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Wie läuft eine rechtlich korrekte Inzahlungnahme ab ?

Mercedes C-Klasse W204
Themenstarteram 16. Juli 2011 um 9:38

Hallo Freunde,

mein Schwiegervater hat einen Neuwagen C200 gekauft.

Die Inzahlungnahme seines nur noch 1000 Euro wertigen Passat wurde durch keinerlei Ankaufvertrag schriftlich geregelt.

Lediglich im Neuwagenkaufvertrag steht in den Zahlungsvereinbarungen die 1000 Euro als Gebrauchter Passat drinnen ...

 

Nach meinem Wissenstand hat das eine mit dem anderen rechtlich nichts zu tun und es müssen rechtsverbindlich 2 Verträge gechlossen werden.

1. Der Neuwagen Kaufvertrag

2 Ein Kaufvertrag als Ankauf für den Gebrauchten

 

sehe ich das richtig so ??? Hat der Händler dennoch ein Recht auf den Gebrauchten, auch wenn längst der Kaufpreis voll in bar beglichen wurde ???

Danke

Beste Antwort im Thema

Du schreibst oben etwas von "Schwiegervater hat Neuwagen gekauft".

Darunter verstehe ich dass Dein Schwiegervater bei einem offiziellen Mercedeshändler einen funkelnagelneuen Mercedes gekauft hat.

Im Kaufvertrag/Fahrzeugbestellung wurde vereinbart den alten Passat für 1000 Euro in Zahlung zu nehmen.

Was passierte denn bei der Fahrzeugabholung, hat da keiner nachgefragt wo der Passat ist?

Hat sich keiner gewundert dass ihr 1000 Euro zuviel bezahlt habt?

Oder wurde da evtl. unter Zeugen verabredet keinen Wagen in Zahlung zu geben?

Jetzt kommt nach 5 Monaten der händler und will die alte Karre?

Oder will die alte Karre und 1000 Euro dafür zahlen?

Oder ist es alles ganz anders, und der Neuwagen ist gar kein neuer, und ihr habt den neuen bei einem halbseidenden Fähnchenhändler gekauft, der gerade einen Kunden hat der ihm 2000 euro für den alten Passat zahlen würde?

Irgendwie fehlt da imho die halbe Geschichte, oder?

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Zitat:

Original geschrieben von georg strauch

.....

Das der Händler dann auch noch erst 5 Monate später den alten Wagen einfordert, dürfte es ihm im Falle eine juristischen Auseinandersetzung noch schwieriger machen, sein vermeintliches Recht einzufordern.

Für mich eine völlig unsubstantiierte und nahezu lächerliche Forderung des Händlers, der damit zugleich einen äußerst unseriösen Eindruck vermittelt.

Das sehe ich ähnlich.

Deswegen auch meine Frage was das für ein Händler war. Meiner Erfahrungen mit Niederlassungen oder Mercedes-Händler ist nämlich die, das die sich niemals auf ein solch ein zweifelhaftes Verfahren einlassen würden. Aber in anderen Niederlassungen weht vielleicht ein anderer Wind.

Themenstarteram 18. Juli 2011 um 14:23

Zitat:

Original geschrieben von Snoubort

1. An der Vertragsform ist m.E. grundsätzlich nichts auszusetzen, es handelt sich auch um eine übliche Form in der Branche (bei billigen Ankäufen). Oftmals wird es den Kunden ausdrücklich offen gelassen den alten Wagen bis zur Auslieferung eigenständig zu verkaufen.

2. Richtig ist aber, dass es sich hierbei lediglich um einen Kaufvertrag für den neuen Wagen handelt, bei dem der Gebrauchte als Zahlungsmittel vertraglich akzeptiert wird. Ein unabhängig hiervon gültiger Ankaufvertrag für den Passat liegt dabei nicht vor (beim Preis gehe ich auch nicht von einer Subventionierung aus, also einer einkalkulierten Rabattform für den Neuen)

3. Durch das Fehlen eines separaten (bindenden) Ankaufvertrages ist der Käufer mit der vollständigen Bezahlung des neuen Fahrzeuges, und der Quittierung hierfür!, seinen vertraglichen Zahlungspflichten umfänglich nachgekommen.

Der Händler wird sich lediglich ärgern, dass er jetzt wohl ein wesentlich höheres Angebot für den Passat bekommen hat

Danke, hier wird genau auf meine Frage eingegangen und und nun fühle ich mich bestätigt.

Die Sache war wirklich verworren und ich habe mich auch eventuell nicht so klar ausgedrückt, aber das lag an der Sache selbst ...

 

Vielen Dank !!!

 

Nochmal zur Frage ob Niederlassung oder Vertragshändler: Ja Vertragshändler ... Aber der Stern auf dem Dach ist keine Garantie für ehrliche seriöse und hieb und stichfeste Abwicklungen !!!

Ok, kleine Anmerkung noch: Bin kein Anwalt etc., also bitte ohne Gewähr. Ich kann nur auf etwas Erfahrung in der Branche, und auf ein wenig Juristerei im Grundstudium verweisen ;)

Themenstarteram 18. Juli 2011 um 15:54

Zitat:

Original geschrieben von Snoubort

Ok, kleine Anmerkung noch: Bin kein Anwalt etc., also bitte ohne Gewähr. Ich kann nur auf etwas Erfahrung in der Branche, und auf ein wenig Juristerei im Grundstudium verweisen ;)

Danke dennoch ...

 

ich habe ja selber schon in der Branche gearbeitet und war mir bisher immer ziemlich sicher, dass es einen separaten Ankauf Vertrag für einen Gebrauchten geben muss, dabei spielt keine Rolle ob der nun 500 oder 45000 Euro kostet ...

Beim Schwiegerpapa gab eben keinen und daher denken wir, dass mit voller Kaufpreiszahlung auch das Thema mit dem alten Passat erledigt sein muss ...

 

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