OBD Tuning für 99 Euro bis zum 9.März
17 AntwortenNeuester Beitrag am 17. März 2004 um 15:04
Themenstarteram 5. März 2004 um 18:58
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Hmmmm...
Also ich bin ja der Meinung, daß die Leistungssteigerung vom TÜV eingetragen werden muß.
Macht man es nicht und es passiert ein Unfall, kann es durchaus sein, das sogar die Haftpflich diesen Schaden nicht übernimmt wenn es bekannt wird.
Desweiteren kann es passieren, das das Fahrzeug bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle sofort stillgelegt wird, da Betriebserlaubnis durch Leistungssteigerung erloschen, wenn nicht eingetragen.
Zitat:
Original geschrieben von Seemann
So lange man in keinen Unfall verwickelt ist...
Du sagt es... Also immer kurz vor dem geplanten Unfall (oder Motorschaden) zurückändern lassen! :eek: :p :D
Gruß, Timo
Hallo,
:-( hab den Beitrag erst jetzt gesehen!!!!