Motor im Winter vor Fahrtantritt warmlaufen lassen?

Hallo !

ich fahre einen 19 Jahren alten VW Golf 3 ohne Klimaanlage und seit ca. einem halben Jahr habe ich keine Garage mehr, d.h. das Fahrzeug steht draussen. Im Winter habe ich häufig das Problem, dass wenn ich die Fensterscheiben nach einigen Minuten freigekratzt habe und dann mit dem eiskalten Benzinermotor losfahre, dass dann schnell die Fensterscheiben wieder zufrieren, die Sicht deutlich schlechter wird und ich zum erneuten Eiskratzen anhalten muss. Das wäre eigentlich kein Problem, nur fahre ich nach 2 Kilometern auf eine stark befahrende Bundesstraße, wo es auf den nächsten 10 Kilometern keinen Standstreifen gibt...es wird also u.U. gefährlich für mich.

Ich überlege nun, ob ich erst den Motor starte, diesem im Stand zumindest auf ein Mindestmaß an Temperatur bringe / warm laufen lasse, damit die Heizung auf den ersten Kilometern schneller auf Touren kommt, so dass ein erneutes Anhalten und Eiskratzen evtl. nicht mehr notwendig wird.

Ich habe leider über die Suchfunktion keine passenden Themen gefunden. Macht das Sinn, den Motor im Stand warmlaufen zu lassen, oder ist das sogar verboten? Was kann ich sonst noch tun (der Einbau einer Standheizung entfällt definitiv bei dem alten Auto)?

Mfg
Marwief

Beste Antwort im Thema

Nö. Nützlich ist, wenn es zielführend ist. Die Verkehrssicherheit durch freie Sicht ist ein Ziel, dass der Verordnungsgeber selbst vorgegeben hat. Dieses zu erreichen, das ist zielführend. Also ist es nützlich. Unnütz ist es, etwas anderes daher zu quasseln. Die Rede ist ja nicht von stundenlagem Motorlauf im Stand. 😉

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Zitat:

@Johnes schrieb am 27. November 2016 um 09:49:47 Uhr:


Schätzungen finden oftmals Anwendung bei erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen.

...und sind damit für mich völlig uninteressant. Ich habe in meiner Autofahrerkarriere bisher keinen einzigen Punkt bekommen, Geschwindigkeitsüberschreitungen maximal um 10km/h. Ach ja, und verwarnt wegen Motor laufen lassen wurde ich natürlich auch noch nie, warum auch?

Zitat:

Dann bleibt noch das BImSchG und die angegliederten Vorschriften.

...die mir am allerwertesten vorbei gehen weil ich mich im Geltungsbereich der StVO befinde. Ne bis in idem oder GG Art. 103, ist Dir bekannt? Wird in der Schule durchgenommen!

Zum Thema "Enteisungstipps":

Es gibt eine Variante die tatsächlich ganz gut funktioniert: Warmwasser in eine Wärmflasche und von innen nahe der Scheibe legen. Das geht ganz gut. Bedingt aber Zugriff auf Wärmflasche und Warmwasser, das Szenario "ich komme bei Eisregen aus der Disko" ist damit immer noch nicht lösbar.

BImSchG kann Bundesweit überall angewendet werden!

Erkläre, warum 103 relevant wäre! (Oder, warum es für dich sprechen würde!)

MfG

Zitat:

@Johnes schrieb am 27. November 2016 um 10:20:48 Uhr:


Erkläre, warum 103 relevant wäre! (Oder, warum es für dich sprechen würde!)

Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden.

Wenn ich einen StVO-Verstoß vergehe, darf ich deshalb nicht zusätzlich aufgrund eines anderen Gesetzes nochmal bestraft werden. Und die Begründung, warum das BImSchG im Geltungsbereich der StVO ggü. deren Regelungen Vorrang hätte müßtest Du auch noch liefern.

Und jetzt mal ganz im Ernst (soll keine Beleidigung sein): Hast Du schonmal überlegt Dir professionelle Hilfe zu holen? Es gibt sicherlich auch bei Dir in der Nähe Fachärzte die deine manische Poinephobie behandeln können.

Wo wirst du mehrfach bestraft, wenn du nur das höhere Bussgeld zahlen sollst? Dein Rechtsverständnis ist ungefähr so hoch, wie eine Seite aus dem Telefonbuch dick ist.

Ich kann so viel erklären wie ich will. Das hat nichts mit krankhafter Angst zu tun. Wie sieht es bei dir aus? Schon mal versucht Hilfe zu bekommen?

MfG

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Glaubt eigentlich wirklich irgendwer, daß das hier überhaupt noch Sinn macht?
Man bedenke nur mal die Leute, die clever genug sind, die Suche zu benutzen...um dann mehr als dreißig Seiten lesen zu dürfen...auf denen vmtl. kaum was steht, das mit ihrem eigentlichen Problem irgendwas zu tun hat.

Wie wäre es mit:
Hier dichtmachen...
Neuen Thread aufmachen...mögliches Thema:
1001 Tip zum legalen Enteisen von Scheiben.

Fände ich zumindest besser als die immer mehr werdenden Anfeindungen und (Meinungs- und Gesetzes-) Auslegungen hier weiter zu treiben...bis einer weint 😁

Moin

Och Johnes.

Zitat:

Schlicht falsch!

Belege? Bisher nur eine einfache Aussage von dir. (Leider geht es nicht immer kurz)

Zitat:

Ebenfalls falsch! Mein Nachbar hat auch eine laute Harley und darf diese im reinem Wohngebiet nicht früh morgens vor der Tür starten. Er hat die Auflage, diese entweder zu schieben oder diese woanders zu parken. Die Zulassungsbestimmungen sind nicht alles!

Von euerem Bimsch Menschen erstellt weil er sich gestört fühlt? Nach welchem Gesetz darf ich ein zugelassenes Fahrzeug nicht nutzen, und wir sprechen hier nicht von dem Plakettenstuss. Benenne doch mal Belege.

Bei uns fahren die nämlich.

Zitat:

Das glaube ich weniger. Die Strafe dafür ist ziemlich drakonisch!

Wenn sie vor Anker liegen?

Im Hafen, Son Tanker macht seinen Motor vermutlich aus, wenn er im Hafen ist, bei Kreuzfahrern sieht das ganz anders aus. E-Land ist schlicht zu teuer. Wenn ich mir dann die Dieselwolke über den Kreuzfahrern so ansehe, auch wenns da kein Schweröl ist im Hafen, dann ist das Taxi echt das kleinste Problem. Hat aber nichts mit dem Thema zu tun, da gebe ich dir recht.

Zitat:

Das ist eine LÜGE von dir, die du wieder nutzt um mich schlecht zu reden. Ich habe das NIE behauptet, das ich dies nicht tolerieren würde. Nur, weil ich die rechtliche Lage erkläre musst du dir nicht eine LÜGE ausdenken. (Es ist eine Lüge, weil du besseren Wissens handelst!)

Das ist ebenso eine Lüge. Aber ist es nicht langweilig sich jetzt dauern gegenseitige Lügen vor zu werfen?

Wer schreibt denn ständig von deutlich mehr als Minutenlagen laufen lassen der Motoren? Du? Wo ist das gelogen. Wer schreibt denn ständig es sei nicht notwendig Motoren kurz (die benannten drei Minuten) laufen zu lassen?

Wer schrieb denn in den letzten Seiten von massiven Strafen wenn man den Motor laufen läst? Wir?

Mit dem Wort Lüge zu kommen, das ist schon unwürdig. DU kommst nicht weiter. Scheinbar habe ich den Nagel mächtig getroffen. Denn du beschimpfst mittlerweile jeden, der erwähnt den Motor laufen zu lassen.

Es wird langweilig. Chips sind alle, Cola schon lange. Und mein Motor läuft immernoch.

Sorgen die keiner braucht.

Moin
Björn

Moin

WdeRedfox

Das kann man so zimlich jedem Thread attestieren, welcher die 5. Seite überschreitet. Sie werden dann unnötig.

Und dieser hier ist ungefähr seit dem unnötig. Da werden alle Gesetze gewälzt, Aussagen gedehnt, andere dazugedichtet. Was solls.

Ich sag immer. Wenns spaß macht.

Ich glaube langsam es macht hier vielen genausoviel Spaß, wie es dem vermeintlichen V8 Menschen Spaß macht unter dem Schlafzimmer zu starten..... :-)

MOin
Björn

Zitat:

@Johnes schrieb am 27. November 2016 um 10:39:33 Uhr:


Dein Rechtsverständnis ist ungefähr so hoch, wie eine Seite aus dem Telefonbuch dick ist.

Wieso beantwortest Du nicht einfach die Frage?

Und die Begründung, warum das BImSchG im Geltungsbereich der StVO ggü. deren Regelungen Vorrang hätte müßtest Du auch noch liefern.

Ganz abgesehen davon dass stets der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten ist, sprich wenn ein Vergehen durch den Staat nach verschiedenen Rechtsnormen bestraft werden kann, dann ist die mit der niedrigeren Strafe zu wählen.

Deshalb kommst Du aus der Nummer nicht raus: Wer im Geltungsbereich der StVO den Motor laufen lässt und erwischt wird, ist maximal mit 10 Euro dabei. Da kannst Du Horrorgeschichten erfinden wie Du willst...

Zitat:

Ich kann so viel erklären wie ich will. Das hat nichts mit krankhafter Angst zu tun.

Doch, ganz offensichtlich. Vor allem wenn man das mal threadübergreifend betrachtet, im LED-Thread hast Du ja genau die gleiche Nummer abgezogen. Da hast Du aus einer Ordnungswidrigkeit (Verwendung unzulässiger Beleuchtungseinrichtung) auch (Achtung, ironisches Stilmittel der Übertreibung) versuchten Mord konstruiert...

Zitat:

Deshalb kommst Du aus der Nummer nicht raus: Wer im Geltungsbereich der StVO den Motor laufen lässt und erwischt wird, ist maximal mit 10 Euro dabei.

Und wieder falsches Rechtsverständnis! Das eine ist das laufen lassen. Das andere leg ich dir als Umweltverschmutzung aus. Du hast gegen 2 verschiedene Verordnungen verstoßen. Nach StVO kann ich dir 10€ geben, nach BImSchG bestrafe ich nicht das laufen lassen, sondern die unnötigen Emissionen!

@Friesel: Du verbiegst schon wieder Aussagen!

Zumal: Kreuzfahrtschiffe schalten von Schweröl auf Diesel um. Im deutschen Hafen mit Schweröl ist eine dumme Idee. Wenn man erwischt wird, wird es teuer. Bei uns wird das kontrolliert.

MfG

Vorschlag von mir, wer sein Motor im Stand warm laufen läst zahlt 100€ mal sehen wer ihn dann noch laufen läst. Punkt um es ist nicht erlaubt. Ich würde hier nun dicht machen, denn es fängt schon an schmutzig zu werden.

Zitat:

@Johnes schrieb am 27. November 2016 um 10:52:35 Uhr:


Und wieder falsches Rechtsverständnis! Das eine ist das laufen lassen. Das andere leg ich dir als Umweltverschmutzung aus. Du hast gegen 2 verschiedene Verordnungen verstoßen. Nach StVO kann ich dir 10€ geben, nach BImSchG bestrafe ich nicht das laufen lassen, sondern die unnötigen Emissionen!

Erstens mal legst DU gar nichts aus. Zweitens mal bestraft §30 StVO schon die "Umweltverschmutzung" durch die Abgase, denn:

Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten.

D.h. §30 StVO ahndet schon beides, Lärm UND Abgas. Deine wirre Interpretation wäre also ein klarer Verstoß gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip.

Drittens hast Du immer noch das "unnötig" nachzuweisen. Wenn anders die Beseitigung von Beschlag, Schnee und Eis nicht möglich ist, ist das Laufen lassen nicht unnötig. Alternativ öffne ich während des Laufen lassens die Motorhaube und messe mit meinem Multimeter die Ladespannung. Dann ist das Laufen lassen nämlich notwendig um diesem biestigen Defekt meiner Lichtmaschine auf die Schliche zu kommen, bei der sporadisch die Ladespannung zusammenbricht 😛

Also vergiß deine Mehrfachbestrafung schnell wieder, und nutze die Zeit sinnvoll indem Du Dir professionelle Hilfe suchst.

Zitat:

@butzimondeo schrieb am 27. November 2016 um 11:13:37 Uhr:


Vorschlag von mir, wer sein Motor im Stand warm laufen läst zahlt 100€ mal sehen wer ihn dann noch laufen läst.

Dass die Höhe der Strafe nicht abschreckend wirkt sollte sich eigentlich mittlerweile herumgesprochen haben. Siehe USA und die Todesstrafe als prominentens Beispiel.

Nur mal so aus Neugier, wie macht ihr das eigentlich an der Ampel? Stellt ihr da auch immer brav den Motor ab? Unnötiges laufen lassen im Stand ist nämlich verboten!

Zitat:

Nur mal so aus Neugier, wie macht ihr das eigentlich an der Ampel? Stellt ihr da auch immer brav den Motor ab? Unnötiges laufen lassen im Stand ist nämlich verboten!

Wer lesen kann ist im vorteil, IM STAND WARM LAUFEN LASSEN, du bist ja schon gefahren wenn du an einer Roten Ampel stehst.

Heureka!
Das ist die Lösung: Einsteigen, einen halben Meter vorziehen, aussteigen und bei laufendem Motor anfangen zu kratzen. Man ist ja schon gefahren und alle sind glücklich. 😁

mfg

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