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Sun Oct 20 18:47:09 CEST 2019    |    notting    |    Kommentare (13)    |   Stichworte: E-Auto, Infrastruktur, Ladeinfrastruktur, Laden

Welche Erfahrungen habt ihr mit finanzieller Förderung von Ladestruktur gemacht?

Logo Förderung von Ladeinfrastruktur: Kompliziert...Logo Förderung von Ladeinfrastruktur: Kompliziert...

Hallo!

 

Hab mich mal mit der Förderung von Ladeinfrastruktur beschäftigt. Konkret geht‘s in meinem Beispiel um die Förderung in BW wo man ab 01.11.19 Anträge stellen kann. IANAL, aber ich habe mir den Papierkram doch mal angetan. Ich vermute, dass die meisten anderen Förderprogramme in der Richtung (auch was die Geldbeträge angeht) ganz ähnl. sind.

Der Einstieg in die Förderungsbedingungen sieht noch relativ übersichtlich aus (https://www.l-bank.de/.../hippocms%3Afile). Sind 7 Seiten. Versuche sie mal als Prosatext kurz zusammenzufassen:

Max. 2500EUR/Ladepunkt gem. LSV bzw. max. 40% der Kosten, je nach dem was zuerst erreicht wird. Förderfähig sind nur alle einmalige Ausgaben in dem Zusammenhang. Bzw. auf die LSV (https://www.gesetze-im-internet.de/lsv/) wird sogar nur bzgl. der Anschlussmöglichkeiten eingegangen. Halbe Seite bzgl. EU-Beihilferecht. Dann noch Ziele der Aktion, Rechtsgrundlagen (nix kombinierbar mit anderen Förderungen, bzgl. Rückforderung gilt die Landeshaushaltsordnung), kein Anspruch auf Förderung (im Sinne von der Antrag kann auch schlicht nicht genehmigt werden), usw. Privatleute sind zieml. ausdrücklich ausgeschlossen, nur juristische Personen. Frühester Start des Bauvorhabens, muss innerhalb von 6 Monaten ab Start bzw. Förderungszusage fertig sein (je nach dem was früher ist), wenn fertig kann man aber nicht mehr beantragen. Mind. 3 Jahre Betrieb nur mit zertifiziertem Ökostrom (oder wünschenswert vor Ort produzierten Strom wenn man denn hat) muss man sicherstellen, Mindestleistung der Ladepunkte, div. rechtliche Rahmenbedingungen für den Bau und Betrieb von Ladesäulen sind einzuhalten, max. 100 Ladepunkte pro Antragsteller werden gefördert. Nicht förderfähig sind u.a. Nachrüstungen und Ersatzbeschaffungen bzw. im Rahmen von größeren Renovierungen bzw. Neubauten und Miete/Leasing generell nicht. Es können Nachweise verlangt werden, dass die Förderung so verwendet wird wie vorgesehen. Dann noch div. sinnvolle Regelungen abh. davon ob nichtöffentl. oder öffentl. Und wenn man damit wirbt, muss man auf die Förderung hinweisen bzw. man muss an den Sachen entspr. Aufkleber anbringen, blablabla.

Sieht also auf den ersten Blick halbwegs vernünftig aus. Da steht aber ein Satz zwischendrin: "Die Verwendungsnachweisführung richtet sich nach den Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) (https://rp.baden-wuerttemberg.de/.../ANBest-P.pdf)"

Hab mal nachgeschaut. Oh je, jedes Jahr ein Bericht mit vielen Zahlen. Also wohl 2 Berichte, wenn man dieses Jahr schon anfängt. Bzw. je nach Situation muss man unterschiedl. viel beachten. Und weiter oben steht was von Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)?! Ist das auch mit gemeint? Die scheint rel. kompliziert zu sein. Vereinfachende Ausnahmen davon, dass man 3 Angebote einholen muss (also ggf. den schlechtesten weil billigsten Anbieter nehmen muss) sind kompliziert zu verwenden und ggf. muss man noch eine Ausschreibung machen etc.

Dann ist da noch die Sache mit den 6 Monaten. Bekanntgabe war wohl 01.09.19. Da man in 6 Monaten fertig sein muss, kann ich mir vorstellen, dass es Probleme geben kann, wenn der Winter die Böden zufrieren, also hinsichtl. Kabel vergraben, Fundamente bauen, etc. Man bedenke, dass es in BW recht bergig ist. Außerdem sind div. Gruppen von Handwerkern zieml. überlastet. Sehr clever - um Fördergelder zu sparen...

Also irgendwie scheint das nicht für KMU gemacht zu sein, obwohl die gerade in BW stark vertreten sind. Vor allen Dingen nicht, wenn‘s nur um wenige Ladepunkte pro Antrag geht.

Daneben gibt‘s offenbar auch noch andere Fallen. Z. B. wenn ich die LSV richtig verstanden habe, fallen Typ2-Ladepunkte die keine Buchse sondern nur ein angeschlagenes Kabel haben nicht darunter. Aber die Variante mit angeschlagenem Kabel sein die deutl. gängigere zu sein wenn man sich so die Seiten anschaut, wo das angepriesen wird...

 

Hab ja grundsätzl. Verständnis, dass man sich etwas gegen Missbrauch absichern möchte. Aber mit soviel Bürokratie frisst die bei kleineren Projekten mit Sicherheit gerne mal die Förderung auf. Kein Wunder, wenn das Geld dann nicht abgerufen wird bzw. das Förderziel so nicht erreicht wird :-(

 

Was habt ihr für Erfahrungen mit der Förderung von Ladeinfrastruktur?

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