Rechtliche Schritte gegen VW (Abgasskandal)
Welche rechtlichen Schritte gibt es für den Endverbraucher sprich Kunden gegen VW bezüglich Abgasskandal?
Beste Antwort im Thema
Hallo zusammen!
Ich habe den Quote mal in Kurzform unten angefügt, damit man nicht 10 Seiten zurückblättern muss.
Hab' mich gerade eben spasseshalber auf der Seite für den VW-Vergleich angemeldet. Nach Eingabe meiner Post-Adresse und der FIN kam die folgenden Meldung:
Ansprüche zu diesem Fahrzeug abgetreten
Nach unseren Informationen hat der Rechtsdienstleister financialright GmbH (myRight) Ansprüche zu diesem Fahrzeug in einem anderen Klageverfahren geltend gemacht. Wir können daher nicht ausschließen, dass myRight Inhaber Ihrer Ansprüche ist. Wenn Sie die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) Ihres Fahrzeugs korrekt eingegeben haben, können Sie für dieses Fahrzeug hier daher keinen Vergleich schließen. Nur wenn Sie Ihre Ansprüche nicht an myRight abgetreten haben sollten (oder bereits eine Rückabtretung vorliegt) und Sie auch sonst alle Voraussetzungen für einen Vergleich mit Volkswagen erfüllen, melden Sie sich bitte unter der Rufnummer +49 5361-3790506.
VW weiss also Bescheid :-)
Von MyRight immer noch keine Reaktion welche Kosten denen bisher mit meinem Fall entstanden sind, damit ich mich ggf. aus der Abtretung "herauskaufen" kann.
Zitat:
@Mupic99 schrieb am 20. März 2020 um 19:47:05 Uhr:
Zitat:
@68000a schrieb am 19. März 2020 um 19:19:36 Uhr:
...
Ich habe vor ca. 2 Wochen bei MyRight per EMail angefragt ob ich mich aus der Abtretungsvereinbarung mit MyRight irgendwie "herauskaufen" kann um das Angebot von VW annehmen zu können Bis dato noch keine Antwort.
...
...
Man kann also den Vergleich von VW gar nicht annehmen, weil nicht klar ist, wie viel Geld MyRight dann noch noch in Rechnung stellt. Ich bereure es jetzt bei MyRight dabei zu sein.
15474 Antworten
Dasselbe Thema
... bei der FAZ vom 16.02.2017:
http://www.faz.net/.../...chau-vom-abgasskandal-erfahren-14881605.html
... beim Handelblatt vom 16.02.2017:
http://www.handelsblatt.com/.../19403016.html
Handelsblatt vom 13.02.2017:
Zitat:
Ausschuss beharrt auf Befragung Piëchs
Der Untersuchungsausschuss des Bundestages im Abgasskandal beharrt auf einer Befragung des früheren VW-Aufsichtsratschefs Ferdinand Piëch. Dieser erhebe im Skandal schwere Vorwürfe gegen mehrere Aufsichtsräte.
...
Das Gremium beschloss am Montag, den 79-Jährigen für eine Sitzung am 6. März als Zeugen vorzuladen.
...
Piëch hatte am Freitag über seinen Anwalt Gerhard Strate mitteilen lassen, er werde auf das „Angebot einer öffentlichen Anhörung vor einem Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages nicht eingehen“. Piëch ist Österreicher und könnte freiwillig vor einem Untersuchungsausschuss aussagen.Zum Erscheinen verpflichtet sind ausländische Staatsbürger, die sich nicht in Deutschland aufhalten, im Unterschied zu deutschen Staatsbürgern aber nicht.
Mehr dazu dort:
http://www.handelsblatt.com/.../19384894.htmlhttps://...olfsburger-nachrichten.de/.../...-Nachhaltigkeitspreis.html
Deutliche Kritik an Volkswagen durch Nachhaltigkeitspreis
Wolfsburg Nachhaltigkeitspreis fordert: Verantwortliche der Abgas-Affäre zur Rechenschaft ziehen.
Komplett leider nur gegen bare Münze.
Vielen Dank!
Hier zur Abwechslung etwas speziell zu Audi:
Zitat:
17. Februar 2017, 08:47 Uhr - Update: 17. Februar 2017, 08:47 Uhr
Neckarsulmer Entwicker klagt: Audi droht wieder Ärger
Neckarsulm. Der suspendierte Leiter der Dieselmotoren-Entwicklung bei Audi in Neckarsulm klagt vor dem Arbeitsgericht Heilbronn. Seine Anwälte haben brisantes Material gegen den Konzern in der Hand.
...
Mehr dazu dort:
http://www.stimme.de/.../...-Audi-droht-wieder-AErger;art86979,3797328
Ähnliche Themen
Für die Aktionäre:
http://www.wallstreet-online.de/.../...age-schadensersatz-kostenrisiko
Was soll man davon halten...
https://www.wp.de/.../...ndal-gerichtstermin-abgesagt-id209672943.html
Harte Überschrift, oder hat er Recht?
http://www.anwalt24.de/.../...anipulierter-abgas-software-zu-erstatten
Zitat:
@GolfCR schrieb am 20. Februar 2017 um 16:01:47 Uhr:
Was soll man davon halten...
https://www.wp.de/.../...ndal-gerichtstermin-abgesagt-id209672943.html
Genau das, was zu befürchten war (und sich so tausendfach auch beim Kreditwiderrufsjoker auf Seiten beklagter Banken abgespielt hat): VW will mit allen Mitteln obergerichtliche Entscheidungen verhindern, da ansonsten eine noch viel größere Klagewelle zu befürchten wäre und VW offenbar auch ein großes Risiko sieht, diese Verfahren dann zu verlieren. So zahlt man lieber im Rahmen der (bisher sehr wenigen) an OLGs anhängigen Verfahren den Klägern eine Art "Abfindung", die dafür Stillschweigen bewahren müssen, damit nichts an die Öffentlichkeit tritt. Aus Sicht von VW ist das eine sehr gut nachvollziehbare Strategie. Für den/die Kläger kann es bedeuten, auf OLG-Ebene ggf. über den geforderten Betrag hinaus (Kaufpreis, ggf. abzgl. Nutzungsentgelt) noch etwas mehr zu bekommen. Aber das hängt stark davon ab, was die Richter i.R.d. Verhandlung hinsichtlich der Chancen und Risiken durchblicken lassen. Bis einmal ein Verfahren zum BGH kommt, wird wohl noch eine ganze Weile vergehen.
Hier ist der Link zur Presseinfo des OLG Hamm:
http://www.olg-hamm.nrw.de/.../...7-Termin-Abgasskandal-aufgehoben.pdf
Das Az. lautet: 28 U 64/16 - siehe auch dejure.org:
https://dejure.org/9999,90116
Zitat:
@GolfCR schrieb am 20. Februar 2017 um 16:06:35 Uhr:
Harte Überschrift, oder hat er Recht?
http://www.anwalt24.de/.../...anipulierter-abgas-software-zu-erstatten
Welche Überschrift ist hart? Das Urteil des LG Hildesheim, 17.01.2017 - 3 O 139/16 - ist öffentlich verfügbar:
https://dejure.org/2017,357Dort heißt es u.a.:
Zitat:
Schon dieses Gewinnstreben um den Preis der bewussten Täuschung und Benachteiligung von Kunden gibt dem Handeln der Beklagten das Gepräge der Sittenwidrigkeit und lässt das teilweise in den Medien verharmlosend als „Schummelei“ bezeichnete Vorgehen weder als „Kavaliersdelikt“ noch als „lässliche Sünde“ erscheinen. Hinzu tritt, dass die Beklagte durch die Manipulation der Motorsteuerungssoftware einen Teil des Motors beeinflusst hat, den ein technischer Laie keinesfalls und selbst ein Fachmann nur mit Mühe durchschaut, sodass die Entdeckung der Manipulation mehr oder weniger vom Zufall abhing und die Beklagte darauf hoffen konnte, niemals erwischt zu werden. Ein solches die Verbraucher täuschendes Verhalten, das – wie unten noch darzulegen sein wird – den Tatbestand des Betrugs erfüllt, ist auch bei Anwendung eines durchschnittlichen, nicht übermäßig strengen Maßstabs als sittenwidrig anzusehen und ebenso verwerflich wie in der Vergangenheit etwa die Beimischung von Glykol in Wein oder von Pferdefleisch in Lasagne. Das Verhalten der Beklagten wiegt umso schwerer, als es sich beim Kauf eines Pkw für viele Verbraucher um eine wirtschaftliche Entscheidung von erheblichem Gewicht mit oft deutlichen finanziellen Belastungen handelt, die durch das unredliche Verhalten der Beklagten nachteilig beeinflusst worden ist. Die Beklagte hat die Ahnungslosigkeit der Verbraucher bewusst zu ihrem eigenen Vorteil ausgenutzt.
Ich empfinde das Urteil insgesamt überhaupt nicht hart und bin der Ansicht, dass es Zeit wurde, dass endlich einmal ein Gericht das Wort "Betrug" in den Mund nimmt. Denn um nichts anderes geht es beim Abgasskandal.
Es wird aber nicht nur Zeit, dass die betrogenen Kunden zu ihrem Recht kommen, sondern dass auch die Verursacher in Person für ihre Taten bestraft werden. Das wiederum ist aber Sache der Staatsanwaltschaft Braunschweig.
Meinte den hier damit:
"Abgasskandal: VW hat Kaufpreis für Fahrzeug mit manipulierter Abgas-Software zu erstatten"
Bisher hieß es ja immer, dass ich nur klagen kann, wenn mir nachweißlich ein Schaden entstanden ist. Weiter läuft die Verjährungsfrist bis zum 31.12.2017.
Nun hat der TÜV ja angekündigt keine Plaketten mehr auszugeben ohne Update, wann auch immer das umgesetzt wird, angekündigt ist es. Damit handelt es sich aj um einen schwerwiegenden Mangel und da ist mein Schaden.
Was kostet eigentlich ein Prozess gegen VW wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat?
Habe eine abgeschlossen zum 01.01.2017, diese kann ich aber bestimmt nicht nutzen für eine Klage gegen VW Ende 2017 oder?
Ich meine wenn das Update Probleme machen sollte, dann kann ich die Karre maximal abschreiben. Für einen GTD mit knapp 80.000km und EZ 05/2012 wäre das eine Katastrophe...
http://www.pz-news.de/...udi-Haendler-im-VW-Skandal-_arid,1150723.html
Klage gegen Pforzheimer Audi-Händler im VW-Skandal
@ZigulleXX:
Die RSV ist eintrittspflichtig, wenn ein Schaden eingetreten ist. Solange Du von VW nichts explizit forderst und Deine Forderung abgelehnt wird, könntest Du davon ausgehen, dass Dir noch kein Schaden entstanden ist. Die RSV mag das anders sehen (um um die Deckung herum zu kommen), aber es wird ihr nicht viel nützen. Wichtig ist auch, ob Du eine Wartezeit bei Deiner RSV hast (häufig 3 Monate) und ob sie laut ARB die Sache nicht ausschließt, und damit meine ich folgendes: Es gibt RÄ, die meinen, dass hierzu Verkehrsrecht abgedeckt sein müsste, andere meinen, es reiche, wenn Vertragsrecht im Versicherungsvertrag abgedeckt ist. Was diesbzgl. stimmt, weiß ich nicht. Besser ist es wohl, wenn man beides hat. So solltest Du aber zumindest die Wartezeit abwarten, bevor Du eine Kommunikation mit dem VW-Konzern, dem Verkäufer Deines betroffenen Pkw oder mit einem RA startest, denn ansonsten könnte Dir die RSV die Deckung versagen. Alles weitere solltest Du dann aber mit einem Fachanwalt besprechen, denn dies alles hier ist nur meine laienhafte, persönliche Meinung und stellt keinesfalls eine Beratung dar.
@Broesel13:
Danke für Deinen Hinweis! Leider habe ich kein Aktenzeichen dazu finden können, aber ich hoffe, dass doch noch etwas dazu bekannt wird im April.
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 22. Februar 2017 um 17:14:22 Uhr:
@ZigulleXX:
Die RSV ist eintrittspflichtig, wenn ein Schaden eingetreten ist. Solange Du von VW nichts explizit forderst und Deine Forderung abgelehnt wird, könntest Du davon ausgehen, dass Dir noch kein Schaden entstanden ist. Die RSV mag das anders sehen (um um die Deckung herum zu kommen), aber es wird ihr nicht viel nützen. Wichtig ist auch, ob Du eine Wartezeit bei Deiner RSV hast (häufig 3 Monate) und ob sie laut ARB die Sache nicht ausschließt, und damit meine ich folgendes: Es gibt RÄ, die meinen, dass hierzu Verkehrsrecht abgedeckt sein müsste, andere meinen, es reiche, wenn Vertragsrecht im Versicherungsvertrag abgedeckt ist. Was diesbzgl. stimmt, weiß ich nicht. Besser ist es wohl, wenn man beides hat. So solltest Du aber zumindest die Wartezeit abwarten, bevor Du eine Kommunikation mit dem VW-Konzern, dem Verkäufer Deines betroffenen Pkw oder mit einem RA startest, denn ansonsten könnte Dir die RSV die Deckung versagen. Alles weitere solltest Du dann aber mit einem Fachanwalt besprechen, denn dies alles hier ist nur meine laienhafte, persönliche Meinung und stellt keinesfalls eine Beratung dar.
Merci für deine Antwort! Werde nochmal die AGBs durchlesen und einen FA aufsuchen!
Hatten wir das Ergebnis schon?
Konnte das Ergebnis nicht finden:
http://www.anwalt24.de/.../...vertragshaendler-zur-kaufpreiserstattung