Xenon umbau

VW Golf 3 (1H)

Hey leute,
Kann man bei einem 3er golf auf xenon umrüsten ohne Probleme beim tüv? Wen ja wie?
Weil im dunkeln seh ich fast nix und xenon macht ja eigt gutes licht.

Mfg

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@marcu90 schrieb am 1. Januar 2016 um 15:35:33 Uhr:



Zitat:

@Anarchie-99 schrieb am 31. Dezember 2015 um 12:54:06 Uhr:


Früher hat man ja den 2er auch mit Xenon noch eingetragen, hierbei wurde die xenoneinheit komplett in den 2er Scheinwerfer gesetzt, Golf 2 halogen Reflektor musste geschwärzt und auch das streuglas musste durch klarglas ersetzt werden.
Weißt du, wie man damals das mit den Begrenzungs- und Fernlichtern gemacht hat? Zusätzliche Scheinwerfer?

Dein Beispielbild scheint aus den USA zu sein, wo man ja die Blinker als Begrenzungsleuchten nutzen darf, Aufblendlicht scheint der Wagen gar keins zu haben?

Das waren Bi-Xenon, es ist also Abblendlicht/Fernlicht kombiniert. Standlicht sitzt als ring um der Linse.

Die Xenoneinheiten haben meist einen Herstelleraufkleber mit den ganzen nummern die nötig sind. Es musste damals nachgewiesen werden dass die Xenoneinheiten so in der form in Strassenfahrzeugen zum Einsatz kamen.
Es gibt ja einige 2er Gölfe die heute noch Xenons eingetragen in den papieren haben, gerade im raum Hamburg.

http://factoryxenon.com/.../...fit-Cadillac-SRX-CTS-321621168653-2.jpg

Zitat:

Das gilt seit über 15 Jahren aber scheinbar habens immernoch nicht die letzten idioten kapiert.

ob das am mangelnde iq oder analphabetismus oder einer lese und verstehschwäche liegt weiss ich nicht.

Du bist nun seit 11 Jahren bei Motortalk hast knapp 14000 Beiträge verfasst aber die Nutzungsbedingungen sind dir heute noch nicht bekannt.

Denn sonst wäre dir sofort beim schreiben der obrigen Zeilen aufgefallen dass diese gegen die Nutzungsbedingungen von MT (Respekt und Höflichkeit) verstoßen.

Die Beitragsregeln stehen sogar bei jeder erstellten Antwort rechts am Bildschirm.

Aber man muss sie halt lesen und verstehen. 😉

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Xenon ist doch sowiso längst nicht mehr das Beste auf dem Markt. Braucht viel Strom und produziert viel Abwärme. Vom dem EM Feld mal ganz zu schweigen.

LEDs sind stand der Technik.

Ich habe in meinem Golf 3 allerdings die Hella Golf 4 Look Klarglasscheinwerfer. Die bringen super Licht und haben eine E Nummer.

Mehr braucht man meiner Meinung nach im Golf 3 sowiso nicht

jeder xenon umbau scheitert mindestens an den nicht für xenon zugelassenen scheinwerfern.
dann ist es auch egal ob swra oder alwr verbaut ist.
denn ohne xenon zugelassene scheinwerfer ist laufen angesagt und wenn die polizei der meinung ist kann sie sogar das auto beschlagnahmen.

eintragungen von irgendwelchen tüv stellen über xenon in halogenscheinwerfer sind soviel wert wie klopapier da dies nicht von einen einfachen prüfingineur gemacht werden kann sondern von einen lichttechnischen prüfinstitut durchgeführt werden muss und mehrer e tausend euro kostet

und die gesetzestexte gelten für jedes neu zugelassene fahrzeig und auch für jeden neuen umbau.

fahrzeuge die zb vor 2000 erstmals zugelassen oder umgebaut wurden fallen unter bestands schutz.
fahrzeuge die nach 2000 umgebaut oder erstmals zugelassen wurden müssen sich an die reglung halten.
hier zählt nicht das ein golf 3 zb 1994 erstmals zugelassen wurde sondern wann der umbau gemacht wurde.

swra ist meiner meinung nach pflicht das sowieso einzubauen da xenon nicht so warm wird wie halogen udn damit im winter zb nicht der schnee richtig abtaut.

nehmt gute scheinwerfer und dann lampen wie xtreme vision von phillips und wenn nicht genug spannung ankommt noch die relaissschaltung und ihr habt gutes und auch sehr weit leuchtendes licht.

Zitat:

@Knecht ruprecht 3434 schrieb am 29. Dezember 2015 um 21:59:02 Uhr:


Oft erzählter Blödsinn der durch seine permanente Wiederholung nicht richtiger wird.

Da solltest du dich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen...

Zitat:

Kurzum Fahrzeuge vor dem Jahr 2000 mit Xenon benötigen keine SWR & aLWR, wenn es sie ab Werk ohne gab,

Seltsam, dass das Kraftfahrt-Bundesamt in seiner offiziellen

Pressemitteilung

eine etwas andere Ansicht hat!

Wer lesen kann ist klar vorteil.😉
Wenn du schon so einen Käse verlinkst dan lese es auch mal durch.
Ich schrieb ab Werk!!
Nicht Nachträglich verbaute!!!
Bei diversen Autoherstellern wie eben BMW gab es
Xenon ohne SWR und aLWR und das ist auch heute
noch 100% legal, steht ja selbst da geschrieben.🙄
Ich habe nichts geschrieben was in irgendeiner
weiße etwas anderes darlegt als in deinen verlinkten Text.😮

Somit kann ich mich sehrwohl zum Fenster herauslehen
und im gegensatz zu dir Schlauberger falle ich nicht vom Sims.😁

Also das nächste mal die Backen nicht so aufblasen wenn
man nicht den Durchblick hat.😎

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Zitat:

@Knecht ruprecht 3434 schrieb am 30. Dezember 2015 um 17:57:56 Uhr:


Wer lesen kann ist klar vorteil.😉

Dann solltest du deinen Beitrag von 29. Dezember 2015 um 21:59:02 Uhr nochmal lesen...

Zitat:

Ich schrieb ab Werk!!

habe ich nie bestritten - danach fängst allerdings du mit deinem 'Käse' an...u.a.:

Zitat:

Wer einen alten Halogen 7er von zb. Bj98 auf Xenon pushen will benötigt keine SWR.

Denn das ist, wie wir in der Pressemitteilung lesen können, eben NICHT möglich, da wir nichtmehr im Jahr 2000 wo das noch erlaubt war - sondern mittlerweile im Jahr 2015 leben!

Und hier zählt nunmal nicht das Datum der EZ, sondern wann der Umbau gemacht wurde...

Zitat:

...im gegensatz zu dir Schlauberger...

Wirst du jetzt persönlich, weil du dir aufs Füß'chen getreten fühlst aufgrund der Tatsache dass jemand doch mehr Ahnung hat, diese auch noch anhand der geltenden Gesetzeslage belegen kann und nicht so wie du auf irgendwelche Internetforen verweisen muss, wo Ratschläge zu diesem nichtmehr zulässigen Umbau erteilt werden müssen.

Im übrigen ist mir sehr wohl klar, welche Ratschläge du hier zwischen den Zeilen diesbezüglich erteilen möchtest...

Zitat:

Denn das ist, wie wir in der Pressemitteilung lesen können, eben NICHT möglich, da wir nichtmehr im Jahr 2000 wo das noch erlaubt war - sondern mittlerweile im Jahr 2015 leben!

Dan beweiß mal, das ein solches Auto vorher kein Xenon hatte.😰

Das ist quasi nicht möglich.🙄

Darum wird selbst heute noch umgebaut

den bei slchen Konstellationen ist nix nachzuweißen.

Dies hatte ich Dr. Lux ja auch noch im Nachtrag geschrieben.😉

Diejenigen welche das zb. im 7 er Forum machen sind nicht so

doof und holen sich China Ebay Kracher sondern die Original

Scheinwerfer bei welchen der TÜV wenns Licht brennt und nicht

zum Himmel leuchtet seinen Haken macht und der Drops ist

gelutscht.😁

Und wer ganz sicher gehen will holt sich 25W 2000Lumen Brenner

dan ist auch heute noch/wieder keine SWR und aLWR nötig.😁

https://www.lichtex.de/info/xenon-fuer-alle-eine-innovation-von-osram/

Eine Preseinfo von "26.09.2002" ist eben auch nicht mehr Stand der Dinge.😁

Zitat:

Wirst du jetzt persönlich, weil du dir aufs Füß'chen getreten fühlst aufgrund der Tatsache dass jemand doch mehr Ahnung hat, diese auch noch anhand der geltenden Gesetzeslage belegen kann und nicht so wie du auf irgendwelche Internetforen verweisen muss, wo Ratschläge zu diesem nichtmehr zulässigen Umbau erteilt werden müssen.

Klar werde ich persönlch, wenn du mir den Link zu meinen geschrieben

setzt, welcher in keinen Widerspruch zueinander steht.🙄

Mitstreiten will ich hier nicht 😎 , aber gerne noch was dazu lernen 🙂

Woher kommt eigentlich die Info, dass die SWR & aLWR erst ab dem Jahr 2000 erforderlich waren? Diese Info taucht immer wieder auf. Kennt einer die offizielle Quelle? Meine Quellen sagen leider wieder mal was anderes.

Mal abgesehen davon, dass es vielleicht für ein Fahrzeug aus der ganz frühen Xenon-Entwicklungszeit -- wie dem E38 -- noch eine Ausnahmegenehmigung gegeben haben könnte.

Danke ..... und denkt dran, es ist Weihnachten 😉

Zitat:

Woher kommt eigentlich die Info, dass die SWR & aLWR erst ab dem Jahr 2000 erforderlich waren? Diese Info taucht immer wieder auf. Kennt einer die offizielle Quelle? Meine Quellen sagen leider wieder mal was anderes.

Das magische Datum war der 01.06. 2000

Hier der Gestzestext, leider nicht mit Stichtag.

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_50.php

Verweiße auf das Datum.

http://www.xenoncarkit.de/xenoninfos/xenonkitinformationen.php

https://de.wikipedia.org/wiki/Scheinwerferreinigungsanlage

Beide Zeitangaben jeweils die vom 01.04 wie vom 01.06
werden auch im 7 er Forum immer wieder aufgeführt
und sollten somit als richtig gelten.

Gasentladungslampen ausgestattet werden oder die am 1. Juni 2000 auf Grund einer Betriebserlaubnis erstmals in den Verkehr gekommen sind.

Der Text ist, sehr interessant da hier genauso wie vor wenigen Jahren
beim Tagfahrlicht von Grund einer Betriebserlaubnis erstmals in den Verkehr gekommen sind die Rede ist.
Das heist nichts anderes als das Fahrzeuge wie der benannte E38 auch
nach diesen Datum bis zur Produktioneinstellung keine
SWR und aLWR brauchten.😁😁😰😰
Man könnte das jetzt weiterspinnen und fragen ob mit Betriebserlauniss
das Baumuster oder nur das jeweilige Fahrzeug gemeint war.
Bei letzteren müßte die Autos dan doch spätestens ab 01.06.2000
mit SWR und aLWR ausgerüstet sein
(unter besimmten Vorausetzungen).😁😁😰😰

Wenn es offiziell sein soll dann kann es nur so sein wie im Anhang.

Danke! Ich werde das nächste Woche mal mit unserem Standardisierungs-Spezialisten diskutieren. Das hat jetzt zwar mehr akademischen Charakter, weil es ja gar nicht mehr so viele Fahrzeuge betrifft, aber da das immer wieder auftaucht, interessiert es mich schon.

Die StVZO selbst ist klar, aber halt, wie Du schon gesagt hast, ohne Angabe des Startdatums. Bei anderen Internet-Quellen bin ich immer etwas vorsichtig, da schreibt einer vom anderen ab 🙂

Zitat:

@NoNameHR schrieb am 30. Dezember 2015 um 21:20:43 Uhr:


Wenn es offiziell sein soll dann kann es nur so sein wie im Anhang.

Das habe ich jetzt erst gesehen, nehme ich dann auch mal direkt mit 🙂

wie gesagt ab 1.6.2000 gilt das gesetz mit swra und alwr und ab da gehts nur noch mit diesen beiden sachen zu den xenon scheinwerfern für umbauten und neuzulassung.

oft wird behauptet das beziehe sich nur aufs baujahr aber das ist leider falsch.

auch wenn unter xxx lumen die swra heute wegfällt die alwr ist pflicht und halt auch die xenon zugelassenen scheinwerfer und letzteres ist der knackpunkt.

da hilt keine einfache eintragung und umbauten der linsen sind auch nicht legal

Ich fürchte, jetzt rutschen hier gerade ein paar Dinge durcheinander 😁

Nach meinem Verständnis reden wir ausschließlich über für das spezielle Fahrzeug zugelassene Scheinwerfer.

Die ursprüngliche Frage war, ob man bei Halogen-Fahrzeugen, die es früher auch als Xenon ohne SWR und aLWR gab, heute den "Original"-Xenonscheinwerfer noch ohne die beiden Komponenten nachrüsten darf.

Über die Gesetzeslage sind wir uns ja einig: Es gilt Bestandschutz aber bei Veränderungen (sprich früher Halogen, jetzt Xenon) gilt die aktuelle Gesetzgebung. Wie ich Knecht ruprecht verstanden habe, wird in der Praxis aber einfach ein Original-Xenonscheinwerfer reingesetzt und so getan, als wäre so einer schon immer drin gewesen. Und keiner merkt's oder keinen stört's. Insofern nicht gesetzeskonform, aber das wahre Leben 😉

Zu der auch erwähnten 2000 Lumen-Grenze:

1) Auch wenn man Xenon mit 2000 Lumen nachrüsten will, braucht man einen für das Fahrzeug entwickelten und zugelassenen Scheinwerfer. Die Lampe selbst kann und darf nicht irgendwo reingesetzt werden, wofür sie ursprünglich nicht vorgesehen ist.

2) Für 2000 Lumen-Xenon braucht man sowohl in der Erstausrüstung, als auch bei einer legalen Nachrüstung mit einem entsprechenden Scheinwerfer weder eine SWR noch eine aLWR.

Ich hoffe, ich habe das jetzt vernünftig zusammengefasst ... und vor allem keinem auf den Schlips getreten 🙂

Und das mit dem Gültigkeitsdatum nach ECE und StVZO verifiziere ich noch mal, weil's mich persönlich interessiert 🙂

Allen einen Guten Rutsch

Zitat:

und halt auch die xenon zugelassenen scheinwerfer und letzteres ist der knackpunkt.

Ja und nein.

Wir kennen bei den Halogen die typischen Bauteile , Streuglas, Reflektor, Birne. Das ist dann eine Scheinwerfereinheit.

Die Xenon Einheit besteht einfach gesagt aus: Linse, Reflektor, Lampe und das Steuergerät. Das ganze ist kompakt als eigene Einheit verschraubt und mit der zulassungsnummer versehen.

http://www.fotos-hochladen.net/uploads/dsc07699tmb0bctljyrugf.jpg

Der Hersteller baut dann passend zum Fahrzeug typ ein Gehäuse um die Xenoneinheit, um sie vor Witterungseinflüssen zu schützen, dazu kommt dann blinker/Fernlicht usw dazu und auch wichtig die Verstellschrauben zum richtigen einstellen des Scheinwerfers.

Früher hat man ja den 2er auch mit Xenon noch eingetragen, hierbei wurde die xenoneinheit komplett in den 2er Scheinwerfer gesetzt, Golf 2 halogen Reflektor musste geschwärzt und auch das streuglas musste durch klarglas ersetzt werden.
Einstellbar war der Scheinwerfer ja noch durch die serienmäßigen verstellschrauben am Halogenscheinwerfer welcher ab da nur noch ein Gehäuse war für die eigentliche Xenon scheinwerfereinheit.

https://data.motor-talk.de/.../vr6frontlightson-18303.jpg

Ich habe in meinem Golf 3 allerdings die Hella Golf 4 Look Klarglasscheinwerfer. Die bringen super Licht und haben eine E Nummer.

Die hab ich auch drin sind aufjedenfall besser wie die original aber ich finde im Vergleich zum polo 6n machen die wenig licht

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