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Sind Mobile Navi's and Windschutzscheibe verboten?

Themenstarteram 29. September 2007 um 18:58

Habe gerade einen Bericht auf dem Schweizer Lokalsender Tele Züri gesehen.

Und da wurde erwähnt das das anbringen mit Saugnäpfen der Navigationsgeräte verboten ist.

Auch Duftstoffe und andere Gegenstände die am Rückspiegel hängen sind verboten.

Nur, das niemand von dem Gesetz wusste.

Wie ist das bei euch in Deutschland?

Gruss

smint

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14 Antworten

Naja, in Deutschland ist halt alles verboten was nicht irgendwo per Gesetz erlaubt ist :)

cu Willy

Hä? Kann ich mir nicht vorstellen. Die Navis mit den Saugnäpfen für die Windschutzscheibe gibts ja nun noch nicht sooo lang. Da wäre so ein Verbot/Gesetz doch bestimmt publik geworden. Das häte man bestimmt mitgekriegt.

Zitat:

Original geschrieben von smint1970

Habe gerade einen Bericht auf dem Schweizer Lokalsender Tele Züri gesehen.

Und da wurde erwähnt das das anbringen mit Saugnäpfen der Navigationsgeräte verboten ist.

Auch Duftstoffe und andere Gegenstände die am Rückspiegel hängen sind verboten.

Nur, das niemand von dem Gesetz wusste.

Wie ist das bei euch in Deutschland?

Gruss

smint

Hallo,

diese Vorschrift gibt es hier in D auch und ist schon ziemlich alt. Die sagt sinngemaess, dass das Sichtfeld des Fahrers durch an/einbau zusaetzlicher Gegenstaende nicht eingeschraenkt werden darf. Darunter faellt auch z. B. Anbringen des mobilen Navis. Weiterhin duerfen im Sichtfeld des Fahrers keine Gegenstaende angebracht werden, welches die Aufmerksamkeit einschraenken kann (wackelnde Gegenstaende, wie Durfbaeumchen oder Talismann usw.) am Innenspiegel. Meiner Meinung nach besteht kein generelles Verbot das Navi mit Saugnaepfen an der Windschutzscheibe zu befestigen. Das darf nur nicht im Sichtfeld passieren. Da versteh ich ehrlich gesagt nicht die Leute, die das Ding mitten auf die Windschutzscheibe pflanzen. Ich papp das Ding immer links von mir neben der A-Saeule an die Scheibe, wenn ich keinen anderen Platz finde. In den Bedienungsanweissungen steht in der Regel auch ein entsprechender Hinweiss.

-----------------------

Beispiel:

Achtung: Befestigen Sie die Halterung für den Pocket PC so an

der Windschutzscheibe Ihres KFZ, dass dadurch die Sicht nicht

behindert wird. Falls dies nicht möglich sein sollte, montieren Sie

die Halterung mit der beiliegenden Sauger-Haftplatte, so dass die

Halterung einen ungefährdeten und sicheren Betrieb

gewährleistet.

-----------------------------

Gruss

Zitat:

Original geschrieben von C2P

Zitat:

Original geschrieben von smint1970

Habe gerade einen Bericht auf dem Schweizer Lokalsender Tele Züri gesehen.

Und da wurde erwähnt das das anbringen mit Saugnäpfen der Navigationsgeräte verboten ist.

Auch Duftstoffe und andere Gegenstände die am Rückspiegel hängen sind verboten.

Nur, das niemand von dem Gesetz wusste.

Wie ist das bei euch in Deutschland?

Gruss

smint

Hallo,

diese Vorschrift gibt es hier in D auch und ist schon ziemlich alt. Die sagt sinngemaess, dass das Sichtfeld des Fahrers durch an/einbau zusaetzlicher Gegenstaende nicht eingeschraenkt werden darf. Darunter faellt auch z. B. Anbringen des mobilen Navis. Weiterhin duerfen im Sichtfeld des Fahrers keine Gegenstaende angebracht werden, welches die Aufmerksamkeit einschraenken kann (wackelnde Gegenstaende, wie Durfbaeumchen oder Talismann usw.) am Innenspiegel. Meiner Meinung nach besteht kein generelles Verbot das Navi mit Saugnaepfen an der Windschutzscheibe zu befestigen. Das darf nur nicht im Sichtfeld passieren. Da versteh ich ehrlich gesagt nicht die Leute, die das Ding mitten auf die Windschutzscheibe pflanzen. Ich papp das Ding immer links von mir neben der A-Saeule an die Scheibe, wenn ich keinen anderen Platz finde. In den Bedienungsanweissungen steht in der Regel auch ein entsprechender Hinweiss.

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Beispiel:

Achtung: Befestigen Sie die Halterung für den Pocket PC so an

der Windschutzscheibe Ihres KFZ, dass dadurch die Sicht nicht

behindert wird. Falls dies nicht möglich sein sollte, montieren Sie

die Halterung mit der beiliegenden Sauger-Haftplatte, so dass die

Halterung einen ungefährdeten und sicheren Betrieb

gewährleistet.

-----------------------------

Gruss

Also wenn man den PDA relativ mittig, bzw. sagen wir mal leicht rechts vom Lenkrad anbringt, geht man zumindest sicher dass einem das Ding im Falle eines Unfalls durch den A-Säulen Airbag entgegengeschleudert wird. Ausserdem stört es dort genauso wenig... ich tendiere bei nächsten Navi aber sowieso zu nem "Festeinbau" mit Brodit-Clip

Also wenn da einer nach gucken würde dann müsste man ja jedes 1,5 Auto rausziehen.

am 9. Oktober 2007 um 0:20

Spiegelsicht ist frei...also nach hinten kann ich ungestört gucken. Und alle anderen sind eh langsamer unterwegs...Frontblick ist nicht wichtig!...:D

 

Da mein Navi mit mir spricht, habe ich da maximal einen Seitenblick für übrig.

Da ist das Kippen-Ausdrücken im Auto schon lebensgefährlich!!!

 

Wenn mich jemand auf die Einschränkung des Sichtfelds ansprechen sollte, weil da irgendwo ein Navi ist...reisse ich die Sonnenblende raus!!! Denn die ist viel grösser!

 

am 11. Juni 2012 um 22:11

Zitat:

Original geschrieben von C2P

Zitat:

Original geschrieben von smint1970

Habe gerade einen Bericht auf dem Schweizer Lokalsender Tele Züri gesehen.

Und da wurde erwähnt das das anbringen mit Saugnäpfen der Navigationsgeräte verboten ist.

Auch Duftstoffe und andere Gegenstände die am Rückspiegel hängen sind verboten.

Nur, das niemand von dem Gesetz wusste.

Wie ist das bei euch in Deutschland?

Gruss

smint

Hallo,

diese Vorschrift gibt es hier in D auch und ist schon ziemlich alt. Die sagt sinngemaess, dass das Sichtfeld des Fahrers durch an/einbau zusaetzlicher Gegenstaende nicht eingeschraenkt werden darf. Darunter faellt auch z. B. Anbringen des mobilen Navis. Weiterhin duerfen im Sichtfeld des Fahrers keine Gegenstaende angebracht werden, welches die Aufmerksamkeit einschraenken kann (wackelnde Gegenstaende, wie Durfbaeumchen oder Talismann usw.) am Innenspiegel. Meiner Meinung nach besteht kein generelles Verbot das Navi mit Saugnaepfen an der Windschutzscheibe zu befestigen. Das darf nur nicht im Sichtfeld passieren. Da versteh ich ehrlich gesagt nicht die Leute, die das Ding mitten auf die Windschutzscheibe pflanzen. Ich papp das Ding immer links von mir neben der A-Saeule an die Scheibe, wenn ich keinen anderen Platz finde. In den Bedienungsanweissungen steht in der Regel auch ein entsprechender Hinweiss.

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Beispiel:

Achtung: Befestigen Sie die Halterung für den Pocket PC so an

der Windschutzscheibe Ihres KFZ, dass dadurch die Sicht nicht

behindert wird. Falls dies nicht möglich sein sollte, montieren Sie

die Halterung mit der beiliegenden Sauger-Haftplatte, so dass die

Halterung einen ungefährdeten und sicheren Betrieb

gewährleistet.

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Gruss

kannst du mir den fundort deiner aussage benennen?

peso

Schau doch mal auf das Datum !

am 25. März 2015 um 10:22

Ein Navi mit einem Mass von 6 auf 8 cm verdekct in 12 m Entfernung eine Fläche von 2 auf 3m.

Aus diesem Grund ist es in ganz Europa verboten, das Navi an der Windschutzscheibe unterhalb des Rückspiegels zu befestigen, das beruht auf Schweizer Recht nach einem Gerichtsurteil der Stadt Zürich.

In vielen Ländern wird das von der Polizei übersehen, die kämen mit der Ahndung gar nicht nach.

Allerdings hat ein falsch angebrachtes Navi bei einem Schuldspruch nach einem Unfall ein großes Gewicht an Bedeutung, sollte es die Unfallursache sein.

KD aus KL

Heute in Basel. Am Eotlicht angehalten. Plötzlich hält ein VW Bus nebenan. Er hupt und macht die Scheibe herunter, ein Polizist, dunkle Hautfarbe in gehässigem Ton, dass mein Navi dort nicht hängen darf, das koste 600.-- Busse. Ähm Moment sagte ich zu ihm, mein Navi ist auf dem Aramturenbrett aufliegend, an der Frontscheibe befestigt, das Sichtfeld gemäss Gesetz, es muss in einem Radius von 12 Metern ein Hindernis sichtbar sein, erfülle ich locker, da ich 190 cm gross bin. Auf der Mfk (TÜV) angerufen und den Fall geschildert, nur Kopfschütteln und Unverständnis. Wenn das Navi direkt unter dem Innenspiegel befestigt ist, dann ist der Fall klar, aber mein Fall stelle kein Problem dar! Sind die Ordnungshüter eigentlich nur noch da um die Leute abzuzocken?

Moin wie sieht es in Deutschland aus wen das Navi Mittig an Windschutzscheibe angebracht ist also unterm Innenspiegel wie hoch dad Bußgeld?

am 25. März 2019 um 15:15

Wenn Du ein Kind überfahren hast, welches sich von rechts kommend, hinter Deinem Navi versteckt hat, dann auf jeden Fall teuer. :rolleyes:

Da ist ja wohl klar aber wie siehts denn nun mit dem Bußgeld aus für das Navi Mittig der Windschutzscheibe

Warum denken alle nur an das Bußgeld? Das ist schlicht der ungünstigste Platz für ein mobiles Navi.

- es behindert die Sicht des Fahrers

- es kann nachts andere Verkehrsteilnehmer irritieren

- im Falle des passenden Aufpralles fliegt es mit hoher Wahrscheinlichkeit munter durch die Fahrgastzelle, und das auf Kopfhöhe.

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