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schwarze Rückleuchten?

Themenstarteram 6. März 2007 um 20:15

Nabend!

Bin gerade auf der Suche nach schwarzen Rückleuchten für meinen CC. Die sollten dann schon richtig dunkel sein (nicht so grau wie Irmscher oder in.pro). Mag auch diese Leuchten im Lexus-Style nicht.

Konnte leider nicht fündig werden. Kennt ihr euch da besser aus?

Wie ist das mit lasierten RLs? Sind die verboten? Bei eBay bietet einer sowas an und sagt, es liege ein Gutachten bei. Dann muss man die wohl noch eintragen?!

 

Gruß

Matze

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36 Antworten
am 6. März 2007 um 21:19

Jap sind verboten. Die lasierten sind nur für Show zwecke

Hallo,

Ich würde die nicht kaufen. Mein Pa hat sich solche für sein Opel Zafira mal gekauft war auch ein Gutachten bei aber das Gutachten war gefällscht so wie sich nacher herraus gestellt hat und das Gutachten war von 1995 und die Zafiras kammen erst ab 1998-99 oder so raus.

Und nach einem halben Jahr haben wir eine eMail von einem Anwalt gekriegt das der Typ von Vielen anderen angeklagt ist und das der Anwalt jetzt eine Sammel Klage macht. Wegen Urkunden fällschung.

So kanns laufen.

 

MfG

am 7. März 2007 um 6:07

Es gibt eine Firma die dunkelt dir deine Leucten nach. Denn lasieren ist nicht zwingend verboten. Naja, wie gesagt, da schickste deine Leuchten hin, die machen das (und dann sind sie auch schön dunkel) und dann bekommste sie mit Gutachten wieder. Das ist legal.

Zitat:

Original geschrieben von SilentBlood666

Es gibt eine Firma die dunkelt dir deine Leucten nach. Denn lasieren ist nicht zwingend verboten. Naja, wie gesagt, da schickste deine Leuchten hin, die machen das (und dann sind sie auch schön dunkel) und dann bekommste sie mit Gutachten wieder. Das ist legal.

Und das trägt dir keine Sau ein, krachts noch, will ich nich der mit den lasierten sein ;)

am 7. März 2007 um 11:15

Du brauchst keine Eintragung. Die E-Prüfzeichen bleiben weiter bestehen. Das steht dann aber alles in dem Gutachten drin.

Zitat:

Original geschrieben von SilentBlood666

Du brauchst keine Eintragung. Die E-Prüfzeichen bleiben weiter bestehen. Das steht dann aber alles in dem Gutachten drin.

Son Quatsch. Das E Zeichen gabs für den originalen Zustand, das is ne Momentaufnahme. Werden die Dinger verändert is das hinfällig, aber macht ruhig, wenns dann kracht weil keiner deine Leuchtmittel mehr erkennt biste dran. Das Gutachten für lasierte Leuchten steckt dir jeder Tüver sonst wohin.

Zitat:

Original geschrieben von SilentBlood666

Du brauchst keine Eintragung. Die E-Prüfzeichen bleiben weiter bestehen. Das steht dann aber alles in dem Gutachten drin.

AHA! da nehm ich meine Lampen aus dem Scheinwerfer, tauche sie in grüne Farbe, lasse sie trocknen und setzte sie wieder ein.

Alles rechtens! Das E-zeichen ist ja noch drauf.

Themenstarteram 7. März 2007 um 20:40

Okay, vergessen wir die lasierten ;-)

Kennt denn noch jemand andere schwarze RLs als die oben genannten?

Wollte jetzt mal was dunkleres als Irmscher...

 

Gruß

Matze

am 7. März 2007 um 21:52

Nabend....

lasierte Rückleuchten sind verboten,ganz einfach!!!

Wenn sie dich anhalten mit den Dingern wird dir die Karre sofort stillgelegt.Das E-Prüfzeichen zählt nur für die Leuchten im orginal Zustand.Sobald Du die lasieren tust sind es keine orginalen Leuchten mehr und somit ist auch das E-Prüfzeichen ungültig..ob mann das noch erkennt oder nicht spielt keine Rolle.Gutachten,ABE hin oder her..sowas gibt es nicht für diese Leuchten wenn dann sind sie gefälscht!

Ich habe schwarze von INPRO dranne, bin sehr zufrieden und sehen richtig gut aus.Die sind dann auch mit einer ABE.

Sei froh das es soein Forum gibt und höhr auf die Leute...denn die Mehrheit tut Dir ja davon abraten.

in diesem Sinne...

mfg

Zitat:

Original geschrieben von Silver-Flash85

Okay, vergessen wir die lasierten ;-)

Kennt denn noch jemand andere schwarze RLs als die oben genannten?

Wollte jetzt mal was dunkleres als Irmscher...

 

Gruß

Matze

Hmm von MHW glaube sind die dunkelsten Rückleuchten mit ABE.

Gruß

Berni

am 8. März 2007 um 6:17

Boah, hier wird man ja gleich derbe zugelabert. Schon gut schon gut. Ich habe hier auch nur meine Erfahrungen geschriben und ich weis das es die Firma gibt weil ich den Mensch der die dinger dran hat extra gefragt habe weil mir das auch komisch vorkam. Der hat seine "Unbedenklichkeitsbescheinigung" erhalten und damit galten die E-Prüfzeichen auch für die Dinger weiter. Egal! ABER, labert mich jetzt bitte nicht wieder zu, ich weis ich bin dumm und böse, will euch allen Scheiß erzählen damit ihr Ärger bekommt :D

am 8. März 2007 um 7:47

aber woher solln die cops wissen, dass es tatsächlich die firma gemacht hat. kannst ja nachdem du das gutachten hast auch die leuchten richtig schwarz lackieren...theoretisch. also n sauberes gutachten ist das auf jeden fall nicht

am 8. März 2007 um 7:54

ich hab sehr sehr dunkel lasierte rückleuchten.

hab keinerlei probleme damit.

ünd tüv hab ich im januar auch ohne probleme bekommen, auch mit den rückleuchten

am 8. März 2007 um 11:36

Tja, hier sind ja alle der Meinung das dies nicht geht, aber schön das es jmd gibt bei denen es funktioniert. Sonst bin ich wieder der dumme :)

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