"ALPI fährt" droht lebenslange Haft..

Servus,

wie seht Ihr das?

Der Renter war betrunken und ist bei rot über eine Ampel.

Alpi fuhr mit 100 durch die Stadt.

Also Richter möchte ich da nicht sein.

Gruß

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@4-Ventiler schrieb am 4. Februar 2017 um 06:50:58 Uhr:



@hoinzi,
zu allererst würde ich
den Artikel richtig und vollständig lesen
ehe du den Bremer Schreiberling als Esel hin stellst
und dir anmaßt welche Zeit das Gericht beanspruchen darf und auf welches Gericht das verwiesen wird.

Dass Du offenkundig erhebliche Mängel beim Leseverständnis hast, haben ja schon andere festgestellt. Ich habe niemanden als Esel hingestellt. Für dauernde Beleidigungen bist hier ausschließlich Du zuständig.

Im Gegensatz zu Dir habe ich den passenden Beruf gelernt, um dem "Schreiberling" widersprechen zu können.

Wer sagt, die Revision dauert drei Monate und dass anschließende Verfahren vor dem BGH sechs bis sieben Monate, hat schlicht keine Ahnung. Die Revision ist das Verfahren vor dem BGH. Da gibt es nichts dazwischen. Zur Dauer des Verfahrens habe ich gar nichts gesagt, auch hier bist Du wieder nicht in der Lage, das Gelesene auch zu verstehen.

Ich verstehe nicht, warum Du, der offensichtlich keine Ahnung von der Materie hat (was ja noch nicht schlimm wäre), ständig andere dumm von der Seite anmachst.

Von Motoren magst Du was verstehen, das kann ich nicht beurteilen.

Hier redest Du aber beharrlich von Sachen, von denen Du nichts verstehst. Eine Wikipedia-Seite gelesen zu haben reicht sicher nicht aus, um zwei Staatsexamen zu bestehen. Dennoch meinst Du ständig, andere in beleidigender Art und Weise runterputzen zu müssen.

Ist Deine Persönlichkeit wirklich so mickrig, dass Du mit anderen so umgehen musst? Echt arm...

Wer es wissen will: Berufung gibt es nur bei Urteilen des Amtsgerichts. Für alles oben drüber ist die Revision das statthafte Rechtsmittel, und das Verfahren gehört mit ganz wenigen Ausnahmen vor den BGH.

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Zitat:

@cng-lpg schrieb am 8. Juni 2021 um 20:12:05 Uhr:



Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 8. Juni 2021 um 20:01:59 Uhr:


Das ist deshalb Unsinn, weil die riesige Mehrzahl der Straßenrennen ohne nennenswerte Karambolagen ausgeht.

Hast Du dazu belastbare Zahlen? Ich glaube kaum. Allerdings glaube ich auch nicht, dass es eine hohe Zahl an solchen Fahrten gibt. Mit 50 bis 100 bei erlaubten 50 gibt es ganz sicher viele, das kann man täglich in jeder Großstadt beobachten, aber kaum welche im deutlich dreistelligen Bereich. Und noch weniger im Bereich der dreifachen erlaubten Geschwindigkeit. Da wird es nur sehr selten Fahrten ohne katastrophalen Ausgang geben. Und schon gar nicht von einem Fahrer. Der Fahrer mit seinen 167 km/h innerhalb geschlossener Ortschaft ist vermutlich das erste Mal so tief geflogen. Weil solche Fahrten ohne Unfall nahezu unmöglich sind.

Gruß Michael

Hihihihi.

Zitat:

@cng-lpg schrieb am 8. Juni 2021 um 19:25:36 Uhr:


Ich finde die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um einen hohen Betrag, z. B. um 100 % sollte generell als Vorsatz gewertet werden. --SNIP--

Vielleicht besser 100% + einen "Sockelbetrag" als bezug nehmen weil sonst hat man in ner Schrittgeschwindigkeitszone sehr schnell die 100% drüber erreicht. Vielleicht kann man die Schwelle als "Größerer Wert von 100% drüber ODER 30 km/h drüber" definieren

Moin!

Zitat:

@cng-lpg schrieb am 8. Juni 2021 um 19:25:36 Uhr:


Tut mir leid, aber jedes "ich dachte, es wird schon nichts passieren" ist schlicht unglaubwürdig.

Zum einen ist es schon so, wie @Haasinger geschrieben hat - die Leute denken durchaus, dass sie das noch unter Kontrolle haben. Sehen wir doch auch bei jeder beliebigen Motorradtour, wie viele sich für sonst wen halten.

Zum anderen ist es aber nunmal ein Unterschied, ob gesagt wird "Ich bin davon ausgegangen, dass nicht passiert bzw. ich das kontrollieren kann" oder ob es heißt "Ich bin davon ausgegangen, dass etwas passieren wird, deswegen habe ich das gemacht, mit dem Ziel dass genau DAS passieren wird".

Letzteres wirst du auch dem letzten Dummdödel nicht unterstellen können.

Doch, ich würde es nur anders formulieren. Das sind Typen, die Russisch Roulette spielen wollen, nur nicht mit Knarren, sondern mit Autos oder Motorrädern als Waffen, die sie nicht gegen sich selbst, sondern gegen andere richten. Der Kick, der ist da, den wollen sie. Denkt mal an den netten jungen Mann, um den es hier früher mal ging und seine Sprüche über Lego. Diese Raser wollen den Kick, sie wollen mindestens den Beinaheunfall. Ich gehe schon davon aus, dass gerade das Risiko des schweren oder gar tödlichen Unfalls den totalen Kick bedeutet. Dass es Tote geben kann wird nicht bloß toleriert, sondern ist das eigentliche Ziel. So wie beim Russisch Roulette.

Das mag nicht für jeden Tiefflieger zutreffen, aber bei einigen Tätern kann ich mir deren Verhalten nicht anders erklären.

Gruß Michael

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Zitat:

@cng-lpg schrieb am 8. Juni 2021 um 23:08:49 Uhr:


Doch, ich würde es nur anders formulieren. Das sind Typen, die Russisch Roulette spielen wollen, nur nicht mit Knarren, sondern mit Autos oder Motorrädern als Waffen, die sie nicht gegen sich selbst, sondern gegen andere richten. Der Kick, der ist da, den wollen sie. Denkt mal an den netten jungen Mann, um den es hier früher mal ging und seine Sprüche über Lego. Diese Raser wollen den Kick, sie wollen mindestens den Beinaheunfall. Ich gehe schon davon aus, dass gerade das Risiko des schweren oder gar tödlichen Unfalls den totalen Kick bedeutet. Dass es Tote geben kann wird nicht bloß toleriert, sondern ist das eigentliche Ziel. So wie beim Russisch Roulette.

Das mag nicht für jeden Tiefflieger zutreffen, aber bei einigen Tätern kann ich mir deren Verhalten nicht anders erklären.

Gruß Michael

Zu mutmaßen, was andere wollen, ist reine Spekulation.
Bei einem Straßenrennen will man Erster sein. Und man möchte anschließend mit seinem Auto auch noch nach Hause fahren.

Zitat:

@cng-lpg schrieb am 8. Juni 2021 um 23:08:49 Uhr:


Doch, ich würde es nur anders formulieren. Das sind Typen, die Russisch Roulette spielen wollen, nur nicht mit Knarren, sondern mit Autos oder Motorrädern als Waffen, die sie nicht gegen sich selbst, sondern gegen andere richten. Der Kick, der ist da, den wollen sie. Denkt mal an den netten jungen Mann, um den es hier früher mal ging und seine Sprüche über Lego. Diese Raser wollen den Kick, sie wollen mindestens den Beinaheunfall. Ich gehe schon davon aus, dass gerade das Risiko des schweren oder gar tödlichen Unfalls den totalen Kick bedeutet. Dass es Tote geben kann wird nicht bloß toleriert, sondern ist das eigentliche Ziel. So wie beim Russisch Roulette.

Das mag nicht für jeden Tiefflieger zutreffen, aber bei einigen Tätern kann ich mir deren Verhalten nicht anders erklären.

Gruß Michael

Das lässt sich vom Schreibtisch weg, mit hoher Entrüstung und ohne jede Entscheidungsverantwortung sehr leicht postulieren.

Natürlich gibt es im Einzelfall auch Fahrer, denen ihr eigenes Leben und das Anderer egal ist. Es handelt sich aber meistens um junge Männer mit dem Leben vor sich. Die sich ein - für sie - teures Auto gekauft und aufgebaut haben und für die es zunächst einmal um den Kick geht. Die Gefahr gehört mit Sicherheit zu dem Kick dazu, die nehmen sie billigend in Kauf.

Aber im Regelfall geht es ihnen dann doch darum, das Rennen zu gewinnen oder eben durch ihre "tollen" Fahrkenntnisse die Situationen zu beherrschen. Unfälle sind in dieser Szene nicht angestrebt, weil das Selbstbild des omnipotenten Fahrers dadurch ja bröckelt.

Es geht mir nicht darum, die Taten kleinzureden. Diese Idioten gefährden wissentlichen das Leben anderer Menschen, nur für den persönlichen Kick.

Aber das allen diesen Idioten ihr Leben und ihre Existenz völlig egal wären, halte ich für wenig wahrscheinlich. Wenn man daher im Einzelfall Vorsatz unterstellen will, braucht man schon konkrete Ansatzpunkte.

Wenn aber bspw. erkennbar vor der Kollision abgebremst und der Versuch des Ausweichens unternommen wurde, lässt sich bereit nur schwer darstellen, dass dem Täter der Unfall vollkommen egal war.

Zitat:

@cng-lpg schrieb am 8. Juni 2021 um 20:12:05 Uhr:



Da wird es nur sehr selten Fahrten ohne katastrophalen Ausgang geben. Und schon gar nicht von einem Fahrer. Der Fahrer mit seinen 167 km/h innerhalb geschlossener Ortschaft ist vermutlich das erste Mal so tief geflogen. Weil solche Fahrten ohne Unfall nahezu unmöglich sind.

Das halte ich so pauschal für falsch. Es gibt natürlich Bereiche, wo das so ist. Auf einigen Straßen dürfte die Chance, einen solchen Wahnsinn ohne Unfall zu überstehen, weit überwiegen.

Zitat:

@ixtra schrieb am 9. Juni 2021 um 08:30:56 Uhr:


Diese Idioten gefährden wissentlichen das Leben anderer Menschen, nur für den persönlichen Kick.

Das ist exakt das, was ich meine. "gefährden wissentlichen das Leben" - für mich als Nicht-Jurist steckt genau da der Vorsatz.

Gruß Michael

Mon!

Zitat:

@cng-lpg schrieb am 11. Juni 2021 um 18:02:44 Uhr:



Zitat:

@ixtra schrieb am 9. Juni 2021 um 08:30:56 Uhr:


Diese Idioten gefährden wissentlichen das Leben anderer Menschen, nur für den persönlichen Kick.

Das ist exakt das, was ich meine. "gefährden wissentlichen das Leben" - für mich als Nicht-Jurist steckt genau da der Vorsatz.

Das ist, mit "normaler" sprachlicher Brille betrachtet, nachvollziehbar. Aber, mal ganz untechnisch ausgedrückt, musst du dir beim Vorsatz im jur. Sinne eher den Satz denken: "Ich plane mit diesem Vorgehen konkret jemanden das Leben zu nehmen" vorstellen. War es nicht dieser Satz, war es eben kein Vorsatz.
Ein abstraktes Potenzial reicht nicht aus.

Und das ist natürlich meilenweit von "wissentlich gefährden" entfernt.

Wie gesagt, sehr einfach und untechnisch dargestellt. In der jur. Würdigung ist das noch deutlich vielschichtiger.

Zitat:

@cng-lpg schrieb am 11. Juni 2021 um 18:02:44 Uhr:



Das ist exakt das, was ich meine. "gefährden wissentlichen das Leben" - für mich als Nicht-Jurist steckt genau da der Vorsatz.

Kontrollüberlegung: Was denkst Du was Du machst, sobald Du dich mit deinem Auto in Bewegung setzt? Meinst Du nicht, dass du wissentlich damit die Gefahr deiner Mitmenschen um dich herum wissentlich erhöhst?

Vorsatz muss nicht nur die Gefährdung, sondern eben den konkreten Tatbestand und damit den Erfolg umfassen.

Im absoluten Regelfall wird bei solchen Rennsituation Vorsatz "maximal" in der Form des bedingten Vorsatzes vorliegen.

Dies bedeutet, dass der Täte die Tatfolge als ernsthafte Möglichkeit erkennt - das wird kaum abzulehnen sein, wenn jemand mit 160 durch die Stadt rast - und er die möglich Folge gleichgültig akzeptiert.

Auf den ersten Anschein wird man aber im Regelfall wohl vermuten müssen, dass der Täter bewusst fahrlässig handelt, also darauf hofft, dass es schon gut gehen wird. Dies allein, weil auch sein Leben und sein geliebtes Auto bei einem Unfall bedroht sind.

Zitat:

@ixtra schrieb am 11. Juni 2021 um 19:21:08 Uhr:



Zitat:

@cng-lpg schrieb am 11. Juni 2021 um 18:02:44 Uhr:


Das ist exakt das, was ich meine. "gefährden wissentlichen das Leben" - für mich als Nicht-Jurist steckt genau da der Vorsatz.

Kontrollüberlegung: Was denkst Du was Du machst, sobald Du dich mit deinem Auto in Bewegung setzt? Meinst Du nicht, dass du wissentlich damit die Gefahr deiner Mitmenschen um dich herum wissentlich erhöhst?

Wenn ich damit mit 170 km/h durch den Ort rase, ganz bestimmt...

Zitat:

@Timbow7777 schrieb am 11. Juni 2021 um 19:53:30 Uhr:

Wenn ich damit mit 170 km/h durch den Ort rase, ganz bestimmt...

Ja.

Aber auch wenn Du 1,5 Tonnen Stahl mit 50 KMH durch die Innenstadt bewegst, bist Du dir doch hoffentlich darüber im Klaren, dass Du eine Gefahrenquelle bist.

Zitat:

@ixtra schrieb am 11. Juni 2021 um 23:54:11 Uhr:


Aber auch wenn Du 1,5 Tonnen Stahl mit 50 KMH durch die Innenstadt bewegst, bist Du dir doch hoffentlich darüber im Klaren, dass Du eine Gefahrenquelle bist.

Die Betriebsgefahr ist gegeben und auch durch die Versicherung abgedeckt - hier im Thread geht es jedoch um eine

bewußte

Gefahren

erhöhung

.

Es fängt doch schon deutlich früher an. Die Strafe bei einer Überschreitung sind im Vergleich sehr niedrig. Bis der Führerschein verloren geht, muss schon viel passieren. Im Ausland geht es über das Gehalt bzw direkte Beschlagnahmung des Fahrzeugs. Das hat schon eine andere Wirkung bevor es über zu solchen Fahrten kommt. Und bei solchen Geschwindigkeiten Innerorts ist die Frage zu stellen, ob überhaupt einen Eignung für die Teilnahme am Straßenverkehr vorhanden ist. Lebenslang (und nicht nur im lächerliche juristischen Sinn) haben leider auf jeden Fall die Angehörigen in solchen drastischen Fällen.

Zitat:

@Timbow7777 schrieb am 21. Juni 2021 um 18:35:39 Uhr:



Die Betriebsgefahr ist gegeben und auch durch die Versicherung abgedeckt - hier im Thread geht es jedoch um eine bewußte Gefahrenerhöhung.

Du missverstehst den Punkt.

Es ging konkret um die Frage, ob Vorsatz hinsichtlich eines Tötungsdeliktes vorliegt.

Das ein derartiges Rasen eine bewusste Gefahrenerhöhung ist, wird niemand ernsthaft in Abrede stellen. Damit bewegen wir uns aber gerade nur im Bereich der bewussten Fahrlässigkeit.

Und auch der Betrieb eines Fahrzeuges ist ja eine bewusste Gefahrenerhöhung gegenüber der Fortbewegung zu Fuß beispielsweise. Genau das bringt ja die Betriebsgefahr zum Ausdruck.

Du nimmst mit jedem Betrieb deines PKW das gestiegene Risiko in Kauf, jemand zu verletzen. Du gehst aber davon aus, dass Du dies nicht tun wirst, insbesondere weil du dein Fahrzeug beherrscht.

Der bekloppte Raser nimmt zunächst einmal ein extrem stark gestiegenes Risiko in Kauf, oft eben auch in dem Glauben, dass es schon gut gehen wird.

Allein aus der Tatsache, dass jemand ein hohes Risiko eingeht, lässt sich also nicht sofort ein Vorsatz ableiten. Erst wenn die Tatfolge so unabwendbar erscheint, dass jede andere Annahme vollkommen unplausibel ist, wird man im Regelfall einen Tatvorsatz annehmen. Wer bspw. mehrere Schüsse in die Menge abgibt, wird sich kaum darauf berufen können, dass er auf einen glimpflichen Ausgang gehofft habe.

Das Rasen in der Innenstadt führt hingegen zwar häufig, aber wohl nicht einmal annähern mit überwiegender Wahrscheinlichkeit zu derartigen Unfällen.

Zitat:

@masterX244 schrieb am 8. Juni 2021 um 20:49:33 Uhr:



Zitat:

@cng-lpg schrieb am 8. Juni 2021 um 19:25:36 Uhr:


Ich finde die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um einen hohen Betrag, z. B. um 100 % sollte generell als Vorsatz gewertet werden. --SNIP--

Vielleicht besser 100% + einen "Sockelbetrag" als bezug nehmen weil sonst hat man in ner Schrittgeschwindigkeitszone sehr schnell die 100% drüber erreicht. Vielleicht kann man die Schwelle als "Größerer Wert von 100% drüber ODER 30 km/h drüber" definieren

Das wir aktuell schon so gehandhabt mindestens wenn man bei 70 drüber das Ende des Bußgeldkatalogs erreicht hat wird im „flatrate " Bereich immer Vorsatz mit busgeldverdopplung unterstellt. Durfte 2012 für 225 bei 120 auf der bab 1200 Euro verdoppelten Satz zahlen obwohl ich nicht ortskundig war und schlicht nen Limit übersehen hatte

Innerorts/bei geringeren Limits kommt die Vorsatz Verdopplung sicher früher

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