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Vermehrtes Drängeln bei hohem Tempo

Themenstarteram 9. Mai 2010 um 17:35

Seit ich den Golf VI mit 160 PS fahre, bin ich auf der Autobahn auch noch bei Tempo 200 meistens von SUV´s und anderen hochwertigen Fahrzeugen gefährlich und nachhaltig bedrängt worden (Sachverhalt der Nötigung).

Meine Erklärung dazu ist.

Ich glaube, seit die Kompaktklasse und Mittelklasse (Opel, Ford VW und andere) mit den leistungsfähigen Motoren im Leistungsgewicht mit den Luxuswagen mithalten können,sind die Geschwindigkeitsdifferenzen beim Beschleunigen und in der V_max so gering geworden, dass die Fahrer von Luxuswagen öfters erkennen, dass sie nicht mehr so zügig wie früher überholen können. Es wird ihnen auch nicht immer nur wegen des vermeintlichen Überholprestiges Platz gemacht...

Was mag im Kopf eines solchen Fahrers vorgehen, der mich bedrängeln muss, auch wenn ich schon mit 200 km/h eine lange Schlange rechts von mir überhole?? Meine Ideen:

1. Ich kann doch noch schneller als dieser Mickergolf?!

2. Der vor mir soll endlich begreifen, dass mein Überholprestige immer noch gilt!

3. Wenn es kracht, bin ich jedenfalls auf der sichereren Seite, weil ich mehr Masse einsetzen kann.

4. Mein Wagen ist so sicher und ich bin ein solcher Fahrer, der diese Tempi gewohnt ist, der da vorne

fährt schon an seiner Grenze, er soll endlich langsamer fahren, damit ich vorbei kann.

5. Ein Wahnsinn, dass die kleinen Wagen alle so schnell fahren können, die sind ja extrem gefährlich.

6. Wenn ich es recht bedenke, ist diese Art der Demokratisierung des Strassenverkehrs eigentlich

ungerecht, denn ich habe viel mehr Geld dafür ausgegeben als der da vorne, also habe ich auch

mehr Recht, meine Vorteile zu nutzen.

Und so drängelt er ohne Unterlass, auch wenn ich nicht nach rechts einscheren kann wegen der Dichte der rechten Schlange auf der rechten Fahrspur.

Letztendlich setze ich den Blinker rechts, beginne vorsichtig mein Tempo zu drosseln und fahre dann in die nächst größere Lücke nach rechts rein, dafür muss der Drängler dann noch viel länger warten als wenn er mich zügig hätte überholen lassen. Schließlich will ich von mir aus das Sicheheitsrisiko des dichten Auffahrens vorzeitig beenden und die Nötigung ohne Todesfolge beenden.

Die möglich Höchstgeschwindigkeit meines Golfs VI von 220 km/h fahre ich nicht beim Überholen, sondern nur auf freier Bahn.

Was denken andere Betroffene darüber?

Gruss whereever

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 9. Mai 2010 um 17:35

Seit ich den Golf VI mit 160 PS fahre, bin ich auf der Autobahn auch noch bei Tempo 200 meistens von SUV´s und anderen hochwertigen Fahrzeugen gefährlich und nachhaltig bedrängt worden (Sachverhalt der Nötigung).

Meine Erklärung dazu ist.

Ich glaube, seit die Kompaktklasse und Mittelklasse (Opel, Ford VW und andere) mit den leistungsfähigen Motoren im Leistungsgewicht mit den Luxuswagen mithalten können,sind die Geschwindigkeitsdifferenzen beim Beschleunigen und in der V_max so gering geworden, dass die Fahrer von Luxuswagen öfters erkennen, dass sie nicht mehr so zügig wie früher überholen können. Es wird ihnen auch nicht immer nur wegen des vermeintlichen Überholprestiges Platz gemacht...

Was mag im Kopf eines solchen Fahrers vorgehen, der mich bedrängeln muss, auch wenn ich schon mit 200 km/h eine lange Schlange rechts von mir überhole?? Meine Ideen:

1. Ich kann doch noch schneller als dieser Mickergolf?!

2. Der vor mir soll endlich begreifen, dass mein Überholprestige immer noch gilt!

3. Wenn es kracht, bin ich jedenfalls auf der sichereren Seite, weil ich mehr Masse einsetzen kann.

4. Mein Wagen ist so sicher und ich bin ein solcher Fahrer, der diese Tempi gewohnt ist, der da vorne

fährt schon an seiner Grenze, er soll endlich langsamer fahren, damit ich vorbei kann.

5. Ein Wahnsinn, dass die kleinen Wagen alle so schnell fahren können, die sind ja extrem gefährlich.

6. Wenn ich es recht bedenke, ist diese Art der Demokratisierung des Strassenverkehrs eigentlich

ungerecht, denn ich habe viel mehr Geld dafür ausgegeben als der da vorne, also habe ich auch

mehr Recht, meine Vorteile zu nutzen.

Und so drängelt er ohne Unterlass, auch wenn ich nicht nach rechts einscheren kann wegen der Dichte der rechten Schlange auf der rechten Fahrspur.

Letztendlich setze ich den Blinker rechts, beginne vorsichtig mein Tempo zu drosseln und fahre dann in die nächst größere Lücke nach rechts rein, dafür muss der Drängler dann noch viel länger warten als wenn er mich zügig hätte überholen lassen. Schließlich will ich von mir aus das Sicheheitsrisiko des dichten Auffahrens vorzeitig beenden und die Nötigung ohne Todesfolge beenden.

Die möglich Höchstgeschwindigkeit meines Golfs VI von 220 km/h fahre ich nicht beim Überholen, sondern nur auf freier Bahn.

Was denken andere Betroffene darüber?

Gruss whereever

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313 Antworten
am 12. Mai 2010 um 22:11

Zitat:

Original geschrieben von petehild

Hier sieht man ganz gut, dass Rippa recht hat. Eine Strafe gibt es nur mit Behinderung, wobei mich interessieren würde wo die beginnt.

aus der perspektive des einholdenden - sobald die sich ohne grund auf der linken spur niedergelassene kiste am horizont auftaucht. oder fährt hier jemand mit einem erheblichen geschwindigkeitsunterschied rechts an einem links langsamer fahrenden FZ vorbei, ohne die "ausgangsgeschwindigkeit" zu reduzieren? insofern hat Rippa zwar nicht unrecht... aber aus der perspektive des "linksfahrenden" muss er wenn jemand im rückspiegel auftaucht schon rechts sein.

:)

Die A3 ist in der Tat auf der rechten Spur auf 60 begrenzt und die beiden anderen auf 120, mit stationärem Blitzer. Ich fahre dann immer in der Mitte. Rechts sind sowieso immer LKW.

am 12. Mai 2010 um 23:48

Zitat:

Original geschrieben von petehild

Hier sieht man ganz gut, dass Rippa recht hat. Eine Strafe gibt es nur mit Behinderung....

schonmal in den bundeseinheitlichen tatbestandskatalog geguckt?! höchstwarscheinlich nicht.....

Zitat:

Original geschrieben von astragtc12345

Wenn dort keine Baustelle etc. ist, kann es auf der AB keine 60 km/h Begrenzung geben, da die Mindestgeschwindigkeit auf der AB 60 beträg

doppelt falsch!

zum einen gibt es KEINE mindestgeschwindigkeit auf der bab (sondern die fahrzeuge müssen bauartbedingt min. so schnell fahren können)...

zum anderen gibt es sehrwohl eine 60 zu 100 (bis vor ca. einem jahr sogar 40 zu 100) auf der autobahn.....das stichwort ist hier "elzer berg"........

Zitat:

Original geschrieben von yd2002

Wie sieht es eigentlich mit dem Rechtsfahrgebot aus, wenn die AB 3spurig ist und die linke und die mittlere Spur auf 100 bzw. 120 begrenzt sind und die rechte Spur auf 60 ???

dann darfst du völlig legitim gegen das rechtsfahrgebot verstoßen und auf die mittlere spur wechseln um dort schneller zu fahren, auch wenn rechts alles frei ist......

am 12. Mai 2010 um 23:53

Zitat:

Original geschrieben von es.ef

 

Siehst Du, da ist wieder die subjektive Wahrnehmung. Fakt ist, er ist nur 10 schneller als die Richtgeschwindigkeit Du dagegen 70. Wie soll der vorausfahrende erkennen, dass hinten einer so schnell ankommt? Im Gegensatz bist Du dazu verpflichtet, stets genügend Abstand zu halten, um evtl. Gefahrensituationen zu vermeiden und deshalb auch schon vorsorglich Deine Geschwindigkeit anzupassen. Schließlich ist für Dich auch schon im Voraus erkennbar, dass der Rechtsfahrende auf ein noch langsameres Fahrzeug zufährt. Statt ihm zum Bremsen zu nötigen kannst Du etwas die Geschwindigkeit verringern, ihn das Überholen zu ermöglichen und dann wieder gelassen weiter fahren. So etwas würde nämlich einen souveränen Fahrer auszeichenen.

Ich rase z.B. auf einer zweispurigen Autobahn niemals an Kolonnen vorbei, da mir die Gefahr des plötzlichen Herausziehens stets bewusst ist. Es gibt ja ganz tolle Bremswegberechnungen, vlt. sollte mancher "Formel 1-Pilot" sich mal damit beschäftigen, um die Folgen seines Tuns einzuschätzen. Es gibt da nämlich Leitpfosten im Abstand von 50 m. Somit kann sich jeder ausrechnen, wann er bei seiner Geschwindigkeit zum Stehen kommt.

Nicht das wir uns falsch verstehen, ich bin auch ein Freund der zügigen Fahrweise, wenn es der Verkehr zulässt. Von ständigen Beschleunigen und Bremsen halte ich dagegen gar nichts, wenn der Verkehr dichter ist. Ehrlich, wer ständig auf der AB unterwegs ist weiß, dass er durch solche Sprints immer nur eins erreicht, den Verbrauch unverhältnismäßig nach oben zu treiben, der Zeitvorteil ist nicht messbar.

Nun dann haben wir ja so ziemlich die gleiche Fahrweise. Mein Beispiel mit den 140 bezog sich auf diese Leute die schon weit bevor sie überhaupt auf ein Auto auflaufen, rausziehen.

Wenn ich zudem ein unbegrenztes Autobahnstück befahre, muss ich einfach mit schnelleren rechnen. Da ist es egal ob ich 140 oder 200 fahre, wir haben in Deutschland keine Geschwindigkeitsregelung es kann mich immer jemand überholen!

Mir kann niemand erzählen das man bei 140 Kmh einen der mit 200 hinten angeflogen kommt nicht abschätzen kann, ob man mit so etwas rechnet oder nicht! Das sind einfach PENNER im wahrsten Sinne des Wortes und sind mit ihren Gedanken irgendwo anders.

Das mit den auflaufen auf andere Fahrzeuge ist ja auch wieder so eine Sache. Manchmal 10 - 20 Kmh schneller als der Vordermann und ziehen einfach raus. "Da kommt einer links, naja ist ja noch weit weg". Sicherlich kennt man diese Pappen schon, aber trotzdem ist das ein Unding. Ich würde mir so etwas niemals überhaupt trauen, einen direkt vor die Schusslinie zu fahren.

Ich fahre ja schließlich auch obwohl ich schon immer relativ gut motorisierte Autos hatte mit größten Respekt auf die Autobahn. Wenn ich mir nicht 100%ig sicher bin das der auf der linken Spur nicht wegen mir bremsen muss, wechsele ich nicht und fertig! Wenn ich dann so bei 120 bin kommen mir Fahrzeuge die mit gerade mal ca. 160 Kmh vorbei sausen schon deutlich schneller vor.

am 13. Mai 2010 um 0:32

Zitat:

Wie soll der vorausfahrende erkennen, dass hinten einer so schnell ankommt?

Indem er seine Spiegel benutzt und das vielleicht mehr als einmal. Wer dazu nicht in der Lage ist sollte sich vielleicht überlegen ob er sich den Stress auf der AB überhaupt antut.

Aber wenn ich sehe wie verkrampft manche Leute auf der AB hinter dem Lenkrad hängen weis ich echt nicht ob ich Mitleid oder Angst haben soll.

Autofahren hat ganz einfach was mit Konzentration zu tun und wenn ich ehrlich bin konzentriere ich mich auch nach 1-2 Stunden fahrt mit Tempo 130 nicht mehr wirklich. Für mich ist dann das zeichen mal schneller zu fahren, weil ich mich da notgedrungen konzentrieren muss.

Sobald das ganze eintönig wird steigt die Gefahr von Fehlern und ich denke, dass das ein Problem der meisten Leute ist.

am 13. Mai 2010 um 1:00

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von petehild

Hier sieht man ganz gut, dass Rippa recht hat. Eine Strafe gibt es nur mit Behinderung....

schonmal in den bundeseinheitlichen tatbestandskatalog geguckt?! höchstwarscheinlich nicht.....

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von astragtc12345

Wenn dort keine Baustelle etc. ist, kann es auf der AB keine 60 km/h Begrenzung geben, da die Mindestgeschwindigkeit auf der AB 60 beträg

doppelt falsch!

zum einen gibt es KEINE mindestgeschwindigkeit auf der bab (sondern die fahrzeuge müssen bauartbedingt min. so schnell fahren können)...

zum anderen gibt es sehrwohl eine 60 zu 100 (bis vor ca. einem jahr sogar 40 zu 100) auf der autobahn.....das stichwort ist hier "elzer berg"........

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von yd2002

Wie sieht es eigentlich mit dem Rechtsfahrgebot aus, wenn die AB 3spurig ist und die linke und die mittlere Spur auf 100 bzw. 120 begrenzt sind und die rechte Spur auf 60 ???

dann darfst du völlig legitim gegen das rechtsfahrgebot verstoßen und auf die mittlere spur wechseln um dort schneller zu fahren, auch wenn rechts alles frei ist......

Ja ... aber selbst wenn ich dann 140 km/h nach Tacho fahre kommen dann die "oberlehrer", die mir Lichthupe geben oder sogar supernah auffahren, um mich auf die ganz rechte Spur zu zwingen.

Meistens sind es eher "untermotorisierte" Fahrzeuge oder eben die "Dienstwagenraser".

Und wenn die Beschränkung aufgehoben ist, machen die Trottel noch nicht mal Platz, wenn ich sie wieder eingeholt habe.

Und dann darf man ja nicht die Lichthupe betätigen, da diese "Fahrer" dann absichtlich langsamer werden oder noch schlimmer ohne Grund auf die Bremse treten.

Alles schon bei bzw. nach der besagten Stelle auf der A3 erlebt.

Und dabei machte es keinen Unterschied ob ich mit dem Golf, dem Z4 oder der E-Klasse unterwegs war.

Grüße

YD

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von petehild

Hier sieht man ganz gut, dass Rippa recht hat. Eine Strafe gibt es nur mit Behinderung....

schonmal in den bundeseinheitlichen tatbestandskatalog geguckt?! höchstwarscheinlich nicht.....

Im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog finde ich genau zwei Einträge zum Rechtsfahrgebot auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, Nummer 102672 und Nummer 102673 beide im pdf auf Seite 27.

102672 - Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot (auf BAB) mit Behinderung - 1 Punkt und 80 Euro

102673 - Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot (auf BAB) mit Unfall - 1 Punkt und 100 Euro

Der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog

@MagirusDeutzUlm

Welche Nummer im bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog ahndet den Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot ohne Behinderung?

Hinweis:

Ich möchte hier nochmal darauf hinweisen, das ich mich ans Rechtsfahrgebot halte. Ich zeige nur auf, welche Strafen für welches Vergehen vorgesehen sind. Für einen Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot ohne Behinderung habe ich nichts gefunden.

@petehild: Was ist denn hiermit?

102006 Sie fuhren nicht möglichst weit rechts. - 5 EUR

Zitat:

Original geschrieben von moveatur

@petehild: Was ist denn hiermit?

102006 Sie fuhren nicht möglichst weit rechts. - 5 EUR

Ist die Frage ob das auch für BABs und Kraftfahrstraßen gilt. Aber vielleicht kann es die Polizei so auslegen :)

Man müsste sich jetzt die § angucken die zur 102006 aufgeführt sind, aber dazu bin ich zu faul ;)

@Rippa

Trotzdem haben wir ein Rechtsfahrgebot und man ist verpflichtet auch bei freier Autobahn die rechte Spur zu benutzen.

Im §2 der STVO steht nämlich auch "(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn."

Und das heißt nicht nur äußerst weit rechts zu fahren sondern die rechte auch benutzen.

Aber ich habe das auch so in der Fahrschule gelernt.

Ich habe mir den gesamten thread nicht durchgelesen, möchte aber auf folgende Aspekte verweisen:

1. Zunehmende Arbeitsverdichtung/ Erfolgsdruck können dazu führen, dass Termine immer enger gelegt werden und Distanzen immer schneller zurückgelegt werden "müssen".

2. Der zunehmnde Schwerlastverkehr/ allgemeine Verkehrsdichte führen zu ungewollten, aus Sicht der Raser nicht zu tolerierenden

Verzögerungen. Diese sollen wieder aufgeholt werden, was dann zu

diesem Drängeln führt.

3. Einfaches Ausnutzen der Grösse und Masse von SUVs, nach dem Motto, der kleine Golffahrer wird schon von selbst die Spur räumen, bevor der SUV Fahrer ihm zu stark auf den Pelz rückt.

am 13. Mai 2010 um 10:08

Vielleicht hast du recht, vielleicht heisst es aber auch nur, dass man bei 2 Fahrspuren (Spur und Gegenspur) die rechte benutzen muss, was übersetzt soviel heisst wie "Wir haben Rechtsverkehr".

Dass wir ein Rechtsfahrgebot haben, bestreitet hier keiner. Es ging nur um die Frage, welche Verstöße dagegen strafbar/verboten sind.

Ich bin kein Jurist und hier ist anscheinend auch keiner anwesend :) Wenn es jemanden wirklich sooo brennend interessiert, dann soll er doch einen konsultieren. Mein Bruder ist Verkehrspolizist, wenn ich mal den Nerv dazu hab, frage ich den mal. Bis dahin lasst uns doch bitte bitte bitte wieder zum eigentlichen Thema zurückkommen.

Und nochmal: Ich fahre auf ner leeren Autobahn NICHT links!! Ich bin nicht euer Feind . . *weisse Fahne schwenk*

Zitat:

Original geschrieben von Andi_08

@Rippa

Trotzdem haben wir ein Rechtsfahrgebot und man ist verpflichtet auch bei freier Autobahn die rechte Spur zu benutzen.

Im §2 der STVO steht nämlich auch "(1) Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte. Seitenstreifen sind nicht Bestandteil der Fahrbahn."

Und das heißt nicht nur äußerst weit rechts zu fahren sondern die rechte auch benutzen.

Aber ich habe das auch so in der Fahrschule gelernt.

http://de.wikipedia.org/wiki/Stra%C3%9Fenquerschnitt

Eine Fahrbahn ist nicht immer einer genau eine Fahrspur (bzw ein Fahrstreifen). In der Stadt trifft das zu. Auf der Autobahn besteht eine Fahrbahn aus z.B. 2 oder 3 Fahrsteifen pro Richtung. Das wir die rechte Fahrbahn (also nicht Fahrspur) benutzen sollen, heißt wir sollen nicht Geisterfahren. Finde ich übrigens gut, das wir nicht Geisterfahren sollen. :)

Hallo,

auf eigenen Wunsch hin mache ich den Thread zu. Hat denke ich auch keinen weiteren Sinn ;)

 

Gruß,

Sp!derm@n

MT-Moderation

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