Anruf aus München...
Hi,
ich habe gerade mit einem netten Herrn aus München bzgl. des CCC telefoniert.
AAALSO:
- - CIP 19.0 ab September in der Produktion
- - MP3 ab CIP 19.x/20.0, geplant für Oktober/NovemberUnterstützt wird nur das Audiolaufwerk, nicht das DVD Laufwerk oder der Wechsler (hier sei der E90 weiter)
- "Route über" ist in der Planung, dauert aber noch (eher später 2006)
- Systemgeschwindigkeit ist nicht optimal und ist permanenter Punkt in der Entwicklung
Vielleicht nicht viele Infos, aber doch interessant
Gruss
Volkmar
19 Antworten
Re: Anruf aus München...
Zitat:
Original geschrieben von vstegmann
Hi,
ich habe gerade mit einem netten Herrn aus München bzgl. des CCC telefoniert.
AAALSO:
- - CIP 19.0 ab September in der Produktion
- - MP3 ab CIP 19.x/20.0, geplant für Oktober/NovemberUnterstützt wird nur das Audiolaufwerk, nicht das DVD Laufwerk oder der Wechsler (hier sei der E90 weiter)
- "Route über" ist in der Planung, dauert aber noch (eher später 2006)
- Systemgeschwindigkeit ist nicht optimal und ist permanenter Punkt in der Entwicklung
Vielleicht nicht viele Infos, aber doch interessant
Gruss
Volkmar
Also, wenn das stimmt, dann reicht es mir jetzt.
Folgende Überlegung:
MP3 ist Stand der Technik. Im (meinem) BMW-Handbuch steht, dass (zumindest) der Wechsler jetzt schon MP3-fähig ist. Aus meiner Sicht hat BMW eine Eigenschaft zugesichert (beim Verkauf), die offensichtlich nicht eingehalten wird. BMW hat mehrfach Nachbesserung angekündigt, kann aber die Termine nicht einhalten. Nach BGB ergeben sich nun mehre Möglichkeiten für den geschädigten Kunden.
Ich bin willens meine Rechte nun mit einem Rechtsanwalt durchzusetzen (habe Vertragsrechtsschutz), weil die Ausgangslage, Schadenersatz zu erreichen aufgrund dieser Ausgangslage nicht schlecht stehen.
Man bekäme mehr Power in die Sache, wenn sich möglichst viele zusammentun und gemeinsam aufgrund dieser Rechtslage BMW schriftlich eine Frist setzen, sagen wir mal innerhalb 2 Monaten MP3- Fähigkeit herzustellen, anderseits Schadenersatz (oder Wandelung ?) wegen Nichterfüllung zu leisten.
Wenn man - sagen wir 'mal - 100 Unterschriften zusammenbekäme und eventuell auf die Pressewirksamkeit einer solchen Massnahme hinweist, stehen die Chancen sicherlich nicht schlecht, dass BMW die internen Entwicklungspräferenzen etwas verschiebt. Die AMS oder eine andere Mercedes-nahe Presse würde sicherlich einen Artikel veröffentlichen.
Ein solches Schreiben schicken wir an den Vorstandsvorsitzenden BMW (per Boten mit Zustellungsurkunde). Rechtlich ist er im Zweifel immer die richige Instanz, die man verklagt.
Der Vorstandsvorsitzende ist ein/der offizielle und höchste Vertreter des Unternehmens. Dadurch kann man sicherstellen, dass das Unternehmen einen Kunden (wirklich) ernst nimmt (funktioniert übrigends immer, Kündigungen an grosse Unternehmen schiche ich immer an die GF oder an den Vorstand, da er immer grundsätzlich rechtswirksam handelt und er sich später nicht rausreden kann ...)
Wer hat Interesse ? Bei wem steht wie bei mir im Handbuch, dass sein NAVI Prof (bei Kauf) MP3-Fähig ist ? Mein Baujahr ist 4/2004 (E61).
Wichtig ist der Zeitpunkt, zu dem ein solches Schreiben BMW zugeht. Ab dann zählt die Uhr. Mit etwas Glück hätten wir dann Weihnachten alle ein kleines (von BMW eingelöstes) Weihnachtsgeschenk.
Los geht's, bitte posten.
Grüsse
iPOD
Ehrlich gesagt bin ich auf MP3 im Wechsler nicht scharf. Was mich interessiert wäre ne ordentliche Schnittstelle zum iPOD. Selbst VW hat es mittlerweile hingekriegt und Mercedes hats schon lange.
Warum soll ich rumbrennen auf CD wenn ich bereits 60GB fix und fertig habe?
Hi,
in meinen E60/E61 Prospekten ist nicht die Rede von MP3 (geschweige denn vom MP3 Wechsler). Und das MP3 der Stand der Technik ist ist absolut falsch. Es gibt wesentlich bessere Formate.
In welchem Prospekt stand das denn drin?
Gruss
Volkmar
Außerdem kann von einem Käufer BMW oder ein Organ wegen Mängelrechten nicht verklagt werden, da ihr keine Ansprüche habt. Sammelklage ist in Deutschland nicht zulässig.
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So'n Quatsch ...
1. Selbstverständlich können mehrere Personen zusammen jemanden auf Erfüllung (aus den Vertrag) klagen - auch in Deutschland!
2. Es steht nicht im Prospekt, sondern es steht im meinen Bedienhandbuch zum BMW ..., darum ist es ja unbestreitbar eine Mangelleistung von BMW!!!! Konsequenz: Beweisverfahren sind nicht nötig, Gutachter sind nicht nötig, BMW selbst hat vertraglich zugesagt - aber nicht eingehalten. Darum ist dies ja so sehr gefährlich für BMW. Hier geht es keinesfalls um die Diskussion, ob die Verfehlung der Leistung (z.B. Höchstgeschwindigkeit) um 5% noch im Toleranzbereich liegt oder nicht. HIER FEHLT WAS, DAS BMW VERTRAGLICH ZUGESAGT HAT ZU LIEFERN ...!
3. "Stand der Technik" heisst im Juristenjargon, dass "... BMW sich nicht rausreden kann, MP3 Programmierung sei etwas außergewöhnliches und darum müsste man halt mit Verzögerungen bei der technischen Realisierung rechnen ..." Der Richter würden dann asntworten: Das glaube ich nicht, denn Mp3 Player kann ich ja sogar in der Drogerie kaufen ...!
Grüsse
Re: iPOD
Zitat:
Original geschrieben von bernd1955
Ehrlich gesagt bin ich auf MP3 im Wechsler nicht scharf. Was mich interessiert wäre ne ordentliche Schnittstelle zum iPOD. Selbst VW hat es mittlerweile hingekriegt und Mercedes hats schon lange.
Warum soll ich rumbrennen auf CD wenn ich bereits 60GB fix und fertig habe?
... ne, keinen Ipod- habe einen IRiver ...!
andere einen Zen
wieder andere ...
Apple kommt für mich nicht in Frage, da ganz klar DRM als Ziel ...
Problem klar ?
Grüsse
Zitat:
BMW. Hier geht es keinesfalls um die Diskussion, ob die Verfehlung der Leistung (z.B. Höchstgeschwindigkeit) um 5% noch im Toleranzbereich liegt oder nicht. HIER FEHLT WAS, DAS BMW VERTRAGLICH ZUGESAGT HAT ZU LIEFERN ...!
Hab gerade genau diesen Fall wie von Hans-im-Glück dargestellt in einem laufenden Rückabwicklungsverfahren (wegen insges. über 20 Mängeln - nicht nur MP3).
BMW ließ dazu mitteilen: Die MP3 Fähigkeit stelle aus Sicht BMW trotz der genannten Beweise keine vertragliche Zusicherung dar.
Das dies nach BGB falsch ist, wird seitens BMW also (wie bereits üblich) völlig ignoriert. Getreu dem Motto: Wenn der blöde Kunde > 50KEuro für ein Auto mit einem Baumarktradio hinlegt und Verkaufsanpreisungen seitens BMW glaubt, ist er doch selber schuld, oder?
Das Werk ließ außerdem ausrichten, eine MP3 Fähigkeit sei bereits seit langer Zeit jederzeit nachrüstbar, sofern man das Fahrzeug denn nun endlich zur (müsste der 8. oder 9. sein) Nachbesserung übergeben würde. Obwohl dies definitiv falsch ist.
Mal sehen wie lange sich BMW so eine Haltung leisten kann.
Fazit: Ob Du Recht hast oder nicht, sagt Dir bei BMW nicht das Licht 😉 und auch keine Bedinungsanleitung/Prospekt, sondern nur ein mühsamer Gang vor einen Richter.
Warum sollte BMW dafür verantwortlich sein, einen Adapter für den IPod anzubieten?
Dension bietet doch welche an, aber eben nicht für den 5er E60. Pech. Du hast ein Auto gekauft, und nicht ein Gerät welche jedes - aus deiner Sicht - aktuelle Spielzeug anbinden können muss.
MP3 steht zwar in der Anleitung, aber es ist nicht Bestandteil des Verkaufs (steht in keinem Prospekt) und zumindest mein Verkäufer hat auf Nachfrage sofort gesagt: Ende des Jahres mit Update! Das ist - soweit ich weiss - auch immer schon die Aussage von BMW gewesen. Ob so ein Punkt wichtig genug ist? Lieber das CCC wird doppelt so schnell, als das MP3 kommt. Entwicklungspräferenzen liegen halt immer im Auge des Betrachters. Jeder hat da andere Wünsche. Kein MP3 ist nur ärgerlich, andere Sachen stören da mehr...
Gruss
Volkmar
Re: iPOD
Zitat:
Original geschrieben von bernd1955
Was mich interessiert wäre ne ordentliche Schnittstelle zum iPOD.
also... laut aussage meines 🙂 gibt es einen sogenannten aux (auxiliary) anschluss für den ipod, den ich mir demnächst einbauen lasse. die steuerung des ipod muss aber nach wie vor über den ipod selbst erfolgen, es geht (noch) nicht über lenkradtasten, ausser der lautstärke.
gruß
der
zp
Hi!
Zum iPod: Das Problem besteht darin, dass noch die Schnittstelle für die iPod-Steuerung fehlt. Der BMW CD-Wechsler (über den soll der iPod ja bedient werden) ist an das Auto-interne Glasfasernetz angeschlossen und wird nicht mehr über die bekannten, alten Steuerleitungen fernbedient. Bei Audi gibts übrigens das gleiche Problem, im A6/A8 guckt man bislang noch genauso in die Röhre. Für den Herbst ist aber ein richtiger Adapter geplant, dann kommen 5er und A6/A8-Fahrer auch wieder auf ihre iPod-Kosten.
Mal sehen, wann es denn dann wirklich was mit mp3-Fähigkeit wird.
Gruss
ABS-Sensor
Re: Anruf aus München...
Zitat:
Original geschrieben von vstegmann
- MP3 ab CIP 19.x/20.0, geplant für Oktober/November
Unterstützt wird nur das Audiolaufwerk, nicht das DVD Laufwerk oder der Wechsler (hier sei der E90 weiter)
Wie ich mich erinnere (aus anderen Threads), soll MP3 nur fürs DVD Laufwerk (Nevi-DVD) und nicht fürs obere Audio Laufwerk kommen. Stimmt das?
Ich hätte die MP3 CD lieber im oberen Laufwerk, um nicht ständig die Navi DVD entfernen zu müssen. Geht halt weniger auf eine CD, reicht aber völlig aus.
Die Steigerung wäre dann noch der Wechsler mit MP3.
Bei Navi Business geht doch MP3 nur im unteren Laufwerk, oder?
PS: Ich würde mienen 5er NIE wandeln, nur weil er kein MP3 unterstützt!
Grüsse
Carproud
Re: So'n Quatsch ...
Zitat:
Original geschrieben von Hans-im-Glück
1. Selbstverständlich können mehrere Personen zusammen jemanden auf Erfüllung (aus den Vertrag) klagen - auch in Deutschland!
2. Es steht nicht im Prospekt, sondern es steht im meinen Bedienhandbuch zum BMW ..., darum ist es ja unbestreitbar eine Mangelleistung von BMW!!!! Konsequenz: Beweisverfahren sind nicht nötig, Gutachter sind nicht nötig, BMW selbst hat vertraglich zugesagt - aber nicht eingehalten. Darum ist dies ja so sehr gefährlich für BMW. Hier geht es keinesfalls um die Diskussion, ob die Verfehlung der Leistung (z.B. Höchstgeschwindigkeit) um 5% noch im Toleranzbereich liegt oder nicht. HIER FEHLT WAS, DAS BMW VERTRAGLICH ZUGESAGT HAT ZU LIEFERN ...!
3. "Stand der Technik" heisst im Juristenjargon, dass "... BMW sich nicht rausreden kann, MP3 Programmierung sei etwas außergewöhnliches und darum müsste man halt mit Verzögerungen bei der technischen Realisierung rechnen ..." Der Richter würden dann asntworten: Das glaube ich nicht, denn Mp3 Player kann ich ja sogar in der Drogerie kaufen ...!
Grüsse
1.Sammelklage gibt es defintiv nicht -außer du kannst mir aus der ZPO einen neuen § aufzeigen.....Streigenossenschaft könnt ihr unter bestimmten Voraussetzungen bilden....
2. Wenn du nicht genau liest, was ich schreibe, dann kommt eben wirklich Unsinn raus! Du hast keinen vertraglichen Anspruch gegen die BMW AG oder hast du mit der BMW AG durch ein vertretungsberechtigtes Organ einen Vertrag geschlossen? Nein! Also richten sich deine Ansprüche gegen den Händler bzw. deine NL.
Im Einzelfall lässt der Richter trotzdem ein Gutachten machen (auch wenn Zeugenaussagen vorliegen)...denn das Gericht folgt zu 99% dem SV-Gutachten, denn damit hat er etwas in der Hand. Der Richter geht nicht mit zu deinem Auto und schaut, obs geht oder nicht!
3.Ich habe nie gesagt, dass du die Mp3 Nachrüstung nicht einfordern kannst...."Stand der Technik und Wissenschaft" stellt im übrigen auf ein vergleichbares durchschnittliches Fahrzeug ab. Hier könntest du anführen, dass das Comand in der E-Klasse, ebenso wie das Navi Business von BMW das Mp3 Format unterstützen.
Re: Re: Anruf aus München...
Zitat:
Original geschrieben von Carproud
Bei Navi Business geht doch MP3 nur im unteren Laufwerk, oder?
Hallo,
Navi Business hat nur einen Schacht/Laufwerk - jetzt für Navi und MP3. Lässt sich aber ganz gut händeln, da die Route ordentlich gespeichert wird und auch Stauumfahrungen bei mir funktionieren, ohne die Navi wieder einlegen zu müssen.
Gruß Andre
Re: Re: So'n Quatsch ...
Zitat:
Original geschrieben von PD-TDI
1.Sammelklage gibt es defintiv nicht -außer du kannst mir aus der ZPO einen neuen § aufzeigen.....Streigenossenschaft könnt ihr unter bestimmten Voraussetzungen bilden....
2. Wenn du nicht genau liest, was ich schreibe, dann kommt eben wirklich Unsinn raus! Du hast keinen vertraglichen Anspruch gegen die BMW AG oder hast du mit der BMW AG durch ein vertretungsberechtigtes Organ einen Vertrag geschlossen? Nein! Also richten sich deine Ansprüche gegen den Händler bzw. deine NL.
Im Einzelfall lässt der Richter trotzdem ein Gutachten machen (auch wenn Zeugenaussagen vorliegen)...denn das Gericht folgt zu 99% dem SV-Gutachten, denn damit hat er etwas in der Hand. Der Richter geht nicht mit zu deinem Auto und schaut, obs geht oder nicht!3.Ich habe nie gesagt, dass du die Mp3 Nachrüstung nicht einfordern kannst...."Stand der Technik und Wissenschaft" stellt im übrigen auf ein vergleichbares durchschnittliches Fahrzeug ab. Hier könntest du anführen, dass das Comand in der E-Klasse, ebenso wie das Navi Business von BMW das Mp3 Format unterstützen.
1) DU sprichst von Sammelklage - nicht ich! Man kann sich einen gemeinsamen Anwalt nehmen, wobei juristisch jeder für sich klagt !!! (Und mit dem Anwalt macht man bezüglich seines Honorars einen Deal über ein Erfolgsbezogenes Honorar - funktioniert sehr wohl - alles schon gemacht!
2) Mein BMW-Händler hat definitv einen Anspruch gegen BMW, den würde ich mir abtreten lassen
3) Ich habe bezüglich "Stand der Techik" hierauf geantwortet:
"... in meinen E60/E61 Prospekten ist nicht die Rede von MP3 (geschweige denn vom MP3 Wechsler). Und das MP3 der Stand der Technik ist ist absolut falsch. Es gibt wesentlich bessere Formate ...."
Meinetwegen beziehe ich mich auf einen E500 und nicht auf die Drogerie ... - geschenkt ...!
Im übrigen:
Die Resonanz nach einem Tag ist eh zu schwach - ich werde also allein (über meinen Händler- der mir jetzt einen 550i verkaufen will) an BMW rangehen. Dann hole ich mir eben Geld zurück - als Entschädigung für die Wartezeit ...!
Und MP3 kommt ja hoffentlich irgendwann auch -spätestens im neuen E550 *LOL* ...
Und noch etwas: Ich arbeite als GF in einer weltbekannten Firma. Es ist u.v.a. mein täglicher Job, Kunden, die nicht zahlen wollen/können, dennoch erfolgreich zum Zahlen zu bewegen. Wenn ich so schnell aufgeben würde, wie so viele von Euch sich pessimistisch in diesem Forum äussern, wäre die Firma längst pleite, 200 MA arbeitslos, ... und ich könnte keinen 545i fahren ... - typisch deutsch - erst werden einmal die Probleme genannt, warum es nicht funtionieren könnte ..,
Meine Erfahrung:
Nur mit einem festen Willen (stärker als der des Gegners) kommt man zum Ziel.
Als Beispiel: Die BMW AG hat mir auf BMW-eigene Kosten schon DVB-T im Auto nachgerüstet ... - und die wollten erst auch nicht! Die haben sich zuerst heftigst gewehrt. Aber es gibt einen Trick - (wenn man viele km in Hessen Auto fährt ...)
Es geht also immer, wenn man nur WILL und zudem geschickt vorgeht.
Grüsse