Mischbereifung nicht im Kfz-Schein eingetragen?
hallo,
ich verstehe das nicht?
Fahrzeug wurde werkseitig mit Mischbereifung 225/245 ausgestattet. Studiere meinen Kfz.-Schein eingetragen ist hier 225v/225h. Meines Wissens, kann es im Ausland bei einer Fahrzeugüberprüfung zu Problemen kommen, in Form von Bußgeld bis hin zur Stilllegung.
Fragen,
-ist bei euch Mischbereifungsfahrer der Eintrag im Schein der Reifengröße entsprechend
-kann bestätigt werden, dass es im Ausland damit Probleme geben kann
gruß
mb22
Beste Antwort im Thema
Zufall....... Ansich bin ich voll die Transuse :D
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37 Antworten
hi,
eben Kontakt zur Zulassung, Aussage deckt sich mit uweboe's Stellungnahme.
Ich bin zumindest beruhigt!
Danke für die rege Diskussion
gruß
mb22
Zitat:
Original geschrieben von Turbotobi28
Hi,
ich weiß gar net wo das Problem ist. Das COC Papier erhöht weder das Leegewicht erheblich noch kostet es die hälte des Kofferraums.
Also warum nicht einfach das COC Papier oder von mir aus eine Kopie ins handschuhfach legen.
Zu 99% wird das COC Papier auch bei Kontrollen nicht benötigt werden und das COC Papier reduziert die Wahrscheinlichkeit das es ein Polizist bei einer Kontrolle anzweifelt dann auf 0,01% :Dmit dem Restrisiko sollte jeder klar kommen können.
Gruß tobias
Ich würde die Liste aus meinem Link ausdrucken und ins Auto legen, weil da ausdrücklich von MB vermerkt ist, dass eine "Berichtigung" der Fahrzeugpapiere nicht erforderlich ist.
Das gilt allerdings nur, wenn das Fahrzeug sich ansonsten in serienmäßigem Zustand befindet. Sind Spurplatten, oder Tieferlegungssätze montiert, ist eine Abnahme und Eintragung wohl unumgänglich, wobei auch da erst einmal der Dekra/Tüv-Bericht ausreichen sollte, bis sich die Zulassungsstelle eh mit den Fahrzeugpapieren befassen muss. Ein entsprechender Vermerk findet sich meist am Ende der Expertise.
Zitat:
Original geschrieben von achtklässler
Zitat:
Original geschrieben von HavannaClub
COC---> zu Hause oder im Fahrzeug....egal...die Daten kann man überall bei jedem Hersteller abrufen...die Papiere an sich sind nicht Fälschungssicher
wenn ich mich nicht irre
Gruss
Genau, hier irrst Du nämlich ! Halte Dein original COC-Papier mal gegen das Licht und Du wirst feststellen, dass da ein Wasserzeichen ( Daimler ) drin ist.
Stimmt da gibt es ja ein Wasserzeichen...trotzdem muss man diese COC Papier nicht zwingend dabei haben.
Gruss
OO!
Verstehe ich das jetzt richtig: meiner hat letztes Jahr ein Gewindefahrwerk bekommen (eingetragen klar).
für dieses Jahr hab ich die AMG IV in 18" aufgezogen (nicht eingetragen da Freigabe).
ALSO MÜSSEN DIE FELGEN DOCH EINGETRAGEN WERDEN DA TIEFERLEGUNG VORGENOMMEN WURDE???
Gruß Dieselschleuder der wohl gepennt hat!:eek::eek:
Zitat:
Original geschrieben von DieselschleuderNo.1
OO!
Verstehe ich das jetzt richtig: meiner hat letztes Jahr ein Gewindefahrwerk bekommen (eingetragen klar).
für dieses Jahr hab ich die AMG IV in 18" aufgezogen (nicht eingetragen da Freigabe).
ALSO MÜSSEN DIE FELGEN DOCH EINGETRAGEN WERDEN DA TIEFERLEGUNG VORGENOMMEN WURDE???
Gruß Dieselschleuder der wohl gepennt hat!:eek::eek:
Alle Angaben in der Rad/Reifenkombination beziehen sich auf den serienmäßigen Zustand des Fahrzeugs.
Tieferlegung Fahrwerk -> Nicht Serie
Am Besten mal beim Freundlichen nachfragen :) etvl. Unbedenklichkeitserklärung !?
Ich hätte mir die Freigabe PDF besser durchlesen sollen aber naja ist ja nichts passiert!:rolleyes:
Wird diese Woche noch eingetragen und gut is....;)
Zitat:
Original geschrieben von MB22
hi,
eben Kontakt zur Zulassung, Aussage deckt sich mit uweboe's Stellungnahme.
Ich bin zumindest beruhigt!
Danke für die rege Diskussion
gruß
mb22
Moin !
Na siehste ! ;)
Das kann so nicht ganz stimmen...
Bei mir sind werksseitig die 19" eintragen und die 18" nicht obwohl es die normale Standardbereifung ist und 19" nur Zusatzausstattung.