Tagfahrlicht LED + Rückleuchten
Hallo zusammen bei meinem Audi gibt es ja die Schalterstellung DRL Tagfahrlicht, logisch sind ja hinten dann keine Rücklichter an.
1. Kann man das so machen das die Rücklichter auch an sind in der Schalterstellung
2. Wie macht man das und was kostet das??
3. Kann man es wieder rückgänig machen??
Danke schon mal
Beste Antwort im Thema
Ich hatte mir das auch schon mal überlegt, die NSL als Zusatzbremsleuchte zu nehmen. Ich habe aber dann mehrmals im Dunkeln gesehen, dass die hinter mir stehenden schon bei normalem Bremslicht Probleme durch Blendung hatten, da hab ich`s dann gelassen.
62 Antworten
sorry, aber der Gesetzgeber hat doch einen Schlag oder?
"TFL erlaubt, aber nicht in Kombination mit den Heckleuchten."
Das ist doch echt der größte Schwachsinn den es gibt.
Wie ja schon geschrieben wurde, brennt beim Abblendlicht ebenfalls die Heckleuchte, das is dann plötzlich wieder erlaubt.
Meiner Meinung nach sollte in DE standardmäßig das "skandinavische Modell" aktiv sein.
In einer "dunklen Gasse" kann man ein Auto nämlich nicht nur von vorne besser mit TFL erkennen, sondern auch besser von hinten, wenn die Heckleuchten an sind.
Aber aufregen bringt hier wohl eh nix....
Ich hab für meinen Teil das TFL + Heckleuchten von meinem Händler freischalten lassen - ohne dass dieser gemeckert hat.
Für mich ist das auch die optimale Lösung, da ich so meine Xenon-Scheinwerfer schone, da diese viel weniger aktiv sind.
Ich bin ja mal gespannt was der TÜV bei meinem ersten Besuch sagt.
Gruß
Alex
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
In Brüssel gibt es im Rahmen der EU-Harmonisierung bereits Bestrebungen, derartige Manipulationen an sicherheitstechnischen Einrichtungen von Kraftfahrzeugen zu unterbinden. Es ist also nur noch eine Frage der Zeit, bis diese Deaktivierungen nicht mehr möglich sind.Zitat:
Original geschrieben von AUDIA3SB
...der Gurtwarner ist auch vom Werk aus aktiviert und wird ohne Probleme vom 🙂 deaktiviert.
Soso, der Gurtwarner ist also eine sicherheitstechnische Einrichtung ...
Wie bloß die vielen Fahrer von anderen Fahrzeugen ohne diese Funktion überleben? Der Gurtwarner ist nämlich nirgendwo vorgeschrieben. Allerdings nervt er beim Rangieren ziemlich, weswegen es bei Audi sogar bereits ein vorgedrucktes Formblatt für die Deaktivierung gibt.
Sehr viel scheint Audi übrigens auch selbst nicht auf den Gurtwarner zu halten, denn er wurde für den Beifahrersitz inzwischen wegoptimiert (mein 2005 A3 SB hatte ihn noch). Allerdings gibt es ohne Warner für den Fahrer wohl Abzug bei den Crashtest-Sternen.
Zitat:
Allerdings nervt er beim Rangieren ziemlich, weswegen es bei Audi sogar bereits...
Was ist das denn für eine Begründung???
Wer schnallt sich denn beim Rangieren ab?
Leute gibts...
Also ich finds schade, dass es bei meinem MJ2010 weg ist, ich hatte es beim Mj05 ebenfalls noch drin, inkl. Beifahrer
Zitat:
Original geschrieben von Plaqu3
Wer schnallt sich denn beim Rangieren ab?
Mit dem Auto vor dem Haus vorfahren, Sachen ausladen, anschließend Auto gegenüber auf der Straße parken. Für den Parkvorgang lege ich den Gurt nicht mehr an.
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Daran kann man mal erkennen, wie die Gefährdungslage beim Wenden auf der Straße oftmals erschreckend falsch eingeschätzt wird. Gerade hier kracht es besonders oft.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Daran kann man mal erkennen, wie die Gefährdungslage beim Wenden auf der Straße oftmals erschreckend falsch eingeschätzt wird. Gerade hier kracht es besonders oft.
Danke! 😉
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Vollkommen korrekt.Zitat:
Original geschrieben von AUDIA3SB
...die Rückleuchten wollte er nicht codieren. Begründung: Es wäre in Deutschland verboten, beim Tagfahrlicht auch die Rückleuchten eingeschaltet zu haben.
Wo steht das? In der StVZO 49a jedenfalls lese ich davon nichts. Dort steht, dass das Tagfahrlicht einer der Ausnahmen ist, die auch OHNE Rückleuchten ERLAUBT ist. Aber nicht der Umkehrschluss, dass es MIT Rückleuchten VERBOTEN ist.
Zitat:
Ansonsten würde es ja auch schon vom Werk so eingestellt. Da sollte man eigentlich auch noch selbst drauf kommen...
Ab Werk kann man die Navi-DVD nicht auswerfen ... ob das verboten ist? Im Ernst, nur, weil etwas ab Werk nicht eingestellt ist, heißt nicht, dass es verboten ist. Es heißt nur, dass es nicht die Standard-Einstellung ist.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Daran kann man mal erkennen, wie die Gefährdungslage beim Wenden auf der Straße oftmals erschreckend falsch eingeschätzt wird. Gerade hier kracht es besonders oft.
Besonders auf unser schnurgeraden verkehrsberuhigten Straße im Wohngebiet mit 30er-Zone 😁
Zitat:
Original geschrieben von AUDIA3SB
Besonders auf unser schnurgeraden verkehrsberuhigten Straße im Wohngebiet mit 30er-Zone 😁Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Daran kann man mal erkennen, wie die Gefährdungslage beim Wenden auf der Straße oftmals erschreckend falsch eingeschätzt wird. Gerade hier kracht es besonders oft.
Ist ja völlig wursch.
Es besteht in Deutschland eine Anschnallpflicht 😉
Sobald Du dich von deinem Privatgelände entfernst, gelten die Gesetze der STVO ;-)
Wird aber sicherlich wieder auslegungssache und Vorfalls-Abwägend sein.
§21a Sicherheitsgurte, Schutzhelme
(1) Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein. Das gilt nicht für
1. Taxifahrer und Mietwagenfahrer bei der Fahrgastbeförderung
2. Personen beim Haus-zu-Haus-Verkehr, wenn sie im jeweiligen Leistungs- oder Auslieferungsbezirk regelmäßig in kurzen Zeitabständen ihr Fahrzeug verlassen müssen,
3. Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit wie Rückwärtsfahren, Fahrten auf Parkplätzen,
4. Fahrten in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist,
(...)
Wenn einer von seiner Haustüre unangeschnallt losfährt um dann auf die andere Seite der Straße zum Parkplatz fährt und dabei einen Unfall verursacht, wird der Fall sicherlich im Detail geklärt werden.
Dazu habe ich unter § 35 gefunden:
Mitverschulden bei Verstoß gegen die Gurtanlegepflicht
BGB § 254; StVO 1970 § 21a
a) Einem Kfz-Insassen, der den Sicherheitsgurt nicht anlegt,fällt grundsätzlich ein Mitverschulden (§ 254 Absatz 1 BGB) an seinen infolge der Nichtanlegung des Gurtes erlittenen Unfallverletzungen zur Last.
b) Die Gurtanlegepflicht „während der Fahrt“ nach § 21a Absatz 1 Satz 1 StVO besteht auch bei kurzzeitigem verkehrsbedingten Anhalten.
Is ja egal, ich schnall mich immer an, weil ich mich einfach komisch fühle ohne Gurt 😉
Achso:
Faceliftrückleuchten, hat die wer schon bei Modelljahr 2010 geändert? 😉
Wieso ist es verboten mit TFL-Leuchten und Rücklichtern zu fahren?
Bei BMW zB. leuchten auch die TFL-Leuchtringe vorn und die Rückleuchten - ist serienmäßig so.
ich denke dass es gar nicht verboten ist, siehe Post von "sbellon".
Alles andere wäre ja purer Schwachsinn!
Gruß
Alex
moin,
also ich war heute beim 🙂 und wollte meinen 1.8 TFSI MJ2010 auch auf TFL skandinavien umcodieren lassen.
ergebnis: es ist nicht möglich! der techniker meinte, dass steuergerät sperrt sich gegen TFL skandinavien und nordamerika.
finde ich echt blöd 🙁
Komme gerade vom Freundlichen...
Er weigert sich das FFl Skandinavien zu codieren. "Ist nicht zulässig!"
Wer erhielt die gleiche Aussage und bei wem wurde es anstandslos umcodiert?! Verstehe echt nicht warum das nicht zulässig ist. Licht = Sicherheit?!
PS: Habe es sonst so gehandhabt, dass ich auch "DRL" (ohne Licht- und Regensensor) gestellt habe, nur leuchten die LED´s vorne dann etwas schwächer... aber dafür ist beides an vorne und hinten.
Bei mir ist das TFL mit Skandinavienschaltung problemlos von meinem 🙂 codiert worden. Wieso soll das nicht zulässig sein? Technisch ist es kein Problem und in der StVO ist es nicht verboten.