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Mischbereifung nicht im Kfz-Schein eingetragen?

Mercedes C-Klasse W204
Themenstarteram 17. April 2012 um 12:42

hallo,

 

ich verstehe das nicht?

Fahrzeug wurde werkseitig mit Mischbereifung 225/245 ausgestattet. Studiere meinen Kfz.-Schein eingetragen ist hier 225v/225h. Meines Wissens, kann es im Ausland bei einer Fahrzeugüberprüfung  zu Problemen kommen, in Form von Bußgeld bis hin zur Stilllegung.

 

Fragen,

-ist bei euch Mischbereifungsfahrer der Eintrag im Schein der Reifengröße entsprechend

-kann bestätigt werden, dass es im Ausland damit Probleme geben kann

 

gruß

mb22

Beste Antwort im Thema

Zufall....... Ansich bin ich voll die Transuse :D

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Schau mal in die Eg-Übereinstimmungserklärung

Da stehts drin...

Schau doch mal in deine EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung - da sind alle zugelassenen Größen eingetragen.

(natürlich war ein C63 Fahrer schneller mit seinem Post ;))

Zufall....... Ansich bin ich voll die Transuse :D

Themenstarteram 17. April 2012 um 12:56

... ist das wieder das berühmte CoC-Papier, dann ist alles klar!

Mitführen oder nicht, das ist hier die Frage?

 

gruß

mb22

am 17. April 2012 um 13:06

Zitat:

Original geschrieben von MB22

hallo,

ich verstehe das nicht?

Fahrzeug wurde werkseitig mit Mischbereifung 225/245 ausgestattet. Studiere meinen Kfz.-Schein eingetragen ist hier 225v/225h. Meines Wissens, kann es im Ausland bei einer Fahrzeugüberprüfung  zu Problemen kommen, in Form von Bußgeld bis hin zur Stilllegung.

Fragen,

-ist bei euch Mischbereifungsfahrer der Eintrag im Schein der Reifengröße entsprechend

-kann bestätigt werden, dass es im Ausland damit Probleme geben kann

gruß

mb22

Bei mir steht es im Kfz-Schein ( 225/45 R17 91W und 245/40 R17 91W) , wie es im AMG - Sportpaket ausgeliefert wird .

Natürlich auch im Brief und in der EG- Übereinstimmungserklärung .

Wichtig ist aber die Zulassung . Ansonsten gibt es Probleme bei einer evtl. Kontrolle ( TÜV , POZILEI ... ).

die Mischbereifung ist mit den anderen freigegebenen Reifengrössen im coc Papier eingetragen.

edit. war wohl mit meinem smartphone zu langsam

Genau, und das COC muß nicht mitgeführt werden

Zitat:

Original geschrieben von MB22

... ist das wieder das berühmte CoC-Papier, dann ist alles klar!

Mitführen oder nicht, das ist hier die Frage?

gruß

mb22

als Kopie mitfuehren und von mb abstempeln lassen

Nö, nicht nötig !!

Themenstarteram 17. April 2012 um 14:32

ich rege mich auf,

 

wenn der Lieferant ein Fahrzeug ausliefert, dann ist doch anzunehmen , dass die werkseitig verbaute Bereifung auch im Schein aufgeführt wird? Warum muss ich jetzt wieder eine 4 seitige Bestätigung mitführen, dass die Bereifung den Bestimmungen entspricht?

Warum wird bei Herrn X das eingetragen, bei Herrn Y nicht?

Klar ist jedermann , dass eine nachträgliche Änderung der Bereifung ein Gutachten erfordert und dies mitzuführen ist.

 

Wer ist für den Eintrag zuständig, das Werk oder Zulassung?

Ich fahre viel in Austria, die Ordnungshüter sind dort sehr sehr penibel, wenn da etwas nicht passt, dann geht es ans Eingemachte.

 

gruß

mb22

Seit es die Äneurng von Fahrzeugschein und -brief in Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 gab, sind im Schein nur noch willkürlich 1 Reifenkombi eingetragen.

Mein Vorgänger mit Sportpaket wurde mit 17 " ausgeliefert, im Schein waren 18 " eingtetragen.

Wenn die Reifen- / Felgengröße mit dem Schein übereinstimmt, dann muss man das COC Papier wohl nicht immer mitführen.

Die COC Papiere sind kein Dokument und müssen nicht im Fahrzeug mitgeführt werden! Diese Papiere/Unterlagen sind für jeden einsehbar beim Hersteller.

Brief ---> zu Hause

COC---> zu Hause oder im Fahrzeug....egal...die Daten kann man überall bei jedem Hersteller abrufen...die Papiere an sich sind nicht Fälschungssicher

Zulassung --> immer dabei

eventuelle ABE´s ausserhalb von dem was in der COC seht---> immer dabei (selbst diese sind einsehbar....für jeden...also auch nicht zwingend notwendig im Fahrzeug mit zu führen) da auch nicht Fälschungssicher ;)

Anbauteile ohne ABE für das jeweilige Fahrzeug bedürfen einer Einzelabnahme und müssen immer eingetragen sein in der Zulassung Teil 1

 

wenn ich mich nicht irre

Gruss

am 18. April 2012 um 5:47

Zitat:

Original geschrieben von HavannaClub

COC---> zu Hause oder im Fahrzeug....egal...die Daten kann man überall bei jedem Hersteller abrufen...die Papiere an sich sind nicht Fälschungssicher

wenn ich mich nicht irre

Gruss

Genau, hier irrst Du nämlich ! Halte Dein original COC-Papier mal gegen das Licht und Du wirst feststellen, dass da ein Wasserzeichen ( Daimler ) drin ist.

Sorry, dass ich mich mal so dazwischendrängele. Ich habe mich vor 1 Jahr aus dem 211er Forum ausgeklinkt und lese schon eine geraume Zeit hier mit. Ich werde mich vorstellen, sobald ich meinen S204 ( fährt der bisherige Eigentümer noch ) endlich bekomme. Das kann noch 1-2 Monate dauern.

am 18. April 2012 um 6:33

Zitat:

Original geschrieben von MB22

hallo,

ich verstehe das nicht?

Fahrzeug wurde werkseitig mit Mischbereifung 225/245 ausgestattet. Studiere meinen Kfz.-Schein eingetragen ist hier 225v/225h. Meines Wissens, kann es im Ausland bei einer Fahrzeugüberprüfung  zu Problemen kommen, in Form von Bußgeld bis hin zur Stilllegung.

Fragen,

-ist bei euch Mischbereifungsfahrer der Eintrag im Schein der Reifengröße entsprechend

-kann bestätigt werden, dass es im Ausland damit Probleme geben kann

gruß

mb22

Wenn ich in eine Kontrolle komme, muß ich die Zulassung bei mir führen / vorzeigen.

Dort muß die Mischbereifung eingetragen sein ! Ansonsten kann die Betriebserlaubnis erlöschen bzw. die Zulassung eingezogen werden und das Fahrzeug muß neu "vorgeführt" werden... .

Brief und COP-Papier sind nicht mitzuführen und werden erst bei einer "Veräußerung" wirksam.

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