Rücktritt vom Kaufvertrag Golf TDI

VW Golf 7 (AU/5G)

Hallo

Möchte meinen vor 3 Wochen unterschriebenen Kaufvertrag für einen Golf 7 GTI annullieren.
Habe morgen einen Termin bei einem Anwalt und möchte hier mal fragen ob jemand Erfahrung
damit hat.

mfg
Herbert

Beste Antwort im Thema

Genau auf diesen Fred habe ich gewartet. 😁

Die armen Mitarbeiter bei VW, die unverschuldet diesen ganzen Rotz jetzt mit an der Backe haben, tun mir aufrichtig leid.

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nebolöse?
Wollte halt die Frist abwarten und erst danach hier wieder schreiben.
Nicht das der Händler hier mit liest.
Was ja für einen VW Händler ja nicht ungewöhnlich wäre

Stimmt....habe keine Bestätigung
Aber zuversichtlich

Als ich die AGB lass war es mir schon klar.
Wollte dann eine Bestätigung eines Anwalts

Wenn aufgrund der ungültigen/ unwirksamen AGB (ohne "s" 😁) gar kein Vertrag zustande kam, bedarf es auch keiner "Antwort" des Händlers. 😕

Das ist ja der Harken!
Wenn er es nicht schriftlich bestätigt kommt es zu keinem Vertrag.
So steht es in seiner AGB

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...dann ist es nie zu einem Vertrag gekommen... folglich bedarf es auch keines Rücktritts.

Wenn doch alles so klar ist laut AGB'S kann der Händler hier doch soviel mitlesen wie er will, dann hätte er doch eh keine Chance und müsste dich vom Haken lassen. Ich glaube da nach wie vor nicht dran das du zurück treten kannst, wenn du mal nach dem Passus googelst findest du viele Beiträge wo die Leute auf Grund der fehlenden Bestätigung den Vertrag stornieren wollten , aber ich habe nicht eine Antwort gelesen wo jemand bestätigt das es geklappt hat und das Hersteller übergreifend. Die Aussagen waren ähnlich wie bei dir , laut AGB Anwalt hat gesagt etc. Aber nicht einen habe ich gefunden der geschrieben hat ich bin aus dem Vertrag raus gekommen .

Zitat:

@dornburg schrieb am 25. September 2015 um 22:18:20 Uhr:


Das ist ja der Harken!
Wenn er es nicht schriftlich bestätigt kommt es zu keinem Vertrag.
So steht es in seiner AGB

Hat der Verkäufer den Vertrag gegengezeichnet ? Dann gilt er als angenommen und bedarf keiner zusätzlichen Bestätigung.

Oh...jetzt wird es hier rechtlich :-)
So noch mal aus dem Gedächtnis geschrieben.
Laut Anwalt ist der von mir,und nur von mir unterschriebe Vertrag,lediglich ein Auftrag zur Lieferung eines VW Golf.
Sollte der Verkäufer den Auftrag zur Lieferung des Autos innerhalb von 3 Wochen schriftlich betätigen ist es zu einem rechtsgültigen
Kaufvertrag gekommen.

Was steht denn auf dem Vertrag? Verbindliche Bestellung eines Neuwagens oder Auftrag zur Lieferung eines Neuwagens ? Ich denke mal das ist selbsterklärend und wir warten einfach mal ab ob du der erste bist der schreibt ich habe den Vertrag erfolgreich stoniert bekommen ohne Kulanz des Händlers auf Grund seiner alten AGB'S die rechtlich nicht Wasserdicht sind seltsamer Weise aber auch alle anderen Neuwagenhändler so benutzen.

P.S.: Welche Fachrichtung hat denn der beratende Anwalt ? Speziell Vertragsrecht ? Denn wenn der was anderes normalerweise macht wäre ich vorsichtig mich auf seine Aussagen zu verlassen und mir lieber einen Fachanwalt suchen!

Zameck, bist du etwa vom Fach ?😉 bei Neuwagenbestellungen war es schon immer so, dass eine schriftliche Auftragsbestätigung folgen muss. Die kommt z.b. Bei Leasing/Finanzierung auch immer brav nach den 14 Tagen Widerrufsfrist

Zitat:

@rebel X schrieb am 25. September 2015 um 23:24:18 Uhr:


Zameck, bist du etwa vom Fach ?😉 bei Neuwagenbestellungen war es schon immer so, dass eine schriftliche Auftragsbestätigung folgen muss. Die kommt z.b. Bei Leasing/Finanzierung auch immer brav nach den 14 Tagen Widerrufsfrist

Ja ist das so ? Welches Gesetz beschreibt denn das wenn man eine verbindliche Bestellung vor Ort ohne Finanzierung unterschreibt eine Auftragsbestätigung folgen muss ? Oder ist es ehr so weil es in der Regel so gehandhabt wird das man annimmt das es so sein müsste ? Und muss das dann für Gebrauchtwagen nicht auch gelten oder für jeden anderen Sachgegenstand den man kauft bzw. bestellt ?

Steht im Vertrag. So wie beim TE...

Es steht nun mal bei den AGBs meines Vertrag....
Was in anderen Verträgen steht kann mir egal sein!

Schaun wir mal was wirklich dabei rumkommt ...

Was für ein Vertrag?
Der kommt erst zustande, wenn beide Seiten unterschrieben haben.
Welchen Sinn macht es,wenn ich an einem Tage unterschreibe, die zweite Partei ( der Händler ) erst später?

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