Jahre einordnet, dann wird er sogar dabei einen 100% Treffer hinlegen.
Es sei denn, Alpi wird freigesprochen. Aber das halte selbst ich für ziemlich ausgeschlossen.
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Zitat:
@Wolverine68 schrieb am 10. Januar 2017 um 06:11:29 Uhr:
PS - so jetzt wieder los!
Wo ist aktio und reaktio? - ich bin gespannt!
Alex! Das ist völlig daneben was Du da schreibst! Du hast alles missverstanden! Das ist alles ganz anders!
😁 zufrieden?🙂
Kann bitte wer mal verlinken , wo ich geschrieben hätte, dass Alpi lebenslänglich weggesperrt wird!
ich habe immer gesagt acht bis zehn Jahre wären angemessen.
Andere schreien seit gefühlt 40 Seiten dass es niemals eine Mord war und die Anklage vollkommener Schwachsinn sei.
Dann hätte das Gericht die Klage nicht zugelassen.
weitermachen....
immerhin wird jetzt schon von Mitschreibern in Betracht gezogen dass es eng werden könnte für aalpi.
Ziel erreicht!
Zitat:
@kandidatnr2 schrieb am 5. Januar 2017 um 10:41:44 Uhr:
Totschlag beinhaltet auch eine Tötungsabsicht. Die ist m.M. nach nicht gegeben. Es wird Körperverletzung mit Todesfolge werden.
Ob nun Mord oder Totschlag
oder auch Körperverletzung mit Todesfolge
sowohl Totschlag als auch bei Mord wird allgemein
eine Tötungsabsicht an genommen, nicht aber bei Körperverletzung mit Todesfolge.
Das ist hierZitat:
Mord steht allgemein für ein vorsätzliches Tötungsdelikt, dem gesellschaftlich ein besonderer Unwert zugeschrieben wird. In der Regel unterscheiden historische und aktuelle Strafrechtssysteme zwischen einer einfachen oder minder qualifizierten vorsätzlichen Tötung und einer besonders verwerflichen Form, nach deutschem Sprachgebrauch dem "Mord".
in erweitertem Umfang
uA unter Fußnoten-Texten nach zu lesen.
Zitat:
@kandidatnr2 schrieb am 6. Januar 2017 um 21:22:33 Uhr:
Unabhängig von der rechtlichen Beurteilung hat der Typ einen riesigen Hau. Oder nicht alle Latten am Zaun, oder nicht alle Tassen im Schrank ... und ohne MPU wird er auch keine Fahrerlaubnis mehr bekommen.
Das sagte ich bereits weiter oben,
aber wenn der Grips hat, dann ist mit entsprechender gezielter Schulung eine MPU kein Problem.
Es werden dem 'Rechtsbrecher' bei Zuerkennung eines bestimmten Geisteszustandes entsprechende 'Seminare' auferlegt werden, die uA das Strafmaß verkürzen können und auch Bedingung sein können, für den Nachweis geistiger Reife um ein Kraftfahrzeug zu führen.
Zitat:
@kandidatnr2 schrieb am 6. Januar 2017 um 21:22:33 Uhr:
Ob Knast immer hilfreich ist - darüber kann man streiten.
Ja darüber kann man wirklich streiten,
aber auch nicht - die Rechtsgelehrten gehen Großteils davon aus,
dass langes 'wegsperren' der Gesellschaft nur Geld kostet und niemanden etwas bringt,
dem Straftäter meist noch negativer wird und ihn zu einem grundsätzlichen Straftäter entwickelt.
Allerdings
wenn es ganz negativ läuft für den Raser
könnte für ihn sehr sehr lange Sicherungsverwahrung dabei entstehen.
Tschüss
Zitat:
@kandidatnr2 schrieb am 10. Januar 2017 um 08:11:15 Uhr:
Zitat:
@Wolverine68 schrieb am 10. Januar 2017 um 06:02:31 Uhr:
Dankeschön!
Ich sage bis heute nciht dass ich denke dass er wegen Mordes verurteilt wird!
Ich halte es lediglich für möglich!Je mehr natürlich zusammenkommt, je schwieriger wird es für die Verteitigung.
Die Drogen könnten dieses mal sogar hilfreich gewesen sein- schlechtere Warnemung.Ich kann die ständigen Angriffe bald nicht mehr hören!
Nur weil ich es für möglich halte wird ständig gegen mich gegiftet!KOTZWÜRG!
Doch, doch. Du wolltest ihn wegen mordes verurteilen, hast die Merkmale konstruiert und auch Haft für 8 - 18 Jahren gefordert. Du musst mal lesen, was Du so schreibst.
wer wohl den Quark schreibt?
18 Jahre kann ich gar nicht fordern.
wenn dann lebenslänglich
nur dann wäre er nach 15 Jahren frei wäre.
Kluge Strategie: Ich soll was suchen was du mir unterstellst!
Zitat:
@4-Ventiler schrieb am 10. Januar 2017 um 14:02:01 Uhr:
Ja darüber kann man wirklich streiten,
aber auch nicht - die Rechtsgelehrten gehen Großteils davon aus,
dass langes 'wegsperren' der Gesellschaft nur Geld kostet und niemanden etwas bringt,
dem Straftäter meist noch negativer wird und ihn zu einem grundsätzlichen Straftäter entwickelt.
Was ist denn die Alternative? Todesstrafe? Resozialisierung (Rückfälligkeitsraten liegen glaub ich bei 50% je nach Statistik)? Gehirnwäsche?
Zitat:
@sakasanje schrieb am 10. Januar 2017 um 16:52:15 Uhr:
Was ist denn die Alternative? Todesstrafe? Resozialisierung (Rückfälligkeitsraten liegen glaub ich bei 50% je nach Statistik)? Gehirnwäsche?
Denke mal über all deinen Quatsch selber nach 🙄!
Eine nachdenkliche Nacht 😰!
Tschüss
Zitat:
Was für einen Unfall hatte er den vorausgehend mit dem Auto? Steht dazu irgendwo etwas?
Hat wohl ein Auto gestriffen, beim Überholen.
Quelle finde ich gerade nicht, musst mir glauben oder nicht 😁
Mal einfach so in die Runde gefragt:
Hat hier irgendwer ein abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften,
oder werfen wir hier alle einfach nach Gefühl Zahlen in den Raum wie lange die Haftstrafe angemessen wäre?
😁
Selbst studierte Rechtsanwälte haben schon ganz schön daneben gehauen!
Dei Rechtsanwälte Hoenig in Berlin, welche in Google bei dem Thema immer oben erscheint, haben gemeint, dass Alpi schnell entlassen wird.
Daraus ist nichts geworden!
Auch die Tatsache, dass viele hier beim Thema Motorrad mitreden obwohl sie garnicht fahren können ist ein Hinweis, dass es normal ist, über Dinge zu reden von denen sie keine Ahnung haben.
@kandidatnr2 ich warte auf deinen Hinweis oder Link wo ich ausschließlich eine Verurteilung nach Mord in betracht gezogen habe!
Studierte Juristen und Fachleute 😕
hier 🙂 – dass ich nicht einen Lachkrampf bekomme 😰😎😁😕.
@Wolverine68
Zitat:
Auch die Tatsache, dass viele hier beim Thema Motorrad mitreden obwohl sie gar nicht fahren können ist ein Hinweis, dass es normal ist, über Dinge zu reden von denen sie keine Ahnung haben.
Also
Juristen die nicht fahren können
das ist denk ich etwas hoch gegriffen - sogar Motorrad
und ist auch in der Juristischen-Praxis mittler Weile ein Thema von einst,
wie fachgerecht die Betrachtung über das Fahren eines sogenannten Studierten oder gar Juristen in Punkto Technik ist, das sei dahingestellt 😕, denn wenn einer an einem Bike die Hinterradbremse als die Betriebsbremse bezeichnet, das ist ein Zweirad-Ahnungsloser - wie einer der sagt dass die VR-Bremse (auch beim Fahrrad) grundsätzlich auf der linken Lenkerseite sei 😰😎!
Tschüss
und schönen Tag
mit oder ohne Todesstrafe 😁
Zitat:
@Wolverine68 schrieb am 11. Januar 2017 um 06:04:24 Uhr:
@kandidatnr2 ich warte auf deinen Hinweis oder Link wo ich ausschließlich eine Verurteilung nach Mord in betracht gezogen habe!
Glaubst Du, dass ich den ganzen Müll hier noch einmal lese?