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Mängel beim Gebrauchtwagen nach einer Woche?

BMW 5er F11
Themenstarteram 12. September 2014 um 22:13

Hallo an alle,

ich habe bereits nach Antworten in den bereits vorhandenen Threads gesucht, ich habe aber leider nichts gefunden und würde mich freuen, wenn ihr Tipps für mich habt.

 

Ich habe vor einer Woche einen 535xd Touring (EZ 11/2011) mit ca. 118.000 km gekauft.

Folgende Sachen fallen mir langsam nach einer Woche auf:

1. Beim Motorabschalten (auch bei Stop&Go) kommt zum Schluss ein lautes Knallen als würde ein Teil locker sein und haut gegen ein anderes Metalteil. Was könnte das sein? Wäre das etwas für die Gebrauchtwagengarantie?

2. Wenn ich in den Rückwärtsgang wechsele und nicht abwarte bis der Wagen von alleine rollt (mit etwas Gas nachhelfe), dann kommt ein leichtes Ruckeln als würde etwas kurz durchdrehen/durchrutschen. Das Gleich passiert, wenn ich anschließend bei noch langsam rückwärts rollendem Wagen in D wechsele und da wieder langsam Gas gebe. Dieses Problem hatte ich bei meinem E61 LCI nicht - da war diese minimale Geschwindigkeit vor dem vollständigen Anhalten kein Thema.

Wenn ich den Wagen mit der Bremse zum Halten bringe und dann den Gang wechsele und abwarte bis er von alleine losfährt und etwas Gas gebe, passiert das nicht.

Insgesamt ist der Wagen manchmal in den niedrigen Geschwindigkeiten ohne Gas etwas unruhig - Runterschalten ohne Gas ruckelt auch etwas - ich merke es auf jeden Fall und finde es untypisch, bei dem alten E61 hatte ich auch so etwas nicht...

Wie soll ich das werten? Kann das ein Getriebeproblem sein? Wäre so etwas von der Gebrauchtwagengarantie abgedeckt?

Zur Info: Ich fahre ca. 150km täglich, das Meiste davon Autobahn...

Ansonsten ist der Wagen super geil und ich freue mich jeden Tag, mit dem E61 ist er wirklich nicht zu vergleichen :)

Ich freue mich auf eure Antworten,

 

Cheers

Beste Antwort im Thema

Hallo Gemeinde,

Nur noch mal zum Rechtlichen (und ohne, dass ich hier beratend tätig bin, weil ich das nicht darf):

Es gibt einen Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung. Ich hab (hier unten im Thread-Link) mal kurz versucht das zu beleuchten und meine Erfahrung mitgeteilt. Tobi hat's geholfen und er hatte die gleichen Probleme wie ihr mit der Entfernung. Zur Not könnt ihr ihn ja mal anposten. hier der Link

F11 undicht

Also, wenn ich was am Auto höre, was komisch ist, stehe ich sofort beim Händler (und ich hoffe, dass ihr alle beim Freundlichen oder anderen Händlern gekauft habt - wegen der Gewährleistung) und verlange höflich ein mangelfreies Auto. Das gibt er mir dann auch meist wieder zurück - unentgeltlich. Die Art des Mangels muss jedoch berücksichtigt werden, wenn man z. B. ein sehr altes Gebrauchtfahrzeug erwirbt, was ja unsere Kisten eigentlich nicht sind, es sei denn, ihr habt viele,viele Kilometer drauf. Im Zweifel haben wir auch alle einen Rechtsanwalt oder das Geld dafür und der redet mit dem Freundlichen.

Sollte ein Händler in "ganz weit weg" wohnen, muss er auch die Gewährleistung bieten. Er wird keinesfalls darauf bestehen, das ihr das evtl. stark defekte Auto zu ihm bringt, sondern dass ihr es vor Ort reparieren lasst (in der Regel habt ihr ja schon die Bestätigung des Mangels durch eine ordentliche BMW-Fachwerkstatt). Ansonsten könnte es ja sein, dass er vielleicht noch schadensersatzpflichtig wird durch den Rücktransport - und deshalb werden wissende Händler so gut wie immer zustimmen. Aber ein guter Anwalt kann euch das erläutern.

Sorry für den langen Text, aber es soll ja helfen und da hole ich manchmal aus...:-). Wer mehr Infos braucht, kann mir posten.

Viel Erfolg

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35 Antworten

Wo hast das Auto gekauft? Händler oder Privat? Wenn Händler, ab zum Händler. Getriebe wirds nicht sein. Evtl. Softwareproblem (Sync Probleme mit Getriebe) und mal Motordaten auslesen lassen warum er unrund läuft. Ist ja mit Sicherheit noch Garantie.

Vermutlich hat der Vorbesitzer keinen Service mehr gemacht oder der Händler ist ein Schlamper. Ich hoffe es war ein offizieller BMW Händler, die haben auch das KnowHow und die Geräte alles zu fixen.

Danach deaktiviere Stop and Go, das wird dich tierisch nerven.

Themenstarteram 13. September 2014 um 9:33

Hallo Fred,

es ist vom BMW Händler und es sind laut Heftchen alle Serfices gemacht (ich weiß, dass man das auch nur so ausfüllen kann).

Mir ist aufgefallen, dass z.B. bei den Services kein Kraftstofffilter gewechselt wurde wie vorgeschrieben (jedes 2. Mal)

As einzige Problem ist, dass der Händler bei München ist und ich in NRW bin (700km). Ich könnte den anschreiben und es hier checken lassen - dann können die den Besuch hier vor Ort genehmigen (Vorreparaturrecht) und ich kann das Problem klären?

Mit dem Knack nach dem Ausschalten hast du keine Idee, oder meintest du das mit dem Motordaten auslesen?

LG

Hab gerade das selbe Problem, hab meinen Dicken in Düsseldorf gekauft und nach Berlin gebracht. Viele Mängel fallen leider erst auf der Heimfahrt auf. Also ab zum Händler hier vor Ort, und der hat am Donnerstag den Kostenvoranschlag dem Händler in Ddorf geschickt. Nun warte ich immernoch dass die den akzeptieren (bei meinem haben die Idioten keine Durchsicht gemacht vor der Übergabe, gravierende Mängel waren dabei!). Hab mich auch bereits zwei Mal bei der BMW Kundenbetreuung beschwert, und denen gesagt dass ich das Auto ganz sicher nicht nach Ddorf bringen möchte. Hoffentlich kommt am Montag nun das OK. Ich hoffe du hast da weniger Kopfschmerzen als ich!

LG

Zitat:

Original geschrieben von obirah535

Hallo Fred,

es ist vom BMW Händler und es sind laut Heftchen alle Serfices gemacht (ich weiß, dass man das auch nur so ausfüllen kann).

Mir ist aufgefallen, dass z.B. bei den Services kein Kraftstofffilter gewechselt wurde wie vorgeschrieben (jedes 2. Mal)

As einzige Problem ist, dass der Händler bei München ist und ich in NRW bin (700km). Ich könnte den anschreiben und es hier checken lassen - dann können die den Besuch hier vor Ort genehmigen (Vorreparaturrecht) und ich kann das Problem klären?

Mit dem Knack nach dem Ausschalten hast du keine Idee, oder meintest du das mit dem Motordaten auslesen?

LG

Jaein. Aufgrund der Entfernung kannst jede BMW NL bei dir vor Ort nehmen. Die (nicht du) sollten einfach mit deinem Händler in München das wegen einer Kostenübernahme klären. Gib einfach an, dass du das Fahrzeug erst gekauft hast. Du solltest hier keinen Vorschuß auf Reparaturen leisten und auch keine Kostenübernahmen klären. Das macht dann deine BMW NL vor Ort.

Das Knacken mit Start und Stop kann ich dir per Ferndiagnose nicht sagen. BMW bekommt mit einer Motordiagnose das mit Sicherheit hin. Vielleicht nur eine Kleinigkeit.

@gentlemen55: Genau. Einfach Kostenübernahmeantrag stellen. Das klappt schon. Müssen die auch machen. Der Händler ist in Bringschuld und die sind alle untereinander vernetzt.

Ist das wirklich so? Die BMW NL arbeiten doch alle auf eigene Kasse und sind nicht an BMW angegliedert. Entsprechend ist sein Vertragspartner eben die NL, wo er auch gekauft hat. Dieser muss keineswegs akzeptieren, dass eine andere NL die Reparaturen durchführt und ihm in Rechnung stellt - sind doch die Eigenkosten in der Regel deutlich niedriger als wenn es ein Dritter macht.

Bei Mercedes-Benz ist das so, da die großen NL in der Tat alle von MB auch geführt werden aber weder bei BMW noch bei Audi dürfte das so sein und dieses Zugeständnis ist freiwillig.

Hallo Gemeinde,

Nur noch mal zum Rechtlichen (und ohne, dass ich hier beratend tätig bin, weil ich das nicht darf):

Es gibt einen Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung. Ich hab (hier unten im Thread-Link) mal kurz versucht das zu beleuchten und meine Erfahrung mitgeteilt. Tobi hat's geholfen und er hatte die gleichen Probleme wie ihr mit der Entfernung. Zur Not könnt ihr ihn ja mal anposten. hier der Link

F11 undicht

Also, wenn ich was am Auto höre, was komisch ist, stehe ich sofort beim Händler (und ich hoffe, dass ihr alle beim Freundlichen oder anderen Händlern gekauft habt - wegen der Gewährleistung) und verlange höflich ein mangelfreies Auto. Das gibt er mir dann auch meist wieder zurück - unentgeltlich. Die Art des Mangels muss jedoch berücksichtigt werden, wenn man z. B. ein sehr altes Gebrauchtfahrzeug erwirbt, was ja unsere Kisten eigentlich nicht sind, es sei denn, ihr habt viele,viele Kilometer drauf. Im Zweifel haben wir auch alle einen Rechtsanwalt oder das Geld dafür und der redet mit dem Freundlichen.

Sollte ein Händler in "ganz weit weg" wohnen, muss er auch die Gewährleistung bieten. Er wird keinesfalls darauf bestehen, das ihr das evtl. stark defekte Auto zu ihm bringt, sondern dass ihr es vor Ort reparieren lasst (in der Regel habt ihr ja schon die Bestätigung des Mangels durch eine ordentliche BMW-Fachwerkstatt). Ansonsten könnte es ja sein, dass er vielleicht noch schadensersatzpflichtig wird durch den Rücktransport - und deshalb werden wissende Händler so gut wie immer zustimmen. Aber ein guter Anwalt kann euch das erläutern.

Sorry für den langen Text, aber es soll ja helfen und da hole ich manchmal aus...:-). Wer mehr Infos braucht, kann mir posten.

Viel Erfolg

Zitat:

Original geschrieben von vollstrecker

Also, wenn ich was am Auto höre, was komisch ist, stehe ich sofort beim Händler (und ich hoffe, dass ihr alle beim Freundlichen oder anderen Händlern gekauft habt - wegen der Gewährleistung) und verlange höflich ein mangelfreies Auto. Das gibt er mir dann auch meist wieder zurück - unentgeltlich. Die Art des Mangels muss jedoch berücksichtigt werden, wenn man z. B. ein sehr altes Gebrauchtfahrzeug erwirbt, was ja unsere Kisten eigentlich nicht sind, es sei denn, ihr habt viele,viele Kilometer drauf. Im Zweifel haben wir auch alle einen Rechtsanwalt oder das Geld dafür und der redet mit dem Freundlichen.

Sollte ein Händler in "ganz weit weg" wohnen, muss er auch die Gewährleistung bieten.

100% Zustimmung. Das ist der Grund warum auch ich nur beim BMW-Vertragshändler kaufe.

Nur der Vollständigkeit halber. In den ersten sechs Monaten ist der Händler in der Beweislast, dass der Mangel erst nach Kauf aufgetreten ist. Da das nahezu unmöglich ist, gehen alle Reparaturarbeiten in den ersten 6 monaten zu Lasten des Händlers. Der nutzt dann die Gebrauchtwagengarantie und hat den Eigenanteil im Regelfall und soweit möglich mit eingepreist. Nach 6 Monaten ist der Käufer in der Beweislast, da greift dann meist nur noch die Gebrauctwagengarantie mit entsprechenden Eigenanteilen für den Käufer. Das halte ich für eine sehr faire Praxis, denn wenn was auftritt, dann meist in den ersten zwei Monaten nach Kauf.

Wie oben schon geschrieben, hat der Händler bei größerer Distanz das Recht selbst nachzubessern, worau fdann häufig zugunsten des vor-Ort Händlers verzichtet wird, da der Transport teurer wird.

Ich habe es aber auch schon anders erlebt. Ein Händler hatte beim E61 (Kabelbaum Heckklappe defekt) einen MA ca 350KM weit zu mir geschickt. Der hat dann einen 3er dagelassen und meinen Fünfer zur Reperatur mitgenommen. Das ganze dann eine Woche später zurück genauso.

Vielen Dank dafür! Laut BMW-Händler hier in Berlin habe ich keinen Anspruch auf einen Ersatzwagen, weshalb ich nun seit Donnerstag auf Meldung warte dass meiner endlich fertig wird. Selbst die BMW-Kundenhotline meinte zu mir, dass die in Düsseldorf den Wagen zurückordern können, hab dem aber gleich gesagt dass ich da sicherlich einen Anwalt einschalten würde (wozu hat man sonst ne Rechtschutzversicherung). Hoffe die aus DD geben heute ihr OK zur Reparatur hier in Berlin, dann bekomm ich meinen Dicken Mittwoch wieder, und endlich gleich auch mit der Umrüstung auf LED-Innenraum :D;)

Liebe Grüße

Zitat:

Original geschrieben von vollstrecker

Hallo Gemeinde,

Nur noch mal zum Rechtlichen (und ohne, dass ich hier beratend tätig bin, weil ich das nicht darf):

Es gibt einen Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung. Ich hab (hier unten im Thread-Link) mal kurz versucht das zu beleuchten und meine Erfahrung mitgeteilt. Tobi hat's geholfen und er hatte die gleichen Probleme wie ihr mit der Entfernung. Zur Not könnt ihr ihn ja mal anposten. hier der Link

F11 undicht

Also, wenn ich was am Auto höre, was komisch ist, stehe ich sofort beim Händler (und ich hoffe, dass ihr alle beim Freundlichen oder anderen Händlern gekauft habt - wegen der Gewährleistung) und verlange höflich ein mangelfreies Auto. Das gibt er mir dann auch meist wieder zurück - unentgeltlich. Die Art des Mangels muss jedoch berücksichtigt werden, wenn man z. B. ein sehr altes Gebrauchtfahrzeug erwirbt, was ja unsere Kisten eigentlich nicht sind, es sei denn, ihr habt viele,viele Kilometer drauf. Im Zweifel haben wir auch alle einen Rechtsanwalt oder das Geld dafür und der redet mit dem Freundlichen.

Sollte ein Händler in "ganz weit weg" wohnen, muss er auch die Gewährleistung bieten. Er wird keinesfalls darauf bestehen, das ihr das evtl. stark defekte Auto zu ihm bringt, sondern dass ihr es vor Ort reparieren lasst (in der Regel habt ihr ja schon die Bestätigung des Mangels durch eine ordentliche BMW-Fachwerkstatt). Ansonsten könnte es ja sein, dass er vielleicht noch schadensersatzpflichtig wird durch den Rücktransport - und deshalb werden wissende Händler so gut wie immer zustimmen. Aber ein guter Anwalt kann euch das erläutern.

Sorry für den langen Text, aber es soll ja helfen und da hole ich manchmal aus...:-). Wer mehr Infos braucht, kann mir posten.

Viel Erfolg

Zitat:

Original geschrieben von gentleman55

Hoffe die aus DD geben heute ihr OK zur Reparatur hier in Berlin, dann bekomm ich meinen Dicken Mittwoch wieder, und endlich gleich auch mit der Umrüstung auf LED-Innenraum :D;)

Warum sollte Dir jemand aus Dresden (DD) das OK für eine Reparatur in Berlin geben, wenn der Wagen aus Düsseldorf (D) stammt :D

Zitat:

Original geschrieben von Wyatt5812

Zitat:

Original geschrieben von gentleman55

Hoffe die aus DD geben heute ihr OK zur Reparatur hier in Berlin, dann bekomm ich meinen Dicken Mittwoch wieder, und endlich gleich auch mit der Umrüstung auf LED-Innenraum :D;)

Warum sollte Dir jemand aus Dresden (DD) das OK für eine Reparatur in Berlin geben, wenn der Wagen aus Düsseldorf (D) stammt :D

Ja, und mit Anwalt drohen am Telefon geht vermutlich dem Telefonmitarbeiter auch am Arsch vorbei. Wäre ich da an der Leitung, wäre ich mit Sicherheit auch überdurchschnittlich motiviert weiterzuhelfen.

Freundlichkeit und Fragen wie/wo/was/wann hat mir in solchen Fällen mehr weitergeholfen. Ich habe hier vor Ort auch meine lokale BMW NL und die haben alle Kulanzanträge samt Leihfahrzeug anstandslos in der Händler Garantiezeit abgewickelt, obwohl ich den Wagen auch ganz woanders gekauft habe.

Die Rechtschutzversicherung ist auch nicht für rechtlich total unhaltbare Geschichten da. Du kannst nicht einfach alles und jeden Verklagen mit dem Verweis "wofür hab ich ne RS?". DAFÜR jedenfalls nicht.

So nun kam der Anruf, zwei der Mängel wurden wohl von der Niederlassung in Düsseldorf abgelent (Die Schaltereinheit am Kofferraumdeckel ist lose und einer der Tasten am Fahrersitz zur elektrischen Sitzverstellung dreht sich nur im Kreis, ist also auch lose). Das sind Sachen, die man vor Fahrzeugübergabe leicht beheben kann als Autohaus. Bei dem knarzenden Fensterheber wird wohl noch diskutiert. Soll man da nun nicht den Anwalt einschalten, wenn das Autohaus sich da krumm stellt? Klar kann man nicht alles und jeden wegen Kleinigkeiten von seinem Anwalt anklagen lassen, aber ich denke für genau sowas ist die Rechtschutzversicherung schon hilfreich. Telefonisch erreich ich da kaum jemanden, werds aber gleich nochmal probieren (Sind wohl alle im Urlaub oder auf einem Seminar etc.). Hat jemand zufällig noch andere hilfreiche Tipps? Die Kundenhotline kann wohl nicht viel machen, außer meine Beschwerde erneut aufnehmen.

LG

Themenstarteram 21. September 2014 um 12:09

Hallo,

Auch paar Updates von mir:

Mir ist ein komisches Rollgeräusch an der Hinterachse aufgefallen und ich habe es zufällig bei Reifen.com kontrolliert. Jetzt wird es kriminell:

- Ich habe den Wagen seit zwei Wochen

- ich bin damit ca. 2000km gefahren

- TÜV neu, Reifen sollen laut Händler noch 10-15000 halten

Es wurde festgestellt:

- die hinteren Reifen sind gar keine Run flat!!!

- es ist weniger als ein mm bis zur strafbaren Grenze da

- der Reifendruck überall war zu niedrig

- die Laufachse ist verstellt

- die Reifen an Innenrand sind massiv abgenutzt

- großer Riss am hinteren Reifen links und beginnender rechts

Laut Reifen.com keine Schäden, die in 2000km entstehen, es ist nicht zulässig den Wagen mit der Mischbereifung zu fahren!

Gekauft von BMW Händler!!! Im Kaufvertrag steht klar "Bereifung mit Notlaufeigenschaften"

 

1. ich habe das meinem Anwalt gemeldet und warte auf Rückmeldung

Was meint ihr dazu? Ich komme mir voll verarscht vor!!!

Soll ich den Händler auch wegen Betrug anzeigen? Ist das nicht grob verlässlich mich so fahren zu lassen? Ich bin doch nicht verpflichtet nach dem Kauf beim Vertragshändler und nach neu gemachten TÜV so etwas zu überprüfen, oder?

Zitat:

Original geschrieben von obirah535

Hallo,

Auch paar Updates von mir:

Mir ist ein komisches Rollgeräusch an der Hinterachse aufgefallen und ich habe es zufällig bei Reifen.com kontrolliert. Jetzt wird es kriminell:

- Ich habe den Wagen seit zwei Wochen

- ich bin damit ca. 2000km gefahren

- TÜV neu, Reifen sollen laut Händler noch 10-15000 halten

Es wurde festgestellt:

- die hinteren Reifen sind gar keine Run flat!!!

- es ist weniger als ein mm bis zur strafbaren Grenze da

- der Reifendruck überall war zu niedrig

- die Laufachse ist verstellt

- die Reifen an Innenrand sind massiv abgenutzt

- großer Riss am hinteren Reifen links und beginnender rechts

Laut Reifen.com keine Schäden, die in 2000km entstehen, es ist nicht zulässig den Wagen mit der Mischbereifung zu fahren!

Gekauft von BMW Händler!!! Im Kaufvertrag steht klar "Bereifung mit Notlaufeigenschaften"

 

1. ich habe das meinem Anwalt gemeldet und warte auf Rückmeldung

Was meint ihr dazu? Ich komme mir voll verarscht vor!!!

Soll ich den Händler auch wegen Betrug anzeigen? Ist das nicht grob verlässlich mich so fahren zu lassen? Ich bin doch nicht verpflichtet nach dem Kauf beim Vertragshändler und nach neu gemachten TÜV so etwas zu überprüfen, oder?

Naja, mal halblang. Ich würde mit dem Händler reden und davon sprechen, was an Reifen schriftlich vereinbart ist. Ist nix schriftlich vereinbart, dann sind Nebenabreden im Kaufvertrag ohne Wirkung, bzw. bestehen eigentlich nicht. Da ist es dann immer schwierig, wenn man keine Zeugen hat.

Also, mit Händler reden ob er Nachbessern will, wenn wie gesagt schriftlich vereinbart. Wenn er nicht will, dann kannst zum Rechtsanwalt und macht dann auch nur Sinn, wenn man es schwarz auf weiß hat.

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