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Xenon umbau

VW Golf 3 (1H)

Hey leute,
Kann man bei einem 3er golf auf xenon umrüsten ohne Probleme beim tüv? Wen ja wie?
Weil im dunkeln seh ich fast nix und xenon macht ja eigt gutes licht.

Mfg

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@marcu90 schrieb am 1. Januar 2016 um 15:35:33 Uhr:



Zitat:

@Anarchie-99 schrieb am 31. Dezember 2015 um 12:54:06 Uhr:


Früher hat man ja den 2er auch mit Xenon noch eingetragen, hierbei wurde die xenoneinheit komplett in den 2er Scheinwerfer gesetzt, Golf 2 halogen Reflektor musste geschwärzt und auch das streuglas musste durch klarglas ersetzt werden.
Weißt du, wie man damals das mit den Begrenzungs- und Fernlichtern gemacht hat? Zusätzliche Scheinwerfer?

Dein Beispielbild scheint aus den USA zu sein, wo man ja die Blinker als Begrenzungsleuchten nutzen darf, Aufblendlicht scheint der Wagen gar keins zu haben?

Das waren Bi-Xenon, es ist also Abblendlicht/Fernlicht kombiniert. Standlicht sitzt als ring um der Linse.

Die Xenoneinheiten haben meist einen Herstelleraufkleber mit den ganzen nummern die nötig sind. Es musste damals nachgewiesen werden dass die Xenoneinheiten so in der form in Strassenfahrzeugen zum Einsatz kamen.
Es gibt ja einige 2er Gölfe die heute noch Xenons eingetragen in den papieren haben, gerade im raum Hamburg.

http://factoryxenon.com/.../...fit-Cadillac-SRX-CTS-321621168653-2.jpg

Zitat:

Das gilt seit über 15 Jahren aber scheinbar habens immernoch nicht die letzten idioten kapiert.

ob das am mangelnde iq oder analphabetismus oder einer lese und verstehschwäche liegt weiss ich nicht.

Du bist nun seit 11 Jahren bei Motortalk hast knapp 14000 Beiträge verfasst aber die Nutzungsbedingungen sind dir heute noch nicht bekannt.

Denn sonst wäre dir sofort beim schreiben der obrigen Zeilen aufgefallen dass diese gegen die Nutzungsbedingungen von MT (Respekt und Höflichkeit) verstoßen.

Die Beitragsregeln stehen sogar bei jeder erstellten Antwort rechts am Bildschirm.

Aber man muss sie halt lesen und verstehen. 😉

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@Anarchie-99
es ist egal ob der scheinwerfer rein mit reflektoren arbeitet oder mit linse!
es steht immer die art der lampen drauf und udn wenn da halogen drauf steht kann es noch so die komplette einheit von xenon eingebaut sein.

der scheinwerfer ist und bleibt nur für halogen erlaubt und wer da xenon reinbastelet hat keinen scheinwerfer mit betriebserlaubnis.
die zulassung eines scheinwerfers bezieht sich auf den kompletten scheinwerfer nicht nur auf einzelne teile.

baust du xenon linsen ein verfällt diese zulassung und man fährt ohne BE rum.
desweiteren sieht jeder prüfer und polizei das die scheinwerfer für halogen zugelassen sind.

egal wie mans dreht und wendet ohne unverbastelte für xenon zugelassene scheinwerfer ist nichts mit xenon umbau

xenon linsen in rallye golf scheinis = ohne Zulassung
xenon linsen in golf 3 hella golf 4 look = ohne zulassung
usw... da wie gesagt auf jeder scheinwerfer einheit steht für was für lampen sie sind.

bei deinen g2 umbau liegst du in ner grauzone da eigentlich der restliche scheinwerfer ohne be ist aber mit schwarzen reflektor und der klarglas scheibe bist du wohl in ner grauzone.
ganz 100% legal ist es trotzdem nicht

Zitat:

der scheinwerfer ist und bleibt nur für halogen erlaubt und wer da xenon reinbastelet hat keinen scheinwerfer mit betriebserlaubnis.

Verstehe einfach dass ein Scheinwerfer nur ein Scheinwerfer ist wenn er die Funktion einer Beleuchtung der strasse übernimmt.

Wenn du den Scheinwerfer komplett betriebsunfähig machst, das heisst durch schwärzen eines Reflektors und entnehmen der Birne und des streuglases, dann ist es gesetzlich kein Scheinwerfer mehr sondern nur noch ein rundes schwarzes Metallobjekt. Ein Metallhalter nichts weiter, was interessiert da dann noch die alte halogenzulassung?

In der Xenoneinheit sind alle notwendigen Teile für eine legale Funktion kompakt zusammengefasst, inclusive der Zulassungsnummer. Das einzigste was der Xenoneinheit fehlt ist ein wasserdichtes Gehäuse und die notwendige manuelle Verstellbarkeit..

Zitat:

es steht immer die art der lampen drauf

Ja und auf dem Xenon Scheinwerfer steht dann die gleiche nummer drauf welche auf der Xenon Scheinwerfereinheit im inneren verbaut ist. Wer zerlegt schon gerne einen Scheinwerfer um die Nummer der Xenon Einheit abzulesen.

ja aber halogen linse gegen xenon linse austauschen führt zum erlöschen der Zulassung.
die zulassung eines scheinwerfers mit linse ist auf das gesamte teil udn nicht nur die linse!!
daran ändert sich nichts.

dieser gesamte scheinwerfer hat ne zulassung für halogen und wenn du xenon ein baust ist es verboten.
wenns so einfach wäre würde jeder einfach die linseneinhaut ausbauen für xenon.

bau den scheinwerfer aus udn du hast eine komplette einheit auf dem die zulassung ist und für den die prüfzeichen und lampenart gilt.

sobald du das zerlegst und was anderes einbaust ist diese zulassung hin fällig.
veränderst du auch nur einen kleinen teil wie sagen wir die fassung ist die zulassung auch hinfällig.

wenn du ne xenon linse statt einer halogenlinse einbaust und die polizei oder prüfer sehen das und auf dem scheinwerfer steht halogen drauf wirst du das auto stehen lassen müssen.
da kannste noch so eine xenon linse eingebaut haben aber die zulassung des scheinwerfers ist und bleibt erloschen wegen dem rumgebastel.
die zulassung ist auf den gesamten scheinwerfer und nicht nur auf die linse auch wenn das andere klarglas und nur verkleidung ist.

ausserdem wirst du auf der linseneinheit keine prüfzeichen finden denn die stehen auf dem scheinwerfer gehäuse da bis auf ein paar ausnahmen fast immer die linseneinheiten in einen scheinwerfer gehäuse sind und nicht einzeln.
hast du jemals so eine linseneinheit in der hand gehabt? ich schon und da stand nichts drauf dafür auf dem klarglas, gehäuse und auf der blende udn alles 3 war mit der lampen art für die linsen scheinwerfer.

oh man was hier manche für blödsinnige vorstellungen haben.
bitte geht zum tüv oder dekra und alsst euch genau das gleiche nochmals sagen

Zitat:

ja aber halogen linse gegen xenon linse austauschen führt zum erlöschen der Zulassung.

die zulassung eines scheinwerfers mit linse ist auf das gesamte teil udn nicht nur die linse!!

daran ändert sich nichts.

 

dieser gesamte scheinwerfer hat ne zulassung für halogen und wenn du xenon ein baust ist es verboten.

wenns so einfach wäre würde jeder einfach die linseneinhaut ausbauen für xenon

Ich seh schon du hast nichts verstanden was ich versuchte dir zu erklären.

Lassen wir das Thema einfach, macht eh kein Sinn.

Zitat:

@Anarchie-99 schrieb am 31. Dezember 2015 um 17:19:49 Uhr:


Ich seh schon du hast nichts verstanden was ich versuchte dir zu erklären.
Lassen wir das Thema einfach, macht eh kein Sinn.

ich weis swas du meinst !

du meinst de rgesamte scheinwerfer ist egal wegen klarglas und den blenden sondern nur die linseneinheit zählt und die habe zulassung!

du irrst dich aber!
nicht nur die linseneinheit zählt sondern der komplette scheinwerfer also linseneinheit, gehäuse, blende, glas.
und auf diesen kompletten scheinwerfer ist die zulassung und die steht auch drauf inkl was für ein lampentyp drinen ist.
baust du die linseneinheit aus wirst du da drauf kein zulassungszeichen finden.
baust du eine andere linseneinheit in den scheinwerfer ein erlischt die zulassung weil dran rumgebastelt wurde.
dies kann dir nur ein lichttechnisches institut legal eintragen aber kein tüvler um die ecke kostet mehrer tausend und einige scheinwerfer.

bei jeden rumbasteln an scheinwerfern erlischt dessen zulassung.

hast du getrennte scheinwerfer die in keinen gemeinsamen gehäuse haben kannst du die einheit austauschen.

falls du nicht weisst wie ein scheinwerfer aussieht dann schau hier!
http://thumbs.ebaystatic.com/images/g/P68AAOSwuTxWCpMU/s-l225.jpg
das ist ein kompletter scheinwerfer auf dem wie er so ist eine Typengenehmigung drauf ist.
änderst du da ran was zb indem du die linseneinheit ausstauschst gegen eine andere oder gegen eine xenon linseneinheit erlischt dessen typengenehmigung.

auf den linseneinheiten selber sind keine prüfzeichen zu finden da diese aussen auf der kompletten scheinwerfereinheit zu finden sind.

diese typengenehmigung ist an mehreren stellen aussen eingearbeitet so das man jederzeit die zulassungsnummer sowie die lampenart sowie verwendungszwecke ablesen kann.

steht da
HC - Halogen Abblendlicht
HR - Halogen Fernlicht
HC/R - Halogen Abblend- oder Fernlicht
HCR - Halogen Abblend- und Fernlicht
dürfen in dieser gesamten scheinwerfer einheit nur HALOGENBIRNEN verbaut werden egal ob du ne xenonlinse verbaut hast!

steht das drauf
DC - Xenon Abblendlicht
DR - Xenon Fernlicht
DCR - Xenon Abblend- und Fernlicht (Bi-Xenon)
dann darfst du da drinnen nur xenon fahren aber keine halogenbirnen

Es ist klipp und klar geregelt was in der gesamten scheinwerfger einheit an birnen rein darf und daran ändert sich nichts auch wenn du xenonlinsen einbaust.
das einzige was sich ändert ist das erlöschen der Typgenehmigung und damit fährst du ohne betriebserlaubnis rum.
das kann stilllegung vor ort wegen gefahr im verzug sein oder sogar komplette beschlagnahmung und durchprüfen auf deine kosten da ja auch anderes geändert wurde.

Das gilt seit über 15 Jahren aber scheinbar habens immernoch nicht die letzten idioten kapiert.
ob das am mangelnde iq oder analphabetismus oder einer lese und verstehschwäche liegt weiss ich nicht.

Zitat:

@Anarchie-99 schrieb am 31. Dezember 2015 um 12:54:06 Uhr:


Früher hat man ja den 2er auch mit Xenon noch eingetragen, hierbei wurde die xenoneinheit komplett in den 2er Scheinwerfer gesetzt, Golf 2 halogen Reflektor musste geschwärzt und auch das streuglas musste durch klarglas ersetzt werden.

Weißt du, wie man damals das mit den Begrenzungs- und Fernlichtern gemacht hat? Zusätzliche Scheinwerfer?

Dein Beispielbild scheint aus den USA zu sein, wo man ja die Blinker als Begrenzungsleuchten nutzen darf, Aufblendlicht scheint der Wagen gar keins zu haben?

hehe ebend! und es ist aus den usa sieht man ja am schild und somit alleine wegen fehlenden fernlicht hier gar net erlaubt

Ist Fernlicht hier Pflicht? Begrezungsleuchten sind's, aber für Fernlicht finde ich gerade nichts...

naja ich glaube schon vorallem wegen lichthupe.

spurhalteleuchte vorne und hinten sind pflicht beim pkw aber seitlich nicht

Zitat:

@marcu90 schrieb am 1. Januar 2016 um 19:23:57 Uhr:


Ist Fernlicht hier Pflicht? Begrezungsleuchten sind's, aber für Fernlicht finde ich gerade nichts...

der Gesetzgeber schreibt das in der StVZO vor. Allerdings nur indirekt.

§50 Abs. 5 S. 3:

Zitat:

Die Scheinwerfer müssen bei Dunkelheit die Fahrbahn so beleuchten (Fernlicht), dass die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 100 m in der Längsachse des Fahrzeugs in Höhe der Scheinwerfermitten mindestens beträgt 1,00 lx bei anderen Kraftfahrzeugen.

und Abs. 6:

Zitat:

Paarweise verwendete Scheinwerfer für Fernund Abblendlicht müssen so eingerichtet sein, dass sie nur gleichzeitig und gleichmäßig abgeblendet werden können. Die Blendung gilt als behoben (Abblendlicht), wenn die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor jedem einzelnen Scheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber nicht mehr als 1 lx beträgt.

Du musst also einen Scheinwerfer haben, der in 100m Entfernung 1Lux Licht auf die Straße bringt, aber abgeblendet werden kann so, dass die 1Lux maximal in 25m Entfernung auf der Straße sind.

Der Gesetzgeber schreibt also ausdrücklich vor, wie stark die Beleuchtung sein muss UND dass man sie abblenden können muss.

Damit ist Fernlicht in erster Linie Pflicht und durch die vorgeschriebene Möglichkeit zur Abblendung auch Abblendlicht.

MfG
Chris

Zitat:

@Himeno schrieb am 1. Januar 2016 um 23:40:46 Uhr:


spurhalteleuchte vorne und hinten sind pflicht beim pkw aber seitlich nicht

Ich denke du meinst das richtige aber Spurhalteleuchten sind eigentlich wieder was anderes.

Mit Begrenzungsleuchte meinte ich das Standlicht, also keine Seitenmarkierungsleuchten 🙂

Zitat:

@Kurzzeit-Parker schrieb am 2. Januar 2016 um 00:23:34 Uhr:


der Gesetzgeber schreibt das in der StVZO vor. Allerdings nur indirekt.
...
Damit ist Fernlicht in erster Linie Pflicht und durch die vorgeschriebene Möglichkeit zur Abblendung auch Abblendlicht.

Ok, Danke.

Ich hatte das mit dem Fernlicht eher als Optional interpretiert... ähnlich z.B. wie die Abschnitte über NSW 🙂

Zitat:

@marcu90 schrieb am 1. Januar 2016 um 15:35:33 Uhr:



Zitat:

@Anarchie-99 schrieb am 31. Dezember 2015 um 12:54:06 Uhr:


Früher hat man ja den 2er auch mit Xenon noch eingetragen, hierbei wurde die xenoneinheit komplett in den 2er Scheinwerfer gesetzt, Golf 2 halogen Reflektor musste geschwärzt und auch das streuglas musste durch klarglas ersetzt werden.
Weißt du, wie man damals das mit den Begrenzungs- und Fernlichtern gemacht hat? Zusätzliche Scheinwerfer?

Dein Beispielbild scheint aus den USA zu sein, wo man ja die Blinker als Begrenzungsleuchten nutzen darf, Aufblendlicht scheint der Wagen gar keins zu haben?

Das waren Bi-Xenon, es ist also Abblendlicht/Fernlicht kombiniert. Standlicht sitzt als ring um der Linse.

Die Xenoneinheiten haben meist einen Herstelleraufkleber mit den ganzen nummern die nötig sind. Es musste damals nachgewiesen werden dass die Xenoneinheiten so in der form in Strassenfahrzeugen zum Einsatz kamen.
Es gibt ja einige 2er Gölfe die heute noch Xenons eingetragen in den papieren haben, gerade im raum Hamburg.

http://factoryxenon.com/.../...fit-Cadillac-SRX-CTS-321621168653-2.jpg

Zitat:

Das gilt seit über 15 Jahren aber scheinbar habens immernoch nicht die letzten idioten kapiert.

ob das am mangelnde iq oder analphabetismus oder einer lese und verstehschwäche liegt weiss ich nicht.

Du bist nun seit 11 Jahren bei Motortalk hast knapp 14000 Beiträge verfasst aber die Nutzungsbedingungen sind dir heute noch nicht bekannt.

Denn sonst wäre dir sofort beim schreiben der obrigen Zeilen aufgefallen dass diese gegen die Nutzungsbedingungen von MT (Respekt und Höflichkeit) verstoßen.

Die Beitragsregeln stehen sogar bei jeder erstellten Antwort rechts am Bildschirm.

Aber man muss sie halt lesen und verstehen. 😉

bla bla bla von jemanden der es nicht kapieren will und nicht mal nen kompletten scheinwerfer erkennen kann.

aber gib weiter illegale tip von verbastelten scheinwerfern ohne zulassung.
scheinbar passt es nicht in deinen geist!
sonst würdeste nicht solchen müll erzählen
komplette scheinwerfe rhaben imme riene komplette zulassung und wenn du die veränderst hast ekeine zulassung.
dein iq schein aber sehr niedrig zu sein denn das kannst du scheinbar nicht erkennen kannst.
aber bei dir ist ja illegal = scheissegal

Zitat:

@marcu90 schrieb am 2. Januar 2016 um 20:38:29 Uhr:



Zitat:

@Himeno schrieb am 1. Januar 2016 um 23:40:46 Uhr:


spurhalteleuchte vorne und hinten sind pflicht beim pkw aber seitlich nicht
Ich denke du meinst das richtige aber Spurhalteleuchten sind eigentlich wieder was anderes.
Mit Begrenzungsleuchte meinte ich das Standlicht, also keine Seitenmarkierungsleuchten 🙂

äh du weisst wie es richtig heisst?
vorne begrenzungsleuchten
seite umrißleuchten und seitenmakierungsleuchten
hinten schlussleuchten

gibt kein standlicht laut gesetzt

Ja ich weiß wie es richtig heißt - hab doch die ganze Zeit davon gesprochen?
Da hast doch die in diesem Thema überhaupt nicht relevanten Spurhalteleuchten erwähnt, da war ich mir nicht mehr sicher, ob du auch weißt, was was ist.
Standlicht gibt es laut Gesetz nicht, im Volksmund wird das aber mit Begrenzungsleuchten gleichgesetzt.

Zitat:

@marcu90 schrieb am 3. Januar 2016 um 11:26:18 Uhr:


Standlicht gibt es laut Gesetz nicht, im Volksmund wird das aber mit Begrenzungsleuchten gleichgesetzt.

Das Gegenteil ist der Fall. Es gibt sogar eine Legaldefinition im Gesetz, man blicke in den § 17 Abs. 2 S. 1 StVO.

Im übrigen sollten sich diverse Beteiligte in diesem Thread mal einer insgesamt etwas weniger beleidigenden Schreibweise widmen...

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