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Ruhezeit in 24 Stunden

Themenstarteram 21. Februar 2009 um 15:09

Hallo zusammen,

ich hätte da schon wieder mal ein paar Fragen zum lenken meines Dukato+Anhänger Gespanns....!

1. Wenn ich nun am Tag x bis um 2.30 gefahren bin und danach 9 Stunden verkürzte pause mache, kann ich dann 2 x 4,5 std. +1 std. fahren ( mit je 45 min. Pause dazwischen)....?

2. Wenn ich im Hotel übernachtet habe ( muß ich, da ich im Dukato nicht schlafen kann, oder darf...) und am nächsten Morgen mein Fahrzeug zum Laden bringe ( 10 min. Fahrt ), dort aber schon wieder 3 stunden warten muß, gilt das dann als Ruhezeit...?

3. Ähnlich ist es an der Grenze. Hier gebe ich meine Papiere dem Spediteur und warte dann im Restaurant auf Ihn, gilt dass als Ruhezeit...?

4. Angenommen ich bin 10 min. vor meinem Standort ( Heimatort ), meine Lenkzeit beträgt 9 std. oder auch 10 std., darf ich dann die 10 minuten überziehen, oder muß ich sinnloser weise übernachten...?

5. Ist es richtig das nach jeder 9 - 11 std. Pause ein neuer Lenktag beginnt, besser gefragt, kann man mehr als 10 std. innerhalb von einem Kalendertag fahren, wenn man 9 oder 11 std. Pause dazwischen hatte...? z.B Ruhezeit von 1.30 Uhr bis 12.30 und dann wieder von 23.00 Uhr bis 10 Uhr am nächsten Tag....????

Als Neuling ist`s echt ein Graus mit dem Digi Teufel, aber gut das es diese Forum gibt mit all den netten Leuten die eienem weiter helfen.....dickes Danke an alle....... =)

Beste Antwort im Thema

kannst du die 3 Stunden wirklich zum Musik hören oder schlafen nutzen dann ist das durchaus als Ruhezeit anrechenbar

Sollst du nach 2 Stunden den Wagen umparken und dich dafür bereit halten oder mit der Dispo telefonieren ist das keine Ruhezeit sondern Bereitschaftszeit

Scheinst aber auch nach Mehrarbeit zu schreien, anstatt die Gesetze für dich als Positiv zu sehen

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http://www.bag.bund.de/.../faq__node.html__nnn=true

http://www.gesetze-im-internet.de/fpersv/index.html

http://bundesrecht.juris.de/arbzg/__21a.html

oder die Forensuche nutzen

und generell ist anrechenbare Pausen-/ Ruhezeit nur das wo du wirklich frei über deine Zeit verfügen kannst, musst du irgendwo auf Abruf bereitstehen oder auf wen unabsehbar lang warten ist es das eben nicht

Themenstarteram 21. Februar 2009 um 15:37

naja gut, aber was heist schon frei über meine Zeit verfügen können...? Wenn ich mit dem Bock den Heimathafen verlassen habe, kann ich sowieso nicht frei über meine Zeit verfügen.

Wenn ich nun beim Laden lassen im Führerhaus noch ein paar Stunden dahin schlummere und mich von meinen Lieblingssongs berieseln lasse, habe ich dann nicht auch gemacht was ich wollte...? Theoretisch könnte ich auch spazieren gehen und mich anrufen lassen wenn die Kiste voll ist. Wenn ich dann später losfahre als ich gekonnt hätte, weil ich ja noch Meilen weg bin, macht mir auch keiner ( z.B. Chefchen ) stress. Ja muß ich denn überhaupt beweisen was ich in dieser aufgezeichneten Ruhepause gemacht habe....?

kannst du die 3 Stunden wirklich zum Musik hören oder schlafen nutzen dann ist das durchaus als Ruhezeit anrechenbar

Sollst du nach 2 Stunden den Wagen umparken und dich dafür bereit halten oder mit der Dispo telefonieren ist das keine Ruhezeit sondern Bereitschaftszeit

Scheinst aber auch nach Mehrarbeit zu schreien, anstatt die Gesetze für dich als Positiv zu sehen

am 21. Februar 2009 um 15:44

Tag auch

Also zu Punkt 1. Ja du kannst 2 x 4,5 std. +1 std. fahren ( mit je 45 min. Pause dazwischen) Aber nur 2Mal in der Woche.

Punkt 2. Die 3Std. kannst du als Ruhzeit nutzen wenn sie ohne Unterbrechung am stück sind. Weil du ja deine Tagesruhzeit von 11Std

auch in 2Blöcken machen kannst wo der erste 3Std haben muss, der

2te Block mindestens 9Std.

Punkt 3. Da ich mir nicht vorstellen kann das du 3 oder mehr Std

auf deine Papiere warten musst,ist das eine Lenkzeitunterbrechung

also keine Ruhzeit.

Punkt 4. Also keiner wird 10min vor seiner Haustür noch mal 9oder

mehr Std Pause machen,da wird dir auch kein Beamter was machen.

Punkt 5. Ja du kannst an einem Kalendertag mehr als 10Std Fahren

Rechenbeispiel. du Fängst um 0uhr an Fährst 4,5Std 45Min Pause wieder 4,5Std Fahren hast 9Std weg also wäre es 9Uhr45 machst

jetzt eine Verkürztepause von 9Std ist es 18uhr45. 4,5Std Fahren

23Uhr30 macht eine Fahrzeit von 13,5 Std an einem Kalendertag.

PS: Die Rechnung geht seltenauf nur auf Langstrecken wo du dir deine

Zeiten einteilen kannst.

Themenstarteram 22. Februar 2009 um 11:54

Danke für die Hilfe, solche speziellen Fragen hat mir bisher kein Gesetzestext beantwortet.

Themenstarteram 22. Februar 2009 um 15:25

Hallo noch mal,

heist das dann eigentlich wenn ich 1 Stunde warten muß, und dies dann keine Ruhezeit ist, dass ich die Stunde von meiner Fahrzeit abziehen muß...? Also dann max. 8 Stunden fahren kann...?

Im übrigen bin ich mit dem Dukato sammt Trailer tatsächlich auf Langstrecken unterwegs, z.B. nach Ex-Jugoslavien, und da ist es schon wichtig das Ganze richtig einzuteilen, deshalb arbeite ich ja mit euerer Hilfe am Feintuning : 1. kann ich nicht einfach auf den nächsten Parkplatz um zu schlafen, da meine Kiste keine Schlafkabine hat und ich dann immer ein Hotel suchen muß, was auch nicht immer einfach ist und 2. muß man erst mal durchblicken bei den vielen Forschriften...!

Ich sag ja nicht das ich diese Forschriften nicht gut finde, aber das maximum darf ich doch schon versuchen auszuloten...oder...? Um keine Strafen zu kassieren möchte ich halt wissen was geht und was nicht, oder wie diese vielen Forschriften in die Praxis umzusetzten sind.

Da hätte ich gleich die nächste Frage : wie kann der Digi tacho wissen das ich 100 km/h fahren darf oder kann man das Ding einstellen das er einen warnd wenn mann drüber kommt...? Bei den alten analogen Tachoscheibengerät hat ja auch immer ein rotes Lämpchen aufgeleuchtet.

Innerhalb von 24 h musst Du Deine Ruhezeit gehabt haben. Bei 11 h Ruhezeit, hast Du für die Aufteilung Deiner Lenkzeit 13 h Zeit. Verteilen sich die Lenk- und Wartezeiten auf mehr als 13 h, geht das von Deiner Lenkzeit ab.

Themenstarteram 22. Februar 2009 um 15:50

Zitat:

Original geschrieben von ScaniaChris

Innerhalb von 24 h musst Du Deine Ruhezeit gehabt haben. Bei 11 h Ruhezeit, hast Du für die Aufteilung Deiner Lenkzeit 13 h Zeit. Verteilen sich die Lenk- und Wartezeiten auf mehr als 13 h, geht das von Deiner Lenkzeit ab.

Also heißt das wenn ich alle Bereitschaftszeiten ( Ampel, Tankstelle und Grenze usw.) + alle Ruhezeiten ( Tagesruhezeit und Lenkzeitunterbrechungen) so ergibt sich meine maximale Tageslenkzeit. Hab ich das jetzt richtig gecheckt....?

Ja, das ist insoweit richtig.

Allerdings muss ich noch einen Nachtrag machen: Du fährst Ex-Jugoslawien an. Dort gelten die EU-Vorschriften noch nicht. Das AETR-Recht ist anzuwenden, d. h. die alten Lenk- und Ruhezeiten. Diese gelten dann für die gesamte Fahrt.

Themenstarteram 22. Februar 2009 um 16:03

Zitat:

Original geschrieben von ScaniaChris

Ja, das ist insoweit richtig.

Allerdings muss ich noch einen Nachtrag machen: Du fährst Ex-Jugoslawien an. Dort gelten die EU-Vorschriften noch nicht. Das AETR-Recht ist anzuwenden, d. h. die alten Lenk- und Ruhezeiten. Diese gelten dann für die gesamte Fahrt.

Also jetzt laust mich echt der Affe, wie man so schön sagt, das heißt jetzt für mich dass ich was weis aber eigendlich wieder nichts.

Wo liegen denn die Unterschiede...? Ist das alte Gesetz besser oder schlechter...?

also bitte "Ampel" war doch wohl hoffentlich als Witz gemeint

Tanken ist auch Arbeiten

Ebenso wie der Grenzübergang

Aufgeteilte Tagesruhezeit entweder 11 am Stück oder 3 am Stück plus 9 am Stück geteilt

 

nur ne Stunde mal eben gilt höchstens als Pause aber definitiv nicht als Ruhezeit

Zitat:

Original geschrieben von don-king

Zitat:

Original geschrieben von ScaniaChris

Ja, das ist insoweit richtig.

Allerdings muss ich noch einen Nachtrag machen: Du fährst Ex-Jugoslawien an. Dort gelten die EU-Vorschriften noch nicht. Das AETR-Recht ist anzuwenden, d. h. die alten Lenk- und Ruhezeiten. Diese gelten dann für die gesamte Fahrt.

Also jetzt laust mich echt der Affe, wie man so schön sagt, das heißt jetzt für mich dass ich was weis aber eigendlich wieder nichts.

Wo liegen denn die Unterschiede...? Ist das alte Gesetz besser oder schlechter...?

Das kann für Dich günstiger sein.

Schau' Dir hier die AETR genauer an. Viele Begriffe sind anders definiert. Daraus ergibt sich der Unterschied.

Für Dich maßgeblich ist wohl der folgende Passus aus Artikel 8: "Die Ruhezeit kann an den Tagen, an denen sie nicht nach Unterabsatz 1 verkürzt wird, innerhalb von 24 Stunden in zwei oder drei Zeitabschnitten genommen werden, von denen einer mindestens 8 zusam-menhängende Stunden betragen muß. In diesem Falle erhöht sich die Mindestruhezeit auf 12 Stunden."

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