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Steuerberechnung beim Traktor

Themenstarteram 10. August 2010 um 6:05

Wer kann mir sagen wie beim Traktor (Zugmaschine) die Steuern berechnet werden?

Ich bin drauf und dran mir für meine Fahrschule einen Traktor für die klasse T Ausbildung zu kaufen, bin nun gerade dabei zu sehen was so ein ding überhaupt im unterhalt kostet bzw. will ich sehen ob es sich überhaupt lohnt.

Ein grünes Kennzeichen fällt ja definitiv weg da ich den Traktor ja nicht Land oder Forstwirtschaftlich nutzen kann oder werde, somit muss ich ihn ganz normal anmelden und meine steuern drauf zahlen und auch normal Versichern.

So wie beim PKW wird es ja nicht sein, denn dort zahlt man ja nach Hubraum und CO2 Ausstoß.

Gruß

Maik

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12 Antworten

öhm - moment - ein Fahrzeug der Klasse T ist eine landwirtschaftliche Zugmaschine, um die so zugelassen zu bekommen, muß man einige ha Land haben. Wie ist es denn mit der Fahrschule, hat die überhaupt die Möglichkeit, ein landwirtschaftliches Fahrzeug anzumelden, wenn sie keine Landwirtschaft hat? Steuerlich sind landwirtschaftliche Fahrzeuge gefördert, haben somit ein grünes Nummernschild, mit T darf man auch wohl nur solche fahren, wie ist da die rechtliche Sache?

Maik, ich denke da solltest du Dich beim Fahrlehrer-Verband mal informieren, wie die rechtliche Seite ist, damit sonst nicht unter falschen Voraussetzungen etwas begonnen wird, was der Gesetzgeber noch nicht durchdacht und geklärt hat.

Nordjoe

Einen Traktor ohne landwirtschaftlichen Hintergrund, sprich Ackerbesitz oder Waldbesitz wird teuer. Ich wollte einmal den alten Güldner von meiner Schwiegermutter Übernehmen, nur für Brennholz hohlen und Kleinichkeiten erledigen!

KFZ Steuer waren damals 380,00 Euro.Als Oltimer angemeldet darf ich nicht in den

Wald .

viele Güsse!

Güldner Bj 1958 - 15 PS

Zitat:

Original geschrieben von Nordjoe

öhm - moment - ein Fahrzeug der Klasse T ist eine landwirtschaftliche Zugmaschine, um die so zugelassen zu bekommen, muß man einige ha Land haben.

Unfug, man kann auch als Städter der keinen Quadartmeter Land hat einen Traktor zulassen

Zitat:

Original geschrieben von Nordjoe

Wie ist es denn mit der Fahrschule, hat die überhaupt die Möglichkeit, ein landwirtschaftliches Fahrzeug anzumelden, wenn sie keine Landwirtschaft hat?

So wie es jedem anderen auch möglich ist einen Traktor zu zulassen der kein Land hat!

 

Zitat:

Original geschrieben von Nordjoe

Steuerlich sind landwirtschaftliche Fahrzeuge gefördert, haben somit ein grünes Nummernschild, mit T darf man auch wohl nur solche fahren, wie ist da die rechtliche Sache?

Solche Fahrzeuge sind nicht zwangsläufig steuerlich gefördert (falls du den Erlass der Steuer als Förderung betrachtest) Man darf auch zur Prüfung seinen eigenen Traktor selbst mit grüner Nummer mitbringen, da die Ausbildung bzw der Prüfung dem Zweck dient solch ein von der Bauart her landwirtschaftliches Fahrzeug danach führen zu dürfen!

Die Besteuerung erfolgt bei schwarzer Nummer bei diesen Fahrzeugen nach Gewicht, ich mein 5 Euro pro angefangene 100kg. Es gäbe aber auch noch die Möglichkeit den Schlepper wirklich auf grün anzumelden und die Tage an denen Prüfung ist beim FA eine Meldung zu machen und diesen Tag zu versteuern! Was die Versicherung angeht so habt ihr Fahrschulen ja bestimmt sowieso spezielle Angebote

am 12. August 2010 um 22:27

Zitat:

Original geschrieben von S-XT

Solche Fahrzeuge sind nicht zwangsläufig steuerlich gefördert (falls du den Erlass der Steuer als Förderung betrachtest) Man darf auch zur Prüfung seinen eigenen Traktor selbst mit grüner Nummer mitbringen, da die Ausbildung bzw der Prüfung dem Zweck dient solch ein von der Bauart her landwirtschaftliches Fahrzeug danach führen zu dürfen!

 

Die Besteuerung erfolgt bei schwarzer Nummer bei diesen Fahrzeugen nach Gewicht, ich mein 5 Euro pro angefangene 100kg. Es gäbe aber auch noch die Möglichkeit den Schlepper wirklich auf grün anzumelden und die Tage an denen Prüfung ist beim FA eine Meldung zu machen und diesen Tag zu versteuern! Was die Versicherung angeht so habt ihr Fahrschulen ja bestimmt sowieso spezielle Angebote

sind nur 3,80 Euro pro 100 kg. Bei einem ZGG von 7.500 kg wären wir bei 285 Euro

 

Gruß

Onkel Tilli

mal langsam!

mit dem Führerschein der Klasse T darf ich nur landwirtschaftliche Fahrzeuge fahren bis 60km/h. Diese Fahrzeuge haben ein grünes Kennzeichen ( meines Wissens nach und sind von der Steuer befreit und dürfen die Gasölermäßigung nutzen, sind somit 2x steuerlich gefördert), Kraftfahrzeuge mit schwarzem Kennzeichen hingegen bedürfen eine andere Führerscheinklasse.

Wenn ich hier falsch bin, so möge man mir das bitte erklären.

Im Umkehrschluß meine ich also, das ein Führerscheinprüfling wohl nicht beim Prüfen der Klasse T auf einem Schlepper sitzt, der ein schwarzes Nummernschild hat, weil der dann dafür keinen Führerschein macht.

Es geht hier in diesem Falle nicht drum, ob ein Städter einen Traktor zulassen kann, sondern ob es sich dem Gesetz nach um ein landwirtschaftliches Fahrzeug handelt, ich habe mal den Text aus einer Internetseite kopiert:

Klasse T: Beinhaltet M,S,L

ab 16/18 Jahre

Keine Befristung der Besitzdauer

Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern)

Quelle: http://www.kfz-auskunft.de/info/fuehrerscheinklassen.html#T

Das Problem ist eben der Schluß im Text, das die Fahrzeuge für solche Zwecke eingesetzt werden. Natürlich hätte wer recht, das es durchaus ein schwarzes Nummerschild haben können, aber wer läßt sich den Preisvorteil entgehen? Die weitere Frage ist doch, ob eine Fahrschule wirklich ein landwirtschaftlich genutztes Zugfahrzeug besitzen kann, ausser - sie betreibt nebenbei auch Landwirtschaft.

Sorry - es ist Haarspalterei - aber das ist nunmal der Text für die Klasse T

Nordjoe

Themenstarteram 13. August 2010 um 10:08

Zitat:

Original geschrieben von eifeloetzi

sind nur 3,80 Euro pro 100 kg. Bei einem ZGG von 7.500 kg wären wir bei 285 Euro

Naja, das klingt doch schon mal gut :D, wenn jetzt noch alles passt mit den fahrschülern....

Denn zur zeit bilde ich mit einem Massey Ferguson MF 7495, mit grüner nummer aus.

Da ich den schlepper ja zweckentfremde (er ist als lof angemeldet) zahle ich entsprechend für die dauer der nutzung die steuern nach.

Denn schlepper miete ich mir jedes mal an und bin immer davon abhängig ob das gerät da ist oder nicht, damit soll schluß sein und ein eigener (natürlich kleinerer) soll ran.

@Nordjoe

Das was du schreibst ist richtig, wenn der raktor mit schwarzer nummer zugelassen ist, wird es nur eine zugmaschiene und keine lof zugmaschiene, somit ist das gewicht entscheind was man für einen führerschein braucht (B, C1 oder C).

Trotzdem kann ich aber eine zugmaschiene (der wie ein traktor aussieht) mit schwarzer nummer dann zur ausbildung der klasse T nutzen wenn diese schneller ist als 32km/h.

Gruss

Maik

Hallo Maik,

das Nachversteuern für einen LuF Traktor ist durchaus monatlich möglich, selbst Landwirte machen das, wenn sie z.B. wem beim Umzug helfen und Gefahr laufen, dabei angezeigt zu werden.

Mir ging es in der Tat um die Tatsache, das auch eine Fahrschule ja irgendwie eine Möglichkeit vom Gesetzgeber bekommen muß, auf ein adäquates Fahrzeug zu schulen, von daher könnte es ja sein, das da im Fahrlererverband schon rechtsbindende Dinge durchgezogen worden sind. Das das mit dem Ausleihen beim Landwirt nicht immer problemlos geht, ist mir klar, denn - wer hat schon in der Erntezeit eine Maschine über?

Nordjoe

Zitat:

Original geschrieben von Maik380

Zitat:

 

@Nordjoe

Das was du schreibst ist richtig, wenn der raktor mit schwarzer nummer zugelassen ist, wird es nur eine zugmaschiene und keine lof zugmaschiene, somit ist das gewicht entscheind was man für einen führerschein braucht (B, C1 oder C).

Das stimmt nicht! Die Farbe des Kennzeichens entscheidet weder darüber was im Brief zu stehen hat noch über die Art des benötigten Führerscheines. Ich selbst habe auch einen meiner Schlepper auf "schwarz" laufen weil dieser nicht ausschließlich für Lof Arbeiten eingesetzt wird (zb Bauaushub transportieren und erst in diesem Fall stellt sich die Frage nach dem Führerschein)! Wird der Schlepper in der Saison zum Mähen genutzt so reicht die Klasse T vollkommend aus.

Ich habe auch irgendo gelesen das es erlaubt ist für die Ausbildung (ansich gibt es ja dort keine wirkliche praktische Ausbildung sondern nur eine praktische Prüfung) der Klasse T Fahrzeuge mit grünem Kennzeichen zu nehmen, ich meine dies war in einem schreiben vom FA wo es um den Verleih (der Verleih muss unentgeltlich sein sonst müsse der Tag versteuert werden!) solcher Fahrzeuge geht, dort wurde auch gleich darauf verwiesen das aber ggf kein Versicherungsschutz besteht und man dies mit seiner Versicherung erst abklären müsste

380 Euro Steuer für 15 PS. wer hat Dir denn Unsinn erzählt.

Es gibt im Netz eine Steuertabelle. Schau mal da nach. Es geht dabei ums zul. Gesamtgewicht.

Gruß

Robert

 

 

Zitat:

Original geschrieben von schauinslande

Einen Traktor ohne landwirtschaftlichen Hintergrund, sprich Ackerbesitz oder Waldbesitz wird teuer. Ich wollte einmal den alten Güldner von meiner Schwiegermutter Übernehmen, nur für Brennholz hohlen und Kleinichkeiten erledigen!

KFZ Steuer waren damals 380,00 Euro.Als Oltimer angemeldet darf ich nicht in den

Wald .

viele Güsse!

Güldner Bj 1958 - 15 PS

am 2. Januar 2013 um 13:43

will mir einen deutz 4807 30km/h ,2,8l hubraum erstzulassung 1983 wie hoch ist die steuer?

Wenn der Güldner G45 nicht mehr ausschl. Landwirtschaftlich genutzt wird wie muß er versteuert werden?

oder geht das auch mtl. wenn z.B ein Wohnwagen gezogen werden soll?

Eigengewicht 2095kg Diesel 4 Zylinder Luftgekühlt 3140 cm3

Hier kannst du nachlesen:

https://www.lfst-rlp.de/.../uebersicht_kraftfst-saetze_lkw.pdf

https://www.jtg1995.de/einen-traktor-zulassen/

http://www.zoll.de/.../land-forstwirtschaft_node.html

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