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Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht

Themenstarteram 12. Mai 2008 um 12:51

Hi Leute kann mir vieleicht einer weiterhelfen?

Habe am we am opeltreffen einen Vectra c gesehen der seine Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht geschaltet hat ?

Kann mir da einer von euch helfen?

Beste Antwort im Thema

Zum opel händler fahren und über das Tech2 so schalten lassen.

Es sei denn es stört dich das es verboten ist. hab es schon nen jahr.bei mir hat noch keiner gemeckert und wenn zahlt man halt 10 euro wegen falscher beleuchtung.

bei der letzten kontrolle hab ich das den beamten schön erklärt und vorgeführt das die nur gedimmt an sind und wenn man das richtige licht einschaltet das die aus gehen und das das nebellicht heller ist als das tagfahrlicht und so.

Er war zufrieden und ich durfte weiter!

Es läßt sich deswegen so einfach mit tech2 schalten da es für schweden so sogar vorgegeben ist.nur in den bekloppten deutschland spinnen die so rum.aber wenn es irgendwann zur pflicht wird mit dem TFL kräht sowieso kein hahn danach was vorne leuchtet!

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Zitat:

Original geschrieben von torrannagga

Zitat:

Original geschrieben von csn_crew_joop

Anscheinend sind hier Leute den es egal ist ob was erlaubt ist oder nicht.

Laufen und fahren warscheinlich auch bei Rot über die Kreuzung.

Dann bastele ich lieber und bin gesetzlich mit meinem Vecci.

Bernd

Deine LEDs sind genauso illegal, wenn keine ECE 87 RL Kennung drauf ist. Ohne das RL handelt es sich nämlich lediglich um Standlichter/Positionsleuchten, die nicht als TFL verwendet werden dürfen.

Meine LED Tagfahrleuchten haben eine E11 Zulassung somit eintragungsfrei.Die E11 bezeichnung ist auch im Glas eingelasse.Und der Tüv hat es so abgenommen bei mir.

Bernd

E11 = Eintragungsfrei als Standlicht/Positionslicht. Ohne die RL Kennzeichnung normalerweise als TFL nicht erlaubt.

Wenn dir der TÜV das einträgt, schön, aber genausogut könnte er auch die NSW auf 70% gedimmt als TFL eintragen.

Soviel zum Thema "Basteln".

Davon abgesehen bin ich aber über jeden froh, der sich FÜR Tagfahrlicht entscheidet.

Zitat:

Original geschrieben von torrannagga

E11 = Eintragungsfrei als Standlicht/Positionslicht. Ohne die RL Kennzeichnung normalerweise als TFL nicht erlaubt.

Wenn dir der TÜV das einträgt, schön, aber genausogut könnte er auch die NSW auf 70% gedimmt als TFL eintragen.

Soviel zum Thema "Basteln".

Davon abgesehen bin ich aber über jeden froh, der sich FÜR Tagfahrlicht entscheidet.

Dann schau erstmal was ich für ein Baujahr habe und dann sagste mir was ich ohne NSW machen soll die nichrt Serienmässig eingebaut sind.

mal ein bisserl was zu beleuchtungskennzeichnungen

betrifft nicht nur die Tagfahrlichtgeschichte ist aber ganz interessant

Zitat:

Original geschrieben von myvectra

kann mal einer eine Beschreibung rausgeben wie der FOH das machen soll ? Meiner macht da immer so rum..

Das ist auch genau das was ich für meinen FOH auch brauche, machenwürde er mir das, er weiß aber nicht genau wie., bzw wo er im Tech 2 danach suchen soll???

Nach 3 Monaten einen Thread aus der versenkung holen und eigentlich nichts sagen...?

Naja

Zum Thema programmieren.

Das ist laut meinen Wissens nur durch einen "bug" bzw. "falsch"programmierte UEC, mit einen Tech2 möglich. Weobe es durchaus sien kann, dass sich der "Bug" bereits nach Rüsselsheim rumgesprochen hat und es sein kann, dass es nun nicht mehr möglich ist, das TFL via NSW zu betreiben.

MfG

W!ldsau

Falls jemand weiss, ob es doch noch möglich ist, bitte her damit!

Mein FOH wusste heute auch nicht wirklich wie er das bewekstelligen soll, aber wenn ich im sagen kann wie das geht, dann krieg ich das auch!

Gruß

Moin,

ich kann soviel sagen das es bei sämtlichen Vectra C / Signum bis EZ 01 oder 02 / 2004 wohl geht die NSW 30% gedimmt als TFL freischalten zu lassen. In der UEC ist es die TFL Variante 4.

Beispiel:

Bei meinem Vectra C Caravan EZ 04/2004 war in der Variante 4 TFL in der UEC nur das Abblendlicht an.

Bei meinem Signum EZ 03/2003 sind in der Variante 4 TFL in der UEC die NSW geschaltet.

M.d.G.

Cool, dann fahr ich morgen noch mal schnell zu mein FOH und lass mir mal die 4. Programmieren, mal gucken, ob die Nebler dabei angehen...

So ,jetzt nochmal ich.

War heute nochmal bei Tüv Bayern Ebersberg und habe nachgefragt wegen meinen LED Tagfahrleuchten.

Wurden wieder mal anstandlos abgenommen .Auf meine Frage wegen der Bezeichnung RL oder so ähnlich wurde mir gesagt das die E-Nr vollkommen ausreicht und somit meine LED Tagfahrleuchten nicht illegal sind sondern die sind zugelassen.

Mir wurde auch gesagt das keine Eintragung nötig ist.

Bernd

Zitat:

Original geschrieben von Vlad-Tepes`666

Moin,

ich kann soviel sagen das es bei sämtlichen Vectra C / Signum bis EZ 01 oder 02 / 2004 wohl geht die NSW 30% gedimmt als TFL freischalten zu lassen. In der UEC ist es die TFL Variante 4.

Beispiel:

Bei meinem Vectra C Caravan EZ 04/2004 war in der Variante 4 TFL in der UEC nur das Abblendlicht an.

Bei meinem Signum EZ 03/2003 sind in der Variante 4 TFL in der UEC die NSW geschaltet.

M.d.G.

dem muss ich widersprechen. mein vectra ist 02 / 2002 und er kann es nicht.

So, war gestern bei meinem FOH. Er hat mir die Variante 4 kostenlos programmiert, leider ist da nix mir Nebelleuchten, nur die Xenonscheinwerfer sind an...

Hi @ll,

auch hier nochmal die anleitung fürs tagfahrlicht die ich selber hier ausm forum habe

 

 

Gruß Jay

Hier auch nochmal:

Ich habe mir die Happlightshow bestellt (damit kann man ganz einfach die NSW als TFL schalten) in die Nebelscheinwerfer Philips Blue Vision Lampen (das sind die mit "Xenon-Optik" eingebaut, und finde, das sieht sehr gut aus, ganz ohne basteln.

Die Blue Vision Birnen sind nicht zulassungspflichtig und in Österreich ist das Verwenden der NSW als TFL nach §99 KfG sogar erlaubt:

(5a) Wird Abblendlicht oder Nebellicht, das mit in die Fahrzeugfront integrierten Nebelscheinwerfern ausgestrahlt wird, tagsüber als Tagfahrlicht verwendet, so kann die Schaltung wie bei Tagfahrleuchten erfolgen und es gelten die Bestimmungen des § 14 Abs. 3 und Abs. 4 nicht.

(Anm: § 14 Abs. 3 und Abs. 4 sagen, dass das Begrenzungslicht und die Rücklichter gemeinsam mit den NSW leuchten müssen)

:-)

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