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Mischbereifung nicht im Kfz-Schein eingetragen?

Mercedes C-Klasse W204
Themenstarteram 17. April 2012 um 12:42

hallo,

 

ich verstehe das nicht?

Fahrzeug wurde werkseitig mit Mischbereifung 225/245 ausgestattet. Studiere meinen Kfz.-Schein eingetragen ist hier 225v/225h. Meines Wissens, kann es im Ausland bei einer Fahrzeugüberprüfung  zu Problemen kommen, in Form von Bußgeld bis hin zur Stilllegung.

 

Fragen,

-ist bei euch Mischbereifungsfahrer der Eintrag im Schein der Reifengröße entsprechend

-kann bestätigt werden, dass es im Ausland damit Probleme geben kann

 

gruß

mb22

Beste Antwort im Thema

Zufall....... Ansich bin ich voll die Transuse :D

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37 Antworten
am 18. April 2012 um 6:41

http://....mercedes-benz-classic.com/.../Reifenkombinationen

Hier kannst Du die Freigaben für Deinen Fahrzeugtyp herunterladen. Es steht extra dabei, dass weder ein Gutachten, noch eine Änderung der Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und 2 erforderlich sind.

Einfach ausdrucken und in die Bordmappe legen.

Sooooooo ein Quatsch

Die Mischbereifung muß nicht im Schein eingetragen sein wenn Sie im COC steht. Es erlischt auch keine Betriebserlaubniss und es kann auch nicht der KFZ-Schein eingezogen werden.... Was schreibst du für einen Unsinn ??

Es sind im Schein nie alle Reifengrößen eingetragen die ab Werk freigegeben sind. Bei keinem KFZ-Hersteller....

Ich bei meinem C63 z.B. auch die standard 18" mit 235v. und 255h. nicht im Schein stehen und darf sie trotzdem fahren ohne sie im Schein eintragen zu lassen.....

 

am 18. April 2012 um 6:45

Zitat:

Original geschrieben von achtklässler

http://....mercedes-benz-classic.com/.../Reifenkombinationen

Hier kannst Du die Freigaben für Deinen Fahrzeugtyp herunterladen. Es steht extra dabei, dass weder ein Gutachten, noch eine Änderung der Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und 2 erforderlich sind.

Einfach ausdrucken und in die Bordmappe legen.

Nicht alle POZILISTEN können immer richtig lesen bzw. kennen Sonderbescheinigungen .

Doch wer hat den Ärger / "Laufereien" ???

Eintragen in Fahrzeugschein - und gut ist .

am 18. April 2012 um 6:49

Zitat:

Original geschrieben von mannehcs

Zitat:

Original geschrieben von achtklässler

http://....mercedes-benz-classic.com/.../Reifenkombinationen

Hier kannst Du die Freigaben für Deinen Fahrzeugtyp herunterladen. Es steht extra dabei, dass weder ein Gutachten, noch eine Änderung der Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und 2 erforderlich sind.

Einfach ausdrucken und in die Bordmappe legen.

Nicht alle POZILISTEN können immer richtig lesen bzw. kennen Sonderbescheinigungen .

Doch wer hat den Ärger / "Laufereien" ???

Eintragen in Fahrzeugschein - und gut ist .

Kein Polizist möchte gern mit seiner Beanstandung scheitern. Ein Vorzeigen dieser Liste wird also helfen, diese Beanstandung zu vermeiden.

Es wird doch ausdrücklich von MB geschrieben, dass eine Eintragung nicht nötig ist. Warum also Kosten machen?

@mannhcs

Schon wieder Quatsch......

Keiner hat Laufereien.....

Die Polizei kann, bei Unsicherheit, Beim Hersteller schauen und der Fahrzeughalter muss nichts machen..... Weder separat das Auto vorführen noch Papiere nachreichen....

Du verunsicherst hier nur die Leute mit deinem Falschaussagen

am 18. April 2012 um 7:03

Zitat:

Original geschrieben von achtklässler

Zitat:

Original geschrieben von mannehcs

 

Nicht alle POZILISTEN können immer richtig lesen bzw. kennen Sonderbescheinigungen .

Doch wer hat den Ärger / "Laufereien" ???

Eintragen in Fahrzeugschein - und gut ist .

Kein Polizist möchte gern mit seiner Beanstandung scheitern. Ein Vorzeigen dieser Liste wird also helfen, diese Beanstandung zu vermeiden.

Es wird doch ausdrücklich von MB geschrieben, dass eine Eintragung nicht nötig ist. Warum also Kosten machen?

Wozu brauche ich dann noch eine "ordentliche" Kfz- Zulassung ???

Ich lege 1000 unübersichtliche Bescheinigungen vor ... .

Wir sind hier in Deutschland ... .

Die Realität / Praxis sieht anders aus ! Und das ist auch manchmal gut so!

Zitat:

Original geschrieben von mannehcs

Zitat:

Original geschrieben von achtklässler

 

Kein Polizist möchte gern mit seiner Beanstandung scheitern. Ein Vorzeigen dieser Liste wird also helfen, diese Beanstandung zu vermeiden.

Es wird doch ausdrücklich von MB geschrieben, dass eine Eintragung nicht nötig ist. Warum also Kosten machen?

Wozu brauche ich dann noch eine "ordentliche" Kfz- Zulassung ???

Ich lege 1000 unübersichtliche Bescheinigungen vor ... .

Wir sind hier in Deutschland ... .

Die Realität / Praxis sieht anders aus ! Und das ist auch manchmal gut so!

Du hast keine Ahnung!

Mehr muss man dazu nicht sagen, die anderen haben nämlich bereits alles zum Thema gesagt!

am 18. April 2012 um 7:56

Zitat:

Original geschrieben von ChAoZisonfire!

Zitat:

Original geschrieben von mannehcs

 

Wozu brauche ich dann noch eine "ordentliche" Kfz- Zulassung ???

Ich lege 1000 unübersichtliche Bescheinigungen vor ... .

Wir sind hier in Deutschland ... .

Die Realität / Praxis sieht anders aus ! Und das ist auch manchmal gut so!

Du hast keine Ahnung!

Mehr muss man dazu nicht sagen, die anderen haben nämlich bereits alles zum Thema gesagt!

Du scheinst der Oberschlauberger hier zu sein ... .

Ich werde meine Zulassung in den Müll werfen - wozu eigentlich noch so etwas (kostenpflichtiges) mitführen ?

Zitat:

Original geschrieben von mannehcs

Zitat:

Original geschrieben von ChAoZisonfire!

 

Du hast keine Ahnung!

Mehr muss man dazu nicht sagen, die anderen haben nämlich bereits alles zum Thema gesagt!

Du scheinst der Oberschlauberger hier zu sein ... .

Ich werde meine Zulassung in den Müll werfen - wozu eigentlich noch so etwas (kostenpflichtiges) mitführen ?

Das nicht, aber wenn ich etwas Beitrage, dann weiß ich, dass ich keinen Müll Beitrage. Wäre dem anders würde ich nämlich nichts Beitragen.

Das sollten sich einige hier mal hinter die Löffel malen!

am 18. April 2012 um 8:17

Zitat:

Original geschrieben von ChAoZisonfire!

Zitat:

Original geschrieben von mannehcs

 

Du scheinst der Oberschlauberger hier zu sein ... .

Ich werde meine Zulassung in den Müll werfen - wozu eigentlich noch so etwas (kostenpflichtiges) mitführen ?

Das nicht, aber wenn ich etwas Beitrage, dann weiß ich, dass ich keinen Müll Beitrage. Wäre dem anders würde ich nämlich nichts Beitragen.

Das sollten sich einige hier mal hinter die Löffel malen!

Wie war das Thema im Tr... : "Mischbereifung in Zulassung eintragen ... " ?

Das war die eigentliche Frage... .

Es ist eigentlich alles gesagt ... .

Gruß aus Bremen

Zitat:

Original geschrieben von mannehcs

Zitat:

Original geschrieben von ChAoZisonfire!

 

Das nicht, aber wenn ich etwas Beitrage, dann weiß ich, dass ich keinen Müll Beitrage. Wäre dem anders würde ich nämlich nichts Beitragen.

Das sollten sich einige hier mal hinter die Löffel malen!

Wie war das Thema im Tr... : "Mischbereifung in Zulassung eintragen ... " ?

Das war die eigentliche Frage... .

Es ist eigentlich alles gesagt ... .

Gruß aus Bremen

Es wäre alles gesagt, wenn du nicht beratungsresistent wärst und hier durch Falschaussagen die User verunsichern würdest. ;)

am 18. April 2012 um 8:47

:)

Die letzten Diskussionen drehen sich doch mehr darum, dass es einfach sinnvoll sein kann diese Unterlagen mitzuführen. Auch wenn es nicht sein muss, so kann doch eine Verkehrskontrolle so angenehmer gestaltet werden.

Und vielleicht dankt es der Polizist auch, wenn er nicht erst rückfragen muss. Man muss es ja nicht immer schwer machen auch wenn man Recht hat.

Und an dem Gewicht der Papiere wird es jetzt die gute Rundenzeit nicht scheitern :)

mannhcs, du bist echt beratungsresistent !!!

Nicht die anderen hier....

Natürlich kann man gerne eine Kopie des COC mitführen....

Nötig ist es aber nicht...

Und ob die deine Zulassung wegwirfst oder nicht, ist den Usern hier völlig wurst... Schmeiß weg den Zettel und gut.... Aber nerv die Leute nicht mit Umwahrheiten...

Manno... man muss einen Fehler mal zugeben können.....

Zitat:

Original geschrieben von mannehcs

Zitat:

Original geschrieben von MB22

hallo,

ich verstehe das nicht?

Fahrzeug wurde werkseitig mit Mischbereifung 225/245 ausgestattet. Studiere meinen Kfz.-Schein eingetragen ist hier 225v/225h. Meines Wissens, kann es im Ausland bei einer Fahrzeugüberprüfung  zu Problemen kommen, in Form von Bußgeld bis hin zur Stilllegung.

Fragen,

-ist bei euch Mischbereifungsfahrer der Eintrag im Schein der Reifengröße entsprechend

-kann bestätigt werden, dass es im Ausland damit Probleme geben kann

gruß

mb22

Wenn ich in eine Kontrolle komme, muß ich die Zulassung bei mir führen / vorzeigen.

Dort muß die Mischbereifung eingetragen sein ! Ansonsten kann die Betriebserlaubnis erlöschen bzw. die Zulassung eingezogen werden und das Fahrzeug muß neu "vorgeführt" werden... .

Brief und COP-Papier sind nicht mitzuführen und werden erst bei einer "Veräußerung" wirksam.

Hi !

Stimmt nicht mehr ! Habe mich vor kurzem mit einem Prüfer der DEKRA über dieses Thema unterhalten . Er sagte mir , daß in den neuen Fahrzeugscheinen nur noch die kleinste ! zu fahrende Reifengröße eingetragen ist . Und ich denke , der müsste es doch wissen ! Fahre übrigens auch werksseitig Mischbereifung u. bei mir steht auch nur eine Sorte drin . Bei mir ist es der 205er .

Hi,

 

ich weiß gar net wo das Problem ist. Das COC Papier erhöht weder das Leegewicht erheblich noch kostet es die hälte des Kofferraums.

 

Also warum nicht einfach das COC Papier oder von mir aus eine Kopie ins handschuhfach legen.

 

Zu 99% wird das COC Papier auch bei Kontrollen nicht benötigt werden und das COC Papier reduziert die Wahrscheinlichkeit das es ein Polizist bei einer Kontrolle anzweifelt dann auf 0,01% :Dmit dem Restrisiko sollte jeder klar kommen können.

 

Gruß tobias

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