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Phaeton Spiegel
Hallo Leute,
meine Frau ist heite mit dem "Kleinen" gefahren und dabei ist der Spiegel vor einen anderen geknallt. Nun ist die Plastikabdeckung des Blinkers zersprungen.
Meine Frage: Gibt es die Plastikabdeckung einzeln? Wegen dem Stück Plastik gleich den ganzen Spiegel tauschen wäre sicherlich übertrieben. Was kostet denn der gesamte Spiegel?
Kroko
Beste Antwort im Thema
Das habe ich dazu gefunden:
Überblick: Das Gebot, jeweils einen genügenden seitlichen Sicherheitsabstand einzuhalten
Vorschriften und Leitgedanken über den jeweils gebotenen Seitenabstand finden sich in der StVO in verschiedenen Vorschriften bezogen auf die unterschiedlichen Verkehrssituationen, aber auch in der Rechtsprechung und Kommentarliteratur:
Gem. § 5 Abs. 4 Satz 2 StVO muss beim Überholen ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern, eingehalten werden.
Beim Links-, aber auch beim Rechtsüberholen muss jeweils ein ausreichender seitlicher Sicherheitsabstand eingehalten werden, der sich nach der eigenen Fahrzeugart und Fahrgeschwindigkeit, den Fahrbahnverhältnissen, dem Wetter und der Eigenart des Eingeholten richtet (Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., 2005, Rdnr. 54 zu § 5 StVO; BGH VRS 10, 252; BayObLG MDR 1987, 784). Insbesondere Lkw-Fahrer werden darauf zu achten haben, eingeholten Verkehrsteilnehmern nicht bedrängend nahe zu kommen (OLG Hamm VRS 35, 430).
Ist eine Straße sehr schmal, muss von einem Überholvorgang entweder abgesehen oder die eigene Geschwindigkeit auf ein Maß herabgesetzt werden, durch das auch bei dichterem Vorbeifahren keine Gefährdung ausgeht (OLG Hamm VRS 21, 375).
In der Regel, das heißt, wenn
kein schlechtes Wetter herrscht,
die Fahrbahn nicht schlecht ist,
wenn die Überholgeschwindigkeit nicht hoch ist,
wenn der Eingeholte keine Anzeichen für unsichere Fahrweise zeigt,
wird zu eingeholten Kfz ein Seitenabstand von 1 m gefordert (vgl. OLG Karlsruhe VersR 2002, 1434).
Bei Radfahrern muss der Seitenabstand größer bemessen werden. In der Regel wird man hier 1,5 bis 2,0 m fordern müssen (vgl. Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., 2005, Rdnr. 55 zu § 5 StVO m. w. N. aus der vielseitigen Rechtsprechung).
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81 Antworten
Das habe ich dazu gefunden:
Überblick: Das Gebot, jeweils einen genügenden seitlichen Sicherheitsabstand einzuhalten
Vorschriften und Leitgedanken über den jeweils gebotenen Seitenabstand finden sich in der StVO in verschiedenen Vorschriften bezogen auf die unterschiedlichen Verkehrssituationen, aber auch in der Rechtsprechung und Kommentarliteratur:
Gem. § 5 Abs. 4 Satz 2 StVO muss beim Überholen ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern, eingehalten werden.
Beim Links-, aber auch beim Rechtsüberholen muss jeweils ein ausreichender seitlicher Sicherheitsabstand eingehalten werden, der sich nach der eigenen Fahrzeugart und Fahrgeschwindigkeit, den Fahrbahnverhältnissen, dem Wetter und der Eigenart des Eingeholten richtet (Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., 2005, Rdnr. 54 zu § 5 StVO; BGH VRS 10, 252; BayObLG MDR 1987, 784). Insbesondere Lkw-Fahrer werden darauf zu achten haben, eingeholten Verkehrsteilnehmern nicht bedrängend nahe zu kommen (OLG Hamm VRS 35, 430).
Ist eine Straße sehr schmal, muss von einem Überholvorgang entweder abgesehen oder die eigene Geschwindigkeit auf ein Maß herabgesetzt werden, durch das auch bei dichterem Vorbeifahren keine Gefährdung ausgeht (OLG Hamm VRS 21, 375).
In der Regel, das heißt, wenn
kein schlechtes Wetter herrscht,
die Fahrbahn nicht schlecht ist,
wenn die Überholgeschwindigkeit nicht hoch ist,
wenn der Eingeholte keine Anzeichen für unsichere Fahrweise zeigt,
wird zu eingeholten Kfz ein Seitenabstand von 1 m gefordert (vgl. OLG Karlsruhe VersR 2002, 1434).
Bei Radfahrern muss der Seitenabstand größer bemessen werden. In der Regel wird man hier 1,5 bis 2,0 m fordern müssen (vgl. Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 38. Aufl., 2005, Rdnr. 55 zu § 5 StVO m. w. N. aus der vielseitigen Rechtsprechung).
@peso
Mann, lass gut sein War´n Spaß
Das bedeutet dann im Klartext:
Überholverbot für alle mehrspurigen Fahrzeuge in Baustellen mit eingeschränkter
Spurbreite. (da seitlicher Sicherheitsabstand von min. 1 m nicht eingehalten werden kann)
Warum dann nicht gleich ein generelles Überholverbot in Baustellen?
Gruss, ulmerle
Da hast es erfasst.
Genau das ist das Problem, wenn es in einer Baustelle zum Crash kommt. Es werden immer beide belangt.
peso
Zitat:
Original geschrieben von mms.nm
@peso
Mann, lass gut seinWar´n Spaß
Ich empfinde das gar nicht als Spass. Es ist eine interessante Feststellung, die vielen und auch mir unbekannt war.
peso
Zitat:
Original geschrieben von ulmerle
Das bedeutet dann im Klartext:
Überholverbot für alle mehrspurigen Fahrzeuge in Baustellen mit eingeschränkter
Spurbreite. (da seitlicher Sicherheitsabstand von min. 1 m nicht eingehalten werden kann)
Das würde ich jetzt aus der obigen Ausführung anders lesen.
Zitat:
Original geschrieben von tcsmoers
Ist eine Straße sehr schmal, muss von einem Überholvorgang entweder abgesehen oder die eigene Geschwindigkeit auf ein Maß herabgesetzt werden, durch das auch bei dichterem Vorbeifahren keine Gefährdung ausgeht (OLG Hamm VRS 21, 375).
Damit wird doch der Sonderfall der 2m Spur konkret wieder ermöglicht. Das zum Thema mindestens 1m war "
in der Regel"
MfG
Ich lese das so, dass 1 m der Mindestabstand ist. Dieser kann gegebenenfalls unterschritten werden, wobei dann eine erhöhte Sorgfaltspflicht erforderlich wird. Bei einem Schadensfall wird es wohl dann immer zu einer Verteilung kommen.
Bei den 2m handelt es sich um die max. tatsächliche Breite, die ein Fahrzeug hat. Bei 2m bedeutet das ein Verkehrsverbot.
peso
@peso
Es gibt eine ganz einfache Lösung, wenn der Sicherheitsabstand nicht reicht:
Spiegel einklappen und durch!
Danach wieder die Flügel strecken.
Hasel
Der Fall "Spiegelverlust" in BAB-Baustelle scheint öfter vorzukommen.
Hatte bereits hier mitgelesen als ich vorgestern Zeuge einer unfreundlichen Annäherung zwischen einem LKW und einem mutigen Kleinlaster in der 2m Überholspur wurde.
Diese Hasardeure mag ich sowieso nicht besonders. Konnte seinen abrasierten Spiegel noch mittig unter meinen Phaeton nehmen.
Zitat:
Original geschrieben von Hasel
@peso
Es gibt eine ganz einfache Lösung, wenn der Sicherheitsabstand nicht reicht:
Spiegel einklappen und durch!
Danach wieder die Flügel strecken.
Hasel
Wie machst Du das alleine während der Fahrt ?
peso
Zitat:
Original geschrieben von Traumgleiter
Der Fall "Spiegelverlust" in BAB-Baustelle scheint öfter vorzukommen.
Hatte bereits hier mitgelesen als ich vorgestern Zeuge einer unfreundlichen Annäherung zwischen einem LKW und einem mutigen Kleinlaster in der 2m Überholspur wurde.
Diese Hasardeure mag ich sowieso nicht besonders. Konnte seinen abrasierten Spiegel noch mittig unter meinen Phaeton nehmen.
Glückwunsch, das er Dir nicht ins Auto geknallt ist.
Ich habe den Fall mal durchgesprochen. Wir sind zu der Lösung gekommen, dass er Überholer immer die Alleinschuld bekommt. Während das Verkehrsverbot einwandfrei festgestellt werden kann, muss man dem Überholten nachweisen, dass er seinen Fahrstreifen verlassen hat.
Schlechte Zeiten für uns Phaetonfahrer ;-)
peso
Zitat:
Original geschrieben von tcsmoers
Zitat:
Original geschrieben von Hasel
@peso
Es gibt eine ganz einfache Lösung, wenn der Sicherheitsabstand nicht reicht:
Spiegel einklappen und durch!
Danach wieder die Flügel strecken.
Hasel
Wie machst Du das alleine während der Fahrt ?
peso
ich würde am Knöpchen drehen ;-)
Wer keine 18 Wegesitze hat, der hat auch nicht das "Knöpfchen", um die Ohren bzw. Spiegel anzulegen. Das ist eine Option.
Wer also mit den 12er Sitzen rumfährt, der muss seinen Beifahrer bitten das Fenster zu Öffnen und den Spiegel mit der Hand einklappen.
Momo
Zitat:
Original geschrieben von f456
Zitat:
Original geschrieben von tcsmoers
Wie machst Du das alleine während der Fahrt ?
peso
ich würde am Knöpchen drehen ;-)
Interessante Idee. Aber reicht das ? Die Spiegel klappen ja leider nicht ganz ran.
peso
Zitat:
Original geschrieben von Momo7
Wer keine 18 Wegesitze hat, der hat auch nicht das "Knöpfchen", um die Ohren bzw. Spiegel anzulegen. Das ist eine Option.
Wer also mit den 12er Sitzen rumfährt, der muss seinen Beifahrer bitten das Fenster zu Öffnen und den Spiegel mit der Hand einklappen.
Momo
Das bedeutet, dass Alleinfahrer ohne 18WegeSitze in Baustellen nicht überholen dürfen !
;-)
peso