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Zu schnell auf Autobahn

BMW 5er E39
Themenstarteram 15. November 2020 um 12:58

Moin moin,

Ich wurde auf der Autobahn rausgezogen. War zu schnell. Die Polizei hat keine Messung gemacht und hatten kein Videowagen. Sie sagten sogar das sie kein Videowagen hatten und dann vom Tacho quasi abgelesen haben. Kommt man da geggenan gegen das Bußgeld und den Punkt weil sie ja kein Video oder Messung haben? Ich warte jetzt auf den Bescheid und frage mich ob es sich lohnen könnte Einspruch zu erheben.

Beste Antwort im Thema

Sorry aber was hat das Thema hier mit e39 zu tun und sind wir hier eine Rechtsberatung?

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Wie schnell warst du ?

 

Ich meine, ein guter Anwalt könnte dich raushauen..

 

Hatte irgendwo mal gelesen, dass der Tacho von dem Streifenwagen geeicht sein muss.

Falls der nicht geeicht sein sollte, wird wahrscheinlich bis 20% von deinem Geschwindigkeit abgezogen.

Themenstarteram 15. November 2020 um 13:35

Sie sagten nachdem sie 20% abgezogen haben bin ich bei 23 kmh zu schnell. Das heißt für mich 1 Punkt und Bußgeld. Kann aber noch nichts genaues sagen da ich den Brief noch nicht habe.

Hab eher so daran gedacht wenn der Brief kommt zu sagen das ich nicht so schnell war und gerne das Messungsprotokol haben würde da die ja in der Beweißpflicht sind. Und da sie ja keinen Videowagen hatten gibt es das nicht und somit wird das Ganze fallengelassen???

Wenn kein Foto oder Video mit geeichtem Gerät gemacht wurde passiert gar nichts. Wenn der Bescheid da ist zum Anwalt und der klärt das

Wenn Du nach 20%Abzug immer noch 23 zu schnell warst, wirst Du das vor Gericht ausfechten müssen.

Und die Aussage, dass nichts passiert,weil kein Video bzw geeichtes Blitzgerät , kannst erstmal vergessen. Dafür wird eine 20 prozentige Toleranz eingeräumt.

Wie sauber ist den Punktekonto?

Meine Güte... zahl und gut is. Du warst zu schnell und wurdest erwischt... :rolleyes:

Themenstarteram 15. November 2020 um 14:38

Punktekonto auf 0.

Bankkonto würde es freuen ohne Bußgeld. Frage ist nur. Anwalt ohne Rechtsschutz kostet bestimmt mehr als das Bußgeld. ??

Zitat:

@yannik0405 schrieb am 15. November 2020 um 15:38:08 Uhr:

Punktekonto auf 0.

Bankkonto würde es freuen ohne Bußgeld. Frage ist nur. Anwalt ohne Rechtsschutz kostet bestimmt mehr als das Bußgeld. ??

hallo,

davon kannst du ausgehen und im ungünstigsten Fall zahlst du beides.

gruss

mucsaabo

Themenstarteram 15. November 2020 um 14:42

Ja okay. Ich merke. Ich zahle das Bußgeld. ?? Schönen Sonntag allen. ??

Ich fühle mit dir.. ist ärgerlich.. aber manchmal kann man halt nichts machen..

Themenstarteram 15. November 2020 um 14:44

Meine smileys haben keine Lust und werden als Fragezeichen dargestellt.. :D

:)))

Oder Beratungsgutschein vom Amtsgericht einholen.

Zitat:

@SHinrichs schrieb am 15. November 2020 um 14:59:15 Uhr:

Wenn kein Foto oder Video mit geeichtem Gerät gemacht wurde passiert gar nichts. Wenn der Bescheid da ist zum Anwalt und der klärt das

So ein Schwachsinn. Wer solches gefährliches Halbwissen verbreitet, sollte am besten die Finger stillhalten. Bei der Messung mit der Laserpistole gibts auch weder ein Foto, noch Video und trotzdem ist die Messung gerichtlich verwertbar, weil in dem Fall der messende Polizist der Zeuge ist und der Fahrzeugführer vor Ort identifiziert wird. Somit braucht es da auch kein Foto und kein Video als Beweis. Genauso ist das mit der Messung durch Nachfahren.

Und natürlich ist die Messung laut Tacho zulässig, auch wenn er ungeeicht ist. Allerdings muss hierbei eine relativ große Toleranz abgezogen werden (20%), die Messstrecke muss geeignet sein (gerade und ausreichend lange Strecke), es muss gleichbleibender Abstand zum gemessenen Fahrzeug herrschen und es muss permanenter Sichtkontakt bestehen. Alles Voraussetzungen, die auf der Autobahn relativ einfach zu erfüllen sind.

Die Messung muss in einem Messprotokoll dokumentiert werden, in dem die Messtrecke (Autobahnabschnitt, Kilometerstein), die Messung selbst und die beiden Namen der Polizeibeamten dokumentiert werden.

Ja, in der Regel wird sowas mit Videofahrzeugen nach dem Provida oder Police Pilot System gemacht und ja, da hat man einen Videobeweis. Das wird dort aber gemacht, damit man mit geringeren Toleranzen messen und auch andere Verstöße einfacher beweisen kann. Zulässig ist die Messung durch Nachfahren aber auch mit ungeeichtem Tacho und ohne Videobeweis.

Generell reicht wie hier in dem Fall ein sauber geführtes Messprotokoll und die Zeugenaussage der zwei Polizeibeamten aus und ist richterlich verwertbar. Ein Beweisfoto oder Beweisvideo ist nicht zwingend erforderlich, da der Fahrzeugführer ja vor Ort festgestellt wurde und er nicht sagen kann, es sei jemand anderes gefahren.

Es ist zwar prinzipiell möglich, die Sache anzufechten, z.B. wegen ungeeigneter Messstrecke oder falsch ausgfülltem Messprotokoll... Wenn da aber nichts zu finden ist, dann wird man alleine mit der Aussage "so war es nicht" vor Gericht eher schlechte Chancen haben, gegen die Aussagen von 2 Polizeibeamten, die sagen "doch so war es"....

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