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Vorschriften bei Quadgespann mit anhänger

Themenstarteram 6. Mai 2010 um 6:06

Moin leuts, hätt mal wieder ne frage:

Wenn ich an meine Polaris sportsman nen anhänger hänge, gibts dann in Bayern Spezielle Vorschriften die man einhalten muss?

also z.b. Geschwindigkeit, Beifahrer und so zeugs

danke schon mal

Armin

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52 Antworten

Es ist schon merkwürdig, wie die Eintragungen hier streuen. Kommt offenbar immer individuell auf den Prüfer drauf an, der die Abnahme macht.

Zitat:

Original geschrieben von quadbiker

Hallo, ich hab da auch noch mal eine Frage dazu. Kann das sein das die 850er Sportsman 835Kg gebremst sowie ungebremst ziehen darf und das ohne einschränkungen??? Ich hab zwar die Papiere gesehen, aber glauben kann ich das nicht so wirklich. Bei ungebremsten Anhängern dachte ich immer das es nur 750Kg maximal sein können. Hat jemand vielleicht auch so eine mit solchen anhängelasten??? Ich hoffe ihr könnt mich da ein wenig aufklären.

 

Gruß Matthias

Was sie darf und was sie kann und was man damit anfangen kann sind verschiedene Dinge.

Eine Anhängelast an die große Sportsman mit über 800 kg einzutragen ist für meine Begriffe unverantwortlich. Und ungebremst keine Angaben gibt es normalerweise nicht. Das wird nur als Verkaufsargument genutzt um den Kunden zu greifen.

Die Faustregel lautet: Anhängergewicht sollte nicht mehr als das 1 1/2- fache des Fahrzeuggewichtes betragen. Die Sportsman hat ein Leergewicht von 350 kg. D. h. 525 kg sollten das Maximum sein. Mehr ziehen kann sie, das ist klar. Aber wie sieht es denn aus, wenn hinten fast 850 kg gegen 350 kg bei einer Geschwindigkeit von "nur 50 km/h " drücken und ein Ausweichmanöver oder eine Vollbremsung erfolgen muss? Da möchte ich nicht der Fahrer sein. Aber auch nicht der TÜV`ler, der diesen Irrsinn auf Wunsch diverser Händler in die Papiere einträgt.

Gruß. No

Meine neue Arctic Cat XC450i darf ohne Einschränkung gebremste 755Kg ziehen, ungebremst wären es 140Kg. Die 755Kg werde ich aber nicht ausreizen. Aber um Gartenabfälle/Sperrmül zu fahren komme ich vieleicht mit Anhänger auf

400Kg.

Auch hier ist es eine Sache des TüV´lers. Arctic Cat gibt nur eine ungebremste Anhängerlast vor, siehe:

http://www.arcticcat.eu/de/atvs/product/xc-450i.html

 

Die gebremste zulässige Anhängerlast bei einem Leergewicht von 300 Kg auf 755 kg zu setzen ist für meine Begriffe einfach nur ein schlechter Witz, der Leben kosten kann.

 

Du wirst merken, dass bereits bei 400 kg Anhängelast schon einige Kräfte auf dein ATV wirken. Das multiplizierst du dann mit dem Faktor 2 ......

 

Gruß. No

ich denke eher das die leistung da nicht reichen wird...ich hab nen bootsanhänger welcher 230kg leer wiegt und der ist gebremst weshalb ich ihn ziehen darf.

100km/h zulassung hat der auch aber mit rund 50ps bin ich kaum >90km/h gekommen mal davon ab das der schon gut geschoben hat wenn es um bremsen in kurven ging.

mein quad wiegt etwa ~250kg

Zitat:

@Foxs schrieb am 11. Oktober 2014 um 22:48:39 Uhr:

ich denke eher das die leistung da nicht reichen wird...ich hab nen bootsanhänger welcher 230kg leer wiegt und der ist gebremst weshalb ich ihn ziehen darf.

100km/h zulassung hat der auch aber mit rund 50ps bin ich kaum >90km/h gekommen mal davon ab das der schon gut geschoben hat wenn es um bremsen in kurven ging.

mein quad wiegt etwa ~250kg

100km/h zulassung gilt aber niemals in Verbindung mit deinem Quad. Da gibt es noch gewisse Voraussetzungen für das Zugfahrzeug.:rolleyes:

Also max 80km/h:D

Zitat:

@Gismonova

100km/h zulassung gilt aber niemals in Verbindung mit deinem Quad. Da gibt es noch gewisse Voraussetzungen für das Zugfahrzeug.:rolleyes:

Also max 80km/h:D

Die is von den Stoßdämpfern und solch kram abhängig und gilt für den Hänger da ist das Zugfahrzeug egal denn dieses unterliegt eigenen bestimmungen

90km/h waren ehh maximal möglich wie erwähnt ggf 95 laut tacho

Zitat:

@Gismonova schrieb am 11. Oktober 2014 um 23:04:23 Uhr:

Zitat:

@Foxs schrieb am 11. Oktober 2014 um 22:48:39 Uhr:

ich denke eher das die leistung da nicht reichen wird...ich hab nen bootsanhänger welcher 230kg leer wiegt und der ist gebremst weshalb ich ihn ziehen darf.

100km/h zulassung hat der auch aber mit rund 50ps bin ich kaum >90km/h gekommen mal davon ab das der schon gut geschoben hat wenn es um bremsen in kurven ging.

mein quad wiegt etwa ~250kg

100km/h zulassung gilt aber niemals in Verbindung mit deinem Quad. Da gibt es noch gewisse Voraussetzungen für das Zugfahrzeug.:rolleyes:

Also max 80km/h:D

Die Dinli 450 R hat ein Leergewicht von 220 kg und 45 PS. Deienm Bild nach müsste es diese sein.

Damit fährst du mit einem Bootsanhänger mit 90 Km/h über die Strasse. Dich möchte ich mal dabei beobachten, wenn du in einer Gefahrensituation etwas schärfer bremsen musst.

Mit so einem Gewicht im Verhältnis zu der Maschine sollte man nicht schneller als 50 Km/h fahren. Das ist schon stark an der Grenze.

Aber um das zu verstehen, wäre es gut einen Selbstversuch zu starten, also Maschine mit Anhänger, Tempo 50 und dann bremsen. Dann erkennst du sehr schnell, welche Kräfte da wirken.

Gruß. No

Zitat:

@nokli schrieb am 13. Oktober 2014 um 08:46:23 Uhr:

Dann erkennst du sehr schnell, welche Kräfte da wirken.

Gruß. No

Das der Hänger gebremst war erwähnte ich oder?

Ungebremst würde ich dir vollkommen recht geben aber gebremst passiert da garnichts. Lediglich kurvenfahrten sind "gefährlich" und da muss die geschwindigkeit reduziert werden da sonst das heck rumdrückt

Zitat:

@Foxs schrieb am 13. Oktober 2014 um 12:15:40 Uhr:

Zitat:

@nokli schrieb am 13. Oktober 2014 um 08:46:23 Uhr:

Dann erkennst du sehr schnell, welche Kräfte da wirken.

Gruß. No

Das der Hänger gebremst war erwähnte ich oder?

Ungebremst würde ich dir vollkommen recht geben aber gebremst passiert da garnichts. Lediglich kurvenfahrten sind "gefährlich" und da muss die geschwindigkeit reduziert werden da sonst das heck rumdrückt

Dass der Hänger gebremst ist habe ich natürlich gelesen, aber das tut meiner Meinung keinen Abbruch.

Noch etwas: Du darfst im Hängerbetrieb übrigens nicht schneller als 60 Km/h fahren. Steht in der StvO.

Gruß. no

Kannst mal einen Link posten wo das steht?

Ich habe dazu nix gefunden, das man mit einem Quadgespann nur 60km/h fahren darf.

 

 

Zitat:

@nokli schrieb am 13. Oktober 2014 um 12:33:12 Uhr:

Zitat:

@Foxs schrieb am 13. Oktober 2014 um 12:15:40 Uhr:

 

Das der Hänger gebremst war erwähnte ich oder?

Ungebremst würde ich dir vollkommen recht geben aber gebremst passiert da garnichts. Lediglich kurvenfahrten sind "gefährlich" und da muss die geschwindigkeit reduziert werden da sonst das heck rumdrückt

Dass der Hänger gebremst ist habe ich natürlich gelesen, aber das tut meiner Meinung keinen Abbruch.

Noch etwas: Du darfst im Hängerbetrieb übrigens nicht schneller als 60 Km/h fahren. Steht in der StvO.

Gruß. no

§ 3 StVo. --> Geschwindigkeit

Zitat:

@nokli schrieb am 13. Oktober 2014 um 13:57:13 Uhr:

§ 3 StVo. --> Geschwindigkeit

c) für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t

100 km/h.

 

hänger hat 100km/h zulassung.

ist mir im grunde auch egal da man ehh nie Kontrolliert wird(und selbst wenn wissen die das nicht...) und wir jetzt ehh ne anhängerkupplung am auto haben :3

Zitat:

@nokli schrieb am 13. Oktober 2014 um 13:57:13 Uhr:

§ 3 StVo. --> Geschwindigkeit

Bitte den Absatz etwas genauer durchlesen und nicht das herauspicken, was einem am besten gefällt :-). Unsere Quads/ATV`s betrifft der Absatz 3, Ziffer 2 b) bb).

Gruß. no

Zitat:

@nokli schrieb am 14. Oktober 2014 um 10:36:46 Uhr:

Zitat:

@nokli schrieb am 13. Oktober 2014 um 13:57:13 Uhr:

§ 3 StVo. --> Geschwindigkeit

Bitte den Absatz etwas genauer durchlesen und nicht das herauspicken, was einem am besten gefällt :-). Unsere Quads/ATV`s betrifft der Absatz 3, Ziffer 2 b) bb).

Gruß. no

wie kommst du darauf? es trifft auf B und C zu und ist vermutlich durch den hänger begrenzt weil es ja dort eine 100km/h zul. und eine 80km/h zul gibt.

macht aber wie gesagt keinen unterschied denn wenn wir nach dem gesetz gehen dürfte ich mit auflaufbremse 15,5 tonnen ziehen bis zu 25km/h was schlicht blödsinn ist.(2,2kw/tonne bei lof fahrzeugen)

hier der text für alle:

2. außerhalb geschlossener Ortschaften

a) für

aa) Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t bis 7,5 t, ausgenommen Personenkraftwagen,

bb) Personenkraftwagen mit Anhänger,

cc) Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t mit Anhänger sowie

dd) Kraftomnibusse, auch mit Gepäckanhänger,

80 km/h,

b) für

aa) Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t,

bb) alle Kraftfahrzeuge mit Anhänger, ausgenommen Personenkraftwagen, Lastkraftwagen und Wohnmobile jeweils bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t, sowie

cc) Kraftomnibusse mit Fahrgästen, für die keine Sitzplätze mehr zur Verfügung stehen,

60 km/h,

c) für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t

100 km/h.

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