ForumQuad & ATV
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Motorrad
  4. Quad & ATV
  5. Vorschriften bei Quadgespann mit anhänger

Vorschriften bei Quadgespann mit anhänger

Themenstarteram 6. Mai 2010 um 6:06

Moin leuts, hätt mal wieder ne frage:

Wenn ich an meine Polaris sportsman nen anhänger hänge, gibts dann in Bayern Spezielle Vorschriften die man einhalten muss?

also z.b. Geschwindigkeit, Beifahrer und so zeugs

danke schon mal

Armin

Ähnliche Themen
52 Antworten

Moin,

dann hast Du also eine LOF- Zulassung.

Ich meine, das Du da in der Höchstgeschwindigkeit eingeschränkt bist auf 60 km/h, bin mir aber bei dem Wert nicht sicher.

Beifahrer dürfte kein problem sein.

Anhängelast beachten.

Gruß

Kuddel

 

Im Übrigen gilt die STVZO in ganz Deutschland.

 

 

 

Themenstarteram 6. Mai 2010 um 8:21

Hey cuddel, ja ne lof-Zulassung hab ich.

ich meine mal gelesen zu haben das man da ne höchstgeschwindigkeit von ca 25 oder 50 KMH hat und kein Beifahrer mitfahren darf. aber das kann ich mir net vorstellen.

vg armin

Ja, Du hast recht, 50 km/h ohne Beifahrer.

Jetzt fällt es mir ein, war bis vor einem Jahr auch ein Betroffener.

Kurioserweise hatte ich auch mal eine 250er Blade ohne Lof aber mit Anhängerkupplung serienmässig, mir der durfte ich volle Pulle und mit 2 Pers. fahren.

Dann bekam ich die 500er mit LOF und genau das oben erwähnte Problem trat in Kraft.

Gruß von der Küste

Kuddel

Themenstarteram 6. Mai 2010 um 11:44

aber was is das für ein Quatsch?

ich verstehe den sinn nicht ganz

sin die denn alle blöde?

hat da von euch jemand schon mal zu diesem Thema Polizeiliche erfahrungen gemacht, und weiß warum das so ist?

mfg.

Hallo zusammen,

so wie ich das verstanden habe, gelten die Einschränkungen wie sie im Fahrzeugschein stehen.

Bei mir sind keine Höchstgeschwindigkeiten oder sonstige Einschränkungen (Anzahl Personen, etc) eingetragen, also brauche ich mich auch nicht dran halten.

Bei manchen Scheinen steht eine Beschränkung auf 50 km/h und/oder nur 1 Fahrer drinnen... dann sollte man sich natürlich dran halten.

Manche haben 25km/h aber dafür keine maximale Anhängelast eingetragen ...

Das Gerücht, dass man mit Quad/ATV und Hänger nur 59/60 km/h fahren darf habe ich schon öfter gehört... aber in Form einer Vorschrift oder Gesetzestext konnte das noch niemand begründen.

Viele Grüße,

Fabian

in BW: Ich habe 25km/h Höchstgeschwindigkeit, keine Begrenzung der Anhängelast und darf dazu mit zwei Personen fahren. Ist für mich perfekt, da ich auch mal 1t Holz dran hängen habe. Ist dann sehr interessant zu fahren...

Gruß Walu

Themenstarteram 7. Mai 2010 um 7:46

Moin, @Walu:

1 t holz? was hast du denn für ein quad?

das ist dann aber schon ansträngend fürs quad oder?

also ich hab n polaris sportsman 500 ho mod 2008 und hab ne anhängelast von 750 kg gebremst.

mfg.

Ich habe ne Kawasaki KEF300, hört sich lstig an, ist aber so.

Hat ne andere Übersetzung, Dyno-Kit, K&N drin etc. Natürlich ist es Schwerstarbeit und von Beschleunigung kann man nicht mehr reden. Aber für manche Bereiche im Wald(befestigt!) etc., Feldwegen gut einsetzbar.

Bremsen ist übrigens kein Problem, überraschenderweise.

Und die 1t ist natürlich mit dem Anhänger gemeint. Ich kann das auch nur schätzen, logisch.

Was fehlt für den "richtigen" Waldeinsatz ist Allrad. Aber ne entsprechnde Maschine ist auch sehr teuer. Bisher hat mich die Kawa nie im Stich gelassen, obwohl sie gefordert wird. Regelmäßige Wartung und gut is.

Gruß Walu

Zitat:

Original geschrieben von faboaic

Das Gerücht, dass man mit Quad/ATV und Hänger nur 59/60 km/h fahren darf habe ich schon öfter gehört... aber in Form einer Vorschrift oder Gesetzestext konnte das noch niemand begründen.

Diese Beschränkung gibt es auch (wenn überhaupt) nur als Einschränkung im FZ-Schein bei Betrieb mit Anhänger. Pauschal gibt es diese Regelung nicht. Müsstest also in den Schein schauen, wenn da nichts von Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit im Anhängerbetrieb steht, gilt ganz normal 80km/h.

Zitat:

Original geschrieben von dsrihk

Diese Beschränkung gibt es auch (wenn überhaupt) nur als Einschränkung im FZ-Schein bei Betrieb mit Anhänger.

Hi :-)

genau so sehe ich das auch... meist hört man von den Kollegen nichts mehr, die das 60km/h Gerücht streuen, wenn man nach Quellen oder Belegen fragt ;-)

Bin heute mit meinem Anhänger (150kg leer, 600kg zul. gesamtmasse) die vollen 80 km/h (also laut Tacho bisschen mehr ;-) ) gefahren und das Fahrverhalten ist super stabil.

Viele Grüße,

Fabian

am 19. Mai 2010 um 15:35

Hallo,

ich hatte letztes Jahr ne Yamaha Bruin 4x4 (mit LOF) EZ2006 und da stand nur 150kg ungebremst und 500kg gebremst. Kurz und bündig.

Nun habe ich ne Grizzly 450 IRS (mit LOF) EZ2009 und da stehen gebremste Lasten bis 500kg, ungebremste aber gar nicht; obwohl sie mehr Kraft, ein höheres Eigengewicht und auch ne bessere Hinterachsbremse ("Scheibe in Ölbad") hat. Zudem steht im Fahrzeugschein: Vmax.50km/h mit Anhänger und 1 Sitzplatz (Ausnahme: Sitzbank länger 700mm, dann 2 Personen aber kein Anhänger und keine Zuladung auf Gepäckträger).

Schätze also dass bei neueren Fahrzeugen gleich solche Beschränkungen bei den Gutachten für LOF mit eingetragen werden. Ob es allgemein im Gesetz so geregelt ist, weiß ich nicht.

Vergleich: ich hatte mal Kaufinteresse an einer 2006er Kodiak, in deren Schein stand "Helm empfohlen". Der Verkäufer argumentierte dass hier die Helmpflicht nur empfohlen ist, nicht vorgeschrieben wie bei den Neueren. Mittlerweile weiß ich aber dass so etwas im Gesetz allgemein festgehalten/geändert wurde (Helmpflicht auch bei mehrspurigen FZen ohne Überrollbügel), ich glaube seit 2006, sonst sinds 25 Euro.

Zitat:

Original geschrieben von goeppy

Schätze also dass bei neueren Fahrzeugen gleich solche Beschränkungen bei den Gutachten für LOF mit eingetragen werden. Ob es allgemein im Gesetz so geregelt ist, weiß ich nicht.

Hallo :-)

liegt nicht am Alter/EZ. Meine MXU 500 IRS ist EZ 7/2009 und hat trotzdem keine 50km/h oder Personeneinschränkung.

Das liegt anscheinend einzig und allein am zuständigen Sachverständigen, der die Abnahme macht.

Viele Grüße,

Fabian

am 19. Mai 2010 um 17:28

Zitat:

Original geschrieben von faboaic

Zitat:

Original geschrieben von goeppy

Schätze also dass bei neueren Fahrzeugen gleich solche Beschränkungen bei den Gutachten für LOF mit eingetragen werden. Ob es allgemein im Gesetz so geregelt ist, weiß ich nicht.

Das liegt anscheinend einzig und allein am zuständigen Sachverständigen, der die Abnahme macht.

Hallo und Danke für die Info,

dann lag ich damals doch richtig und mein Kommentar das ich dem Verkäufer nach Kauf und Zulassung (da sah ich dann das Übel) per mail hab zukommen lassen war genau richtig; ich muss doch kein schlechtes Gewissen haben ;)

Hallo, ich hab da auch noch mal eine Frage dazu. Kann das sein das die 850er Sportsman 835Kg gebremst sowie ungebremst ziehen darf und das ohne einschränkungen??? Ich hab zwar die Papiere gesehen, aber glauben kann ich das nicht so wirklich. Bei ungebremsten Anhängern dachte ich immer das es nur 750Kg maximal sein können. Hat jemand vielleicht auch so eine mit solchen anhängelasten??? Ich hoffe ihr könnt mich da ein wenig aufklären.

 

Gruß Matthias

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Motorrad
  4. Quad & ATV
  5. Vorschriften bei Quadgespann mit anhänger