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Wandelung Astra

Themenstarteram 18. Oktober 2005 um 9:01

Hallo,

 

hat das schonmal jemand gemacht oder Erfahrungen ?

Nach div. Problemen mit meinem Wagen die nachwievor nicht behoben sind und über 13 Werktagen Werkstatt bin ich es echt leid, zumal der Wagen auch zweimal in der Werkstatt beschädigt wurde.

Der Händler meinte nun, er würde das ganze an Opel weiterleiten und die das prüfen und nicht er, finde ich recht komisch, ich habe für den 3 Monate alten Astra ja ausschliesslich einen Vertrag mit dem Autohaus und nicht mit Opel selber als auch ich keiner Datenweitergabe an Dritte zugestimmt habe, ist das normal ?

Danke, für eure Tipps auch evtl. zu einem Rückkauf oder einen Umtausch in einen anderen Wagen.

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43 Antworten
am 18. Oktober 2005 um 9:15

Da du Garantieansprüche hast, würde ich die auch geltendmachen! Wenn du nicht zufrieden bist, sag das denen und wenn er sich weigert beharre auf deine Garantie- und Gewährleistungsansprüche!!!!

Ich würde auf keinen Fall nachgeben!

Themenstarteram 18. Oktober 2005 um 9:24

Habe ich ja, dreimal und die Fehler sind nachwievor nicht behoben, ihnen ist auch bewusst, daß diese vorliegen, aber sie bekommen es nicht hin und sie haben sogar 2 Fehler mehr eingebaut inzwischen als ich reklamiert habe und zweimal das Auto am Lack beschädigt, so daß er zu den Aufenthalten zweimal in die Lackierei musste.

Also nach 3 Wochen Leihwagen bin ich es echt Leid und nach eigener Aussage bräuchten sie mindestens noch 1 Woche :-(

Ich glaub da mußt du noch Geduld haben. Das Theater hab ich bei VW ein Jahr lang mitgemacht.

Ich glaube nicht das nach so kurzer Zeit schon eine Wandlung drin.

Waren je erst 13 Tage die der Wagen in der Werkstt war.

Sicher ist es sehr Ärgerlich wenn die das Fahrzeug nicht fertig bekommen und zusätzlich noch beschädigen. Aber warum wechseltst du nicht die Werkstatt?

Und welche Probleme hat der Wagen überhaupt?

Gruß

Markus

Themenstarteram 18. Oktober 2005 um 10:14

Hmm er war jetzt dreimal mit den selben Problemen da, ein viertes Mal steht noch aus, Ersatzteile fehlen.

Ich denke spätestens nach dem dritten Mal sollte das immer möglich sein, da die Fehler sicherheitsrelevant bzw. nicht unschwer sind.

13 Arbeitstage Werkstatt + Wochenenden halte ich für extrem lange, wenn man sie die Werkvorgaben an Zeit anschaut ist das +400% + Lackierarbeiten.

Zum Werkstatt wechseln benötige ich eine Freigabe von denen, die ich nicht bekomme.

u.a. Wegfahrsperre blockiert immer wieder das Auto, Scheinwerferkurvenlicht macht was es will, d.h. man fährt geradeaus und es lenkt hin und her und blendet den Gegenverkehr bzw. die einem vorausfahrenden.

OK! Wenn die jetzt mitten in einem Reparaturversuch sind ist das mit dem Wechsel ein Problem.

Wenn du aber das Auto das nächste mal als fertig abholst und du dann feststellst das das Auto noch immer nicht OK ist, dann sollte der Werkstattwechsel kein Problem sein.

Du solltest dich auf jedenfall mit Opel direkt in Verbindung setzen und dich über die Werkstatt beschweren. Das hilft meißten ungemein. Weil die Werkstatt dann erstmal nen schönen Anschiess von Opel kriegt.

Dann werden die direkt freundlicher! So war es auf jedenfall bei VW.

Gruß

Markus

Themenstarteram 18. Oktober 2005 um 10:45

Der letzte Reperaturversuch galt als abgeschlossen, sie sagten Fehler behoben, am nächsten Tag gleich wieder passiert, Auto lässt sich nicht starten, wieder hin, dann haben sie den Fehler ausgelesen und mal wieder Teile bestellt und da wird derzeit drauf gewartet.

Aber andererseits habe ich keinen Urlaub mehr als auch keine Lust mehr ständig in die Werkstatt oder auch eine andere zu fahren, irgendwann ist es genug, man muss sich ja nicht alles bieten lassen, bloss bevor ich das jetzt dem ADAC Anwalt gebe zur Wandelung, Vorauskunft war nach Akteneinsicht des ADAC wäre dies in dem Fall problemlos möglich, wollte ich halt erstmal eure Erfahrungen wissen bzw. es auch erstmal auf dem höflichen Versuch mit dem Händler sich auf was zu einigen versuchen, da man ja doch was verliert bei einer Wandelung.

Genau da ist das Problem, erstens verlierst du Geld und zweitens ist es ja auch nicht so das der Anwalt eine Wandlung versucht und das in kurzer Zeit erledigt ist.

Also ich kann dir nur empfehlen dich direkt mit Opel in Verbindung zu setzen und du denen das Problem schilderst.

Dann kommt einiges in bewegung. Und dein Problem wird schneller gelöst.

Gruß

Markus

Themenstarteram 18. Oktober 2005 um 11:33

Geld kostet mich jeder Werkstattbesuch denn ein Leihwagen kostet für 21 Tage auch richtig Geld und in der Zeit zahle ich für meinen ja auch weiter Versicherung usw.

am 18. Oktober 2005 um 11:39

Hallo,

vergess erstmal was die anderen geschrieben haben. Habe mit sowas Erfahrung gemacht:

habe im März 2005 meinen Astra G zurückgegeben =Rücktritt vom Kaufvertrag. Ich hatte einen langen Weg hinter mir. Anwalt kannste dir Sparen das bringt gar nichts. Bzw verursacht es nur Kosten die an dir hängen bleiben, außer du hast wie ich ne Rechtschutzversicherung, die sowas zahlt. Gericht kannste ebenfalls vergessen das kann sich in die Länge ziehen und je länger es dauert desto mehr geld verlierst du! Ich war beim Anwalt. Der hat erstmal gar nichts gemacht. Kontakt aufnahme mit Autohaus. Die haben es an Opel weitergegeben. Dann fand ein Gespräch mit Chef vom Autohaus, Einem Außendeisntmitarbeiter von Opel und einem Sachbearbeiter statt. Dort würde ich nicht alleine hingehen. Der Opel Außendienstmitarbeiter wird dir dann Anbieten das Auto in ein Opel service Zentrum zu stellen. Dort kann es für Monate stehen wenn es dumm kommt. Mein Anwalt wollte mir einreden dass müsse ich machen. Hab mich dann von ihm getrennt und hab alleine weitergemacht. Es folgte ein Gespräch mit dem Chef vom Autohaus. Ich unterbreitete ihm ein Angebot. Er sollte das Auto (G- Astra) zurück nehmen und mir einen Astra GTC dafür geben. Und siehe da das hat schön geklappt. Der Händler verdient nämlich doppelt dran bzw macht er keinen Verlust, da er das Auto weiterverkauft und einiges bei Opel wieder geltend macht. Habe dann meine Astra GTC bekommen. Mir kam das Frühbucherpaket und ca. 13% Rabatt entgegen. So musste ich nur 20700 Euro bezahlen. Wenn man bedenkt dass das Auto mit gleicher Ausstattung 2 Monate später 25600 Euro gekostet hat ne beachtliche Summe Nachlass. Die Winttereifen hat mir der Händler ebenfalls Abzüglich der km Nutzung ersetzt. Ich hatte immerhin 21000km auf dem Tacho. Beim Auto war es ebenfalls das gleiche. Es gilt 0,67% vom Neuwagenpreis pro 1000km. Dann kannste Dir ja ausrechnen was du in deinem Fall zahlen müsstest. Zulassung und Kennzeichen für den alten Wagen hat ebenfalls der Händler ersetzt. Das heißt juristisch "vergebene Aufwendungen". Deine Zeitaufwendungen sind nicht ersetzbar!!

Leider liegt es immer am Händler ob er dich den Leihwagen bezahlen lässt oder nicht. Beim meinem gilt aber der Grundsatz, dass bei Reparaturen auf Garantie der Leihwagen umsonst ist.

Was nicht stimmt, dass dir dein Händler sagt er hat damit nichts zu schaffen du musst dich an Opel wenden. Das ist eine Lüge. Der Kaufvertrag ist mit dem Händler geschlossen nicht mit Opel. Er ist dafür verantwortlich deine Probleme zu regeln! Opel steht ihm lediglich bei. Deshalb würde ich auf keinen Fall die Werkstatt wechseln. Das kann sich unter umständen negativ für dich auswirken, da der Händler dann sagen könnte die anderen haben gepfuscht.

Ich gebe Dir den Rat, erst einmal mit dem Chef deines Autohauses zu reden. Vielleicht lässt er sich auch darauf ein. Denn er kann dabei eigentlich nicht verlieren.

Sollte er nicht setzte ihn unter Druck. Schreibe dir ne Liste mit allem was war. Wo und wann das Auto in der Werkstatt war und wann. Meine war 6 Din A4 Seiten lang. Werkstattaufträge hatte ich alle als Kopie. Wenn er nicht will kannste zum Anwalt gehen.

Da Deine Mängel schwerwiegender als meine sind hast du da bessere Chancen. Außerdem ist das Auto erst 3 mOnate alt. Meins war ja ein Jahr alt. Anwalt und Gericvht würde ich aber erst versuchen wenn sich der Händler weigert dir ein neuen Auto dafür zu geben....(mit Nutzungszahlungen natürlich).

Hoffe ich konnte dir helfen.

Bei Fragen schreib mir ne PN.

MfG

Themenstarteram 18. Oktober 2005 um 11:57

Danke für die ausführliche Antwort :-)

Die Mängel stufe ich schon als schwerwiegend ein, ein Auto das sich immer wieder nicht starten lässt, auch nach drei fehlgeschlagenen Reperaturversuchen, ist nicht fahrbereit und somit nicht nutzbar.

Mit den Scheinwerfern die blenden ist laut Aussage eines Bekannten der bei der DEKRA ist, auch kein einfacher Mangel mehr, sprich das Auto entspricht nicht der Zulassungsverordnung und ist somit nicht betriebssicher und das Gegenteil habe ich ja gekauft.

Nunja auf weitere Nachbesserungen werde ich mich nicht einlassen bei diesem "Montagsauto", zumal beim letzten Mal noch zwei weitere Mängel in der Werkstatt eingebaut wurden und ganz lustig noch ein anderer Mangel, beim ersten Mal behoben, beim zweiten Mal wieder eingebaut den Fehler, beim dritten Mal komplett getauscht aber dadurch schlimmer geworden.

Ja, ein Wechsel des Fahrzeugs wäre auch noch das was ich mir vorstellen könnte, aber der Händler hatte bereits den Rückkaufwert dafür ausgerechnet und der war um > 50 % niederiger als das was ich bezahlt habe vor 3 Monaten, ich dachte er hätte sich verrechnet, aber er hat es mit schriftlich gegeben.

am 18. Oktober 2005 um 13:25

Hast du ICQ oder so?

Wäre evtl. einfacher. Das was der ausgerechnet hat kann gar nicht sein. Nenne mir bitte mal Neupreis und km Leistung bis jetzt. Ich glaube dein Händler meint was anderes als das was ich meine. Das was du willst (wie ich) ist ein Fahrzeugtausch mit Fahrzeugbriefwechsel), sprich ein neues gegen dein Altes. Du zahlst lediglich die Abnutzung!! Das was dein Händler meint ist dass er dir nen Restwert ausrechnet zu dem er das Auto zurückkauft. Das ist ein lächerliches Verfahren und hier abslout nicht angebracht. Wenn deine Mängel so sind wie du sagst hat er auf jeden Fall schlechte Karten. Er soll dir nicht das Auto abkaufen sodnern das Auto tauschen. Die Mögichkeit hat er. Andernfalls würde ich ihm mit rechtlichen Schritten drohen.

Wenn du ICQ hast schreib mich mal an...116456010

Ich bleib dabei, setzt dich direkt mit Opel in verbindung. Du wirst sehen das dann einiges ins Rollen kommt.

Hersteller gehen mit Händlern die schlechten Service bieten nicht sehr zimperlich um.

Allerdings sollte der Leihwagen umsonst sein! Aber auch da wird dir Opel weiterhelfen.

Und wie schon gesagt wenn der Händler dir das Fahrzeug als OK zurück gibt und es ist nicht so, kannst du auf jeden Fall den Händler wechseln. Aber auch das könntest du direkt mit Opel absprechen.

Nachdem ich mich damals mit VW in verbindung gesetzt hatte, war der Händler plötzlich viel kooperativer.

Gruß

Markus

am 18. Oktober 2005 um 13:53

Also sorry, aber

1. Hast du Anspruch darauf, ein Auto zu bekommen das du nutzen kannst und nicht ständig in der Werkstatt steht! Wenn dir das deine Werkstatt nicht gewährleisten kann, hast du das Recht, das Auto zurückzugeben! Ist das Selbe wenn du dir nen Fernesher kauft, den aber im Geschäft stehen lassen sollst, da er nicht funktioniert! Den gibst du doch auch zurück, oder!! Da brauch ich keinen Anwalt oder ähnliches! Das würde ich denen so sagen!!! Sorry, aber da war dein Anwalt usw. etwas ... naja!

Von Geldzurück hab ich vorher auch nicht gesprochen, aber ein anderes Auto ist allemal drinnen!!!

2. Kannst du auch zu jederzeit die Werkstatt wechseln, wenn du damit nicht zufrieden bist! Seit April diesen Jahres ist es so, dass die Garantie auch erhalten bleibt, wenn du zu nr freien Werkstatt oder einer x-beliebigen Werkstatt gehst!!!

Ich hab lang mit VW "gekämpft" und weiß, was man darf und was nicht! Und ihr werdet es nicht glauben, aber als Käufer hat man auch das eine oder andere Recht! :-)

am 18. Oktober 2005 um 13:54

Setz dich mit Opel in Verbindung und du wirst sehen du musst 20 mal da anrufen damit es endlich mal zum Chef geht, bzw du den mal dran bekommst. So war es jedenfalls vor paar Monaten als ich was wegen Garantie abklären wollte....

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