traglast
Hallo,eine Frage:
meine jetzigen Reifen haben Traglast 97,laut Fahrzeugbrief sollten bei der angegebenen zulässigen Achslast von 1300 kg eigentlich Reifen mit Traglast 93 reichen. Kann ich was falsch machen,wenn ich michelin PS2 mit 93 kaufe?
Danke
Richard
29 Antworten
Irgendwo hier im Forum haben wir das schon ein paar Mal besprochen.
In Kurzfassung, du wirst sehr wahrscheinlich Reifen mit einem Lastindex von 93 eingetragen bekommen. Du musst damit zum TÜV da in den Papieren 97 steht.
Warum 97? Dazu gibt es eine Formel. Aus dem Kopf kenn ich die nicht, aber ab bestimmten zugelassenen Geschwindigkeiten wird auf den Wert was dazu gerechnet. Die Reifen von Audi (die ich kenne) sind bis 300 km/h zugelassen.
die Traglast der Reifen nimmt mit zunehmender Geschwindigkeit ab- man rechnet ab 100 KM mit der Abnahme.
Gruß Wolfgang
P.S. das Problem bei Michelin mit Traglast 97 kenne ich, sind kaum zu bekommen.
habe dann Pirelli Nero Rosso genommen in 97 ZR
Zitat:
Original geschrieben von Duck
In Kurzfassung, du wirst sehr wahrscheinlich Reifen mit einem Lastindex von 93 eingetragen bekommen. Du musst damit zum TÜV da in den Papieren 97 steht.
Das stimmt nicht. Für den LI zählt nicht was an Reifen eingetragen ist sondern was an zul. Achslasten im Teil 1 steht. Ein Abnehmen oder Eintragen lassen ist demzufolge nicht nötig.
Nur wenn der LI die zul. Achslasten unterschreitet muß das Fahrzeug abgelastet werden (weniger Zuladung).
Das mit der Abnahme des LI bei hohen Geschwindigkeiten ist auch nicht ganz Richtig verstanden worden.
Die 3.0TDI oder 4.2 V8 wiegen großzügig ausgestattet so viel, das ein LI 97 benötigt wird. Heißt das Ihr dürft nicht schneller als 240km/h fahren😰.
Das würde jedenfalls die V-Max einiger 3.0TDI erklären 😁.
(und schnell weg 😉)
MfG.
Die Reifen in den Papieren sind doch mit dem Lastindex eingetragen. Ergo muss der Reifen auch dem entsprechen. Tut er das nicht ist ein Besuch beim TÜV fällig. Haben ja auch schon einige gemacht, glaube nicht, das die dort umsonst waren.
Nochmal, Reifen mit 300km/h Zullasung, müssen auch den Lastindex gemäss der Geschwindigkeit berechnet haben, auch wenn es "nur" 3.0 TDIs sind, die nicht in die Nähe der Geschwindigkeit kommen 😉.
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Danke,aber eigentlich keine Definitive,dann kaufe ich die Michelin lieber nicht,auch wenn ich nicht ueber 230 kmh fahre
Moin Richard,
°!° Du hier:
http://www.motor-talk.de/showthread.php?...
Drucke Dir die pdf aus und fahre zum GTÜ. Die erklären Dir wie es geht. Eingetragen werden muß nix.
Zitat:
Original geschrieben von Duck
Die Reifen in den Papieren sind doch mit dem Lastindex eingetragen. Ergo muss der Reifen auch dem entsprechen. Tut er das nicht ist ein Besuch beim TÜV fällig. Haben ja auch schon einige gemacht, glaube nicht, das die dort umsonst waren.
Ich weiß von einigen die Ihr Auto ab-lasten lassen mussten weil Ihre Superquerschnittsreifen nur mit geringerem LI lieferbar war.
Ein eintragen lassen eines niedrigeren LI ist nicht erforderlich wenn die Achslast nicht unterschritten wird.
Glaub es mir einfach. 😉
MfG.
Zitat:
Original geschrieben von Basti16
Ein eintragen lassen eines niedrigeren LI ist nicht erforderlich wenn die Achslast nicht unterschritten wird.
Glauben tu ich, das es Leute gibt die einen kleineren LI als den in den Papieren haben und so damit rumfahren. Sogar das Leute die Bescheinigung des Herstellers haben. 😉
Da der LI aber im Fahrzeugschein ist, kann man nicht einfach mal so was kleineres fahren. Die Diskussion hab ich lieber nicht mit der Polizei. Erst recht nicht mit dem Staatsanwalt oder der Versicherung wenn in in einem Unfall verwickelt sein sollte.
Muss aber jeder selber rausfinden denke ich 😉.
Mensch Ducki,
du bist aber hartnäckig 😉.
Grundsätzlich ist deine Einstellung zum Thema "Was darf ich" lobenswert (wenn auch, in meinen Augen, übertrieben).
Da ich vor nicht allzu langer Zeit vor dem selben Problem stand. Habe ich mich vorher beim TÜV bei der DEKRA und zusätzlich noch bei einem Reifendealer erkundigt.
Alle sagten mir das Gleiche mit dem LI. Und gerade die 2 erstgenannten (Dipl.Ing.) sollten das wissen.
Wenn du bei deinem Fahrzeug "unnötige" Sicherheitsreserven ausbauen möchtest, ist natürlich das dein gutes Recht. Wenn aber ein MT-User eine Auskunft zu dem Thema LI möchte, sollten wir Ihn objektiv, korrekt und nach bestem Wissen und Gewissen antworten.
Fazit: Li laut Achslast auswählen + LI um das Gewissen zu beruhigen 🙂.
MfG.
Basti, hattest du das PDF gelesen von der GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH?
http://www.gtue.de/sixcms/media.php/374/gtue-informativ_091-2005.pdf
Schau da mal auf Seite 2, rechts die zweite Tabelle.
Der Text erklärt das auch recht gut, wie man das rechnen muss und warum.
Es gilt dabei die eingetragene Höchstgeschwindigkeit und nicht die, auf die Reifen zugelassen sind. Das sehe ich zwar anders, aber da ist halt mein Sicherheitsempfinden. Mit einem 3.2 FSI ghet man aber auch prima über die eingetragene Höchstgeschwindigkeit, das muss dann jeder selber schaun.
PS Luftdruck und wie wichtig der ist für die Tragfähigkeit ist da auch drin 😁
Zitat:
Original geschrieben von Duck
Basti, hattest du das PDF gelesen von der GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH?
http://www.gtue.de/sixcms/media.php/374/gtue-informativ_091-2005.pdf
Schau da mal auf Seite 2, rechts die zweite Tabelle.
Der Text erklärt das auch recht gut, wie man das rechnen muss und warum.
Hi Duck,
ich hatte es leider nicht gelesen. Dies habe ich mittlerweile nachgeholt 😉, schönes Dokument, danke für den Hinweis.
Du gibst allerdings immer noch nicht zu, das du mit dem Eintragen lassen Unrecht hattest/hast (Fred-Thema), und erwähnst es nicht mehr. (Siehe Anhang)
PS:"Größe besteht auch darin, sich mal Fehler einzugestehen 😉."
Zitat:
Original geschrieben von Duck
PS Luftdruck und wie wichtig der ist für die Tragfähigkeit ist da auch drin
Das der Luftdruck wichtig ist, hat nie einer angezweifelt. Die Aussage (siehe Anhang) sagt jedoch leider Alles und Nix 😁.
Zur "LI-Abnahme" in Verbindung mit der zugelassenen Geschwindigkeit des Reifens / Fahrzeuges. Steht alles wunderbar im Dokument und muß nicht näher erläutert werden.
Ich bleibe dabei:
Fazit: Li laut Achslast auswählen + LI um das Gewissen zu beruhigen (Zusatz: ) + LI um eventuell auftretenden V-Abschlag abzufangen (Fahrzeug und Reifen spezifisch)😁.
MfG.
Wenn ich also 245xxxx 97Y im Schein stehen habe, dann aber 91Y auf dem Wagen habe, das nirgendwo eingetragen ist, das darf ich dann fahren und führt zu keinen Problemen bei Kontrollen, Abrechnung über Versicherung bei Schaden, vor Gericht bei Schuldklärung? Da bist du dir sicher? Ich bin mir da garnicht sicher. Vielleicht bin ich da nur Opfer des Marketing des Reifenhersteller.
Kann das mal jemand in die eine oder andere Richtung bestätigen, vielleicht mit Dokumenten etc.?
Hab nun nochmals im Internet gesucht, diese Diskussion wurde auch schon an anderen Stellen geführt.
Worauf es letztlich hinaus läuft:
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_36.phpZitat:
§36 Bereifung und Laufflächen
(1) Maße und Bauart der Reifen müssen den Betriebsbedingungen, besonders der Belastung und der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs, entsprechen.
Damit ist erstmal der Lastindex selber gemeint, der auch für die Geschwindigkeit passen muss. Das hatten wir ja schon klar.
Daraus ergibt sich auch das die Reifen am Fahrzeug denen im Fahrzeugschein entsprechen müssen. Auch sind Reifenhersteller natürlich verpflichtet die Reifen zu kennzeichnen.
Das widerum hilf der Polizei, die genau diese Werte kontrolliert. Sollte der Polizei also ein niedriger Lastindex auffallen und weiter keine Eintragungen vorhanden sein, kommt es zur Anzeige. Was dann ein Richter daraus macht weiss keiner so genau vorab.
Hier dazu noch ein interessantes "Mischimaschi" Urteil wie ich es bezeichnen mag. Immerhin ein Oberlandesgericht.
http://www.kanzlei-hoenig.de/publikationen/05-erloeschen.html