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Service überziehen

VW up! 1 (AA)
Themenstarteram 6. Februar 2014 um 19:22

Hallo,

Serviceintervall ist ja 1 Jahr oder 15000km für den EcoUp.

habe aktuell 12400km in meinem Wagen.

Da in 3 Wochen eine längere Urlaubsreise ansteht (2700km), wollte ich fragen wieviel km darf man den Service überziehen? Gibt es hierzu verlässliche Infos? Fahre zwar den Citigo, wird aber dort nicht anders sein. Ich werde in Wochen wahrscheinlich an die 14000km auf der Uhr haben, und den Service vor dem urlaub zu machen, heisst km/Geld verschenken. Dem Wagen ist egal ob er bei 15000 oder 16000km sein Öl bekommt. Allerdings will ich die Intervalle einhalten wegen der Garantie...

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von wettertaft

Ich überziehe aus Prinzip. [...]

druschba

Jeder, wie er möchte.

Ich halte mich penibel an den Serviceplan und habe bei evtl. (teuren) Reparaturen - natürlich nach dem Ablauf der Garantie - gute Aussichten auf eine Kulanzregelung, wenn das Serviceheft nach Vorgabe bei VW gestempelt wurde.

Wenn einem das egal ist, kann man nach Belieben das Serviceintervall überziehen. ;)

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Mein Freundlicher meinte, da solle man keine Experimente machen, wegen der Garantie.

am 6. Februar 2014 um 20:08

wenn du dir zu unsicher bist, investiere die 150€, dann kannst du beruhigt schlafen. bei der kulanz können sie dir einen strick draus drehen, wenn sie wollen.

Themenstarteram 6. Februar 2014 um 21:02

deswegen frag ich ja hier, vielleicht hat jemand schon Erfahrungen.

Ich muss aber -um sicher zu sein- bei Skoda Deutschland nachfragen. Bei Mercedes sind das 90Tage und xkm damit Garantie oder Kulanz nicht gefährdet ist....

Also ich habe mich 3 Wochen vor dem Ablauf der Jahresfrist um den Service gekümmert.

Mein Wagen ist aber Oktober zugelassen, also habe ich auf den SErvicetermin 8 (acht) Wochen warten müssen, da dem Händler die Winterreifenwechselorgie  wichtiger war.

Jetzt hatte ich einen Garantiefall --> und keine Probleme gehabt.

 

am 7. Februar 2014 um 16:58

Beim Leasing: "Wartung in einer freien Werkstatt ist problemlos nöglich, die letzte Wartung sollte aber bei VW erfolgen, aber sollte z.B. bei 125.000 km ein Defekt vorliegen, kann es Probleme mit Kulanzregelungen geben."

Genau so würde ich es beim überziehen sehen! Nur weil jetzt, relativ kurz nach Kauf etwas defekt geht, muss es bei älteren Baujahren/mehr km nicht gleich heißen, das es genauso problemlos gehand habt wird!

Aktuelle Rechtssprechung bei Skoda: 1 Monat/1000 km. Erfahren im Dezember beim Skoda Garantieaudit. Keine Kulanz bei Wartung von Nicht-Vertragshändlern in allen Schadenfällen nach Ablauf der Herstellergewährleistung. Gleiches bei Serviceüberziehern. Knallhart!!!!!

Themenstarteram 10. Februar 2014 um 13:50

Zitat:

Original geschrieben von micha1061

Aktuelle Rechtssprechung bei Skoda: 1 Monat/1000 km. Erfahren im Dezember beim Skoda Garantieaudit. Keine Kulanz bei Wartung von Nicht-Vertragshändlern in allen Schadenfällen nach Ablauf der Herstellergewährleistung. Gleiches bei Serviceüberziehern. Knallhart!!!!!

Danke, sowas wollte ich hören.

PS: Du meintest sicher Herstellergarantie und nicht Herstellergewährleistung

Ich meine Gewährleistung.

Ich überziehe aus Prinzip. Bis jetzt ist mir noch nichts Übles widerfahren.

Rührt vielleicht daher, weil ich mich nicht um Wiederverkauf schere.

Wie es kommt, so kommt es.

druschba

Zitat:

Original geschrieben von wettertaft

Ich überziehe aus Prinzip. [...]

druschba

Jeder, wie er möchte.

Ich halte mich penibel an den Serviceplan und habe bei evtl. (teuren) Reparaturen - natürlich nach dem Ablauf der Garantie - gute Aussichten auf eine Kulanzregelung, wenn das Serviceheft nach Vorgabe bei VW gestempelt wurde.

Wenn einem das egal ist, kann man nach Belieben das Serviceintervall überziehen. ;)

am 21. Mai 2014 um 12:24

Zitat:

Original geschrieben von micha1061

Aktuelle Rechtssprechung bei Skoda: 1 Monat/1000 km. Erfahren im Dezember beim Skoda Garantieaudit. Keine Kulanz bei Wartung von Nicht-Vertragshändlern in allen Schadenfällen nach Ablauf der Herstellergewährleistung. Gleiches bei Serviceüberziehern. Knallhart!!!!!

Danke für deinen Beitrag. Da auch bei mir in ein paar Monaten der erste Service durchgeführt werden muss, ich aber genau dann nicht da bin, nochmal eine Nachfrage zu deinem Statement (Klarstellung):

Zitat:

Original geschrieben von micha1061

Aktuelle Rechtssprechung bei Skoda: 1 Monat/1000 km.

Heißt ich darf einen Monat überziehen? Sprich Erstzulassung 15.08. Service bis 15.09. möglich?

Zitat:

Original geschrieben von micha1061

Keine Kulanz... Gleiches bei Serviceüberziehern. Knallhart!!!!!

Heißt ich darf den Service doch nicht überziehen? Oder sind Serviceüberzieher nur diejenigen, die mehr als einen Monat überzogen haben?

Ich werde natürlich auch noch mal beim Händler fragen, aber da habe ich schon so manches erzählt bekommen. Wenn es hier jemand aus erster Hand weiß, ist das natürlich am besten. Danke!

am 21. Mai 2014 um 14:35

...wenn du pünktlich hingehst, kann nichts passieren und du schläfst ruhiger! Dann braucht man auch in die einzelnen Formulierungen nichts rein zu interpretieren, was dann im Streitfall sicher wieder falsch ist.

am 22. Mai 2014 um 16:01

Zitat:

Original geschrieben von wettertaft

Ich überziehe aus Prinzip. Bis jetzt ist mir noch nichts Übles widerfahren.

Rührt vielleicht daher, weil ich mich nicht um Wiederverkauf schere.

Wie es kommt, so kommt es.

druschba

Ja, schöner Spruch...

Kulanz nach 2 Jahren und 2 Monaten: (vorerst) null, da ein Serviceeintrag im Wartungspflichtenheft fehlt!

Die Wagen sind nur bei VW zu Inspektionen und größeren Reparaturen.

Schäden:

-1x Standheizung (befindet sich aber noch in der Klärung)

-1x Klimaautomatik funktioniert nicht (muss dazu noch in die Werkstatt)

Ich habe bei der Seat NL in HH gefragt bzgl. meines Mii CNG.

Die sagen, ich darf maximal 2 Monate oder 2000 km überziehen, um keine Probleme mit der Gewährleistung zu bekommen.

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