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Vorschriften bei Quadgespann mit anhänger

Themenstarteram 6. Mai 2010 um 6:06

Moin leuts, hätt mal wieder ne frage:

Wenn ich an meine Polaris sportsman nen anhänger hänge, gibts dann in Bayern Spezielle Vorschriften die man einhalten muss?

also z.b. Geschwindigkeit, Beifahrer und so zeugs

danke schon mal

Armin

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52 Antworten

Kann eigentlich nicht sein. Es gibt so etwas wie eine Richtlinie oder Faustregel (trifft aber nicht immer zu): Die zul. Anhängerlast darf ca. das 1 1/2-fache des Eigengewichtes des Zugfahrzeuges haben, gebremst versteht sich.

D. h., dass z. B bei einer Suzuki King Quad mit 300 kg Leergewicht höchstens 450 kg gebremst gefahren werden dürfen. so steht es übrigens auch in den mitgelieferten Bedienungsanleitungen.

Gruß. nok

Themenstarteram 11. März 2011 um 6:38

also bei mir im fahrzeugschein stehen auch für meine sportsman 500 mit ca 320 kg leer 750 kg gebremst.

Es gibt eben auch in der Tüv Branche manch schwarze Schafe, die einem einfach alles eintragen.

Aber, probier es einfach mal an einer abschüssigen Strasse, sagen wir mal 10 %, aus, mit Tempo 30 und den 750 kg Anhängelast zu bremsen. Dann weißt du wovon ich rede. Selbst wenn das Bremssystem dafür ausgelegt ist wirst du hier enorme Schwierigkeiten haben das Teil zum Halten zu bewegen.

Andere Frage: Was gibt denn Polaris selbst frei?

Gruß. nok

am 11. März 2011 um 9:36

Meine KFX700 hat ungebremst 250kg und gebremst 450 kg eingetragen ohne Beschränkungen.

Themenstarteram 11. März 2011 um 10:21

was polaris selbst freigibt weiß ich leider nicht.

habe schon öffter unseren pferdeanhänger der leer schon 710 kg wiegt zu unserer halle gefahren. dort geht es auch bergab und hatte da eigentlich auch keine probleme. die anhängerbremse greift da schon mit.

natürlich muss man bei so einem gewicht die geschwindigkeit auch anpassen und kann nicht brettern wie ein wahnsinniger

gruß Armin

Hallo,

muss mal den alten Thread wieder rausholen.

Ich habe mir eine Sportsman 700 EFI gekauft, da ist nur eine Anhängelast von 100kg (ungebremst) und 386kg (gebremst) eingetragen. Das ist m.E. viel zu wenig, dann es gibt nirgendwo einen Hänger, der diese Kriterien erfüllt. Mir geht es nicht darum, einen vollbeladenen 750kg Anhänger zu bewegen, sondern lediglich "es zu dürfen". Soll heißen: Ich möchte einen ganz normalen PKW-Anhänger (auflaufgebremst) verwenden. Ich werde mich mal mit dem TÜV/DEKRA in Verbindung setzen, ob ich da eine Änderung bekommen kann.

Hat jemand Erfahrungen?

Themenstarteram 15. April 2012 um 16:18

Hi, also deine anhängelast ist wirklich wenig.

habe eine 850er xp x2 und da stehen 850 kg gebremst und 300 kg ungebremst.

versuchs mal vll kannste da ja was ändern lassen.

am 15. April 2012 um 16:48

... ist schon lustig, was da so alles eringrtragen wird, bei meiner Atlas 500 sind es 150 kg ungebremst und 450 kg gebremst mit 25 km/h, mein Kumpel hat ne Ural (Russenmotorad) mit Beiwagen (Trommelbremsen) und darf noch 260 kg anhängen, hier ein Bild aus dem Netz

jeder Dekra-Fuzzi macht wahrscheinlich was er will oder kann oder .....????

Und 100 kg Anhängelast ist ja der Hammer - viel Spaß beim "Leere-Hänger-Spazieren-Fahren" :D :D :confused:

am 15. April 2012 um 17:02

also es kommt drauf an was im Fahrzeugschein steht bei mir nur die zuglast und weiter keine beschränkung bei ein bekannten Kawasaki KFX 700 steht wieder nur 1person und 60km/h also kommt es drauf an was der Tüv prüfer einträgt und ob er ahnung hat

kleiner tip wenn man ein LOF hat und am anhänger ein 25km/h aufkleber dran hat kann mann jeden ziehen vorraussetzung ist ein landwirtsschaftliches unternehmen zuhaben

Zitat:

Original geschrieben von a6uwe

Und 100 kg Anhängelast ist ja der Hammer - viel Spaß beim "Leere-Hänger-Spazieren-Fahren" :D :D :confused:

Hi Uwe!

Genau das meine ich.. vollkommen sinnlos, sowas überhaupt einzutragen, da hätte man es auch weglassen können. Selbst ein kleiner PKW-Anhänger wie der HP400 (aus DDR-Zeiten) hat schon ca. 90kg Leergewicht.

Die Daten laut Zulassungsbescheinigung Teil 1:

O.1 00386 (Technisch zulässige Anhängelast gebremst in kg)

O.2 0100 (Technisch zulässige Anhängelast ungebremst in kg)

Grüße

Sven

am 17. April 2012 um 15:58

mal ehrlich wer von euch fährt den mit nem vollbeladen Hänger hier in der Runde über 60 km/h?

also wie schon in einigen vorberichten erwähnt haben die meisten ungebremsten Hänger schon ein leergewicht um die 100 kg (leichtbau) wenn ich von einem ältern ausgehe so wie meiner lieg ich bei 150 kg und wenn man dann mal in den Papiere schaut sind die meisten Fahrzeuge bei 1/3 der beladung bereits überladen. davon abgesen ist die zugleistung der Quad sowieso beschränkt und bewegen sich im gebremsten zustand um die 450-600 kg

geht doch mal davon aus wenn ihr nur die 450 kg dranhängen habt und ihr müsst ne vollbremsung machen wo euch der Hänger hindrückt !

Ich hab meine auch überladen wenn ich Holz heim hole aber mit mehr als 40- 50 kmh trau ich mich dann aber auch n icht mehr zu fahren gerade wenns in ne Kurve geht

erst denken dann Lenken:cool::cool:

am 17. April 2012 um 19:33

... aber mit 25 km/h und 'nem leerem 100-kg-Hänger hinterdran ist das andere Extrem :confused:

ABER: Wer blitzt schon ein ATV - mach mir da keine Sorgen - ich fahre immer so um die 40 km/h auf der Straße, wenn der Hänger dran ist ...

@Big Daddys Opel

Mir ist schon klar, dass es unverantwortlich ist mit einem vollgepackten Hänger rumzufahren. Meine Idee ist aber folgende: Ich bin auf der Suche nach einem gebremsten Hänger (wie z.B. der HP500 - der hat ein zulässiges Gesamtgewicht von ca. 500kg). Und das sollte von meinem Quad (Polaris Sportsman 700) locker zu schaffen sein. Bei einer Vollbremsung bremst der Hänger alleine und drückt mich dann nirgendwo hin ;)

Hallo,

das Thema Hänger ist wieder aktuell.

Anruf bei DEKRA brachte das Ergebnis, dass der Prüfer nicht mehr eintragen möchte. Ich solle vom Hersteller ein Dokument anfordern, wo die Anhängelast hervorgeht. Aus dem Manual geht folgendes hervor:

TRAILER MAX WEIGHT:

1500 LBS. (682 KG) ON LEVEL GROUND (verstehe ich als Anhängelast auf der Ebene)

850 LBS. (386 KG) UP TO 15° GRADE (verstehe ich als Anhängelast bei 15% Steigung/Gefälle)

HITCH MAX. VERTICAL WEIGHT: 150 LBS. (68KG) -> Offenbar die Stützlast

Es wurde also damals in den Papieren die 386kg als gebremste Anhängelast eingetragen. Die 100kg erklärte mir der Prüfer als eine Art "Gefälligkeitsangabe" - offenbar darf da nicht 0 drinstehen, wenn bei gebremst eine Eintragung vorliegt.

Bei meiner 500er Can Am Outlander stehen ungebremst 200Kg und gebremst 650Kg drin, Geschwindigkeit 80Km/h.

VG, Pelze

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