"Ab Start"-Zähler

Mercedes C-Klasse A205 Cabriolet

Hallo,

Es gibt ja diesen "Ab Start" Zähler im Kombi-Instrument. Wenn man das Auto kurz abstellt und dann wieder losfährt zählt er weiter gefahrene Kilometer, Fahrtzeit und Verbrauch. Stellt man das Auto länger ab, fängt er wieder bei Null an. Ich bilde mit ein irgendwo gelesen zu haben, nach 2 Stunden Standzeit.

Weiß da jemand genaueres? Ist das die auch die gleiche Zeit die sich das Auto den Modus merkt der eingeschaltet war (Sport, Sport+) bevor er wieder auf Comfort zurück stellt?

Hintergrund meiner Frage ist ein befremdlicher Zwischenfall bei einem Service-Termin beim 🙂 gestern.

Vielen Dank!

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Man kann auch ein Stuhlgangprobe nehmen um eventuell den Koch vom Restaurant am Vorabend zu verklagen... in meinen Augen ist der ganze Vorgang plausibel, wäre nie auf die Idee gekommen das zu hinterfragen😉 aber gut

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Zitat:

@diptychon schrieb am 19. August 2020 um 21:06:55 Uhr:


Normalerweise wird doch der km-Stand bei Abgabe des Fz in der Werkstatt notiert und taucht auch auf der Auftragsbestätigung auf. Den Stand kann ich bei Rückgabe des Fz leicht mit dem aktuellen Tachostand vergleichen. Falls da wirklich 38 km dazwischen liegen, würde ich Gesprächsbedarf beim Geschäftsführer des Unternehmens anmelden. Sollte der sich stur geben, haben wir es mit einer unerlaubten Nutzung zu tun. Das ist nicht nur privatrechtlich einklagbar, es ist auch ein Vergehen (Straftatbestand).

Lol, und der erklärt dann nach Rücksprache mit der Werkstatt das aus Sicherheitsgründen diese Fahrt nötig war.
Man kann es auch übertreiben. Welchen Schadenshöhe wird da angesetzt? Spritkosten und Reifen- und Bremsbelagabnutzung?

Als Richter würde ich mal nach dem Puls des Klägers fragen.

Man kann auch ein Stuhlgangprobe nehmen um eventuell den Koch vom Restaurant am Vorabend zu verklagen... in meinen Augen ist der ganze Vorgang plausibel, wäre nie auf die Idee gekommen das zu hinterfragen😉 aber gut

Zitat:

Lol, und der erklärt dann nach Rücksprache mit der Werkstatt das aus Sicherheitsgründen diese Fahrt nötig war.
Man kann es auch übertreiben. Welchen Schadenshöhe wird da angesetzt? Spritkosten und Reifen- und Bremsbelagabnutzung?

Als Richter würde ich mal nach dem Puls des Klägers fragen.

Es geht nicht um die gefahrene Strecke, sondern um die unerlaubte Benutzung. Selbst wenn jemand nur einen Meter mit einem Kfz fährt, zu dessen Nutzung er nicht berechtigt ist, macht sich strafbar.
In dem hier vorgestellten Fall ist es wohl mehr als naheliegend, daß jemand einen Ausflug gemacht hat. Deswegen habe ich vorgeschlagen, vom zuständigen Menschen in der Firma eine Erklärung zu verlangen. Wenn er die nicht gibt, haben wir es mit einer unerlaubten Nutzung zu tun.

Zitat:

@diptychon schrieb am 20. August 2020 um 07:20:33 Uhr:



Es geht nicht um die gefahrene Strecke, sondern um die unerlaubte Benutzung. Selbst wenn jemand nur einen Meter mit einem Kfz fährt, zu dessen Nutzung er nicht berechtigt ist, macht sich strafbar.
In dem hier vorgestellten Fall ist es wohl mehr als naheliegend, daß jemand einen Ausflug gemacht hat. Deswegen habe ich vorgeschlagen, vom zuständigen Menschen in der Firma eine Erklärung zu verlangen. Wenn er die nicht gibt, haben wir es mit einer unerlaubten Nutzung zu tun.

***Ironie on

Sicherheitshalber sollte überprüft werden ob im Umkreis von 19km ein Verbrechen stattfand, wo das KFZ des TE als Fluchtfahrzeug beteiligt war. Das würde auch den hohen Verbrauch erklären, da die Fluchtfahrzeuge oftmals mit laufendem Motor auf den/die Komplizen warten.

*** Ironie off

Naheliegend ist das andere Szenario, die Ausflugsfahrt ist eher gedanklich konstruiert.

Lösungsvorschläge wie Ablesung des KM Stands von der AB bzw Rechnung sind da.

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Habe heute meinen Service und extra mal den Zähler genullt. Sieht dann ohne bewegt worden zu sein so aus - Bild 1
Und nach 200m so - Bild 2

Screenshot-20200820-161909-com-daimler-ris-mercedesme-ece-android
Screenshot-20200820-170937-com-daimler-ris-mercedesme-ece-android

Zitat:

@diptychon schrieb am 20. August 2020 um 07:20:33 Uhr:



Zitat:

Lol, und der erklärt dann nach Rücksprache mit der Werkstatt das aus Sicherheitsgründen diese Fahrt nötig war.
Man kann es auch übertreiben. Welchen Schadenshöhe wird da angesetzt? Spritkosten und Reifen- und Bremsbelagabnutzung?

Als Richter würde ich mal nach dem Puls des Klägers fragen.

Es geht nicht um die gefahrene Strecke, sondern um die unerlaubte Benutzung. Selbst wenn jemand nur einen Meter mit einem Kfz fährt, zu dessen Nutzung er nicht berechtigt ist, macht sich strafbar.
In dem hier vorgestellten Fall ist es wohl mehr als naheliegend, daß jemand einen Ausflug gemacht hat. Deswegen habe ich vorgeschlagen, vom zuständigen Menschen in der Firma eine Erklärung zu verlangen. Wenn er die nicht gibt, haben wir es mit einer unerlaubten Nutzung zu tun.

Was ist denn hier "naheliegend"?? Der Themersteller hat doch nur die Funktion des Bordcomuters nicht ganz durchschaut. Und im Übrigen ermächtigst du die Werkstatt mit dem Auftrag im Grunde auch zur Nutzung des Fahrzeugs. Oder glaubts du, dass die den Wagen in die Halle tragen (und wieder raus). Und Probefahrten werden dann auf dem Hänger gemacht?? Mit deinem Vorschlag macht man sich bei der Werkstatt nur lächerlich - und braucht da nie wieder hinzugehen. Und wenn die gewünschte Erklärung abgelehnt wird?? Dann Klage bis vor den europäischen Gerichtshof wegen unerlaubter Nutzung eines Heiligtums - oder was?

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