Q3 Facelift

Audi Q3 8U

Nicht viel zu erkennen aber beim 'Großbild' anzeige siehst du schon einiges was kommen könnte;

Click

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Q3Ronaldo


................. Ja und die Heckansicht ist das potthässliche Halogen Rücklicht wie bei der Q3 Billigversion. Geht gar nicht sowas!

Da schaut man mal wieder bei MT vorbei ...........

Potthäßlich ist so mancher Charakter und das Hirn dann passenderweise eine Billigversion!

Es war einmal ein Forum, da trafen sich Freunde des Q3, egal ob mit oder ohne Irgendwas, man diskutierte über die Vor- und Nachteile diverser Ausstattungen, über Zubehör und die wenigen Probleme und sprach über Geschmäcker. Aber es ging allen ums Auto, den Q3. Es gab ein paar Ausrutscher, Kompetenz wurde z.B. angezweifelt, aber es wurde immer wieder ruhiger und halbwegs gelassen.

Dann aber kam neues Ungemach, es wurde von einigen Usern der (potthäßliche) Q5 angepriesen, der Q3 sei die schlechtere Wahl und trotz der Bitten, doch im eigenen Forum zu bleiben, wurde weiter gemacht, ja bestimmte Varianten wurden immer wieder sogar als "minderwertig" verspottet und als "Billigversion" bezeichnet.

Das ging tagein tagaus so weiter und führte trotz Widerspruch zu keinem Ende - nur zu dem, dass folglich immer weniger Leute aktiv waren und mittlerweile kann man froh sein, wenn am Tag zwei Beiträge geschrieben werden.

Weiter so - und tschüss (von einem, der sicher keine Billigversion fährt, aber es als vollkommen ausreichend und auch attraktiv ansieht, wenn jemand auf Xenonlicht verzichtet hat, z.B.)!

1176 weitere Antworten
1176 Antworten

Jungs, das Thema ist hier leider fehl am Platz.

gefährliches Halbwissen... Hauptsache mal mit Paragraphen um sich geworfen.

Abschließend:

2. Probefahrten

Probefahrten sind in der gleichen Vorschrift definiert als „Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit von Fahrzeugen“. Auch hier gilt: Das Fahrzeug kann ebenso betriebsfremd sein wie der Probefahrer.

Wenn ein potenzieller Kunde einen Gebrauchtwagen Probe fahren möchte, kann das auch ein Gebrauchter sein, der in fremdem Eigentum steht . Wenn der Kennzeichen-Inhaberbetrieb ein wirtschaftliches Interesse daran hat, zum Beispiel wegen einer Vermittlungsprovision, geht das in Ordnung.

Amen!

Na, die Händler führen ja bezüglich. Der Roten Nummer ein genaues Buch mit 100erten von Probefahrten. Absolut Usus und im Sinne der Verordnung. Meien Kauflust müßte nicht angeregt werden, habe schon bestellt.....ging nur um die techn. Prfg.. der versch. dämpfersysteme.... Aber Winkeljuristen an die Front und Querulanten dazu....

Ähnliche Themen

Seit kurzem fahren wir einen SQ5, das Vorgängerfahrzeug war ein A4 Avant 2,7 TDI.
Von der Sitzposition und von der Übersicht bin ich so begeistert, dass ich überlege meinen TT abzustoßen und sobald es das Budget zulässt einen Q3 zu kaufen.
Die Kinder werden nicht kleiner und falls ich beide mal transportieren muss, wird der TT doch zu klein, wenn dann noch der Hund dabei ist, ist der Ofen aus.
Außerdem wird man nicht jünger und der Rücken zwickt, ihr wisst wie das ist 😉.
Ich kaufe gerne ausgereifte Fahrzeuge und halte diese 6 - 10 Jahre. Daher werde ich wohl erst 2016 oder gar 2017 zuschlagen, wenn der Q3 dann sicherlich attraktive Ausstattungspakete bekommen wird wie aktuell der A4 bzw. A5.
Die Wahl wird auf den kleinen Benziner fallen oder die kleine 2-Liter-Maschine, die ja wohl noch ganz neu ist. Mal sehen, wie zufrieden die Fahrer damit sein werden.
Das Facelift gefällt mir hervorragend, gerade mit S-Line-Ext. wirkt das Auto deutlich gedrungener und bulliger als bisher, gefällt mir hervorragend.
Schade ist die Entfeinerung der Xenon-Scheinwerfer, um die Kunden mehr oder weniger zum LED zu zwingen.

Ich habe den Exkurs zum roten Händlerkennzeichen hier verfolgen können, da ich Fachanwalt für Verkehrsrecht bin kann ich zu dem Thema beitragen, dass der User Ampfer vollkommen recht hat.
Kommentarstellen kann ich leider nicht verlinken, jedoch einen Beitrag von Jörg Huppertz, der als Referent bundesweite Reputation hat. Man lese hier auf Seite 3, obere Spalte.
http://www.bernd-huppertz.de/.../...menfassung%20f%C3%BCr%20Studis.pdf
Bei einem nagelneuen Fahrzeug wird regelmäßig nicht davon ausgegangen, dass eine Erprobung des Fahrzeuges hinsichtlich seiner Gebrauchsfähigkeit erforderlich ist. Aus welchem Grunde sollte auch bitte ein Neufahrzeug nicht gebrauchsfähig sein?
Mit der Einführung der FZV im Jahr 2007 würde die Regelung geändert, einzelne Bundesländer (jedoch nicht Berlin/Brandenburg wo ich praktiziere) haben die Neuregelung durch Verwaltungserlässe wieder etwas aufgeweicht, das führt hier jedoch zu weit.
Und um das Pferd mal von hinten aufzuzäumen: Egal wo ich bei der Anschaffung des SQ5 Probefahrten gemacht habe: Es waren alle Fahrzeuge regulär zugelassen, keiner hat rote Nummern ans Auto gehängt. Warum wohl 😉?
Insofern war der Hinweis des Users Ampfer durchaus hilfreich und ist nicht dem Querulantentum zuzuordnen. Es wäre aus meiner Sicht gegenüber dem Händler ein Gebot der Fairness, die Kennzeichen unkenntlich zu machen oder die Bilder zu entfernen.

Aber nach dem was da steht ist ja alles richtig gewesen, sofern es sich um eine "lange ausgedehnte Strecker" handelte:

Zitat:

"Probefahrten
Probefahrten sind Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der
Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs durch z.B. den Hersteller, Händler, Inhaber
von Werkstätten oder auch Kaufinteressenten.3 Letztere können das
Fahrzeug auch selbst fahren.4 Wichtig ist, dass die Probefahrt in der Absicht
der Erprobung des Fahrzeuges veranlasst wird und ihr dient.5
Beispiele für das Vorliegen einer Probefahrt
- die Fahrt zum Erprobungsgelände einschließlich gefahrener Umwege.
6
- Fahrt über lange ausgedehnte Strecken.7
- Güterbeförderung während dieser Fahrt.8"

Aber man vermeidet generell einen Neuwagen zur Probefahrt zur Verfügung zu stellen; der nächste Interessent würde entsprechende Fragen zum vorhandenen KM- Stand stellen. Im vorliegenden Fall ist aber sensationell, dass die Aktion vor der offiziellen Markteinführung erfolgte...zumindest hat die AUDI AG ja notfalls alle entsprechenden Kennzeichen hier vorliegen und kann sich entsprechend bei Interesse drum kümmern...

Zitat:

@Morpheus0808 schrieb am 6. Februar 2015 um 11:14:32 Uhr:


Jungs, das Thema Probefahrten ist hier leider fehl am Platz.

+1

Richtig, Fakt ist, dass der Händler vermutlich Probleme von vielen Seiten bekommen wird dafür, dass er diese Fahrt ermöglich hat, weil der Kunde das hier auch noch postet und mit Bildern untermauert, auf welchen die Kennzeichen nicht unkenntlich gemacht sind.

Zum Dauerkennzeichen: Du hast zu früh aufgehört zu lesen. Das Nichtvorliegen einer Probefahrt ist im Anschluss behandelt und gegeben bei Fahrten u.a. mit Probe- und Vorführwagen.
Die Gebrauchsfähigkeit eines Neuwagen ist unzweifelhaft, diese Eigenschaft wird nur bestritten, wenn ein Fahrzeug verunfallt ist.
"Gebrauchsfähig" heisst hier nicht: Gefällt mir das Fahrzeug? Wie laut ist der Motor? Usw.
Hier kann man die Definition sehr gut herauslesen:
http://www.rechtsanwalt-blasig.de/unfall/nutzungsausfall/

Da du scheinbar vom Fach bist: Wann werden deines Wissens nach die ersten Q3 mit dem 132kw-Benzin-Motor ausgeliefert?
Ich bin sehr gespannt auf diesen Motor, von den Daten her liest es sich fantastisch.
Ich hoffe allerdings, dann noch eine Schalterversion nachgeliefert wird. Hast du dazu Erkenntnisse?

Interessant wäre auch, die Lichtausbeute der neuen Xenonscheinwerfer im Vergleich zu dein alten zu sehen.
Falls jemand beide Autos zur Verfügung hat, wäre das sicher von allgemeinem Interesse.

Wird es eigentlich eine Möglichkeit geben, die äußere Umrandung vom Singleframegrill in komplett schwarz zu bestellen, so wie das beim VFL auch der Fall war?

Ja schon. Glanzpaket schwarz gibt es weiterhin.

Und dann ist auch dieses breite silberne Stück zwischen Scheinwerfer und Grill in schwarz?

Das finde ich nämlich, je nach Fahrzeugaußenfarbe, etwas zu aufdringlich.

Ja auch das breite Stück, so kann man das zumindest im Konfigurator sehen.

Zitat:

@MartinSHL schrieb am 9. Februar 2015 um 16:15:44 Uhr:


Und dann ist auch dieses breite silberne Stück zwischen Scheinwerfer und Grill in schwarz?

Das finde ich nämlich, je nach Fahrzeugaußenfarbe, etwas zu aufdringlich.

Ja Martin dann ist auch dieses in Schwarz hochglänzend

Auf Seite 61 im Katalog ist ein gelber mit
dieser Ausstattung abgebildet.

Manfred

Hab mal weich Screenshots aus dem Konfigurator zum Vergleich beigefügt.

Image
Image
Deine Antwort
Ähnliche Themen