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Lenk und Ruhezeiten mal anders

Themenstarteram 11. Oktober 2011 um 14:52

Servus,

hab mal ne ganz dumme Frage, die Lenk und Ruhezeiten richten sich immer nach 9h fahrt ... sowie das splitting etc...

was ist wenn man aber nie 9h fährt?

Bei mir ist es so das ich am Tag vll 6h fahre dazwischen sind haufen pausen ... mal 15 mal 20 und dann halt die 30 minuten ...

Wie ist es nun, ich nutze den Lkw auch privat,

wenn ich frühs um 9 Uhr anfange zu fahren, um 15 Uhr stelle ich den Lkw ab effektiv bin ich dann 4h gefahren.

Darf ich dann meinetwegen gegen 19 Uhr noch einkaufen fahren ?

Würde halt nicht ganz hinkommen mit der Täglichen Ruhezeit

wenn ich erst um 20 Uhr wieder da bin und um 4 wieder aufstehen muss..

Oder gibt es dafür auch ne Sonderregelung ?

MfG

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20 Antworten

@PiKaPo

Zitat:

Meine Meinung:

Die Karte gehört immer ins Gerät und was privat ist wird auf Out gestellt.

Karte außerhalb des Gerätes sorgt nur für Ärger bei Kontrollen.

Da schreibst du selber..... Meine Meinung

nur die zählt nicht.

Wenn mir 2 Gewerbeaufsichtsämter aus 2 verschiedenen Bundesländer schon vor über 1 Jahr mir dazu eine Aussage gegeben haben, dann darfst du es ruhig glauben.

Wenn der Tacho auf OUT steht und du trotzdem deine FK gesteckt hast, kann dieses sogar als Fehlbedienung des Tachographen gewertet werden.

Du schreibst hier, das man sich bei der BAG mal erkundigen soll. Warum machst du es nicht selber. Dann könntest du deine MEINUNG ja vieleicht auch belegen.

Folgenden Absatz habe ich mal als Antwort auf eine Anfrage vom BAG erhalten.

Zum Schluss der Hinweis. Wegen der unglaublich großen Menge von Anfragen möchten wir Sie für die Zukunft

darauf hinweisen, dass das BAG nur Auskunft über Verfahren mit ausländischen Verkehrsteilnehmern gibt.

Für Inländer geben die Landesbehörden (rechtverbindliche) Auskünfte. Die Landesbehörden hießen früher

Gewerbeaufsichtsämter und heute heißen sie in dem meisten Bundesländern Ämter für Arbeitsschutz.

Wie es der Teufel so will gestern ne Kontrolle gehabt mit Lenkzeiten, Waage, Papiere und was sonst noch so dazugehört. Alles in Ordnung.

Aber hab den Herrn Kontrolleti mal zum Thema Privatfahrt Lenk- und Ruhezeiten gefragt.

Er hat gesagt, Fahrten zur Arbeit mit 7,5t gehören nicht zur Lenkzeit, aber die Ruhezeit muß eingehalten werden. Hat aber auch gesagt das des immer Probleme geben kann nachzuweisen wann Anfahrt aufhört und Arbeit anfängt.

Aber da ich ja stets die selbe Tour nach nem festgelegtem Fahrplan fahre,den ich schriftlich dabei habe, wäre das kein Problem.

ist aber nur halbrichtig die Aussage.

Es währe keine Lenkzeit, wenn du mit dem LKW jeden Morgen in die Firma fährst oder zum festen Einsatzort.

Dieser ist ansich auch im Arbeitsvertrag enthalten.

Fährt man jedoch wechselnde Kunden morgens an oder vom Kunden xy nach Hause, ist dies Lenkzeit

Zitat:

Original geschrieben von PiKaPo

ist aber nur halbrichtig die Aussage.

Es währe keine Lenkzeit, wenn du mit dem LKW jeden Morgen in die Firma fährst oder zum festen Einsatzort.

Dieser ist ansich auch im Arbeitsvertrag enthalten.

Fährt man jedoch wechselnde Kunden morgens an oder vom Kunden xy nach Hause, ist dies Lenkzeit

Belege deine Aussage mal und texte hier nicht nur. Was von deiner Meinung zu halten ist, sehen wir ja schon.

Zitat:

Original geschrieben von PiKaPo

ist aber nur halbrichtig die Aussage.

Es währe keine Lenkzeit, wenn du mit dem LKW jeden Morgen in die Firma fährst oder zum festen Einsatzort.

Dieser ist ansich auch im Arbeitsvertrag enthalten.

Fährt man jedoch wechselnde Kunden morgens an oder vom Kunden xy nach Hause, ist dies Lenkzeit

Habe ich doch bereits vorher in einem Beitrag geschrieben das es in meinem Fall ein fester Standort ist

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