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Muß Tacho funktionieren beim Autokauf?

Audi A4 B5/8D
Themenstarteram 21. November 2011 um 16:50

Hi leute.

ich weiß nicht ob dieser beitrag hier richtig ist. bin neu hier und stocksauer. :S

ich hab mir vor ca 3 wochen einen A4 B5 1.8l automatik mit LPG gekauft.

Bei der probefahrt konnte ich zuerst keine großen mängel erkennen. tank war auch noch 3/4 voll.

vollausstattung, leder usw.

hab ihn dann gekauft, kennzeichen besorgt und abgeholt. da ich nähe kiel wohne und den wagen aus hamburg vom händler habe kann man ja nicht bei problemen mal so eben da vorbeifahren.

naja, auf der autobahn dann richtung heimat zeigte der bordcomputer reserve an und bin an die nächste tanke. zündung an und da fiel mir auf, das die tanknadel übers ziel hinnaus schoß. (wäre fast abgebrochen). der drehzahlmesser zeigte, wenn fahrzeug aus war, ganz nach unten. öl, batterie und wassertemperaturanzeige bewegt sich gar nicht. das tacho selbst müsste stimmen da ich noch das gleiche fahrzeug in schwarz habe und es gut einschätzen kann.

hatte beim händler mehrmals angerufen und mir wurde gesagt das er einen termin mit der werkstatt macht. das ging jetzt fast 3 wochen lang so. eben hatte ich nochmal angerufen und etwas mehr druck gemacht und er meinte plötzlich zu mir das das fahrzeug so günstig war weil er eben diese mängel hatte.

davon wurde mir aber nix gesagt und auch im internet stand nix davon.

klar ist son tacho teuer. aber warum erst das ding mit der werkstatt und jetzt plötzlich sowas?

und jetzt meine frage. brauch ein tacho nicht richtig funktionieren oder gehört es zu den teilen für die ein händler garantieren muß das sie funktionieren? ist ja was anderes als wenn das auto zerkratzt wäre oder die sitze aufgerissen oder so.

und welche rechte hab ich da jetzt?

danke schon mal im vorraus und sorry wenn der beitrag hier nicht hingehören sollte.

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12 Antworten

Vom Händler oder privat?

Wenn Händler, stehen Klauseln wie "Bastler", "Export", "im Kundenauftrag" im Vertrag? Oder der Tacho/KI ans mängelbehaftet?

Falls nein, hast du meiner Ansicht nach gute Chancen, denn dann gilt eine 2jährige Sachmängelhaftung, wovon der Händler in den ersten 6 Monaten beweisen muss, dass die Fehler nicht schon vorher da waren. Kann er in den meisten Fällen nicht.

Themenstarteram 21. November 2011 um 16:57

werde mal gucken, melde mich gleich wieder.

achja. ich hab auch noch zusätzlich für 250€ eine gebrauchtwagengarantie abgeschlossen.

sinnvoll oder war das mist?

Themenstarteram 21. November 2011 um 17:03

bei sonstiges steht megawinzig ohne garantie und gewährleistung :/

heisste das jetzt das ich zu blöd bin oder muss er trotzdem dafür aufkommen?

Schau mal unter Verkehr und Sicherheit... Ist wohl das passendere Forum.

Dort wird man dir auch sagen, daß der Händler die Sachmängelhaftung nicht ausschließen kann...

Was genau geht am Tacho nicht? Evtl sind nur die Stecker hinten nicht dran... Am sonsten könnte noch eine kalte Lötstelle oder ein defekter Spannungsregler in Frage kommen...

HTC

PS: Bei so einem Fahrzeug ist es eh nicht auszuschließen, daß weitere Mängel im Laufe der Zeit auftreten, die du jetzt vielleicht gar nicht bemerkst. Es wäre sinnvoll sich mal ein paar Reparaturhandbücher zu besorgen und sich etwas mit der Materie auseinanderzusetzen...

Themenstarteram 21. November 2011 um 17:29

danke schon mal für die antworten.

also ich zähle mal auf was nicht rund läuft.

1. Wassertamperaturanzeige geht nicht.

2. Öltemperaturanzeige geht nicht.

3. Batterieanzeige geht nicht. (könnte ich aber drauf verzichten, hat mein anderer A4 gar nicht)

4. Drehzahlmesser spinnt, Fahrzeug aus dann zeigt er ganz nach unten.

5. Tankanzeige, bei reserve zeigt er noch 3/4 voll an.

6. bordcomputer hat pixelfehler. damit könnte ich aber auch leben weil es eben von jäger kommt ^^

ist nen automatik. der alte von mir ist nen schaltgetriebe. der kommt aber ausm arsch und der neue nicht. ^^ bei 160 kmh ist der drehzahlbegrenzer da als wenn ihm ein gang fehlt. mein alter läuft fast 230 und den hat meine freundin jetzt was mich natürlich nervt -.-

Themenstarteram 21. November 2011 um 17:50

achso, die airbagleuchte war auch an. war aber bei einem kumpel und hab fehlerauslese machen lassen. es waren 4 da. aber eher kleine. den mit dem airbag hatte er gelöscht und blieb auch aus.(kam wohl daher das die batterie leer war) die anderen hatte er gelassen.

Themenstarteram 21. November 2011 um 18:22

kann hier gelöscht werden, hab bei verkehr und sicherheit gefragt.

Danke trotzdem leute ;)

Zitat:

Original geschrieben von MrPlanlos

bei sonstiges steht megawinzig ohne garantie und gewährleistung...

Als Händler kann der Verkäufer die Gewährleistung beim Verkauf an Privatleute überhaupt nicht ausschließen, sondern lediglich auf 12 Monate verkürzen. Die o.g. Klausel ist unwirksam und daher tritt hier automatisch die volle Gewährleistungszeit von 24 Monaten in Kraft.

am 22. November 2011 um 6:26

Ich kann den TE natürlich verstehen, hat keiner gerne, dass schon kurz nach dem Kauf teure Reparaturen anstehen.

Und zur rechtlichen Seite gibt es Leute, die das studiert haben. Die sollen sich äussern.

Trotzdem lasst aber doch die Kuh im Dorf.

Du (TE) hast bewusst ein altes(!) Auto gekauft.

Du hast dafür wenig Geld bezahlt.

Kein Mensch weiss, wann an einem alten Auto das nächste Teil kaputt geht. Auch ein Händler nicht.

Jeder frage sich, ob er im Verkaufsfall gewillt wäre, für sein Auto (was man besser kennt als es ein Händler könnte) für weitere 6 Monate alles zu bezahlen, was kaputt geht. Noch dazu wenn man nicht mehr Einfluss darauf nehmen kann, wie das Teil behandelt wird.

Ja ja, ich weiss, muss der Händler eben richtig kalkulieren. Soll er doch nur noch Bastler-Autos verkaufen... Wollt Ihr das wirklich?

Ich bin kein Händler. Bin nur für Fairness und Augenmaß auf beiden Seiten der Ladentheke.

Die 6 monatige Gewährleistung steht so im Gesetz. - Ja, stimmt.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Als Händler kann der Verkäufer die Gewährleistung beim Verkauf an Privatleute überhaupt nicht ausschließen, sondern lediglich auf 12 Monate verkürzen. Die o.g. Klausel ist unwirksam und daher tritt hier automatisch die volle Gewährleistungszeit von 24 Monaten in Kraft.

Allerdings: Es sind nicht alle Teile von dieser Gewährleistung betroffen. Wer ein älteres Fahrzeug mit hoher Laufleistung erwirbt muss schon mal mit dem einen oder anderen Defekt rechnen. Das sehen auch Gerichte so wenn man versucht entsprechende »mutmaßliche Ansprüche« durchzufechten.

Außerdem hängt es von der Verhältnismäßigkeit ab. Bei meinem A4 habe ich nach dem Kauf auch ein paar Mängel festgestellt (Themostat ist nun definitiv fällig). Würde der Händler alle solche Eventualitäten einrechnen müssen -> er würde wohl nur noch maximal 100 Euro für einen Gebrauchten bezahlen (inkl. vollem Tank) und ihn danach für mindestens 2'000 Euro verkaufen - damit Reparaturen wie z.B. nach zwei Wochen aussetzende Kombiinstrumente, ABS-Sensoren, Thermostate, etc. abgedeckt sind - zusätzlich zu dem Risiko was er schon immer trägt: Motor, Getriebe.

Ich war mit dem Kaufpreis zufrieden. Natürlich wurmt es mich dann schon das nach knapp 1'500 km das Thermostat fällig ist. Aber: Bekanntes Problem vom Fahrzeug, muss ich da Zoff mit dem bis dato freundlichen und umgänglichen Händler anfangen? Ich meine nicht.

Bezüglich der Geschichte mit dem »Bastlerauto«, steht auch bei meinem Audi im Kaufvertrag: www.lrz.de - Unzulässiger Gewährleistungsausschluß im Verbrauchsgüterkaufrecht und Beschaffenheitsvereinbarung nach § 434 I BGB ("Bastlerauto")

Eigentlich ging es in dem Verfahren um etwas anderes, die Formulierung »Bastlerauto« wurde dort aber eben auch definiert bzw. »entkräftet«.

Grüße, Martin

Mich würde mal interessieren was für ein BJ der ist und was Du dafür Bezahlt hast????

Hast du die Sachen mit dem Tacho gar nicht bemerkt beim Kauf, bzw. Probefahrt, soetwas muss auf Fallen.

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