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Tagfahrlicht abschalten, wenn Abblendlicht an - Codieren?

VW E-up! (AA)
Themenstarteram 27. Januar 2024 um 20:04

Hallo zusammen,

kennt jemand eine Möglichkeit, dass man den e-Up so codieren kann, dass das Tagfahrlicht abschaltet, wenn das Abblendlicht an ist? Geht das?

Ich finde es überflüssig, wenn beide Lampen Nachts an sind. Gesetzlich spricht sicherlich auch nichts dagegen...

Eine Abschaltung des TFL bei angezogener Handbremse ist wohl möglich, habe ich gelesen.

Beste Grüße

Harry

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9 Antworten

Es spricht was dagegen!

Das Tagfahrlicht ist bei Abblendlicht dem Standlicht gleich zu setzen und somit verpflichtend.

Was ist der Sinn deiner Idee, Energie sparen ?

Gesetzlich spricht schon was dagegen. Beim eUp ist das TFL auch das Standlicht. Und das muss bei Abblendlicht mit brennen, falls eine Seite ausfällt.

Beim verbrenner ist das Standlicht im Scheinwerfer integriert und leuchtet dort mit. Der Scheinwerfer wirkt zwar identisch, aber das Standlicht ist beim eUp Scheinwerfer nicht belegt.

Rechtlich daher sicher unerlaubt.

Ob es codierbar ist weiss ich allerdings nicht.

Themenstarteram 27. Januar 2024 um 21:21

Danke für die Antworten, dann habe ich etwas dazu gelernt und es bleibt so wie es ist :-)

Nein ich finde es optisch einfach nicht so so top, wenn das TFL auch Nachts an ist. Aber immerhin habe ich das Abblendlicht schon auf LED umgerüstet. Das sieht deutlich besser aus, als wenn die originalen Halogenlampen in Kombination mit dem LED TFL leuchten.

Themenstarteram 27. Januar 2024 um 21:40

Weiss jemand, ob etwas dagegen spricht, wenn man einen Teil des TFL schwarz foliert also abklebt? Ist das gesetzlich auch verboten? Beim Abblendlicht 100%ig aber beim TFL??

Wenn ein TFL vorhanden ist dann muss es auch funktionieren! Damit sollte deine Frage geklärt sein

Sobald Zündung an ist leuchtet das Tagfahrlicht, auch in Schalterstellung Standlicht. Wird Abblendlicht eingeschaltet dimmt das Tagfahrlicht auf Standlichtlevel herunter. Somit ist es unmöglich den up illegal mit Standlicht zu fahren und das ist auch gut so. Das Folieren von Teilen der Beleuchtungseinrichtung ist verboten, allein die Frage zeugt von charakterlicher Nichteignung zur Teilnahme am Straßenverkehr!

lund

Also von eine Frage zum folieren auf die Eignung zur Teilnahme am Straßenverkehr zu schließen finde ich verwegen... Solche Beiträge führen nur dazu, das immer weniger ein Forum nutzen.

Zum Thema: folieren wie schon erwähnt nicht erlaubt.

Wenn dich das wirklich so stört fällt mir nur ein die Stoßstange und Scheinwerfer vom Verbrenner Up umzubauen. Ob das allerdings erlaubt ist weiss ich nicht. Generell ist ja alles für dieses Modell zugelassen. Dennoch würde ich vorher beim TÜV und/oder VW Fragen.

Es gibt hier Ideen die hauen mich um.

Ich finde grad das Tagfahrlicht bzw. Standlicht der E-Fahrzeuge von VW charakteristisch.

Im Gegenverkehr erkenne ich gleich Artverwandte Verkehrsteilnehmer.

Warum will man sowas wegschalten oder abkleben?

Themenstarteram 29. Januar 2024 um 10:39

Danke für die Kommentare, besonders für die sachlichen!

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