Motorschaden A4 2.0 TDI (Bj 2005)
Hallo,
wer kann mir helfen bezüglich meines Verhaltens gegenüber Audi, bzw. meiner Vertragswerkstatt...?
Vergangenen Donnerstag ging bei meinem A4 Avant 2.0 TDI (103KW) im Stadtverkehr die Öldruckwarmlampe an. Ich hielt sofort am Seitenstreifen an und stellte den Motor ab. Nach Telefonat mit Audi wurde ich in meine Vertragswerkstatt geschleppt, bei der ich den Wagen geleast und seither regelmäßig warten lasse. Dort stellte man nun einen kapitalen Motorschaden fest, der vermutlich durch Versagen der Ölpumpe zu Stande kommt. Laufleistung beträgt 128.000 km. Der Witz ist, vor 3 Wochen hatte ich erst eine 2000 Euro Inspektion, bei der u.a. der Zahnriemen erneuert wurde.
Der zuständige Meister hat mir erst mal keine Hoffnung auf Kulanz von Seiten Audi gemacht, da die Garantie im März abgelaufen ist.
Wie kann denn das bitte sein, Motorschaden, bei dem Alter und der Laufleistung und Audi zuckt mit den Schultern????
Wer hat Erfahrung mit solchen Geschichten und kann mir sagen, wie ich doch noch zu einer kulanten Schadensregulierung komme?
Viele verzweifelte Grüße,
Andreas
Beste Antwort im Thema
Hallo,
es gibt erfreuliche Neuigkeiten. Der Werkstattmeister und mein freundlicher Neuwagenverkäufer haben sich gemeinsam hingesetzt und nun eine Lösung ausgetüftelt, so dass der Motorschaden nun doch zur Hälfte vom Autohaus und zur anderen Hälfte von Audi selbst übernommen wird (die im ersten Anlauif jede Kulanz ablehnten). Maßgeblich getrieben wurde das ganze sicher von der Aussicht, mir in ca. 8 Monaten entweder wieder einen neuen Audi verkaufen zu können oder sonst eben nie wieder... Ich bin einigermaßen baff und beeindruckt, da auf mich nun nur noch Kosten Selbstbeteiligungskosten in Höhe von ca. 250 Euro zukommen... (gegenüber den Reparaturkosten in Höhe von ca. 8000-9000 Euro...)
Ich kann nur jedem wünschen, der einmal in eine ähnliche Situation kommt, entsprechend gutwillige und tüchtige Audi-Leute an der Hand zu haben, die es einem dann doch ermöglichen, Audi-Fan zu bleiben ;-)
Viele Grüße,
Andreas
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Zitat:
Original geschrieben von S-Line A4
Weiterhin ist mir keine Aktion 26D3 für das Ausgleichswellenmodul bekannt, nach kurzer Suche finde ich dazu nur eine Aktion 26D3 zum Differenzdrucksensor. Woher hast du diese Info?lg
Vergiss diese Aktion mal...war von einem anderen User und wahrscheinlich Quark (26D3) fakt ist...und da zitiere ich auch mal:
Zitat:
Der Defekt der Ölpumpe ist beim 2.0 TDI mit Ausgleichswellenmodul (also A4 und Passat mit 140 PS) ein bekanntes Problem. Das Ölpumpenrad löst sich auf und die Spähne können sich dann im ganzen Motor bis zum Turbolader verteilen. Um dem Entgegenzuwirken gab es die Aktion 13D7, bei der das gesamte Ausgleichswellenmodul mit Ölpumpe getauscht wird. Aktion heißt, dass es sich um einen freiwilligen "Rückruf" des Herstellers handelt, um diese Qualitätsverbessernde Maßnahme durchzuführen. Egal ist dabei ob sich das Fahrzeug noch innerhalb der Garantie befindet, es ist eine freiwillige Leistung des Herstellers (nicht des Händlers). Über die Aktionsnummer kann ermittelt werde, ob Deine Fahrgestellnummer davon betroffen ist, was vermutlich der Fall ist.
Dein Freundlicher hat nun wahrscheinlich ein Problem, da die Aktion nicht bzw. nicht rechtzeitig durchgeführt wurde und nun ein Folgeschaden entstanden ist. Das gibt schon mal Ärger mit Audi selber, da nun ja die Kosten der Wiederherstellung wesentlich größer sind. Wer jedoch nun welchen Kostenanteil übernimmt sollte Dir eigentlich egal sein, Dir sollten überhaupt keine Kosten entstehen. Erkundige Dich einmal nach der Aktion gegebenenfalls bei einer anderen Werkstatt.
Kurzum, sowie hier zu Lesen, wurde diese Aktion (13D7) still und heimlich während dem"normalen" Service gemacht. Heist für den obigen User...1.) prüfen ob der Wagen in diesen Bereich fällt 2.) ob kein Service Rückstau bei Audi besteht. Ist dass Scheckheft lückenlos, ist es dann schlicht eine Sache von Audi bzw. der Werkstatt, die den Service ausführte und diese Aktion schlichtweg versäumte. Da schließe ich mich obigem Zitat nämlich an, dass überhaupt keine Kosten entstehen dürften / sollten.
LG
Andreas
"Aktionen" sind diese qualitätsverbessernden Maßnahmen alle. Und die Werkstatt sollte den Fahrzeugbesitzer darüber aufklären, dass etwas gemacht werden soll. Woher soll der Otto-Normal-Fahrer das auch wissen, wenn ihm nicht grade direkt der Motor verreckt und er daraufhin im Netz davon liest?
"Rückrufe" starten die Hersteller über das KBA in Flensburg, denn dort sind die Fahrzeuge registriert, auch wenn sie mittlerweile den Besitzer gewechselt haben sollten. So etwas wird aber nur gemacht, wenn es sich um sicherheitsrelevante Dinge handelt. Beispielsweise hatte mein letztes Motorrad vorletztes Jahr eine Rückrufaktion, weil irgendeine Haupt-Masseverbindung fehlerhaft sein kann und es dadurch zu einem Fahrzeugbrand kommen kann.
Als Kunde ist man also bei solchen Maßnahmen voll und ganz auf die Qualitäten der Werkstatt angewiesen. Wird eine solche Aktion verschwitzt ist der Nachweis "wer hat das versaubeutelt?" sehr schwer zu führen und entsprechende Kulanzanträge beim Werk sind somit schwer durch zu setzen.
Es wird nichts still und leise gemacht! Wenn eine Aktion ansteht dann wird man beim Service oder sonstigem Besuch des 🙂 darüber informiert. Wird sofort Anhand der FIN angezeigt. Ich hatte schon mal so eine Aktion bei meinem A4.
Es erfolg bloss keine aktive Kundenanspache, dass wäre eigentlich schon in Rückruf. Wobei bei der Ölpumpen Geschichte hätten es ruhig einen geben können.
Hallo!
Das ist ja interessant zu lesen. Sobald ich zu Hause bin schaue ich nach der FID.
Ob die Aktion (13D7) gemacht wurde kann ich in meinem Serviceheft nachlesen.
Ist es ratsam den Kulanz-Sachbearbeiter von Audi direkt darauf anzusprechen?
Oder meint ihr der hat das bei der Bearbeitung des Kulanzantrages schon gepüft?
Ich will auf alle Fälle versuchen 100% Kulanz zu erreichen.
Danke schon mal für Eure Hilfe.
Grüße....
Maik
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es gab auch schon Fälle wo die Fahrgestellnummer laut Liste nicht betroffen war und trotzdem ist alles hochgegangen. Sicher ist also keiner🙄.
Ich hatte beim Freundlichen auch nachgefragt ob meiner davon betroffen ist. Er meinte nein, aber schriftlich wollte mir keiner etwas geben.
MfG
N'abend!
Also lt. FID ist mein A4 betroffen. Jetzt kann ich eigentlichn nur noch hoffen das mein(e) Autohaus/Werkstatt, welches auch (1.)Vorbesitzer des A4 war, die Aktion (13D7) verpennt hat.
Wie bekomme ich raus ob die Aktion durchgeführt wurde (außer im Serviceheft zu schauen, welches ich momentan nicht zur Hand habe)?
Grüße....
Weiss jemand wann die og.Aktion durchgeführt wurde? Ich kann mich nicht erinnern, dass mir bei einem Servicetermin die besagte Aktion angekündigt wurde. Auch in meinen Serviceunterlagen (Rechnungen, Wartungsplan, Werkstattauftrag, etc.) finde ich nichts dazu?!?
Ich weiß von einigen Usern das Sie laut Nummer betroffen waren, im Audi Zentrum hat man dies jedoch verneint. Das ist wirklich seltsam. Eventuell gibt es eine noch feinere Einteilung.
Aber geh mal zu deinen Audi Händler, er wird es dir genau sagen.
Also nach Aussage von Audi, sowie der Werkstatt wäre für mein Fahrzeug keine Aktion mehr offen. Gleichzeitig konnte mir aber keiner sagen ob die Aktion 13D7 durchgeführt geführt wurde. Hhhhmmm und nu?
Lass Dir mal das Serviceheft geben. Solche Aktionen werden normalerweise eingetragen, wenn sie gemacht wurden. Ansonsten sollte das doch in der Reparaturhistorie ersichtlich sein.
Sag aber nicht, dass die nachschauen sollen. Sonst steht da auf einmal eine durchgeführte Aktion drin, die bisher nicht drin steht. (Der Teufel ist ein Eichhörnchen! 😉 )
Ok! Danke!
Und wie kann ich dann Beweisen, dass diese Aktion bei meinem Fahrzeug durchgeführt hätte werden müssen?
Ich würde einfach mit der Fahrgestellnummer mehrere Audi-Häuser anrufen und ganz dumm stellen: "Ich habe mal gehört......"/"ein Kollege hat mir erzählt......" " ...... , dass es eine Aktion 13D7 geben soll wegen Ölpumpenprobleme. Könnten Sie mal prüfen, ob mein Fahrzeug mit der FIN..... davon betroffen ist? Dann würde ich gerne einen Termin ausmachen."
Irgendsoetwas in der Art würde mir dazu einfallen. Und damit dann zur Werkstatt gehen und mir zeigen lassen, wann das gemacht wurde und wenn ja, warum nicht.
Wenn die Aktion gemacht wurde dann ist diese in der Historie und ist Serviceheft vermerkt! Wichtig wäre weshalb bei dir der Motorschaden entstand. Eventuell ist diese Aktion gar nicht relevant.
Was genau ist deinem Motor passiert?
Defekt des Ölpumpenmoduls. Mehr weiss ich auch nicht. Bin nicht so fit in dieser Materie.
Wenn es das Ausgleichswellenmodul ist dann hat es nichts mit der Aktion 13D7 zu tun. Vermutlich ist bei dir der Sechskant rund oder die Aufnahme für diesen. Das ist die häufigste Ursache für Schäden gefolgt von Schäden am Kettenantrieb bzw Stirnradantrieb.
Die Aktion 13D7 betrifft den möglichen Schaden des Stirnradantriebs der Ölpumpe.
Lg