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Na Super, Motorschaden

Themenstarteram 27. Oktober 2009 um 20:23

Nachdem ich heute mal wieder dringendst meinen Dicken waschen musste,

und ich zum Schluss die Motorhaube öfnete, traf mich der Schlag.

Sehe, wie Ölschmiere aus dem Behälter rechts vorne auf der Fahrerseite quillt.

Habedann sofort meinen freundlichen angerufen, der den Service rausgeschickt hat, war ja schon 17 Uhr.

Nachdem der auch noch ne Stunde im Stau stand, kam nur ein oh gott vom ihm als er einen Blick unter die haube geworfen hat.

Öl war unter Minimum, er hat gleich den Abschlepper gerufen.

Tolle Klasse, ein Leihwagen steht mir nicht zur Verfügung, weil der Mist vor der Haustür passiert ist ( eigentlich noch Glück im Unglück), ich kann für 50 € Taxi fahren. Was machen eigentlich Leute, die keinen Zweitwagen haben und morgens um 4 Uhr 40 km Arbeitsweg haben ????

Jetzt steht der Dicke vor der Werkstattür und ich war heute abend das Highlight an einem ansonsten langweiligen Abend in unserer Strasse.

Aber ein Sch..-Gefühl den Dicken auf dem Apschleppwagen in der Dunkelheit verschwinden zu sehen.

Was kann da auf mich zukommen ? E+ habe ich Gottseidank abgeschlossen,aber leider schon knapp über 100tsd jetzt runter, aber erst vor knapp 3Monaten gekauft, und vor allem was kann das sein ??????

Der Service-Mann tippte auf Zylinderkopf gerissen oder ähnliches, aber so etwas hat er auch noch nicht gesehen.

Eine Warnung des gabes auch nicht, der Motor lief ganz normal, und am Wochenende 600km durch die Republik hat er auch ohne Auffälligkeiten abgespult.

Wie würdet Ihr weiter vorgehen, ich bin auf jeden fall gespannt, was der Freundliche mir morgen sagt.

Gruß

 

Beste Antwort im Thema

Jetzt nagelt mich nicht drauf fest, bin da kein Fachmann. Meines Wissens nach sieht es so aus: Ein Händler muss einem Privatkunden mindestens 12 Monate Gewährleistung geben. Das Wort "Garantie" gibt es ja im Rechtsdeutsch so eigentlich nicht. 6 Monate nach kauf findet die sogenannte "Beweislastumkehr" statt.

Das heißt, in den ersten 6 Monaten muss der VERKÄUFER nachweisen, dass der Fehler bzw. dessen Ursache beim Kauf des Wagens noch NICHT bestand. Das zu beweisen ist unmöglich. Also muss er in den ersten 6 Monaten für auftredende Mängel in vollem Umfang haften.

In den 2ten 6 Monaten muss der KÄUFER beweisen, dass der Mangel schon bei Übernahame des Wagens bestand. Das ist genau so unmöglich wie es vorher für den Verkäufer war. Also ist in den 2ten 6 Monaten der Käufer der Gelackmeierte. Es sei denn, er hat E+ oder irgend eine andere Garantieversicherung, dann wird gemäß dieser Bedingungen abgerechnet.

In den ersten 6 Monaten wird der Verkäufer demnach, sofern eine Garantieversicherung besteht, den evtl anfallenden Eingenanteil übernehmen müssen.

Wenn mich jemand korrigieren kann, bitte ich darum. Ich selbst befinde mich grade in einer Situation, in der ich 4 Monate nach kauf Ansprüche geltend machem muss ....

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Erstmal auf die Schadensdiagnose warten und dann alles Weitere....

Da du eine Gebrauchtwagengarantie hast, wird die Sache für dich ja nicht so schmerzhaft. Oder besteht die Gefahr, dass die Service-Leute von BMW einen nachträglich eingebauten Chip entdecken?

am 27. Oktober 2009 um 20:35

Kapitaler Motorschaden kann ja nicht sein wenn Du noch ordenlich Km gefahren bist und die Maschine keine ungewöhnlichen Klänge von sich gegeben hat ;)   also mach Dich erstmal nicht verrückt und warte was der  :)   zu sagen hat .

Themenstarteram 27. Oktober 2009 um 21:24

neee gechippt ist er nicht, da kann nichts sein, mal abwarten, obwohls schwerfällt.

Gruß

Welches Bj. ist Deiner ? 

Themenstarteram 28. Oktober 2009 um 6:15

Meiner ist Baujahr Ende 2004.

Gruß Tobe

am 28. Oktober 2009 um 9:09

Moin,

was ist denn der Behälter vorne rechts?

Gruß

Frank

Beim Händler gekauft?

Dann bist du innerhalb der ersten 6 Monate als Privatmann im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung eh aus dem Schneider. Der VK muss die Kosten IMHO zu 100% tragen ...

Themenstarteram 28. Oktober 2009 um 14:52

Zitat:

Original geschrieben von FrankSp

Moin,

was ist denn der Behälter vorne rechts?

Gruß

Frank

Das wird wohl der Ausgleichsbehälter für die Kühlflüssigkeit sein.

Mein Händler stellt mir gleich ersteinmal einen Leihwagen zur Verfügung, aber wissen, was passiert ist, tun sie auch noch nicht.

Trotzdem mehr als ärgerlich und die spitzen Zungen in der Arbeitsstelle kann ich auch nicht mehr hören. :mad::mad::mad:

@ derjan: Also folgerichtig, auch wenn das Auto über 100 tsd gelaufen ist,wird E+ übernehmen und den Rest der VK ?!

Muss ich mich noch mit dem Händler wegen meinesÄrgers und meiner Zeit einigen.

Gruß Tobe

Frage zur Gewährleistung:

Ich habe meinen dicken auch beim BMW Händler gekauft mit Car Garantie, da steht dass die Kosten bei Garantiefällen, kilometerabhängig beglichen werden, d.h. bei meinen 117tkm nur noch 40% und die Arbeitskosten aber voll.

 

Bei welchen Fällen gilt die volle Bezahlung innerhalb 6 Monate?

Danke und Gruß

smoki530

Jetzt nagelt mich nicht drauf fest, bin da kein Fachmann. Meines Wissens nach sieht es so aus: Ein Händler muss einem Privatkunden mindestens 12 Monate Gewährleistung geben. Das Wort "Garantie" gibt es ja im Rechtsdeutsch so eigentlich nicht. 6 Monate nach kauf findet die sogenannte "Beweislastumkehr" statt.

Das heißt, in den ersten 6 Monaten muss der VERKÄUFER nachweisen, dass der Fehler bzw. dessen Ursache beim Kauf des Wagens noch NICHT bestand. Das zu beweisen ist unmöglich. Also muss er in den ersten 6 Monaten für auftredende Mängel in vollem Umfang haften.

In den 2ten 6 Monaten muss der KÄUFER beweisen, dass der Mangel schon bei Übernahame des Wagens bestand. Das ist genau so unmöglich wie es vorher für den Verkäufer war. Also ist in den 2ten 6 Monaten der Käufer der Gelackmeierte. Es sei denn, er hat E+ oder irgend eine andere Garantieversicherung, dann wird gemäß dieser Bedingungen abgerechnet.

In den ersten 6 Monaten wird der Verkäufer demnach, sofern eine Garantieversicherung besteht, den evtl anfallenden Eingenanteil übernehmen müssen.

Wenn mich jemand korrigieren kann, bitte ich darum. Ich selbst befinde mich grade in einer Situation, in der ich 4 Monate nach kauf Ansprüche geltend machem muss ....

Zitat:

Original geschrieben von derJan

Jetzt nagelt mich nicht drauf fest, bin da kein Fachmann. Meines Wissens nach sieht es so aus: Ein Händler muss einem Privatkunden mindestens 12 Monate Gewährleistung geben. Das Wort "Garantie" gibt es ja im Rechtsdeutsch so eigentlich nicht. 6 Monate nach kauf findet die sogenannte "Beweislastumkehr" statt.

Das heißt, in den ersten 6 Monaten muss der VERKÄUFER nachweisen, dass der Fehler bzw. dessen Ursache beim Kauf des Wagens noch NICHT bestand. Das zu beweisen ist unmöglich. Also muss er in den ersten 6 Monaten für auftredende Mängel in vollem Umfang haften.

In den 2ten 6 Monaten muss der KÄUFER beweisen, dass der Mangel schon bei Übernahame des Wagens bestand. Das ist genau so unmöglich wie es vorher für den Verkäufer war. Also ist in den 2ten 6 Monaten der Käufer der Gelackmeierte. Es sei denn, er hat E+ oder irgend eine andere Garantieversicherung, dann wird gemäß dieser Bedingungen abgerechnet.

So ists korrekt. Allerdings kann es gut sein, dass der Händler einen "Beweis" findet und dann die Zahlung verweigert. Dann hilft leider nur noch der Gang zum Anwalt...

@TE: Deshalb abwarten, was kaputt ist und wie der Händler gedenkt das zu richten - dann kann man weiter sehen.

Gruß

Wo wir grad beim Thema sind: Hat jemand ne Ahnung, wie es mit dem Ort zur Ausführung der Nachbesserungen aussieht? Kann mein Verkäufer mich zwingen, die Nachbesserungen bei ihm bzw. einer Werkstatt SEINER Wahl durchführen zu lassen (hat selbst keine Werkstatt). Das wären für mich ca. 600km Anfahrt (EIN Weg). Oder kann ich verlangen, dass die Nachbesserungen bei einem Händler in meiner Nähe durchgeführt werden?

Sry für OT ....

Der Händler muß bzw. darf nachbessern. Es muß aber "fachgerecht" sein. Das "wo" bestimmt er. Nach mehrmaligem erfolglosem Nachbessern darf man dann die Reparatur auf seine Kosten in Auftrag geben. Anschließend klagt man dann auf Zahlung und hofft auf ein gerechtes Urteil.. Oder man wandelt, also Rückabwicklung des Vertrages, wobei die zwischenzeitliche Nutzung des Fahrzeugs anzurechnen ist

Nichtdrauffestnagel....und viel Glück

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