XC60 Zahnriemensprung

Volvo XC60 D

Hallo in die Runde, bin der neue hier.

Habe momentan ein Problem min meinem Volvo.

Am Freitag ist mir der Rippen-Riemen zur Lichtmaschine gerissen (Altersbedingt denke ich, da es sehr spröde wahr).
Ab zum Bosch Car Service. Riemen bestellt und am Montag (gestern) repariert abgeholt. innerhalb von 25 km geht der Volvo aus und Springt nicht mehr an.

Orgel Orgel Orgel, aber er will nicht anspringen. Ergo die ADAC angerufen und gewartet. In dieser Haube uf und reingeschaut. Rippen-Riemen um einen zahn zur Seite gesprungen.

ADAC Mensch angekommen und Nockenwellen-Sensor Fehler Meldung. Generator zu wenig Spannung.
Ich die Werkstadt angerufen und den wagen hin.

In der Werkstadt haben sie nach gerissenem kabel vom Sensor gesucht und nichts gefunden da der Riemen leicht zerfetzt war (ist) und der Mechaniker sagte, ich vermute der Zahnriemen ist um einen Zahn gesprungen.

Nun habe ich das dumme Gefühl das der Rippen-Riemen so eine Kraft entwickelt hat das es zum Sprung kam und der Mechaniker sagt nein das kann nicht. Da kommt der Mechaniker unter euch oder der Kundige in frage da ich nicht kundig genug bin.

Besten dank im voraus.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@XC60MY11 schrieb am 17. Juni 2016 um 15:37:55 Uhr:



Wir haben das Fahrzeug bei 91 tkm geholt, bei 85 tkm war das Fahrzeug vom Vorbesitzer in den Service gebracht.

... wenn ich bei Volvo anrufe und erfrage was ich die Reparatur kostet und das es einen Rückruf gab denke ich sehr wohl an erster Stelle an einen Anwalt. Warum? Ganz einfach Volvo sagte mir das es einen schaden sein muss um die 12000 € ...

Wenn nun ein ATM verbaut werden muss, was ja bislang zwar zu vermuten aber nicht klar war, dann wirst du um den Betrag nicht herum kommen. Leider. Der Anwalt wird dir nix nützen, da der Vorbesitzer den bei 90T km von Volvo vorgeschriebenen Wechsel des Nebenaggregateriemens verpennt hat. Oder mit dem Wissen, den Wagen bald zu verkaufen, gar nicht erst einen Extra-Termin zum Wechsel gemacht hat. Und den Vorbesitzer wegen unterlassener Wartung zu verklagen ist aussichtslos. Du hättest dir vor dem Kauf die nötigen Unterlagen zeigen lassen können. Oder bei einem Volvo-Händler die Historie des Fahrzeuges abfragen können. So würde der gegnerische Anwalt argumentieren. Dem wird der Richter folgen.

Gruss

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Zitat:

@Hagelschaden schrieb am 17. Juni 2016 um 11:55:31 Uhr:


Seit wann hast Du den Wagen eigentlich?
Geholt hast Du den Wagen mit 66 tsd Km, jetzt hat er 137 tsd Km...da müssten doch schon mehrere Services von Dir beauftragt worden sein? Ist das so richtig und waren die alle bei Volvo?

Gruß
Hagelschaden

Ich habe da die Zahlen durcheinander gehauen, sorry.

Wir haben das Fahrzeug bei 91 tkm geholt, bei 85 tkm war das Fahrzeug vom Vorbesitzer in den Service gebracht. a ich die Ganzen Unterlagen nun vor mir habe kann ich genau Zahlen auch geben. Kilometerstand aktuelle: 121390 km.

@ k_b210 wenn ich bei Volvo anrufe und erfrage was ich die Reparatur kostet und das es einen Rückruf gab denke ich sehr wohl an erster Stelle an einen Anwalt. Warum? Ganz einfach Volvo sagte mir das es einen schaden sein muss um die 12000 € die schüttel ich nicht mal so aus dem Ärmel.

Beste Grüße.

Zitat:

@XC60MY11 schrieb am 17. Juni 2016 um 15:37:55 Uhr:



Wir haben das Fahrzeug bei 91 tkm geholt, bei 85 tkm war das Fahrzeug vom Vorbesitzer in den Service gebracht.

... wenn ich bei Volvo anrufe und erfrage was ich die Reparatur kostet und das es einen Rückruf gab denke ich sehr wohl an erster Stelle an einen Anwalt. Warum? Ganz einfach Volvo sagte mir das es einen schaden sein muss um die 12000 € ...

Wenn nun ein ATM verbaut werden muss, was ja bislang zwar zu vermuten aber nicht klar war, dann wirst du um den Betrag nicht herum kommen. Leider. Der Anwalt wird dir nix nützen, da der Vorbesitzer den bei 90T km von Volvo vorgeschriebenen Wechsel des Nebenaggregateriemens verpennt hat. Oder mit dem Wissen, den Wagen bald zu verkaufen, gar nicht erst einen Extra-Termin zum Wechsel gemacht hat. Und den Vorbesitzer wegen unterlassener Wartung zu verklagen ist aussichtslos. Du hättest dir vor dem Kauf die nötigen Unterlagen zeigen lassen können. Oder bei einem Volvo-Händler die Historie des Fahrzeuges abfragen können. So würde der gegnerische Anwalt argumentieren. Dem wird der Richter folgen.

Gruss

Das denke ich mir auch dass für die Wartung der jeweilige Halter zuständig ist und sonst niemand was dafür kann ... bei meinem XC60 war der Zahnriemen auch nicht gemacht als ich ihn mit 204 tkm gekauft habe... da hätte ich auch nichts dagegen machen können wenn er gerissen wäre... ich habe mit dem Mechaniker alles geprüft und dann gemerkt dass da was nicht stimmt... bin da schon etwas misstrauisch geworden!

Zitat:

@ramon.dk schrieb am 17. Juni 2016 um 16:42:04 Uhr:



...da der Vorbesitzer den bei 90T km von Volvo vorgeschriebenen Wechsel des Nebenaggregateriemens verpennt hat.

Es kann auch andersrum ein Schuh draus werden, nämlich dass die Werkstatt gepennt hat. Die Inspektion fand bei 85.000 km statt und jede halbwegs fitte Volvo-Werkstatt wechselt da natürlich kurz vor 90.000 km den Nebenaggregateriemen + Spanner mit. Man muß auch bedenken, dass nicht jeder so Auto-affin ist wie der Haufen hier. 😁 Der Großteil der Fahrer, vor allem wenn es Geschäftsleasingkarren sind, bringt die Autos zur Inspektion und verläßt sich drauf, dass die Werkstatt das Richtige tut. Zudem fällt es nicht leicht, die Volvo-Wartungsumfänge zu erkennen, denn es gibt nirgendwo offizielle Angaben für Kunden. Man bekommt lediglich im Idealfall nach der Inspektion die Checkliste mit den aktuell durchgeführten Arbeiten ausgehändigt. So weiß man aber trotzdem nicht, was wann als nächstes dran ist.

Ohne die Community hier wüßte ich nicht, was an meinem Volvo wann gemacht werden muß. Alle meine Autos zuvor hatten die Wartungsumfänge verständlich im Checkheft dargestellt. Bei Volvo gibt´s das nicht (mehr?).

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Die Volvo-Werkstatt ist rechtlich nicht zu belangen. Die Inspektion ist vor dem 90T km Stand durchgeführt worden. Einmal können die behaupten den Vorbesitzer auf den bald anstehenden Riemenwechsel hingewiesen zu haben und er sei nicht zum Termin gekommen. Andererseits wird er behaupten nichts gewusst zu haben. Aussage gegen Aussage...
Egal wie. Ein Rechtsstreit ist aussichtslos. Dem TE wird leider nix anderes über bleiben als den ATM zu bezahlen.

Gruss

Kurzes update,
damals wurde der Werkstatt untersagt Hand an zu legen da alles nur noch überm Anwalt läuft.

Anwalt schreibt meine Versicherung an bezüglich kosten Übernahme eines Selbständige Beweisverfahren.

Das ist der Tag Donnerstag der 30. 6. ca. 13 Uhr gegen 17 Uhr fahre ich unsere Kindersitze abholen.
Ratet was geschehen ist, der Motor wurde bis zum Block zerlegt, ohne eine Rücksprache mit mir oder Anwalt.
Anforderung stellen die von der Werkstatt. Fahrzeugschein, Service Heft und Letzte Rechnung vom Service. Wissen wollten die ob ein Gebrauchtwagen Garantie existiert.

Darauf ich alles was Sie benötigen ist beim Anwalt. Der Knaller ist das wir keine Beweissicherung mehr machen können die haben alles demontiert die Idioten. Zudem was geht es die an ob das Auto noch eine Garantie hat.

Stand bis jetzt.

Beste Grüße aus Ansbach

Irgendwie wäre es nett, die Beiträge vielleicht nicht mit dem Handy zu schreiben, oder vielleicht noch einmal zu lesen, damit ein Anderer sie auch verstehen kann.
So klingt das erst einmal seltsam und ich sehe hier bei dem Verfahren erst einmal nur einen Gewinner und das ist der Anwalt. Mit Rechtsschutzversicherung weiß er auf jeden Fall das er Geld bekommt und hat bestimmt auch darauf hingewiesen, das unter gewissen Umständen trotzdem auch etwas für den Kläger übrig leibt, oder?
Wen will er nun eigentlich verklagen?
Die Werkstatt scheint ja abchecken zu wollen, wie man das Problem lösen kann und welche Kosten real entstehen....da scheint sich also jemand Gedanken zu machen. Ehe ich die dann verbal verkloppe, würde ich ja vielleicht mal das Gewünschte liefern und mal sehen, was da raus kommt und welche Zahl dann im Raum stehen würde. Vielleicht sieht sich die Werkstatt ja in der Pflicht und macht ein sehr vernünftiges Angebot.
Der Klageweg dauert lange, ist komplett unsicher und ein Auto hat man in der Zeit auch nicht. Ich weiß nicht, wie ein Anwalt sowas darstellt, aber hier Sicherheit auszustrahlen, das man gewinnt, das kann ich mir nicht vorstellen.
Man sollte sich an die eigene Nase fassen (das man mit dem Fahrzeug nicht bei/nach Kauf mal bei Volvo war und Alles checken gelassen hat), eine vernünftige Lösung finden und gut. Der Kauf von priv. wird ja wohl ein Schnapper gewesen sein..😉
Klar kann man jetzt überall den anderen Schuldigen suchen....aber den Einen gibt es hier wohl nicht....
KUM

Hallo Kum, danke für deinen Hinweis auf die Fehler!

Nochmal ein vllt. Ausführlicher versuch...

Da ich das Auto nicht von einem Hinterhofhändler gekaufte habe, kann ich wohl bei einem gepflegtem Scheckheft und Firmenleasing Rückläufer, schon ein gewisses Vertrauen haben (dachte ich)! Es war definitiv kein Schnäppchen. Weiteren Service habe ich auch machen lassen, beim einer Volvo Werkstatt.

Die Werkstatt wo der Riemen gewechselt wurde, hatte die Order, Auto darf nicht angefasst werden!
Da gehe ich davon aus dass der Motor nicht zerlegt wird!
Schließlich ist ein Anwalt konsultiert. Eine gerichtliche Selbständige Beweisverfahren wurde von meinem Anwalt in die Wege geleitet. Dazu benötigt man natürlich ein Auto was nicht zerlegt wurde und dadurch alle Beweise vernichtet werden.

Die Werkstatt wollte meinen Schlüssel behalten um das Auto Rangieren zu können, nichts anderes.
Derzeit zahle ich 10 € Stand-gebühren am Tag, an diese Werkstatt.

Nur durch die Abholung der Kindersitze, musste ich das Grauen feststellen, dass der Motor zerlegt wurde.

Frage mich immer noch warum die Werkstatt von mir Daten haben möchte (z.B. Gebrauchtwagengarantie und Rechnung von meinem letzten Service usw.).

Das letzte Gespräch war von Werkstatt, nur noch über Anwalt, auch dies wurde nicht eingehalten.

Da darf ich mir ja wohl Gedanken machen und zu dem Entschluss kommen, er will mir doch nichts gutes.

Sogar Gutachter mit denen ich unentgeltlich Kontakte hatte, waren der Meinung dass die Werkstatt mit unter Schuld "sein" kann. Hat aber nichts mit dem Kauf von dem Auto zu tun, da ja alles gepflegt war ldt. Vorbesitzer und auch das Verkaufs-haus.

Beste Grüße von einem Nicht-Rechtschreibexperten 😉

Zitat:

@KUMXC schrieb am 4. Juli 2016 um 12:03:06 Uhr:


Wen will er nun eigentlich verklagen?

Schließe mich der Frage an: Wer soll denn nun für den Schaden gerade stehen? Das Volvohaus des Erstbesitzers, der Erstbesitzer, der Verkäufer oder der Bosch Dienst ?

Gruß
Hagelschaden

Hagelschaden, das ist eine verdammt gute Frage.

Das sollte vor der Demontage des Motors (Beweisvernichtung)heraus gefunden werden.
Da hat es es doch jemand verdammt eilig gehabt den Motor zu zerlegen. Wenn ich nichts zu verheimlichen habe, halte ich Rücksprache mit dem Eigentümer bzw. Anwalt. Dies war nicht der Fall.

Näheres und Endresultat demnächst wenn Infos vorliegen.

Gruß

Ich denke da wird keiner was zahlen...

Beim Keilriemenriss bei meinem XC60 musste auch der Besitzer alles zahlen trotz Rückrufaktion die kurz davor durchgeführt wurde (Keilriemenspanner)... Lima war dadurch auch beschädigt aber die Kosten blieben alle am Besitzer hängen...

Das ändert aber nix daran, dass niemand das Recht hat, an einem Wagen, der nicht sein Eigentum ist, irgendwelche Maßnahmen durchzuführen. Schon gar nicht, wenn der Eigentümer dies ausdrücklich untersagt hat. Ein starkes Stück. Das ist beim Anwalt gut aufgehoben. Bin mal gespannt, wie es ausgeht.

VG

Verdeboreale

Und läuft der XC nun wieder?

Würd mich auch interessieren wie die Story ausgegangen ist.

Kann so was passieren? Schaut die Aufnahmestellen der Hydros mal an.

Die sind alle Kaputt.

Versicherung nimmt sich den Schaden nicht an, nein das Fahrzeug steht immer noch demontiert.
Anwalt veranlasst nun den Beweissicherungsverfahren (Gerichtliche verfahren) ein, mal sehen was dann bei raus kommt.

Beste Grüße

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