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  7. wer hat erfahrung mit xenon nachrüstsets?

wer hat erfahrung mit xenon nachrüstsets?

Themenstarteram 28. November 2009 um 11:28

hallo, habe mir überlegt ein xenon nachrüstset mir zu besorgen. eine alternative zu normalen leuchtmitteln wäre es natürlcih schon. nur die sache ist dass ich schon paar mal gehört habe dass diese xenon kits nicht so da wahre sein sollen. nun meine frage hat jemand erfahrung mit diesen kits in sachen langlebigkeit qualität und lichtausbeute?

danke schonmal

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27 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von zonki101

Gelesen was in dem Link unter Technische Daten steht ?????

Im Bereich der StvO nicht zugelassen.

Selbst mit einer ALWR, die du mit einem Nachrüstkit eh nicht betreiben kannst,wird es nicht legal.

Deine Scheinwerfer sind NICHT für Xenon zugelassen.

Und wenn man es abnehmen lässt von einem anerkannten Prüfer dann legalisiert man es damit.

Und wenn der Prüfer es einträgt dann muß er damit Leben wenn irgendwas passieren sollte

Hauptsache es steht in den Papieren.Der Rest interessiert doch nicht.

Zitat:

Original geschrieben von ReneVR

Und wenn man es abnehmen lässt von einem anerkannten Prüfer dann legalisiert man es damit.

Und wenn der Prüfer es einträgt dann muß er damit Leben wenn irgendwas passieren sollte

Hauptsache es steht in den Papieren.Der Rest interessiert doch nicht.

Das ist leider ein weit verbreiter Irrtum. Wenn eine Eintragung nicht den Vorgaben der StVZO und den Richtlinien des KBA entspricht, dann ist sie nicht gültig. Die Rechtsfolgen tragen dann Prüfer, Halter und Fahrer gemeinsam.

Ich meld mich dann mal zu Wort. Ich hab diese tollen Nachrüst-Xenons ausprobiert und sie taugen nichts. Geh dir von dem Geld anständig einen antrinken, von dem Kater am nächsten Morgen haste mehr als von den Xenons ;) Das Licht bei Dunkelheit ist ok, bei Nässe fährste blind. Lohnt sich nicht, kauf dir nen Satz Osram 90%+ und werd Glücklich ;)

Zitat:

Original geschrieben von hurz100

Bei Xenon-Scheinwerfern ist BEIDES PFLICHT !

Genau.

Und da er Halogenscheinwerfer drin hat ist es bei seinem Auto keinesfalls Pflicht gewesen und er hat vermutlich beides nicht.

Die Dinger taugen nichts und sind verboten.

Und er verliert die Betriebserlaubnis für sein Auto.

Wurde aber ja bereits mehrfach erwähnt...

am 28. November 2009 um 13:34

Zitat:

Original geschrieben von ReneVR

Zitat:

Original geschrieben von zonki101

Gelesen was in dem Link unter Technische Daten steht ?????

Im Bereich der StvO nicht zugelassen.

Selbst mit einer ALWR, die du mit einem Nachrüstkit eh nicht betreiben kannst,wird es nicht legal.

Deine Scheinwerfer sind NICHT für Xenon zugelassen.

Und wenn man es abnehmen lässt von einem anerkannten Prüfer dann legalisiert man es damit.

Und wenn der Prüfer es einträgt dann muß er damit Leben wenn irgendwas passieren sollte

Hauptsache es steht in den Papieren.Der Rest interessiert doch nicht.

Legal eingetragen werden könnte sowas, wenn man für den >Kram<

(Scheinwerfer in Verbindung mit diesen Leuchtmitteln) ein lichttechnisches Gutachten erstellen lassen würde.

Es ist allerdings eher davon auszugehen, dass kein Endverbraucher ein solchens Gutachten erstellen lassen würde, da die Kosten dafür eher deutlich höher wären, als die Nachrüstung mit zugelassenen Originalteilen

 

am 28. November 2009 um 13:38

Zitat:

Original geschrieben von V-Max-Plus

Zitat:

Original geschrieben von hurz100

Bei Xenon-Scheinwerfern ist BEIDES PFLICHT !

Genau.

Und da er Halogenscheinwerfer drin hat ist es bei seinem Auto keinesfalls Pflicht gewesen und er hat vermutlich beides nicht.

Drum wurde ja auch auf die Verpflichtung hingewiesen, wenn Xenon verbaut würde.

SWRA kann je nach Ausstattungspaket vorhanden sein, ALWR nicht, da bei anderen Leutmitteln nur eine manuelle el.LWR vorhnaden ist.

Themenstarteram 28. November 2009 um 15:04

mal für alle die mich aufklären wollten. danke dass ihr mir geholfen habt aber ich weis dass sie verboten sin und dass man dafür reinigung und leuchtweitenregulierung bracuht. hab ja nur gefragt wie die lichtausbeute mit diesen kits ist. was ich dafür brauch weis ich schon. weil ich schon mehrmals drauf hingewiesen worden bin von einigen von euch. danke trotzdem

Zitat:

Original geschrieben von ms_golf

mal für alle die mich aufklären wollten. danke dass ihr mir geholfen habt aber ich weis dass sie verboten sin und dass man dafür reinigung und leuchtweitenregulierung bracuht. hab ja nur gefragt wie die lichtausbeute mit diesen kits ist. was ich dafür brauch weis ich schon. weil ich schon mehrmals drauf hingewiesen worden bin von einigen von euch. danke trotzdem

Meinen Post gelesen?

Themenstarteram 28. November 2009 um 15:17

ja sag ja danke. meinte die die mich mehrmals darauf hingewiesen haben dasses verboten ist.

Zitat:

Original geschrieben von ms_golf

ja sag ja danke. meinte die die mich mehrmals darauf hingewiesen haben dasses verboten ist.

illegale sachen werden hier und dürfen hier nunmal nicht beratschlagt werden

Zitat:

Original geschrieben von ReneVR

Also illegal ist es nicht das ist Fakt.

ALWR ist erst ab 98 oder 99 Pflicht.Nun weiß ich nicht was dem TE sein Fahrzeug für ein Bj ist.

SWRA ist schon immer Pflicht.

Ich hatte in meinem Passat 35i B4 Bj94 das Xenon-Kit eingetragen mit der SWRA von Porsche.

Verbaut hatte ich ein Kit aus der Bucht für 45 Euro mit 6000K und E-Zeichen auf den Zünd.-Steuergeräten.Ich bin 3 Jahre ohne Eintragung rum gefahren (ja ich war jung :rolleyes: ) Bis ich dann mal zum TÜV bin und hatte vergessen wieder auf Halogen umzurüsten.Der Prüfer meinte nur wenn ich eine SWRA nachrüste dann trägt er es mir ein.Habe mir dann die SWRA-Düsen von Porsche 997 besorgt und in die Stossi gemacht und einfach an den Kreislauf der Wisch-Waschanlage angeschlossen.Wieder zum Prüfer zur Nachuntersuchung und Eintragung und fertig.Das ganze war im Jahr 2007.Einen 2.ten Fall kenne ich aus Thüringen.Golf 3 Bj 95.Der hat sich eine SWRA vom Porsche 996 nachgerüstet und in die Linsenscheinwerfer Xenon nachgerüstet.

Das ist doch alles Müll was du hier schreibst.

Wenn du einen Halogen SWR auf Xenon oder Linsentechnik umbaust verliert er seine Zulassung.

Ausser du lässt, wie hurz 100 geschrieben hat ein Lichttechnisches Gutachten machen.

Das Gesetz das die ALWR und SRA vorschreibt bezieht sich NICHT auf das Baujahr des Fahrzeuges, sondern auf das Datum der Umrüstung.:eek:

ES gab vor dem Jahr 2000 als das Gesetz kam gar keine Xenonnachrüstsätze, daher ist das gar nicht möglich.

Die Eintragungen die du hast und/oder kennst, kannst du in den Müll werfen, denn eintragungen die nicht den Vorschriften entsprechen sind nichts, aber auch gar nichts wert.

Wenn es hart auf hart kommt zieht der TÜV oder wer auch immer das eingetragen hat , diese eintragung zurück und DU bist dann der Depp, nicht derjenige der es eingtragen hat.

Wenn das so einfach wäre, warum denkt ihr das die Autohersteller viel Geld für die Entwicklung von Xenonscheinwerfern ausgeben, wenn man doch nur ein Nachrüstsatz von Ebay für 45 € braucht?????:rolleyes:

@TE

Die ausleuchtung ist einfach gesagt beschissen, du leuchtest überall hin nur nicht dahin wo ein SWR leuchten soll.

Zitat:

Original geschrieben von zonki101

Die Eintragungen die du hast und/oder kennst, kannst du in den Müll werfen, denn eintragungen die nicht den Vorschriften entsprechen sind nichts, aber auch gar nichts wert.

Eben. Das ist der Punkt, den viele Zeitgenossen scheinbar nicht begreifen (wollen).

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

 

Eben. Das ist der Punkt, den viele Zeitgenossen scheinbar nicht begreifen (wollen).

richtig, drum wird hier von ihnen wohl noch seitenlang weiterdisktuiert werden:rolleyes:

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