Sammelthread zur Maßnahme 23Q2/23R7 - EA189 Problematik

VW Caddy 3 (2K/2C)

So nun weis ich es ganz genau...ich gehöre zu Kreis der Stinker ? Oder wird evtl. nur die Testfunktion aus der Software genommen ?

http://www.volkswagen.de/.../abfrage_feldmassnahmen.html

VG Jörg

23q2
Beste Antwort im Thema

Zitat:

Und ja, ich bin auch betroffen...

Ich gehöre auch zu den Besitzern eines Schummel-Caddy-Diesel ...

Wie aber schon x-mal beschrieben .... mir ist noch kein Schaden entstanden!

Verkaufen will ich im Moment nicht und ob der Verlust dabei wirklich soooooo groß wäre?

Schaden hat vielleicht die Gesellschaft durch die erhöhten Abgase, aber wenn man das in Relation setzt mit den (unnötigen) Abgasen die durch unvernünftige Fahrweise, unnötige Fahrten, die legale Schummelei bei Verbrauch und Abgasen usw. entstehen dann dürfte das kaum noch messbar sein.

Bevor es untergeht, ja, was VW gemacht ist nicht akzeptabel!

Soweit es mich aber betrifft warte ich einfach mal in Ruhe ab was VW bringt, dann können wir weiter reden. Die selbst ernannten Experten, die behaupten, das könne nur gehen mit erhöhtem Verbrauch und/oder erhöhtem Verschleiß und/oder ... ohne dass irgendwer etwas konkretes weiß können mich mal!

Viele Grüße

Uli #308

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Mann, Mann, Mann - langsam wird die Luft dünne.

[

...die PS welche bei Drehzahl X erzeugt werden sind da VERMUTLICH wohl ganz grob das Ausschlaggebende, oder warum sind keine 170PS TDI's betroffen? ... die haben Ihre 34kw aber schon knapp über Leerlaufdrehzahl.Hi oldironside

mein Diesel Maxi hat 170 PS und is auch betroffen!!!!!

Aha .. danke..

Zitat:

Damit Autobesitzer von drohenden höheren Steuerzahlungen verschont bleiben, bereitet die Bundesregierung eine gesetzliche Regelung vor. VW habe auf eine Aufforderung hin zugesagt, umgehend ein Kundenzentrum als Anlaufstelle einzurichten.

Quelle:

http://www.motor-talk.de/.../...euern-nachzahlen-muessen-t5487020.html

Warum hab ich genau sowas schon an anderer Stelle vorhergesagt?

Dann man tau.....und ordentlich Personal bereitstellen. Dürfte guten Zulauf geben, zumal einige Fragenden wohl auch immer noch zur "alten" Thematik auf Antworten warten.

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Zitat:

Warum hab ich genau sowas schon an anderer Stelle vorhergesagt?

Weil du vermutlich weder Manager noch Politiker bist.

VW kann doch jetzt nur noch eines machen. Komplett die bittere Wahrheit
auf den Tisch und schonungslos aufklären. Dann können sie vielleicht auch
irgendwann verlorenes Vertrauen zurückgewinnen. Das wird aber dauern.

Was mich noch mehr aufregt ist unsere Politik, bzw. der Gesetzgeber.
Es kann mir doch keiner erzählen das je ein Autokäufer geglaubt hat, dass die
Verbrauchswerte auf dem Prospekt ernsthaft in der Praxis erreicht werden
können. Wer das glaubt, glaubt auch daran das mit "einem Wisch alles weg"
ist. 🙂

Alles andere habe ich wieder gelöscht da OT

Zitat:

@PIPD black schrieb am 5. November 2015 um 08:56:01 Uhr:



Zitat:

Damit Autobesitzer von drohenden höheren Steuerzahlungen verschont bleiben, bereitet die Bundesregierung eine gesetzliche Regelung vor. VW habe auf eine Aufforderung hin zugesagt, umgehend ein Kundenzentrum als Anlaufstelle einzurichten.

Quelle: http://www.motor-talk.de/.../...euern-nachzahlen-muessen-t5487020.html

Warum hab ich genau sowas schon an anderer Stelle vorhergesagt?

Dann man tau.....und ordentlich Personal bereitstellen. Dürfte guten Zulauf geben, zumal einige Fragenden wohl auch immer noch zur "alten" Thematik auf Antworten warten.

Ich glaube da geht es nur um die kommenden Steuererhöhungen und Nachzahlungen wegen der falschen CO2 Einstufungen.

Der Spritverbrauch oder Leistungsverlust bleibt dann trotzdem am Endverbraucher kleben.

Die Politik tut gerade so als ob sie von nichts wussten.

Seit Jahren gibt es immer härtere Anforderungen an die Emissionswerte die einzuhalten sind aber in den Städten steigt die Belastung durch Abgase. Kein Wunder das bei der AU nur noch der Fehlerspeicher ausgelesen und nicht mehr richtig gemessen wird.
Die Wirtschaft hat die bestechlichen und verlogenen Politiker alle im Griff.

Warum diskriminiert Ihr eigendlich die Rot/Grün-Blinden...😁😁😁

...oder war das eine politische Anspielung 😕

Hallo zusammen, ich brauch mal eure Einschätzung.
Im Juni diesen Jahres hab ich mir einen neuen gebrauchten Caddy Bj. 11/2012 2,0 TDI Comfortline man. 6 Gang
bei einem freien, seriösen Händler gekauft. So weit so gut. Tolles Auto, keine Probleme.
Nach bekannt werden der Dieselgate Affäre war ziemlich schnell klar, das auch mein Caddy betroffen ist.
Seitdem überlege ich hin und her ob ich dem Händler gegenüber den Mangel reklamieren kann.
Gibt es nicht eine 6 Monatsfrist zum Anzeigen von Mängeln, danach greift die Beweislastumkehr??

Andererseits wusste der Händler ja auch nicht das das Motormangement manipuliert ist....
Aber es heisst ja auch: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Ich hab schon mit Freunden, Kollegen, Familie über das Problem gesprochen, überall Schulterzucken.

Guter Rat ist teuer......
Muss ich wirklich zum Rechtsanwalt gehen zwecks Beratung?????

Welchen Mangel?
Dein Auto läuft und säuft.😁

Welche Nachteile hast du du durch den Erwerb des Fahrzeugs erlitten?
Fährt das Auto seit dem Bekanntwerden schlechter?

Da es einen Herstellerrückruf geben wird, ist dein Händler außen vor.
Er hat den "Mangel", welcher evtl. erst durch die Rückrufaktion auffällig werden könnte (Zukunft), nicht zu vertreten. Mängel nach der Aktion kannst du bei der ausführenden Werkstatt anmelden.
Nachweis aber bitte vorlegen,😉

Ich bin kein Jurist, sondern lege hier nur meine Sichtweise dar.
Aktuell gibt es für die Fahrzeugbesitzer keine Belastung.
So heißt es Abwarten und Tee trinken.

Der Mangel wird eventuell erst nach dem Rückruf und dessen Folgen kommen.
Beim 2,0 eventuell höherer Verbrauch, weniger Leistung....
Und irgendwann vielleicht höherer Verschleiß (DPF)

Alles was man wissen sollte findest du hier:
http://www.tagesschau.de/.../...f4fba-cd73-44d3-993b-03e917adfe7a.html

Kannst ihn ja scherzweise anbieten....
http://www.ebay-kleinanzeigen.de/.../382800107-216-8189

Sind 16.000 Flocken nicht ein bisschen viel von dir gefordert, wo es doch absoluter Kernschrott ist?🙄

http://www.motor-talk.de/.../img-20151025-100744-i208190554.html

Ok, in erster Linie geht es mir nur um Fristwahrung zur Mängelanzeige um ggf. Ansprüche geltend zu machen.
Weil, zur Zeit ist mein Auto nicht Gesetzeskonform. Das stellt schon ein Mangel da.

@ transarena danke für die Links

Zitat:

@PIPD black schrieb am 6. November 2015 um 16:40:32 Uhr:


Sind 16.000 Flocken nicht ein bisschen viel von dir gefordert, wo es doch absoluter Kernschrott ist?🙄

http://www.motor-talk.de/.../img-20151025-100744-i208190554.html

ja scherzweise .......

Momentan lässt sich die Kiste sowieso nicht verkaufen....daher weiterfahren bis er platzt. 😉

Zitat:

@Duffmen schrieb am 6. November 2015 um 16:41:29 Uhr:


Ok, in erster Linie geht es mir nur um Fristwahrung zur Mängelanzeige um ggf. Ansprüche geltend zu machen.
Weil, zur Zeit ist mein Auto nicht Gesetzeskonform. Das stellt schon ein Mangel da.

@ transarena danke für die Links

Zitat:

"Nacherfüllung": Grundsätzlich muss der Käufer dem Verkäufer erst einmal eine Frist zur "Nacherfüllung" geben. Er hat dann prinzipiell die Wahl, ob die Sache repariert oder ausgetauscht wird. Diese Wahl hat das Kraftfahrt-Bundesamt mit seinem angeordneten Rückruf dem Kunden nun quasi abgenommen. Die betroffenen Fahrzeuge müssen aus Behördensicht repariert werden.
"Rücktritt": Stufe 2 ist der sogenannte "Rücktritt". Der bedeutet: Auto zurückgeben, Kaufpreis zurückbekommen, abzüglich des Wertersatzes für die gefahrenen Kilometer. Das kommt in Betracht, wenn die Nacherfüllung nicht geklappt hat oder für den Käufer nicht zumutbar ist. Außerdem muss der Mangel "erheblich" sein. Ob das der Fall ist, lässt sich noch nicht abschließend sagen.
"Minderung": Alternativ zum Rücktritt kann man auch "mindern", also das Auto behalten und einen Teil des Kaufpreises zurückverlangen. Anders als beim Rücktritt muss der Mangel hier nicht "erheblich" sein.

Zitat:

Um von einem Kaufvertrag über einen PKW zurückzutreten, benötigt der Käufer einen im rechtlichen Sinne ausreichenden Rücktrittsgrund. Ein solcher Rücktrittsgrund besteht, wenn der Wagen/PKW nicht die vertraglich geschuldete Leistung erfüllt oder mangelhaft ist, was nach unserer Einschätzung bei den manipulierten Abgaswerten der Fall ist. Der Umstand, dass die betroffenen PKW tatsächlich höhere Abgasemissionen verursachen, als dies von den Herstellern versprochen wurde, stellt einen wichtigen Grund dar, der es dem Käufer oder der Käuferin ermöglicht von dem Vertrag zurückzutreten. Vor der Erklärung des Rücktritts, sollte jedoch unbedingt anwaltlicher Rat eingeholt werden, da mit der Rücktrittserklärung ggfls. auch Rückgewährpflichten für den Käufer entstehen.

Quelle:

http://www.anwalt.de/.../...rung-wegen-abgasmanipulation-e_073839.html

@ transarena: Ist das eigentlich dein ernst mit der Anzeige? Was soll das? Ich denke VW und deren Anwälten werden das nicht so lustig finden. Was denkst du dir eigentlich dabei?

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